Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: ziviler Koch am 04. Mai 2020, 17:37:04
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Hallo zusammen,
ich beginne Anfang August 2020 eine ziviele Ausbildung zum Koch in Munster.
Ich bin 16 Jahre alt.
Kann mir ggf. jemand von Euch sagen, ob oder und wie ich einen Mietzuschuss beantragen / bekommen kann.?
Muss dieser direkt bei der Bundeswehr, oder beim zuständigen Amt - Wohnungsamt? beantragt werden.?
Wie hoch wird ein solcher Zuschuss ungefähr sein ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühen
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Wenn Sie Soldat sind, zahlt die Bundeswehr, wenn Sie Zivilist sind, müssen Sie sich da selbst drum kümmern.
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Ich würde ja bei der zukünftigen Ausbildungsstelle nachfragen. Dort sollte man kompetent Auskunft geben oder zu einem kompetenten Ansprechpartner weiter vermitteln können.
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Wenn Sie Soldat sind, zahlt die Bundeswehr, wenn Sie Zivilist sind, müssen Sie sich da selbst drum kümmern.
Danke für die schnelle Antwort, ja ich bin dann während der Ausbildung Zivilist.
An wen müsste ich mich dann wenden, an das zuständige Amt und dann Wohngeld bzw. einen Mitzuschuss beantragen ?
Danke & Gruß
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Ich würde ja bei der zukünftigen Ausbildungsstelle nachfragen. Dort sollte man kompetent Auskunft geben oder zu einem kompetenten Ansprechpartner weiter vermitteln können.
Ja, Vielen Dank für die Antwort, das werde ich tun, bzw. habe ich das schon versucht aber noch niemanden erreicht.
Ich bleibe weiterhin am Ball.
Danke
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Danke für die schnelle Antwort, ja ich bin dann während der Ausbildung Zivilist.
An wen müsste ich mich dann wenden, an das zuständige Amt und dann Wohngeld bzw. einen Mitzuschuss beantragen ?
Danke & Gruß
Wenn es keine bereitgestellten Unterkünfte gibt (das müssten Sie dann bei der Ausbildungsstelle erfragen), dann ist das zuständige Amt Ihr Ansprechpartner. Welches das genau in Ihrem Falle wäre müssten Sie am besten bei dem dortigen Bürgeramt (oder wie das da heißt) im nächsten Schritt erfragen.
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"Als Auszubildender (m/w/d) der Bundeswehr profitieren Sie von einem sicheren Arbeitsplatz, an dem Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln, einem guten Ausbildungsgehalt sowie umfassenden sozialen Leistungen.
Die Auszubildenden genießen alle Vorteile und guten Leistungen des öffentlichen Dienstes.
VERGÜTUNG
Sie erhalten ein nach Ausbildungsjahren gestaffeltes Ausbildungsentgelt, eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen.
Diese richten sich nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
UNTERKUNFTSZUSCHUSS
Minderjährige Azubis, die nicht täglich an ihren Familienwohnort oder ständigen Wohnsitz zurückkehren können oder denen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist, erhalten einen Unterkunftszuschuss. Außerdem werden sie bei der Suche nach einer Wohnung am Ausbildungsort unterstützt.
FAMILIENHEIMFAHRTEN
Auszubildende, die nicht zu Hause wohnen können, weil die Entfernung zwischen Heimatort und Ausbildungsstätte zu groß ist, haben einmal im Monat Anspruch auf eine sogenannte Familienheimfahrt. Mit dem Reisekostenzuschuss nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes unterstützt die Bundeswehr sie, damit sie im engen Kontakt mit ihrer Familie bleiben können.
SOZIALDIENST DER BUNDESWEHR
Die Bundeswehr betreibt einen eigenen Sozialdienst, der alle Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien in rechtlichen und persönlichen sozialen Angelegen-heiten berät und vielfältig unterstützt. Die Palette reicht von Beratungsangeboten zu den staatlichen Versorgungsleistungen (zum Beispiel Mutterschutz, Heilbehandlungen, Krankenversicherung, Kindergeld) bis hin zur Beratung und Betreuung in persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlagen.
