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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 25. Juni 2018, 14:39:01 »

@ Blacki:

Du solltest EHRLICH sein - du musst bei einer Verpflichtung deine Bereitschaft zur deutschlandweiten Versetzung und weltweiten Einsätzen schriftlich erklären, das ist Teil des Berufsbildes.

Danke!!!!!
Autor: F_K
« am: 25. Juni 2018, 13:57:28 »

@ Blacki:

Du solltest EHRLICH sein - du musst bei einer Verpflichtung deine Bereitschaft zur deutschlandweiten Versetzung und weltweiten Einsätzen schriftlich erklären, das ist Teil des Berufsbildes.
Autor: Blacki
« am: 25. Juni 2018, 13:47:22 »

Wenn DAS Ihre Standardreaktion ist wenn man Ihnen nicht nach dem Mund redet und auch mal Sachen aufzeigt, die Ihnen vielleicht nicht ganz in den Kram passen, dann, um Sie selbst zu zitieren - suchen Sie sich doch bitte einen anderen Sandkasten. Und ja, damit meine ich Arbeitgeber.

Das einzige was Sie tatsächlich aufzeigen ist das Sie nicht damit leben können das Ihre faktisch Inhaltlosen Beiträge niemand benötigt.
Die Realität ist das ich mich auf einen DP bewerbe, Realität ist das dieser DP zum aktuellen Zeitpunkt bestehend ist. Ob das mal nicht mehr so sein wird und welche Folgen das konkret hat (Versetzung, Umzug usw.) ist aktuell völlig gleich und war auch keine meiner Ausgangsfragen.


Zitat
Das bedeutet meine Jungs bleiben bei meiner Kasse wenn ich diese Informiere und eine zusätzliche Versicherung abschliesse.
Diese zusätzliche, Versicherung benötige ich aber ohnehin aufgrund meines Lebensalters um die Option gesetzliche Versicherung bei Renteneintritt zu wahren?

Was mir noch nicht ganz klar ist, reicht die Versicherung bei der gesetzlichen oder benötige ich auch die Anwartschaft der PKV. Stichwort volle Erstattungshöhe.


Wenn Sie die Option - Freiwillige Mitgliedschaft ohne Leistungsbezug (für Sie) + Familienversicherung (für die Kinder) - wählen wollen,
mach dies Sinn, da dann auch die Dienstzeit als Mitgliedschaft in der GKV gilt, wenn es um die Frage Zugang zur KVdR geht.

Sollten die zum 01.01.2019 geplanten gesetzlichen Änderungen, bzgl. Krankenversicherung für SaZ nach DZE, nicht noch bzgl. der
Problematik KVdR angepasst werden, stellt dies m.E. eine sachgerechte Option dar.


Wenn die Familienversicherung auch nach DZE Bestand haben soll, müssen Sie sowieso in der GKV versichert bleiben.
Deshalb erübrigt sich m.E. die Frage Anwartschaft in der PKV.

Wenn Sie sich aber alle Optionen offen halten wollen ... eine "kleine" Anwartschaft kostet unter 10 € / Monat...

Auch hier muss man ja abwarten, was letztlich zum 01.01.2019 gesetzlich in Kraft treten wird.


Zitat
Wenn ich den Post vom 27.11 bzw. das verlinkte Dokument richtig deute, und nur von Pflichtanrechnungen ausgehe. (2 Jahre SAZ + 3 Jahre im verwendbaren Beruf) komme ich also auf Stufe 2. Richtig?

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056

Danke !
Autor: LwPersFw
« am: 25. Juni 2018, 10:40:45 »

Zitat
Das bedeutet meine Jungs bleiben bei meiner Kasse wenn ich diese Informiere und eine zusätzliche Versicherung abschliesse.
Diese zusätzliche, Versicherung benötige ich aber ohnehin aufgrund meines Lebensalters um die Option gesetzliche Versicherung bei Renteneintritt zu wahren?

Was mir noch nicht ganz klar ist, reicht die Versicherung bei der gesetzlichen oder benötige ich auch die Anwartschaft der PKV. Stichwort volle Erstattungshöhe.


