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Zusammenfassung

Autor: Richie1985
« am: 05. März 2018, 13:52:35 »

Moin,

Ich befinde mich auch gerade in der Ausbildung zum Bootsmann und bei mir kam die Lehrgangsplanung genau so hin, wie sie anfangs geplant war. 02.01.17 wieder eingestiegen und bis jetzt Ende März auf Lehrgängen unterwegs. Vom letzten Jahr habe ich noch 21 Tage und von diesem Jahr noch 30 Tage. Ab April komme ich in die Stammeinheit (Personalergänzung) und dort habe ich dann endlich Gelegenheit mal Urlaub zu nehmen. Zwischendurch war hin und wieder mal hier und dort ein Tag frei drin oder auch mal ne Woche Überstundenabbau.
Autor: miT
« am: 04. März 2018, 12:17:42 »

 Nur zum Verständnis, sagen Sie haben heute zu Beginn ihrer Ausbildung einen Wisch in der Hand, welcher auf die nächsten drei Jahre hin weg Tag genau mit Datum sagt wann sie wo sein werden,  aus welchem sie schließen dass sie von Lehrgang zu Lehrgang gehen.. Was auch immer auf diesem steht, vergessen sie es und sehen es maximal als „Anhaltspunkte“. Eine derartige Planung hat es noch nie gegeben, kann es nicht geben und wird es auch nicht geben. Keine Sorge. Sie werden Urlaub haben!
Autor: Ralf
« am: 04. März 2018, 12:02:48 »

Wie gesagt, alle Lehrgänge schließen nie direkt nahtlos aneinander an. In den Zeiten dazwischen bist du in deiner Stammeinheit und du erhältst entweder dort oder bei längeren Lehrgängen auf dem Lehrgang ausreichend Möglichkeiten Urlaub zu nehmen.

Die Zeiten stellen lediglich eine erste Grobplanung dar, da verschiebt sich auch noch einiges.
Autor: TH.mueller
« am: 04. März 2018, 11:52:48 »

Nein zwischen den Lehrgängen liegt nur das Wochenende.

Ich bin des lesens mächtig, es sollte nur ein hinweis gewesen sein das ich keine ZAW habe.
Autor: KlausP
« am: 04. März 2018, 11:36:18 »

Mit Ausbildung ist keine ZAW gemeint falls das für Verwirrung sorgt.

Von ZAW hat auch niemand was geschrieben. Und selbst die wurde in Ihrer Ausbildungsplanung vom BAPers auftauchen.
Autor: Ralf
« am: 04. März 2018, 11:29:33 »

In den Zeiten zwischen den Lehrgängen wirst du auch in deiner Stammeinheit sein. Die Übersicht deiner geplanten Lehrgänge ist sicherlich nicht taggenau aufgeführt, sondern ungefähre Planungszeiträume.
Autor: miguhamburg1
« am: 04. März 2018, 11:27:01 »

T.H. Müller, haben Sie Probleme mit dem verstehenden Lesen? Sie haben doch die Antwort erhalten - wo stand denn dort etwas von ZAW?
Autor: TH.mueller
« am: 04. März 2018, 11:14:37 »

Mit Ausbildung ist keine ZAW gemeint falls das für Verwirrung sorgt.


Autor: KlausP
« am: 04. März 2018, 11:07:48 »

Mit der "Liste mit Lehrgängen" meinen Sie sicher die Ausbildungs- und Verwendungsplanung, die Sie vom BAPersBw erhalten haben. Diese Planungen verschieben sich mit Sicherheit noch, weil heute noch niemand dort sagen kann, wann welcher Lehrgang in 2 oder 3 Jahren genau stattfinden wird.
Autor: miguhamburg1
« am: 04. März 2018, 11:04:58 »

Wie kommen Sie denn darauf? Sie haben doch gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub - und der wird für die Bundeswehr in der Soldatenurlaubsverordnung konkretisiert.

Diese Erhoungsurlaube sind in die Lehrgangszeiten eingerechnet und werden Ihnen dann jeweils in den Ausbildungseinrichtungen bekanntgegeben.
Autor: TH.mueller
« am: 04. März 2018, 10:56:58 »

Hallo,


ich bin nach einem 2 Monatigem Truppenpraktikum jetzt am beginn meiner Ausbildung zum Bootsmann im Fachdienst. Heist für mich 3 Jahre auf Lehrgänge.

In meiner Liste mit Lehrgängen finde ich zwischen den Lehrgängen keine Woche in der ich mal in die Stammeinheit gehen soll, also auch keine Gelegenheit für Urlaub bzw Überstunden abbau.

Ich weis das es Heist ab 4 Monate Lehrgang ist geplanter Urlaub angesagt aber ich habe keinen Lehrgang der länger als 3 Monate geht.

bedeutet das, dass ich 3 Jahre lang keinen Urlaub habe außer 1 Woche weihnachten und Neujahr?

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