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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 13. August 2018, 10:16:54 »

Das Wesentliche kann jeder Soldat/Arzt im Zentralerlass B-860/13 "Zahnärztliche Behandlung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" nachlesen.

Grundsatz:

"Mehrkosten können folglich nur bei Inanspruchnahme von Leistungen, die auf persönlichen ausdrücklichen Wunsch
der Soldatin und des Soldaten
über den Rahmen dieses Zentralerlasses hinausgehen, entstehen („Wahlleistungen“)."

und Bsp

"Wünscht die Soldatin oder der Soldat über diesen Rahmen hinausgehende zusätzliche Verblendungen, können diese nur
im Rahmen des Abschlusses einer Mehrkostenvereinbarung/Zusatzvereinbarung mit der behandelnden Zahnärztin oder
dem behandelnden Zahnarzt gefertigt werden."

"Mehrkosten, für im Rahmen der Behandlung in bundeswehreigenen Behandlungseinrichtungen ausdrücklich von der
Soldatin oder dem Soldaten gewünschter, und über den Rahmen des Zentralerlasses hinausgehender Leistungen,
sind von der behandelnden Truppenzahnärztin oder dem behandelnden Truppenzahnarzt in Form eines
Kostenvoranschlages zu ermitteln und der Soldatin oder dem Soldaten bekannt zu geben."

Bw-Formblatt 2074

Autor: KlausP
« am: 12. August 2018, 21:38:53 »

Dann fragen Sie doch einfach Ihren jetzigen TrZA warum es eben nicht möglich ist. Das weiß hier ja niemand.
Autor: Roa8
« am: 12. August 2018, 21:21:46 »

Dei Frage habe ich der "Quelle" schon gestellt. Da ich aber drei Zahnärzte in letzter Zeit an meinem Standort hatte, von denen mir zwei zuerst gesagt haben, es wäre möglich, und der Aktuelle der Auffassung ist, es wäre nicht möglich, wollte ich Erfahrungen von Kameraden hören.
Meinem Vorredner muss ich da schon recht geben. Was ist der Sinn einer solchen Forums, in dem Leute unkompliziert von zu Hause aus den einen oder anderen Ratschlag erhalten wollen, und man dabei aber nur beantwortet bekommt, an wen man sich wenden sollte. Um zu wissen, dass der Zahnarzt am Standort der erste Ansprechpartner ist, brauche ich kein Forum.
Autor: StOPfr
« am: 11. August 2018, 16:34:05 »

Damit sind die Fragen des TE für den Moment doch "erschöpfend" beantwortet. Zu Spekulationen ist es gar nicht erst gekommen.
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 15:21:24 »

Ergänzung: Man kann natürlich auch zu einem niedergelassenen Zahnarzt gehen und sich dort ein Angebot als Selbstzahler unterbreiten lassen! Das hat dann auch die Bandbreite von Abrechnung nach GOZÄ zum bis zu 3,5-fachen Satz je nach Komplikation bis zur (günstigeren) Fallpauschale!
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 15:17:57 »

Der TE wollte folgendes wissen:

… dass ästhetische Behandlungen der Zähne, wie in etwa sog. Veneers zu schließen von Zahnlücken, nicht von der Bundeswehr vollkommen übernommen werden, ist wohl klar. Aber kann man das von seinem Standort-Zahnarzt machen lassen, gegen Kostenübernahme?

Und diese Frage lässt sich nur vom Zahnarzt vor Ort beantworten, denn dazu braucht es erstens einen Zahnarzt, der das kann und anbietet, und zweitens muss dieser Zahnarzt auch eine genehmigte Nebentätigkeit mit der Möglichkeit der Benutzung von Ressourcen des Dienstherrn haben! Dann kann ihm diese Zahnarzt auch eine Rechnung stellen, und ob die nach GOZÄ ausgestellt wird oder aber eine Fallpauschale, die dann auch günstiger ausfallen kann, enthält, kann dann nur der Zahnarzt, der diese Arbeiten durchführt sagen! Und deswegen ist jedwede Antwort hier im Forum reine Spekulation, weil wir diese oben gestellten Fragen so einfach nicht beantworten können!
Autor: StOPfr
« am: 11. August 2018, 15:06:45 »

Was hatte der TE noch von uns wissen wollen?
Autor: Mike Brisket
« am: 11. August 2018, 14:54:37 »

Was würden wir ohne Sie nur tun! Danke das Sie unseren Horizont mal wieder erweitert haben.

