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Zusammenfassung

Autor: 200/3
« am: 14. November 2017, 22:01:40 »

Zitat
Flugausrüstungspeziallist

Ich habe daraus tatsächlich auf das Ziel Line Maintenance geschlossen.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 14. November 2017, 20:50:57 »

Falls es um die Anerkennung von Bundeswehrzeoiten und entsprechenden ATN zum Erlangen einer EASA-Part 66 Lizenz geht, findet man auf der Homepage des LBA sowie im Intranet (BWI Tablet leider defekt, sonst hätte ich diese parat) ein Regelung zur Anerkennung.

Die Aussage, dass man ohne mindestens CAT A nicht am Lfz arbeiten darf, ist so nicht korrekt. Insbesondere zivil werden häufig skilled worker und vergleichbar eingesetzt. Man schaue sich nur die Fahrwerksabteilung der LHT an oder die Retrofit Truppe der RUAG. Es kommt immer drauf an wohin man möchte. In der Line Maintenance ist der CAT A - mindestens - sowie gängige Mustereintragungen natürlich essenziell.

Autor: 200/3
« am: 14. November 2017, 13:47:43 »

Welcher zivilen Zertifizierung sollte die ATN 7 denn entsprechen? Dürfte wohl höchtens in Richtung CAT A gehen...und ohne mindestens CAT A darf man im Zivilen nun mal nicht (mehr) am Lfz arbeiten...und auch die BW, als in diesem Falle luftfahrttechnischer Betrieb, schult ihr Personal inzwischen in der Richtung. Die CATs werden nach EASA/ICAO-Prüfungen verliehen, ein Vollkurs (zivil) liegt bei einem hohen 5-stelligen Eurobetrag, je nach Trainingsanbieter. Einfach "umgeschrieben" wird da mit Sicherheit nichts, höchstens Arbeits-/Erfahrungszeit anerkannt. Inzwischen werden bei der Bw die entsprechenden CATs im Rahmen ZAW/Meister-ZAW gesondert miterworben. Wenn man nicht in diesen Genuss gekommen ist, bleibt halt noch der Weg über den BFD...
Am besten auch mal die EASA-Part 66 durchforsten.
Autor: Tommie
« am: 14. November 2017, 12:29:13 »

Welcher anerkannten Berufsausbildung entspricht denn diese ATB?
Autor: Ingo.S
« am: 14. November 2017, 12:18:59 »

Hallo erstmal,
ich habe da mal eine Frage, kann ich meine erworbende ATN7  1.Flugausrüstungspeziallist in Zivil anerkennen lassen
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