ERHOLUNGSURLAUB
Nach dem geltenden Tarif für Auszubildende des öffentlichen Dienstes haben Sie einen Anspruch auf 30 Tage. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub."
AUSBILDUNGSENTGELD
Tabelle gültig 01.03.2019 bis 31.08.2020
1. Ausbildungsjahr 1018,26 €
2. Ausbildungsjahr 1068,20 €
3. Ausbildungsjahr 1114,02 €
4. Ausbildungsjahr 1177.59 €
4. Ausbildungsjahr falls zutreffend
Wenden Sie sich an die Stelle, mit der Sie den Ausbildungsvertrag geschlossen haben.
Telefonisch... EMAIL...
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Dürfte dann wohl die Truppenküche im Offz-Lager werden. In meinen Augen eine der besten Küchen, die die Bw zu bieten hat und der "Küchenbulle" ist eine absolute Marke...wenn er noch im Dienst ist, bei meinem letzten Besuch dort hatte er wohl nicht mehr lange bis zur Rente.
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Hier noch die konkrete Berechnung der Ausbildungsvergütung
Stand: 01.01.2020
https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/141926/7d82bf1b75b9c51fcbaf338032b6ae27/bezuegebeispiele-berufsausbildung-data.pdf (https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/141926/7d82bf1b75b9c51fcbaf338032b6ae27/bezuegebeispiele-berufsausbildung-data.pdf)
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vielen Dank für Eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Ich weiß zwar bis heute immernoch nicht wie hoch der Mitzuschuss sein wird, ich habe jetzt aber eine Wohnung in Munster und freue mich auf die Ausbildung.!
Das muss ich dann im Nachgang alles klären.
Aufgrund der Corona-Situation ist die Erreichbarkeit der Zuständigen nicht optimal.
DANKE für Euren Einsatz !
Viele Grüße
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vielen Dank für Eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Ich weiß zwar bis heute immernoch nicht wie hoch der Mitzuschuss sein wird, ich habe jetzt aber eine Wohnung in Munster und freue mich auf die Ausbildung.!
Das muss ich dann im Nachgang alles klären.
Aufgrund der Corona-Situation ist die Erreichbarkeit der Zuständigen nicht optimal.
DANKE für Euren Einsatz !
Viele Grüße
Gut so und Viel Erfolg :)
Wenn es mit dem Zuschuss geklärt ist, wäre es schön, wenn Sie die
Einzelheiten hier posten ... für Andere ... die dies auch nutzen möchten...
Wo zu beantragen ? Wie wird er berechnet ? Was muss beachtet werden? , etc. ...
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vielen Dank für Eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Ich weiß zwar bis heute immernoch nicht wie hoch der Mitzuschuss sein wird, ich habe jetzt aber eine Wohnung in Munster und freue mich auf die Ausbildung.!
Das muss ich dann im Nachgang alles klären.
Aufgrund der Corona-Situation ist die Erreichbarkeit der Zuständigen nicht optimal.
DANKE für Euren Einsatz !
Viele Grüße
Gut so und Viel Erfolg :)
Wenn es mit dem Zuschuss geklärt ist, wäre es schön, wenn Sie die
Einzelheiten hier posten ... für Andere ... die dies auch nutzen möchten...
Wo zu beantragen ? Wie wird er berechnet ? Was muss beachtet werden? , etc. ...
Vielen Dank für die guten Wünsche !
Weiß hier jemand im Forum, wieviel ein Koch (Zivilist, oder Solad) später so verdien kann bzw. wird ?
Ich überlege ggf. später als Soldat meine Ausbildung hinten dran zu machen.
Darüber habe ich im Moment aber noch zu wenig Informationen, was alle möglich ist...
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Wie meinen Sie das ?
Ich überlege ggf. später als Soldat meine Ausbildung hinten dran zu machen.
Sie absolvieren doch jetzt eine Lehre zum Koch...
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Die militärische Besoldung richtet sich nach den Dienstgraden.
Erst einmal mit der Ausbildung anfangen, dann die Zwischenprüfung bestehen, dann schauen, wie es weiter geht. Wenn die Ausbildung durch die Bw gestuert wird, erfolgen auch Beratungsgespräche durch die örtlichen Karriereberater; da kann man sich dann auch ausgiebig erkundigen.
