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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 15. November 2017, 23:15:09 »

Einfach bewerben... und es herausfinden...

"1103. Mit dem Dienstgrad Major kann eingestellt werden, wer
• ein der jeweiligen Verwendung entsprechendes Hochschulstudium mit einem Master oder gleichwertigen
Abschluss abgeschlossen hat und die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad
nach dem Erwerb des Abschlusses im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens
zwei Jahren und sechs Monaten erworben hat, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit
einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht oder
• die Befähigung zum Richteramt hat oder
• die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes des Bundes erlangt hat oder
• den Grad eines Doktoringenieurs oder, soweit nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines
Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat.

1104. Wer die Voraussetzungen für die Einstellung mit dem Dienstgrad Major erfüllt und die darüber
hinausgehende Eignung durch eine dem Dienstgrad Oberstleutnant entsprechende Tätigkeit von
mindestens drei weiteren Jahren (vgl. Nr. 1103, 2. Bis 4. Punktaufzählung) bzw. von drei Jahren
(vgl. Nr. 1103, 1. Punktaufzählung) erworben hat, kann mit dem Dienstgrad Oberstleutnant eingestellt werden."


Über die Hürde Ü40 entscheidet das BAPersBw, ggf. das BMVg.

Zu den Chancen BS kann man keine verlässlichen Aussagen treffen.
Möglich ... muss aber nicht... Deshalb ALLE Aspekte einer Wiedereinstellung gut überdenken !!

z.B.
Bereits genutzte BfD-Ansprüche, Übergangsgebührnisse, etc. werden voll angerechnet !

Ansprechstelle:

ac-bewerbung-seiteneinsteiger@bundeswehr.org

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr
Referat 1 - Seiteneinsteiger
Kölner Straße 262
51149 Köln

Autor: Daniel1978
« am: 15. November 2017, 22:54:14 »

Guten Abend,

es ist total interessant diese Themen hier zu lesen. Bin durch absoluten Zufall auf diese Forum hier gestoßen.
Mich würde hier gerne interessieren wie meine Chancen als Wiedereinsteiger mit einem Master Studium in Logistik mit Ü40 wären. Ich war bereits SAZ12 und bin als HBtsm ausgestiegen.

Und hat der Wiedereinsteiger Chance auf BS?

Danke für Eure Antworten
Autor: Tommie
« am: 06. Januar 2017, 14:36:29 »

Tja, wo er recht hat, hat er recht ;D !
Autor: FoxtrotUniform
« am: 06. Januar 2017, 14:13:38 »

@Getulio: Fieser Typ 
Autor: Getulio
« am: 04. Januar 2017, 18:40:51 »

Vorher im Heer und nun bei der Luftwaffe.

Sic transit gloria mundi... ;)
Autor: MATAutor
« am: 04. Januar 2017, 06:38:17 »

Stell einfach den Antrag.
Ich bin nun 38 und seit 2 Jahren wieder, als SAZ max. bei.
War vorher ein PzGrenFw (SAZ12) und nun als Programmierer im Fachdienst.
Vorher im Heer und nun bei der Luftwaffe.

Was will ich damit sagen?
Ganz einfach, derzeit ist alles möglich bei der BW.
Autor: BulleMölders
« am: 02. Januar 2017, 07:41:03 »

@Gohsti
Warum schreiben Sie hier ständig als Gast, obwohl Sie doch einen Account haben und den Beitrag auch unter diesem begonnen haben?
Sollten Sie weiterhin als Gast schreiben mache ich hier dicht!
Autor: KlausP
« am: 01. Januar 2017, 20:46:53 »

Ach so, vergessen.

Wenn Sie ihm erzählt haben, dass Sie im Fachdienst eingesetzt werden wollen, mag er recht haben, dann kan es sein, dass Sie Ihre Eignungsübung im FA/UA-Btl zusammen mit Ungedienten beginnen. Wen Sie als Feldjägerfeldwebel eingestellt werden wollen, sieht das anders aus.

Zitat
... Ja, abgeschlossene für den Stab förderliche kaufmännische Ausbildung. ...

Aha ...  ::)
Autor: KlausP
« am: 01. Januar 2017, 20:34:44 »

Zitat
... Sicher?  ...

Aber hundertprozentig. Keine Ahnung, wie der KB zu dieser Aussage kommt.
Autor: Ghosti.
« am: 01. Januar 2017, 20:17:10 »

Sicher? Ich hatte ein flüchtiges Telefonat mit dem Karriereberater. Termin wird noch vereinbart, nachdem ich für mich meine konkrete Marschrichtung abgesteckt habe.

Dieser meinte ..."alles nochmal von 0. AGA. SGA etc."
Erhalt wäre gewesen, wenn ich mich noch in der Freistellung vom Dienst, nicht in den Übergangsgebührnissen befinden würde.

Das wäre nämlich top. Lehrgänge gespart und Kaserne max 100km....
Autor: Ralf
« am: 01. Januar 2017, 19:59:01 »

Zitat
Meine Feldjägerausbildung verfiel mir komplett, weil ich schon ausgeschieden bin (Übergangsgebührnisse).
Die verfällt doch nicht, dass ist doch keine lizenzierte Ausbildung, die eine Inübunghaltung erfordert.
Autor: KlausP
« am: 01. Januar 2017, 19:58:53 »

Zitat
... Meine Feldjägerausbildung verfiel mir komplett, weil ich schon ausgeschieden bin (Übergangsgebührnisse). ...

Wer erzählt solchen Mumpitz? Wenn Ihnen die ATN FJgFw zuerkannt wurde bleibt die auch bestehen.
Autor: Ghosti.
« am: 01. Januar 2017, 19:55:15 »

Ja, abgeschlossene für den Stab förderliche kaufmännische Ausbildung.

Jedoch würde ich gern im Truppendient bleiben bzw. 1. Standort, 2. Verwendung.

Meine Feldjägerausbildung verfiel mir komplett, weil ich schon ausgeschieden bin (Übergangsgebührnisse).

@ Ralf: Beim heutigen Lesen - natürlich Quark! War missverständlich ausgedrückt und damals so gemeint, dass ich die ATN für den Standort nicht verwerten kann.
Autor: Ralf
« am: 01. Januar 2017, 19:19:33 »

Zitat
Habe bis heute nichts, habe eine nicht weiter verwertbare ATN
Feldjägerfeldwebel ist nicht verwertbar? Und die verfällt? Bist du da sicher, was du da so schreibst?
Autor: Tommie
« am: 01. Januar 2017, 17:35:58 »

Sie waren also Truppendiener und wollen jetzt als Fachdiener wieder eingestellt werden? Sind Sie über 32 Jahre alt? Haben Sie eine verwertbare (förderliche) Berufsausbildung?

Ruck-Zuck steht man nämlich da und erfährt, dass der Zug abgefahren ist!
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