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Zusammenfassung

Autor: Fux
« am: 04. Januar 2018, 07:07:50 »

Update:
Eingangsbestätigung aus Wilhelmshaven am 29.11.17 bekommen.
Gestern am 03.01. Habe ich mir dann mal erlaubt in WHV anzurufen. Der gute Herr war super freundlich.
Meinte Dann, dass er am 14.12. Eine Anfrage ans BAPersBw geschickt hat zwecks freier Stelle. Sobald er eine Rückinfo hat wird er sich melden. Entweder per Post = negativ oder per Telefon = positiv.

Nun heißt es weiter warten  :)
Autor: Altgedienter1
« am: 29. November 2017, 14:36:11 »

Ich habe Akzeptanzprüfung gelesen.
Sorry. Er muss aber eh erst den T5 Status wegbekommen.
Antrag auf Überprüfungsuntersuchung vorher?
Autor: Ralf
« am: 29. November 2017, 04:17:26 »

Du hast aber schon gelesen, dass er U40 ist?
Autor: Altgedienter1
« am: 29. November 2017, 00:13:40 »

"Das ist quasi ein Abklären ob überhaupt Bedarf ist, vor einer Bewerbung richtig? Also , wenn diese Akzeptanzprüfung negativ ausfällt, dann muss ich gar nicht mehr ins KarrC für die weiteren Tests CAT, Doc usw?"

Ganz genau! Das Ergebnis der Abfrage EPM Ü40 kommt per Post zu Dir von BAPersBw. Das KarrC bearbeitet vorher überhaupt keine Bewerbung, ohne ein positives Ergebnis von dort ebenfalls zu bekommen. Man erspart sich somit weitere Arbeit.
Autor: Ralf
« am: 28. November 2017, 19:29:21 »

Es ist halt eben nicht alles von der Stange und das ist j auch gut so.
Bewerbe dich und du wirst es sehen (und das ist auch kein Angriff^^).
Autor: felino
« am: 28. November 2017, 17:59:47 »

"Das kommt daruf" an, ich liebe diese Antwort^^ (kein Angriff oder so, finde den Satz allgemien gut)

Ich bin 37 dann wohl 38 und würde als Oberfeldebel eingestellt werden, könnte da diese Prüfung auch kommen?

Das ist quasi ein Abklären ob überhaupt Bedarf ist, vor einer Bewerbung richtig? Also , wenn diese Akzeptanzprüfung negativ ausfällt, dann muss ich gar nicht mehr ins KarrC für die weiteren Tests CAT, Doc usw?
Autor: Ralf
« am: 28. November 2017, 13:04:10 »

Das kommt darauf an, auf das Alter, den Dienstgrad und ggf. auch die Stellen bzw. Verwendung. Ein junger Bewerber, der als Feldwebel für eine Verwendung eingestellt wird, die es in einer Einheit häufig gibt wird anders betrachtet, als ein lebensälterer, der als StFw kommen soll in einen kleinen und überschaubaren Bereich. Bei letzterem findet eine Akzeptanzprüfung des Bedarfsträgers statt.
Autor: felino
« am: 28. November 2017, 11:39:49 »

Danke!

Inwiefern unterscheidet sich das vom Verfahren der Fachunteroffiziere und Feldwebel die mit dem Dienstgrad U/SU eingestellt würden?

Es klingt so, als ob da im Vorfeld schon etwas abzuklären wäre.

Läuft es unter Umständen ähnlich wie bei den Seiteneinsteigern, das man bereits vor dem Test konkrete Stellen und ggf. Dienstorte genannt bekommt?
Autor: Ralf
« am: 27. November 2017, 19:53:06 »

Ja natürlich.
Autor: felinoo
« am: 27. November 2017, 12:06:28 »

Zitat
Da können auch Einplanungen über Einzelabfragen der Personalführung stattfinden

Wie ist das genau gemeint? Gibt es da wohl Unterschiede wenn man sich mit einem Meisterabschluß bewirbt?
Autor: Fux
« am: 24. November 2017, 17:40:35 »

Vielleicht vergessen zu schreiben. Selbstverständlich habe ich ein Attest vom Facharzt mit abgegeben. Auch wenn viele hier im Forum meinen es juckt keinen, aber mehr kann man eigentlich nicht tun. :)
Autor: Ralf
« am: 24. November 2017, 17:32:03 »

Wenn man sich erneut bewirbt und es neue Erkenntnisse zum Gesundheitszustand gibt, legt man die bei. Der ärztl. Dienst wird dann entscheiden, ob er nach Aktenlage (immer noch) absagt, oder eine erneute Bewerbung incl. Musterung zulässt.
Autor: Flexscan
« am: 24. November 2017, 17:23:09 »

Das müssten die Experten hier besser beantworten können mit der Neubeantragung.
Wie das aktuell gehandhabt wird bin ich nicht auf dem Laufenden.

Normalerweise ist ein Kreuzbandriss/KreuzbandOP T5 dauerhaft wehrdienstunfähig wenn ich nicht ganz auf dem Holzweg bin.
Zumindest aber wird es da wohl einige bis viele Ausschlüsse geben.

Zum Thema Kreuzbandriss existieren hier schon einige Threads einfach mal Suchfunktion benutzen.

Autor: Fux
« am: 24. November 2017, 17:17:53 »

Doch klar wusste er davon. Ist ja kein Grund da ein Geheimnis von zu machen.

Neumusterung bei Bewerbung direkt beantragen? Davon sagte er nichts.
Kann man das im Nachhinein auch noch machen?
Autor: Flexscan
« am: 24. November 2017, 17:13:52 »

...Es ist vermutlich meine letzte Bewerbung gewesen....

Sehe ich auch so da die Bewerbungsunterlagen aufgrund des T5 sowieso postwendend wieder zurückkommen werden sofern keine Neumusterung beantragt wurde.

Mich wundert nur das der Karriereberater dazu nichts geäussert hat oder wusste der davon nichts?
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