Wenn Sie die Option - Freiwillige Mitgliedschaft ohne Leistungsbezug (für Sie) + Familienversicherung (für die Kinder) - wählen wollen,
mach dies Sinn, da dann auch die Dienstzeit als Mitgliedschaft in der GKV gilt, wenn es um die Frage Zugang zur KVdR geht.

Sollten die zum 01.01.2019 geplanten gesetzlichen Änderungen, bzgl. Krankenversicherung für SaZ nach DZE, nicht noch bzgl. der
Problematik KVdR angepasst werden, stellt dies m.E. eine sachgerechte Option dar.


Wenn die Familienversicherung auch nach DZE Bestand haben soll, müssen Sie sowieso in der GKV versichert bleiben.
Deshalb erübrigt sich m.E. die Frage Anwartschaft in der PKV.

Wenn Sie sich aber alle Optionen offen halten wollen ... eine "kleine" Anwartschaft kostet unter 10 € / Monat...

Auch hier muss man ja abwarten, was letztlich zum 01.01.2019 gesetzlich in Kraft treten wird.


Zitat
Wenn ich den Post vom 27.11 bzw. das verlinkte Dokument richtig deute, und nur von Pflichtanrechnungen ausgehe. (2 Jahre SAZ + 3 Jahre im verwendbaren Beruf) komme ich also auf Stufe 2. Richtig?

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQryCDAwcXUyDXR2DQowNAoz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFqph-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAp-nxcA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056
Autor: BSG1966
« am: 25. Juni 2018, 08:17:37 »

Ihr wiederkehrendes gepolter in Threads ist, soweit ich das überblicke, schon oft von den Thread Erstellern angeprangert worden.
Ich reihe mich gern in diesen illustren Kreis mit ein,

kein Problem.

Zitat
wenn Sie nichts zur Beantwortung der Fragen beizutragen haben suchen Sie sich doch bitte einen anderen Sandkasten.

Ihre Bitte in allen Ehren, aber in meinen Augen tut das schon was zur Sache wenn ich den Anschein habe dass wieder völlig an der Realität vorbei geplant wird.

Zitat
Die Bundeswehr ist nicht meine letzte Hoffnung und so ist es, zumindest für jeden klar denkenden Menschen, doch völlig nachvollziehbar das eine Verpflichtung für mich nur und ausschließlich in Frage kommt wenn sie sich auf genau diesen DP bezieht.
Was mal irgendwann sein wird aufgrund von dienstlichen Erfordernissen sieht man wenns soweit ist.

Relevant ist doch, was IST, nicht, was irgendwann einmal sein wird. Sie verpflichten sich für x Jahre und so lange hat Sie der Dienstherr am Sack und kann, wenn Sie sagen "ich will aber nicht" einfach sagen - "Doch."
Verstehen Sie, der heimatnahe Baustein ist nichts was zwingend auf immer und ewig Bestand hat! Da kann es Umstrukturierungen geben oder andere Gründe.
Wenn Sie mit einer Versetzung nicht einverstanden sind, sich aber auf X Jahre verpflichtet haben und Beschwerde und Co keinen Erfolg gebracht haben, dann MÜSSEN Sie sich versetzen lassen, die Tatsache dass der Dienstposten für Sie persönlich einstellungsentscheidend war, ist dann nicht relevant.
JETZT IM MOMENT bewirbt sich ein Jeder bei der Bundeswehr, und wenn ich schreibe, Ihr Ansatz sei nicht zuende gedacht, dann können Sie das annehmen oder aber

Zitat
nicht wenn, wie ich schrob, dienstlicher Erfordernisse dies notwendig machen!

Es geht doch nicht darum dass hier beliebig hin und hergeschoben würde. Die Einstellung, "ich geh zur Bundeswehr, aber nur auf den und den heimatnahen Dienstposten" ist jedenfalls grundsätzlich nicht bis zum Ende gedacht!

