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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Sargan am 10. November 2012, 22:20:00
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Guten Abend Community,
ein Soldat belegte kürzlich einen Übung, in der er immer wieder verinnerlichen sollte, dass er in der Lage leben solle, und sich von dem Gedanken, dass alles nur eine Übung sei, freimachen sollte. Er hat weder einen zivilen noch einen BW-Führerschein. Und so kam es während der Übung zu der Situation, dass er sich ein Auto "geklaut" hat, und damit über den Übungsplatz geheizt ist (alles selbstverständlich in der Lage und als Mittel zum Zweck) (Es ist weder Material noch Mensch dabei zu Schaden gekommen). Kann man diesen Soldaten nun zur Verantwortung ziehen und ggf. Verurteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Fenix
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Ja, man wird ihn zur Verantwortung ziehen.
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Also heute haben die Durchgeknallten wieder mal offensichtlich Ausgang....
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... ein Soldat belegte kürzlich einen Übung, ...
Was ist das denn für'n Quatsch?
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Nachdem die Bundeswehr nicht "auf einer eigenen Insel lebt" und ihr eigenes Recht hat, welches vom deutschen Strafrecht vollkommen losgelöst ist, wird der Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" natürlich immer ein solcher Tatbestand bleiben! Und wenn das ganze bei einer Übung passiert, gibt es schon mal überhaupt keinen Grund, hier nach Entschuldigungen zu suchen! "Leben in der Lage" (= "LidL" :D ) hin oder her! Diese Situation ist vollkommener MUMPITZ und von so weit her geholt, das ist schon weiter als der Mond von der Erde weg ist!
Fazit: Ich weiß nicht, was Sie sich so einwerfen, aber entweder nehmen Sie weniger oder mehr davon :D ! So wie jetzt kann die Dosis auf keinen Fall passen ;) !
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Der TE ist eh noch kein Soldat. Bin mal gespannt, wer ihm so ne Story aufgetischt hat.
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Ok, verstanden ;) ! Fukt ist jedoch, dass ihm da einer gewaltig einen vom Pferd erzählt haben dürfte :D !
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Ich erschieß doch auch nicht den SIDAF weil ich in der Lage lebe oder brech ihm die Arme wenn er sich gegen meine Festsetzung weigert. Sicher soll man so weit wie möglich in der Lage leben, aber ein bischen Nachdenken ist schon noch erlaubt.
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Der Umstand zur Story, nunja....., aber einfach strukturierte Soldaten in der Bw dürften wir wohl alle kennen.
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Ich erschieß doch auch nicht den SIDAF weil ich in der Lage lebe ...
Was natürlich die Mannschafter-Knappheit in manchen Bereichen ziemlich einfach und einleuchtend erklären würde ;) !
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Lol es werden also alle Mannschter aus allen Einheiten abgezogen und in die SIDAF Einheit ins GÜZversetzt weil dort reihenweise die Kameraden über den Haufen geschossen werden.
Bei manchen würd mich das nicht mal wundern.
Die Mannschafter in meiner Einheit kann man übrigends an 2 Händen abzählen und davon ist noch die Hälfte UA oder FA. In den letzten 3 Quartalen ist übrigends genau EIN neuer Soldat gekommen ein SU und ich weiß nicht wie viele abgegangen sind, aber aufjedenfall weit über 10.
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Jetzt wird mir auch klar, warum unsere ÜbVerletzten etwas Angst vor uns Sanis hatten.
Einer (kam von den Kohäsionsinfanteristen) ist plötzlich aus seiner Rolle raus, riss die Augen weit auf und setzte sich auf: "Leute, ihr rammt mir jetzt aber keine Nadel in´s Brustbein. Macht kein´ Schei**."
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You probably scared the crap out of him, ulli76 :D !
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Jetzt wird mir auch klar, warum unsere ÜbVerletzten etwas Angst vor uns Sanis hatten.
Da fällt mir doch spontan folgender Spruch ein:
"Es gibt keine Verletzung, die nicht durch einen deutschen Sanitäter zum Tode führt."
*duckundwech* ;D
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ach deshalb darf man dei roleplayer nicht hart anfassen :(
erinnert mich an meine ZEAKK - "herr HptFw - lassen sie bitte meine soldaten ganz - wir brauchen die noch für weitere durchgänge"
als ich mich mit meinen 8xkg und 10m anlauf in das getümmel geworfen habe um den "UN-angestellten" aus einer misslichen lage zu berfreien
:D :D :D
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Noch schlimmer könnte es kommen, wenn ihr die verletzt und wir die dann versorgen.
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Tja, sehr beliebt war es auch immer die Geiselnahme in Wildflecken zu "sprengen" :D ! Wenn die Wachen schon pennen, dann muss man das ausnützen ;) !
Geht raus, lässt seine AK-47 in der Ecke stehen und ich konnte mich aus den Fesseln befreien. Na ja, nachdem eine Kameradin laut vor angeblichen Schmerzen angefangen hat zu stöhnen, kam die "Wache" wieder rein, um sich um sie zu kümmern. Dauerte genau so lange bis der alte Drecksack mir der AK in der Hand hinter ihm stand und meinte: "Tja, das Böse ist immer und überall!" :D ! Danach waren die Geiseln weg und die Wache hing mit seiner AK wie der "Lattensepp" an der Wand :D ! Die Stimmung unter den Lehrgansteilnehmern war nicht zu toppen ;) !
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Ich hab allerdings auch schonmal nen ÜbVerletzten gefragt, ob er sich nicht wirklich verletzt hatte, oder ob das gespielt war. Hatte ne Blutkapsel im Mund und ich war mir nicht sicher, ob er real nen G36 in´s Gesicht bekommen hatte bei der Rettungsaktion.
Aber der war echt gut, hab gedacht, der stirbt mir unter den Händen weg.
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Nachdem die Bundeswehr nicht "auf einer eigenen Insel lebt" und ihr eigenes Recht hat, welches vom deutschen Strafrecht vollkommen losgelöst ist, wird der Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" natürlich immer ein solcher Tatbestand bleiben!
Nur dürfte es da bei einem Übungsplatz am öffentlichen Verkehrsraum mangeln. ;) Wenn dann wäre es eventuell eher der Unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs - was aber ebenfalls eine Straftat wäre (wobei ich persönlich keinen Fall kenne in dem jemand deswegen verknackt wurde, aber da fehlt mir die Sachkenntnis für).
Gruß Andi