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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 25. Mai 2018, 05:13:00 »

Wir hatten einen von unserer zivilen Wache übernommen. Auch wenn er "ausgemustert" war, so war das noch lange kein Rentner. Ein toller Hund, aber -genau wie du schreibst- so ein paar Besonderheiten gab es immer zu beachten, zumal er auch nur ein Zwingerhund war und nun ans haus gewöhnt werden musste. Sei es, dass er mit anderen Hunden nicht gut klar kam oder aber auch, dass der Trieb dazu führen kann, dass er öfters unter Spannung ist und man deswegen auf Radfahrer, Jogger, Kinder besonders aufpassen muss. Wir würden es jederzeit wieder tun, wenn es aber auch die Situation zulässt (kein Zweithund etc.), denn er braucht schon viel Aufmerksamkeit.
Autor: christoph1972
« am: 24. Mai 2018, 21:56:11 »

Grundsätzlich sind das ja Hunde, deren großer Spieltrieb und Agilität sie dazu befähigen, erst Diensthund zu werden.

Die überwiegend duale Ausbildung, die Andi erwähnte, ist für Jemandem der keine Erfahrung mit Schutzhunden hat, schwer zu handhaben. Die Hunde müssen auch nicht resozialisiert werden, wer das behauptet, hat den Kern der Diensthundausbildung nicht verstanden.

Es sind hervorragend ausgebildete Hunde, mit großem Spiel- und daher auch Lernwillen. Diese Hunde haben einen sehr guten Gehorsam, der mit entsprechender Erfahrung und Einfühlungsvermögen und Umgewöhnung des Hundes an sein neues Herrchen bzw. Frauchen, auch diesem Herrchen bzw. Frauchen folgt. Nur das diese Hunde eben eine Schutzhundausbildung haben und ihr ausgeprägter Spieltrieb viel Beschäftigung und Kopfarbeit verlangt. Als Couchpotato taugen die Hunde gar nicht, sondern wollen, sofern die Gesundheit da mitmacht, körperlich und geistig gefordert werden. Die Schutzhundausbildung ist fest im Verhaltensbild des Hundes drin und wenn man das weiß, weiß man auch damit umzugehen und kann in schwierigen Situationen, wo der Hund meint, Herrchen/Frauchen ist bedroht, noch auf den Hund einwirken, bevor er, prosaisch gesprochen, "ins Fleisch geht".

Wer mal mitbekommen hat, was ein Diensthundführer und sein Hund nach der DPOBw leisten können müssen, weiß, was er für einen Rentner bekommen würde.

Und ich freue mich für jeden Diensthund, der nach seinen Diensten nicht in Ulmen sein Gnadenbrot bekommt, sondern in geeignete und liebevolle Hände wechselt und ein "Zivilleben" führen darf. Das soll jetzt nicht heißen, die Schule in Ulmen macht einen schlechten Job, aber die Schule sollte sich auf die wirklich traumatisierten und ggf. auch körperlich versehrten Hunde, konzentrieren dürften.
Autor: ulli76
« am: 24. Mai 2018, 17:36:37 »

Tierheilpraktiker ist keinerlei Qualifikation. Es ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder kann sich so nennen.

Und in der Kombination mit dem Usernamen und THP würdest du von mir kein Tier bekommen.
Autor: Ralf
« am: 24. Mai 2018, 17:03:14 »

Ein Anruf dort hätte dir die Fragen auch sachgerecht beantwortet. Ich hatte dazu ein gutes Gespräch.
Autor: dunstig
« am: 24. Mai 2018, 16:20:14 »

Puh, es wäre schön und höflich denjenigen gegenüber, die deine Fragen beantworten sollen, wenn du deinen Beitrag nochmal ordentlich ausformulieren und strukturieren würdest. ;)
Autor: Knochen.brecher
« am: 24. Mai 2018, 16:13:39 »

Hallo
Habe mich als Pflegestelle beworben ,
Schriftlich ,
Was muss ich alles an Wissen mitbringen?
Oder Voraussetzungen?
Berufliche Laufbahn
Rettungsdienst
Tierheilpraktiker mit resosilation von Pferd und Hund (grose Rassen)
Lg Knochenbrechen
Autor: BSG1966
« am: 21. Dezember 2017, 08:55:56 »