Ich wüsste nicht was daran nicht zu Ende gedacht ist.  Wenn ich mir einen AG suche interessiert mich grundsätzlich zu aller erst mal was dieser mir bietet.
In dem Fall ist der Heimatnahe DP einer der Bausteine die das ganze überhaupt erst als Option möglichen machen.
Und Gott sei dank entscheiden Sie nicht ob die Einstellung die richtige ist.

Wenn DAS Ihre Standardreaktion ist wenn man Ihnen nicht nach dem Mund redet und auch mal Sachen aufzeigt, die Ihnen vielleicht nicht ganz in den Kram passen, dann, um Sie selbst zu zitieren - suchen Sie sich doch bitte einen anderen Sandkasten. Und ja, damit meine ich Arbeitgeber.
Autor: Horst200
« am: 23. Juni 2018, 19:34:12 »

Trotz allem sollte man sich bewusst sein, dass es beim Arbeitgeber Bundeswehr keine garantierte Standortsicherheit / Dienstpostensicherheit gibt.
Es ist daher sicher zielführend sich damit schon bei der Bewerbung ausseinanderzusetzen.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk



Das meinte ich, aber dazu wird man in nochmal beim KarrC bzw. Einplanung hinweisen, aber viele ignorieren das irgendwie, wenn man viele Beiträge so lisst hier.
Autor: HubschrauBär
« am: 23. Juni 2018, 17:17:42 »

Trotz allem sollte man sich bewusst sein, dass es beim Arbeitgeber Bundeswehr keine garantierte Standortsicherheit / Dienstpostensicherheit gibt.
Es ist daher sicher zielführend sich damit schon bei der Bewerbung ausseinanderzusetzen.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Autor: Blacki
« am: 23. Juni 2018, 16:50:03 »


...ist der Bundeswehr nur halt wumpe wenn dienstliche Erfordernisse es nötig machen, dass Sie 300km weit wegversetzt werden.

Auslandseinsatz geh hoffentlich auch klar.

Ihr wiederkehrendes gepolter in Threads ist, soweit ich das überblicke, schon oft von den Thread Erstellern angeprangert worden.
Ich reihe mich gern in diesen illustren Kreis mit ein, wenn Sie nichts zur Beantwortung der Fragen beizutragen haben suchen Sie sich doch bitte einen anderen Sandkasten.
Die Bundeswehr ist nicht meine letzte Hoffnung und so ist es, zumindest für jeden klar denkenden Menschen, doch völlig nachvollziehbar das eine Verpflichtung für mich nur und ausschließlich in Frage kommt wenn sie sich auf genau diesen DP bezieht.
Was mal irgendwann sein wird aufgrund von dienstlichen Erfordernissen sieht man wenns soweit ist.

nicht wenn, wie ich schrob, dienstlicher Erfordernisse dies notwendig machen!

Es geht doch nicht darum dass hier beliebig hin und hergeschoben würde. Die Einstellung, "ich geh zur Bundeswehr, aber nur auf den und den heimatnahen Dienstposten" ist jedenfalls grundsätzlich nicht bis zum Ende gedacht!


Ich wüsste nicht was daran nicht zu Ende gedacht ist.  Wenn ich mir einen AG suche interessiert mich grundsätzlich zu aller erst mal was dieser mir bietet.
In dem Fall ist der Heimatnahe DP einer der Bausteine die das ganze überhaupt erst als Option möglichen machen.
Und Gott sei dank entscheiden Sie nicht ob die Einstellung die richtige ist.

Autor: BSG1966
« am: 23. Juni 2018, 15:26:37 »

nicht wenn, wie ich schrob, dienstlicher Erfordernisse dies notwendig machen!

Es geht doch nicht darum dass hier beliebig hin und hergeschoben würde. Die Einstellung, "ich geh zur Bundeswehr, aber nur auf den und den heimatnahen Dienstposten" ist jedenfalls grundsätzlich nicht bis zum Ende gedacht!
Autor: dunstig
« am: 23. Juni 2018, 14:42:34 »

Naja sitzt man erstmal auf Dienstposten, ist es als Feldwebel doch sehr unwahrscheinlich, dort wegversetzt zu werden.
Autor: BSG1966
« am: 23. Juni 2018, 14:38:39 »

Aber was ich mich Frage, was natürlich deine Angelegenheit ist, wenn man Vater ist und deine Kinder auch noch so Jung sind, ist da die Bundeswehr mit Deutschlandweiten Einsatz überhaupt das richtige?