Na ja, die Offenbarung Ihrer Unkenntnis dieses Fakts spricht auch nicht wirklich für Sie ;) ! Und wer den Leistungsumfang der uTV kennt, der kann dann eventuell Rückschlüsse auf die unentgeltlichen Leistungen ziehen! Fakt ist jedenfalls, dass ein Soldat mitnichten "freie Heilfürsorge" hat, das hätte jedenfalls schon ein "Nachschlagen" bei Wikipedia zu tage gefördert!

Wahnsinn was Sie so alles an Wissen aufbieten können!
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 14:39:47 »

Was würden wir ohne Sie nur tun! Danke das Sie unseren Horizont mal wieder erweitert haben.

Na ja, die Offenbarung Ihrer Unkenntnis dieses Fakts spricht auch nicht wirklich für Sie ;) ! Und wer den Leistungsumfang der uTV kennt, der kann dann eventuell Rückschlüsse auf die unentgeltlichen Leistungen ziehen! Fakt ist jedenfalls, dass ein Soldat mitnichten "freie Heilfürsorge" hat, das hätte jedenfalls schon ein "Nachschlagen" bei Wikipedia zu tage gefördert!
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 14:36:51 »

Bei Ihren Antworten stellt sich mal wieder die Frage der Sinnhaftigkeit dieses oder grundsätzlich eines Forums! Wahnsinn!!

Dass diese Frage so speziell sein könnte, dass man sie nicht "mal so eben im Vorbeilaufen" beantwortet, darauf sind Sie nicht gekommen? Und mit "fundamentiertem Halbwissen", aka "ich kenne einen, der einen kennst dessen Schwager von der Oma …" ist dem Fragesteller nicht wirklich geholfen! Deswegen der Verweis an die zuständige Zahnarztgruppe!
Autor: Mike Brisket
« am: 11. August 2018, 13:51:49 »

Ach ja, bevor ich es vergesse ;) : Sie haben leider gar keine "freie Heilfürsorge" sondern "nur" "unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung (uTV)", was einen kleinen, aber feinen Unterschied ausmacht ;) !


GidF ...

Was würden wir ohne Sie nur tun! Danke das Sie unseren Horizont mal wieder erweitert haben.
Autor: Mike Brisket
« am: 11. August 2018, 13:50:14 »

Was hält Sie davon ab, diese Frage "an der Quelle" zustellen, also bei Ihrem Zahnarzt am Standort? Und wenn der es nicht macht, dann weiß er vielleicht, wer es macht! Auf jeden Fall wird er Auskunft darüber geben können, ob es überhaupt zulässig ist!

Bei Ihren Antworten stellt sich mal wieder die Frage der Sinnhaftigkeit dieses oder grundsätzlich eines Forums! Wahnsinn!!
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 12:47:20 »

Ach ja, bevor ich es vergesse ;) : Sie haben leider gar keine "freie Heilfürsorge" sondern "nur" "unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung (uTV)", was einen kleinen, aber feinen Unterschied ausmacht ;) !


GidF ...
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 12:45:19 »

Was hält Sie davon ab, diese Frage "an der Quelle" zustellen, also bei Ihrem Zahnarzt am Standort? Und wenn der es nicht macht, dann weiß er vielleicht, wer es macht! Auf jeden Fall wird er Auskunft darüber geben können, ob es überhaupt zulässig ist!
Autor: Roa8
« am: 11. August 2018, 12:34:20 »

Tag Kameraden,
dass ästhetische Behandlungen der Zähne, wie in etwa sog. Veneers zu schließen von Zahnlücken, nicht von der Bundeswehr vollkommen übernommen werden, ist wohl klar. Aber kann man das von seinem Standort-Zahnarzt machen lassen, gegen Kostenübernahme? Und ist das dann genauso teuer wie bei einem zivilen Zahnarzt? Hat dahingehend jemand Antworten oder schon Erfahrungen gemacht?
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