Aus erster Hand weiß ich dass

a) wie schon erwähnt die Regel ist, dass diese beim Diensthundeführer verbleiben. Beißunfälle etc. mögen ein Problem sein, andererseits werden die Hunde im Alter idR nicht weniger gefährlich als zu aktiver Zeit, und auch damals wusste der Diensthundeführer damit umzugehen.

b) die Hunde haben nach aktiver Zeit weiterhin Anspruch auf "UTV", allerdings nur in Ulmen. Ein Diensthundeführer, der in Flensburg lebt müsste folglich einiges an Strecke zum Tierarzt zurücklegen um dies in Anspruch nehmen zu können.
Autor: Andi
« am: 15. Dezember 2017, 16:29:52 »

Wende dich an die Diensthundeschule in Ulmen. Die entsprechenden Informationen findest du auf der Seite der SKB bei den Informationen zu den Dienststellen

Gruß Andi
Autor: Pericranium
« am: 15. Dezember 2017, 14:45:20 »

Andi, hast du Kontaktinformationen, wenn man sich für einen ausgemusterten Diensthund interessiert?
Autor: schlammtreiber
« am: 14. Dezember 2017, 16:53:42 »

Das ist anständig.
Autor: bayern bazi
« am: 14. Dezember 2017, 13:05:06 »

mit unseren Mulis wird ähnlich verfahren

entweder Gnadenbrot auf  nem Reiterhof (dann auch Kontrolle durch das EAZ) oder oder sie verbleiben im EAZ


Autor: Andi
« am: 14. Dezember 2017, 11:53:26 »

Das ist doch mal ein toller Ansatz.

Ist er. Probleme bereitet uns derzeit noch das Thema "Versicherung" und die Tatsache, dass die ehemaligen Diensthunde, die ja nach wie vor Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind eben ihren Status als Diensthunde verlieren und deswegen beim Einbringen in Liegenschaften pauschal wie jeder andere "private Hund" betrachtet werden müssen.
Da die Masse der Diensthunde im Besitz ihres ehemaligen Diensthundeführers verbleiben kann das schon dienstliche Friktionen mit sich bringen.
Neben den erwähnten Punkten, die zur Abgabe des ehemaligen Diensthundes an die Schule oder an private Betreuer führen können kann es in einigen Fällen schlicht die schiere Anzahl an Tieren sein, die einen Diensthundeführer überfordern (wer 15 Jahre Diensthundeführer ist kann schnell 2-3 "Rentner" produzieren) oder tatsächlich auch Beißunfälle im familiären Umfeld, die zu einer Situation führen, die ein weiteres privates Halten für den Diensthundeführer unmöglich macht.

Letztlich darf man auch nie vergessen, dass die Masse unserer Diensthunde dual ausgebildet sind, also (mannscharfe) Schutzhunde und Spürhund für X. Wer solche Hunde halten und führen will muss schon sehr diszipliniert und charakterstark sein - und nicht jeder ehemalige Diensthund kann überhaupt an einen zivilen Betreuer übergeben werden.

Aber insgesamt schön, dass das Thema medial mal aufgegriffen wurde. Unsere Schule in Ulmen und die dortige Expertise und Leistung wird viel zu selten erwähnt.

Gruß Andi
Autor: MMG-2.0
« am: 13. Dezember 2017, 22:10:37 »

Zitat
[...] Nach erfolgreicher Vermittlung schließt die Bundeswehr zusammen mit dem neuen Herrchen einen Pflegevertrag ab. Darin ist geregelt, dass die Bundeswehr weiterhin für sämtliche Tierarztkosten und das Futter aufkommt.[...]
Das ist doch mal ein toller Ansatz.
Autor: Ralf
« am: 13. Dezember 2017, 19:29:23 »

Was passiert eigentlich mit Diensthunden, die in Rente gehen? In Großbritannien herrscht gerade Aufregung, weil die Armee zwei ausgemusterte Hunde einschläfern lassen wollte. Nicht so bei der Bundeswehr, wo man die Tiere auch im Alter weiter betreut.

http://www.dnn.de/Nachrichten/Panorama/Ausgemusterte-Diensthunde-geniessen-Ruhestand
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