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Zusammenfassung

Autor: Derdiedas
« am: 27. April 2018, 19:36:26 »

Das soll ja jetzt auch alles nicht so klingen als wenn ich vom wiederruf Gebrauch machen möchte. Ich wollte mich nur absichern. Der  Zeitpunkt der Vereidigung finde ich halt komisch gewählt. Wenn man etwas schwört, aber danach trotzdem gehen kann. Nun ja, das Truppenpraktikum steht kurz nach der Vereidigung, worauf ich mich natürlich freue. Dort kann ich mir ja ein erstes Bild von meinem Aufgabenbereich in meiner späteren machen. Mit dem „hören, sagen“ ist es immer ein bisschen schwer, wie ich finde  ;).
Autor: Derdiedas
« am: 27. April 2018, 19:16:38 »

Moin Moin,
das weiß ich natürlich und habe ausversehen den falschen Begriff gewählt. Ja mittlerweile ist es wöchentlich, da die Unterlagen wöchentlich aus Köln kommen.
Vielen Dank für das beantworten meiner Fragen.
Ein schönes Wochenende  :)
Autor: KillBurn93
« am: 22. April 2018, 18:28:50 »

Der Hinweis auf die Begrifflichkeit war auf den TE bezogen als zukünftiger Vorgesetzter sollte man sowas wissen... ::)
Mittlerweile wird es von Einheit zu Einheit unterschiedliche gehandhabt. Während bei uns alle zusammen bei einer Gelegenheit ernannt wurden, wurde einen Standort weiter so wie beim TE wöchentlich jeder ernannt dessen Papiere aus Köln eingetrudelt waren...
Autor: KlausP
« am: 22. April 2018, 17:01:48 »

Auch das ist natürlich richtig, ändert aber nichts an meiner Aussage. Im Normalfall werden SaZ ja auch unmittelbar im Anschluss an die Berufung in das Dienstverhältnis und der Annahme der Urkunde vereidigt - jedenfalls kenne ich das nicht anders.
Autor: KillBurn93
« am: 22. April 2018, 16:45:26 »

Vorsicht bei den Begrifflichkeiten.
Sie sind SAZ und legen damit einen Eid ab und kein Gelöbnis  ::)
Nur Fwdl geloben alle anderen schwören.
Autor: KlausP
« am: 22. April 2018, 15:20:22 »

Das ist richtig
Autor: Derdiedas
« am: 22. April 2018, 15:11:34 »

Genau, es war einfach so, dass die Unterlagen bei den einen früher da waren und bei anderen später. Mittlerweile ist es so, dass jede Woche die saz Ernennung stattfindet, ganz egal welche Dienstgrad oder Wiedereinstieger. Jetzt steht auch bald das Gelöbnis an, noch vor dem Truppenpraktikum. Und obwohl ich das Gelöbnis ablege, verfällt der wiederruf doch sicherlich auch nicht genau wie bei der saz Ernennung? Das habe ich richtig verstanden oder?
Autor: KlausP
« am: 13. April 2018, 19:41:13 »

Zitat
Dann können es auch Wiedereinsteiger gewesen sein.

Das denke ich auch.
Autor: KillBurn93
« am: 13. April 2018, 19:40:27 »

Dann können es auch Wiedereinsteiger gewesen sein.
Nur der Dienstgrad sagt nichts über den Status aus  :)
Autor: KlausP
« am: 13. April 2018, 19:39:52 »

Und die haben mit Ihnen zusammen auch den Dienst Anfang April angetreten? Dann können das eigentlich keine Eignungsübenden sein.
Autor: Derdiedas
« am: 13. April 2018, 19:27:44 »

Da muss ich leider widersprechen. Es waren auch stuffz dabei. Also zwei von den fünf.  :)
Danke für die Antworten und ein schönes Wochenende!
Autor: KlausP
« am: 11. April 2018, 21:43:28 »

Übrigens noch hier zu:

Ich habe einen wichtigen Punkt vergessen in meinem Text. Also es geht um die saz Ernennung. Es waren aus unserem Zug auch erstmal nur 5 Leute. Warum so wenig weiß ich auch nicht, da eigentlich alle saz machen.

Da sind bestimmt auch Eignungsübende (Uffz/StUffz) dabei. Die werden sowieso erst zum Ende der EÜb in das Dienstverhältnis berufen.
Autor: Derdiedas
« am: 11. April 2018, 21:39:28 »

Das ging alles sehr zügig. Zack umziehen und ab vors Gebäude. Viel Zeit blieb mir nicht.  ;D
Autor: KlausP
« am: 11. April 2018, 18:31:58 »

Sie hatten ja auch den Spieß fragen können. Für die Beantwortung auch solcher Fragen trägt er ja die gelbe Schnur spazieren - und bekommt im Gegensatz zu uns noch Geld dafür.  ;)
Autor: Derdiedas
« am: 11. April 2018, 18:25:09 »

Ok wunderbar, denn kann ich das ja alles beruhigt unterschreiben. Ich hätte jetzt auch sehr ungern den Kpchef gefragt.
Ich danke für die schnelle Antwort.
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