Autor: LoggiSU
« am: 07. Januar 2022, 19:36:31 »Dann haben Sie sich die Antwort doch selbst gegeben:
Hin- und Rückreise RKV, für die Wochenenden dazwischen RBH.
Hin- und Rückreise RKV, für die Wochenenden dazwischen RBH.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Für Reservisten gilt weiterhin die A-2642/5
Dauer der RD im Innern ab 13 Tagen
RDL können die Kos-ten für bis zu fünf durchgeführte Familienheimfahrten je vollem Kalendermonat der Dienstleistung entsprechend der Anzahl der Wochenenden
als Reisebeihilfe bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet werden.
@LwPersFw
Wurde die Änderung mittlerweile verabschiedet, also ist es fix, dass es auch für ledige ab Januar 2 x Reisebeihilfe gibt?
Jetzt bekommt er, weil geänderter Höchstsatz, die vollen € 750,-- erstattet, die ja unter dem aktuellen Höchstsatz von € 800,-- liegen! Der Erstattungsbetrag wächst also mit und ist nicht mehr auf den Wert des Zuversetzungszeitpunkts "eingefroren"!
Tommie, ab wann gilt die Regelung für die zwei Familienheimfahrten für Ledige ?
Das ist eine gute Frage ! Ich habe gehört es soll ab November gelten, also zum ersten Mal im Dezember abgerechnet werden können!
Tommie, ab wann gilt die Regelung für die zwei Familienheimfahrten für leidige?