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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Majtan am 25. April 2024, 22:50:13

Titel: Einladung Bundestag Freistellung
Beitrag von: Majtan am 25. April 2024, 22:50:13
Hallo,
Ich bin offz truppendienst und wurde von einem Bundestagsabgeordneten für einen Informationsbesuch in den Bundestag eingeladen.
Kann dies mit Freistellung vom Dienst/sonderurlaub/o.ä geregelt werden oder muss ich mir dafür Urlaub nehmen?
Titel: Antw:Einladung Bundestag Freistellung
Beitrag von: wolverine am 25. April 2024, 23:15:36
Ist es eine private Veranstaltung oder ein dienstlicher Termin?
Titel: Antw:Einladung Bundestag Freistellung
Beitrag von: Bashy1 am 26. April 2024, 07:56:19
Wenn es nicht dienstlich ist: Nein

Und ein Offizier sollte befähigt sein sich diese Antwort selbständig, beispielsweise mit dem Studium der Vorschrift, zu erschließen!  ::)
Titel: Antw:Einladung Bundestag Freistellung
Beitrag von: KlausP am 26. April 2024, 07:58:42
Ich geben mal ´ne Hilfestellung, als oller Spieß ist man ja nicht so: Soldatenurlaubsverordnung, Ausführungsbestimmungen dazu, Beamtensonderurlaubsverordnung (jsüa, die gilt auch für Soldaten)