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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 10. August 2018, 12:22:29 »

.. und dann ggf. BahnCard 50 - dass senkt die Vergleichskosten nochmal.

Sollte die Heranziehung aufgehoben werden ist es unmöglich, Kosten geltend zu machen - da gibt es keinen Vertrauensschutz.
(Denn gibt es nicht mal bei Einplanung für eine Auslandsverwendung - da wird man dann zusätzlich schriftlich belehrt ...)
Autor: MMG-2.0
« am: 10. August 2018, 12:11:27 »

Eh, ja stimmt, nur 2. Klasse.
Autor: F_K
« am: 10. August 2018, 11:32:27 »

Familienheimfahrten sind keine Dienstreisen - werden mMn zweiter Klasse durchgeführt- kommt daher auf die Flugkosten an.
Autor: MMG-2.0
« am: 10. August 2018, 11:09:56 »

[...]
Was passiert, wenn ich vor Antritt seitens Bw "ausgeladen" werde?
Die Heranziehung ist ja ein Bescheid, der natürlich auch aufgehoben werden kann. Kann ich dann die Kosten trotzdem geltend machen? [...]

Du kannst davon ausgehen, dass du auf den Kosten sitzen bleiben wirst, falls der H-Bescheid aufgehoben werden sollte.

Aber warum bleibst generell auf ein Teil der Fahrtkosten sitzen?
Die Bahn 1. Klasse ist doch bei der Strecke recht teuer, teurer als ein Flug.
Autor: DA40
« am: 09. August 2018, 20:11:33 »

Habe ich glatt übersehen. Ich glaube, ich werde alt ...  ;)

Ist dem Thread von heute nicht dein Tag ;-) - muss die Hitze sein.

Horrido!
Autor: KlausP
« am: 09. August 2018, 20:05:11 »

Habe ich glatt übersehen. Ich glaube, ich werde alt ...  ;)
Autor: DA40
« am: 09. August 2018, 19:48:56 »

Was für eine "Heranziehung" meinen Sie genau? Ist das eine Lehrgangsplanung oder eine Kommandierung zum Lehrgang?

Ich nehme mal an, eine Heranziehung zu einem Reservedienst... Sind doch im Forum Reserve...
Autor: KlausP
« am: 09. August 2018, 08:42:46 »

Was für eine "Heranziehung" meinen Sie genau? Ist das eine Lehrgangsplanung oder eine Kommandierung zum Lehrgang?

Bei der Planung steht dabei, dass daraus keine Ansprüche angeleitet werden können. Eine Kommandierung wird äußerst selten aufgehoben, meist dann, wenn die Lehrgangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Lehrgang wegen zu geringer Auslastung abgesagt wird.
Autor: Oli_007
« am: 09. August 2018, 08:18:44 »

Liebe Gemeinde,

ich habe einen Lehrgangsplatz für einen Lehrgang in Flensburg bekommen (Heranziehung liegt mir vor). Da die Familienheimfahrten per Zug und Auto zeitlich unsinnig sind (ca. 10 Std. ab München), werde ich fliegen. Je früher man bucht, desto geringer die Kosten.
Ist soweit mit dem ReFü abgesprochen, ich bleibe auf einem Teil der Kosten sitzen, nunja, was tut man nicht alles....

Nur:
Was passiert, wenn ich vor Antritt seitens Bw "ausgeladen" werde?
Die Heranziehung ist ja ein Bescheid, der natürlich auch aufgehoben werden kann. Kann ich dann die Kosten trotzdem geltend machen?

Danke für die Erhellung!
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