Hallo, im Prinzip zielt meine Bewerbung dank der Stellen ID auf genau einen Dienstposten innerhalb der Truppe der sich dann auch noch innerhalb des 50km Radius um meinen Wohnort befindet.

...ist der Bundeswehr nur halt wumpe wenn dienstliche Erfordernisse es nötig machen, dass Sie 300km weit wegversetzt werden.

Auslandseinsatz geh hoffentlich auch klar.
Autor: Blacki
« am: 23. Juni 2018, 11:03:00 »

Zitat
Nach welchen Vorgaben werden Erfahrungsstufen vergeben?

Siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51402.390.html

U.a. Beitrag vom 27.11.2017



Zitat
Meine Söhne sind beide bei mir mitversichert, wie ändert sich das bei Einstellung?

Siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html

Intensiv damit beschäftigen...

Auf Grund Ihres Lebensalters auch mit der 9/10-Regel KVdR.

Insbesondere auch mit den dort angehängten Broschüren !

Danke für die Links und Verweise. Wenn erlaubt würde ich Ihre Expertise nochmals in Anspruch nehmen.

Zitat
Fortführung einer Familienversicherung
Sofern zu Beginn des Wehrdienstes eine Familienversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehegattin bzw. Ehegatte,
Kinder, eingetragene Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner) besteht, kann die
Mitgliedschaft des Stammversicherten während des Wehrdienstes im Rahmen einer
freiwilligen Versicherung aufrecht erhalten werden. Die berücksichtigungsfähigen
Angehörigen können dann weiterhin beitragsfrei über diesen versichert werden.

Das bedeutet meine Jungs bleiben bei meiner Kasse wenn ich diese Informiere und eine zusätzliche Versicherung abschliesse.
Diese zusätzliche, Versicherung benötige ich aber ohnehin aufgrund meines Lebensalters um die Option gesetzliche Versicherung bei Renteneintritt zu wahren?
Was mir noch nicht ganz klar ist, reicht die Versicherung bei der gesetzlichen oder benötige ich auch die Anwartschaft der PKV. Stichwort volle Erstattungshöhe.


Wenn ich den Post vom 27.11 bzw. das verlinkte Dokument richtig deute, und nur von Pflichtanrechnungen ausgehe. (2 Jahre SAZ + 3 Jahre im verwendbaren Beruf) komme ich also auf Stufe 2. Richtig?

Danke nochmals.

ICh kann Dir zu Deinen Fachfragen leider wenig weiterhelfen da ich in einer völlig anderen AVR eingesetzt bin aber ich bin jetzt seit einigen Monaten wieder dabei und mit 40 zurückgekehrt.
Ich bin Rundum zufrieden und mir sicher alles richtig gemacht zu haben.
Also Daumen hoch, viel Erfolg im Karrierecenter und Hoffentlich bald Willkommen zurück

Vielen dank, aktuell heisst es warten. Meine Bewerbung ging wegen "Überlastung" nach Stuttgart welche sie jetzt wegen Uberlastung wieder nach München geschickt haben.

Hast du schon die Zusage der Einstellung?

Nein, aktuell warte ich auf Einladung zum Test.
Ich bin nur gern so gut es geht Informiert bevor ich eine derart lebensverändernde Entscheidung treffe.
Autor: Sierra313
« am: 23. Juni 2018, 10:23:52 »

ICh kann Dir zu Deinen Fachfragen leider wenig weiterhelfen da ich in einer völlig anderen AVR eingesetzt bin aber ich bin jetzt seit einigen Monaten wieder dabei und mit 40 zurückgekehrt.
Ich bin Rundum zufrieden und mir sicher alles richtig gemacht zu haben.
Also Daumen hoch, viel Erfolg im Karrierecenter und Hoffentlich bald Willkommen zurück
Autor: LwPersFw
« am: 23. Juni 2018, 10:00:00 »

Zitat
Nach welchen Vorgaben werden Erfahrungsstufen vergeben? 

Siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,51402.390.html

U.a. Beitrag vom 27.11.2017



Zitat
Meine Söhne sind beide bei mir mitversichert, wie ändert sich das bei Einstellung?

Siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html

Intensiv damit beschäftigen...

Auf Grund Ihres Lebensalters auch mit der 9/10-Regel KVdR.

Insbesondere auch mit den dort angehängten Broschüren !
Autor: Angemon84
« am: 23. Juni 2018, 09:48:10 »

Soweit ich nachgeforscht habe finden alle Laufbahnlehrgänge in Delitzsch statt, alle Dienstposten betreffenden Ausbildungen in Garlstedt.
Welche Lehrgänge sind bis zum erreichen des Zieldienstgrades in dieser Verwendung notwendig?
Wahrscheinlich wirst du als Stuffz FA eingestellt, oder? nach frühesens einem Jahr wirst du nach Abschluss der militärischen und fachlichen Lehrgänge zum Fw befördert. Nach einem weiteren Jahr kannst du zum OFw befördert werden (siehe die SLV). Die weiteren Dienstgrade sind an Leistung, Stehzeit und Befähigung gebunden.

Der Dienstposten ist zusätzlich mit "Kraftfahrer G Zetros / Kraftfahrer KOM" gekennzeichnet.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das aus dem dafür notwendigen C Führerschein ein CE wird?
Wie Bindend ist die Erlangung eines Führerschein KOM? Anders gefragt sind das Laufbahnentscheidende Lehrgänge?
Welche Anteile, in Monaten, haben Delitzsch bzw. Garlstedt in den ersten zwei Jahren?
Ist in dieser Verwendung die Meisterschule Teil der Militärischen Ausbildung?
Ist die Grundausbildung Immer zu wiederholen? Wenn nein, wie wird man in diesem Zeitraum verwendet?


Du wirst eine integriete Grundausbildung in einem FA/UA-Btl durchlaufen.

Besoldung und Versorgung:
Ausgehend von der Einstellung als SU erhalte ich vermutlich die Besoldung nach Gruppe 6/7?

A6

Nach welchen Vorgaben werden Erfahrungsstufen vergeben?
Meine Söhne sind beide bei mir mitversichert, wie ändert sich das bei Einstellung?

Hierzu bitte Kontakt zum Sozialdienst aufnehmen. Der kann dir die "günstigste" Variante erläutern bzw. dich beraten.
Wird der Familienzuschlag für die Kinder zusätzlich zum Kindergeld bezahlt?
Gibt es während der Lehrgangszeiten zusätzliche Bezüge? (Trennungsgeld)
Gibt es eine Übersicht an welchen Standorten die von der Ministerin zugesagte Kinderbetreuung bereits realisiert ist?


Sonstige Fragen:

Aufgrund meines Alters erhalte ich vermutlich keine Stube in der Kaserne.
Bedeutet das ich habe meine vollständige Ausrüstung zuhause oder wird IMMER mindestens ein Spind gestellt?
Da ich aufgrund meiner Vordienstzeit vermutlich kein Eignungsübender mehr bin frage ich mich wie der Ablauf nach Unterschrift ist?
Eine kleine Anwartschaft sichert mir den Zugang zur Krankenversicherung nach einem evtl. Ausscheiden?


-Da du einen eigenen Hausstand hast, bist du vermutlich trennungsgeldberechtigt (> Suchfunktion) und wirst im Rahmen freier Unterkunftskapazitäten priorisiert berücksichtigt. Auf Lehrgängen nimmst du die Gemeinschaftsunterkunft in Anspruch.
-Da du vorher nicht Fw warst, bist du 4 Monate Eignungsübender, ungeachtet deiner Vordienstzeit.
-Hier gibt es aktuell eine Änderung. Zukünftig haben alle ausscheidenden SaZ den Anspruch in eine GKV unterzukommen. Jedoch musst du eine Pflegepflichtversicherung abschließen.
Ich danke vorab fürs lesen und die Antworten.

Grüße Blacki
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