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Weiß hier jemand im Forum, wieviel ein Koch (Zivilist, oder Soldat) später so verdien kann bzw. wird ?
Um @Ralf zu ergänzen...
Wenn Sie die Lehre als Koch erfolgreich abschließen und den Einstellungstest als Soldat auf Zeit, für die Unteroffizier-, oder
Feldwebellaufbahn, erfolgreich bestehen...
... und Bedarf in einer berufsnahen militärischen Verwendung besteht...
... hier VerpflegungsUffz oder VerpflegungsFw ...
würden Sie im Dienstgrad StUffz (bei Realschulabschluss) bzw. Uffz (bei Hauptschulabschluss) eingestellt.
Nach den aktuellen Besoldungstabellen würden Sie dann mit ca. 2000 € Netto, bei einer 41 h - Woche, starten.
Dafür muss sich ein Jungkoch schon ganz schön "strecken" ...
... und dieser hat i.d.R. keine 41 h - Woche, muss viel abends und am Wochenende arbeiten, ...
Dafür hat man im Zivilen mehr persönliche Entwicklungsmöglichkeiten... bei Leistung, Interesse und Eignung ...
Nicht jeder kann Sterne-Koch werden... ;)
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Um den PersFw zu ergänzen, in der Hoffnung, dass mir nicht gleich wieder Böses unterstellt wird:
Tarifgehälter lassen sich per Internetsuche ermitteln, viele Arbeitgeber zahlen im Gewerbe Koch eher unter Tarif.
Tariflohn z. B. in NW im zweiten Berufsjahr 1900 Brutto - wie in vielen Handwerksberufen zahlt die BW überdurchschnittlich plus die Steigerungen bei Beförderung.
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"Als Auszubildender (m/w/d) der Bundeswehr profitieren Sie von einem sicheren Arbeitsplatz, an dem Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln, einem guten Ausbildungsgehalt sowie umfassenden sozialen Leistungen.
Die Auszubildenden genießen alle Vorteile und guten Leistungen des öffentlichen Dienstes.
VERGÜTUNG
Sie erhalten ein nach Ausbildungsjahren gestaffeltes Ausbildungsentgelt, eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen.
Diese richten sich nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
UNTERKUNFTSZUSCHUSS
Minderjährige Azubis, die nicht täglich an ihren Familienwohnort oder ständigen Wohnsitz zurückkehren können oder denen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist, erhalten einen Unterkunftszuschuss. Außerdem werden sie bei der Suche nach einer Wohnung am Ausbildungsort unterstützt.
FAMILIENHEIMFAHRTEN
Auszubildende, die nicht zu Hause wohnen können, weil die Entfernung zwischen Heimatort und Ausbildungsstätte zu groß ist, haben einmal im Monat Anspruch auf eine sogenannte Familienheimfahrt. Mit dem Reisekostenzuschuss nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes unterstützt die Bundeswehr sie, damit sie im engen Kontakt mit ihrer Familie bleiben können.
SOZIALDIENST DER BUNDESWEHR
Die Bundeswehr betreibt einen eigenen Sozialdienst, der alle Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien in rechtlichen und persönlichen sozialen Angelegen-heiten berät und vielfältig unterstützt. Die Palette reicht von Beratungsangeboten zu den staatlichen Versorgungsleistungen (zum Beispiel Mutterschutz, Heilbehandlungen, Krankenversicherung, Kindergeld) bis hin zur Beratung und Betreuung in persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlagen.
ERHOLUNGSURLAUB
Nach dem geltenden Tarif für Auszubildende des öffentlichen Dienstes haben Sie einen Anspruch auf 30 Tage. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub."
AUSBILDUNGSENTGELD
Tabelle gültig 01.03.2019 bis 31.08.2020
1. Ausbildungsjahr 1018,26 €
2. Ausbildungsjahr 1068,20 €
3. Ausbildungsjahr 1114,02 €
4. Ausbildungsjahr 1177.59 €
4. Ausbildungsjahr falls zutreffend
Wenden Sie sich an die Stelle, mit der Sie den Ausbildungsvertrag geschlossen haben.
