- 25. April 2024, 13:14:33
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
am: Heute um 12:51:00
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Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von F_K | ||
Ohne Med zu sein - in einem Jahr würde ich keine Besserung sehen - ein Verwendungswechsel erscheint angezeigt.
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am: Heute um 12:48:02
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von F_K | ||
Gegenfrage: was ist ein Befehl / eine dienstliche Anweisung?
... und was steht von wem an wen in einem Dienstplan? |
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am: Heute um 12:39:42
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Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi | ||
wie würdet ihr den Dienstplan definieren oder erklären?
ist das ein Befehl oder dienstliche Anweisung oder Bestandteil eines Befehls? oder doch anders |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Versetzungsgesuch nach Dienstunfall - Ablauf und Fragen
am: Heute um 12:20:06
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Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von Der ewige FA | ||
Hallo Kameraden, ich war gestern im BwK und heute beim Truppenarzt mit folgendem Ergebnis:
Facharzt BwK sagt "[...]sehen wir eine Verwendung mit körperlicher Belastung wie im Bereich der KFZ-Mechatronik als nicht förderlich an und empfehlen die Versetzung in den Stabsdienst im Sinne der Gesundheitserhaltung des Patienten.[...]" Truppenarzt hat 90/5 gemacht mit "nicht verwendungsfähig für min. 12 Monate" Termin mit Chef steht für Montag an (selbiger ist gerade auf einem Lehrgang). Ist dieser 90/5 mit dem Befund (habe ich als Kopie mit beim Pers gelassen) denn für Köln ein Grund mit mir eine neue Verwendung zu suchen oder sagt man da eher "das sitzen wir aus, is ja "nur" n jahr"? Liebe Grüße und vielen Dank für eure/ihre Expertise! |
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am: Heute um 12:18:16
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Hadynari | ||
Wenn dein Anwalt sagt, du hast eine gute Chance, dann würde ich eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen.
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
am: Heute um 12:01:05
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Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
Moin, Das kann natürlich sein... Meine Antwort bezog sich auf den genannten Betrag von 450 €. |
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am: Heute um 11:25:52
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Begonnen von OG89 - Letzter Beitrag von Zöliakie | ||
Hallo zusammen,
uns als Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG/www.dzg-online.de) beschäftigt das Thema Karriere bei Bundeswehr oder Polizei trotz Zöliakie immer wieder. Mit Zöliakie gilt man als untauglich. Doch was passiert, wenn man schon im aktiven Dienst ist und dann die Diagnose gestellt bekommt? Hier hätten wir gerne Erfahrungsberichte (natürlich auch anonym) - gerne an peter.wark@dzg-online.de Zur Info: Die DZG mit Sitz in Stuttgart vertritt bundesweit 42 000 Mitglieder, die ein etwa 180 Regionalgruppen organisiert sind. Vielen Dank! |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
am: Heute um 09:11:14
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Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von FEC | ||
Moin,
ne ist nicht die Lösung. Bei Pflegegrad 1 steht schlicht garkein Pflegegeld zu. Ist natürlich möglich das es sich hier um einen sehr alten Fall handelt und der Fragensteller noch seine alte Pflegestufe 1 im Kopf hat, die mit wechsel zu den Pflegegraden in den Pflegegrad 2 gewandelt wurde. Pflgegegrad 1 berechtigt nur zu einem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125€ hier sind auch für Soldaten keine wie auch immer geartete Abweichungen vorgesehen. |
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Fragen und Antworten / Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere / Antw:Offizier Beginn 01.07
am: Heute um 08:27:21
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Begonnen von LKG - Letzter Beitrag von Ralf | ||
Kündigen muss und sollte man schon mal garnicht, dafür gibt es das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Wenn die Flg Testungen nicht bis zum 01.07. erfolgen können (wobei bspw. die Lw auch zum 01.08. und 01.10. einstellt und 01.10. für OA ohne Studium vorgesehen ist), tritt man trotzdem seinen Dienst an und die Testungen finden dann während der Dienstzeit statt. Auch kann man dabei - wenn man möchte - einen alternativen Werdegang angeben, falls man die Flg Testungen nicht schafft, was eher die Regel als die Ausnahme ist. Von daher solltest du dir das mit dem Studium auch nochmal überlegen. |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Pflegeleistungen mit/ohne WDB
am: Heute um 07:04:32
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Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
Moin, Vielleicht ist dies die Lösung: Siehe hier : https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744546.html#msg744546 " Für die Zeit bis zum Tag des Inkrafttretens des Soldatenentschädigungsgesetzes soll die gewählte Formulierung bezüglich der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit an aktive Soldatinnen und Soldaten, die infolge einer Wehrdienstbeschädigung pflegebedürftig geworden sind, schon jetzt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung einen Vergleich mit den Leistungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen." https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73823.msg744535.html#msg744535 "(2) Dabei erhalten die betroffenen Soldatinnen und Soldaten die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 44 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, soweit es für die Soldatinnen und Soldaten günstiger ist, mit den nachfolgenden Maßgaben: 1. abweichend von § 44 Absatz 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gilt für die Berechnung der Höhe des Pflegegeldes der Mindestbetrag von 450 Euro und der Höchstbetrag von 2 000 Euro, wobei die Einstufung in die nach dem Umfang der Beeinträchtigungen abgestuften Kategorien des Pflegegeldes auf Grundlage der „Anhaltspunkte zur Bemessung des Pflegegeldes (AHP) bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten“ in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Internetseite des Spitzenverbands der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht ist;" |