Telefonisch... EMAIL...
Super, danke für die Umfangreichen Informationen !
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Wie meinen Sie das ?
Ich überlege ggf. später als Soldat meine Ausbildung hinten dran zu machen.
Sie absolvieren doch jetzt eine Lehre zum Koch...
Die zivile Ausbildung absolviere ich ab August 2020.
Im Verlauf der Ausbildung habe ich die Möglichkeit von Zivilist auf Soldat zu wechseln, bzw. die Laufbahn eines Soldaten einzuschlagen.
Das habe ich doch richtig verstanden, oder ?
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Wenn Sie die Ausbildung abgeschlossen haben, können sie sich (vermutlich mit guten Chancen) für eine militärische Laufbahn als Soldat bewerben.
Was steht denn in Ihrem Arbeits/ Ausbildungsvertrag drin?
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Wie meinen Sie das ?
Ich überlege ggf. später als Soldat meine Ausbildung hinten dran zu machen.
Sie absolvieren doch jetzt eine Lehre zum Koch...
Die zivile Ausbildung absolviere ich ab August 2020.
Im Verlauf der Ausbildung habe ich die Möglichkeit von Zivilist auf Soldat zu wechseln, bzw. die Laufbahn eines Soldaten einzuschlagen.
Das habe ich doch richtig verstanden, oder ?
Ja, nach erfolgreichem Abschluss der zivilen Lehre
Lesen Sie einmal hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68087.0.html
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vielen Dank für die Antworten.
Habe ich die Möglichkeit soetwas wie Vermögenswirksame Leistungen abzuschließen ?
Habe gelesen, dass dies nur für Zeitsoldaten gilt und nicht für zivile Azubis.
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vielen Dank für die Antworten.
Habe ich die Möglichkeit soetwas wie Vermögenswirksame Leistungen abzuschließen ?
Habe gelesen, dass dies nur für Zeitsoldaten gilt und nicht für zivile Azubis.
"Daneben haben Sie die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen (VL) nach dem Vermögensbildungsgesetz i.H.v. 13,29 € monatlich zu erhalten.
Die Pflicht zur Versicherung in der Zusatzversorgung VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) besteht erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres an."
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Minderjährige Azubis, die nicht täglich an ihren Familienwohnort oder ständigen Wohnsitz zurückkehren können oder denen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist, erhalten einen Unterkunftszuschuss. Außerdem werden sie bei der Suche nach einer Wohnung am Ausbildungsort unterstützt.
Ich werde Ende September volljährig. Momentan ist es so, dass ich einen Mitzuschuss erhalte ( so wie oben beschrieben).
Wie schaut es nach meiner Volljährigkeit aus, werde ich weiterhin einen Zuschuss erhalten ?
Besten Dank für die wirklich tollen und sehr hilfreichen Antworten !!!
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Minderjährige Azubis, die nicht täglich an ihren Familienwohnort oder ständigen Wohnsitz zurückkehren können oder denen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist, erhalten einen Unterkunftszuschuss. Außerdem werden sie bei der Suche nach einer Wohnung am Ausbildungsort unterstützt.
Ich werde Ende September volljährig. Momentan ist es so, dass ich einen Mitzuschuss erhalte ( so wie oben beschrieben).
Wie schaut es nach meiner Volljährigkeit aus, werde ich weiterhin einen Zuschuss erhalten ?
Besten Dank für die wirklich tollen und sehr hilfreichen Antworten !!!
Das Naheliegende tun ... und die Stelle fragen, die den Zuschuss bewilligt hat.
Und fällt er weg, dort auch nach Alternativen fragen... z.B. BAB
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Und wenn Sie die Antwort von der zuständigen Stelle haben...
... wäre es schön, wenn Sie alles hier zusammenfassen... wie ich bereits gebeten hatte:
Wenn es mit dem Zuschuss geklärt ist, wäre es schön, wenn Sie die
Einzelheiten hier posten ... für Andere ... die dies auch nutzen möchten...
Wo zu beantragen ? Wie wird er berechnet ? Was muss beachtet werden? , etc. ...