"Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf."
- Wenn man mit internen Problemem eine versuchte Vergewaltigung meint, und daraus Depressionen entstehen, kann sehr wohl ein DU-Verfahren eingeleitet werden.
Für mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.
- Schamlose Mutmaßung. Siehe Antwort aus erstem Zitat.
Eine versuchte Vergewaltigung ist ja nun kein "internes Problem", sondern ein Straftatbestand. Wenn diese innerhalb der Dienststelle stattgefunden hat, gibt es daraus folgend tatsächlich "interne Probleme", diese sollten aber tatsächlich zügig behoben werden, hier ist entsprechend zu ermitteln, Täter und Opfer sollten organisatorisch voneinadner getrennt werden usw usw.. Eine Versetzung ist da eine gängige Maßnahme. Sollte die versuchte Vergewaltigung außerhalb der Bundeswehr stattgefunden haben, ist "internes Problem" eine recht zweideutige Formulierung, intern im Sinne von innerhalb Ihres Privatlebens, oder innerhalb der Einheit weil kein Verständnis für Ihre Situation.
Sie sehen, für den ein oder anderen stellt sich das hier etwas nebulös dar, der ein oder andere zieht tatsächlich vorschnell falsche Schlüsse (liegt aber eher auch an vielen vielen vorherigen Threads, ändert aber natürlich nichts daran, dass das für Sie unbefriedigend ist).
Ich hoffe dass bei Ihnen adäquat psychologische Betreuung/Behandlung stattfindet, ich habe die leise Befürchtung dass der Täter nicht so wirklich "dran" ist weil Beweislage unklar - ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft, dieses Ereignis entsprechend zu verarbeiten. Der Tipp Sozialdienst und BfD ist darüberhinaus ja bereits gekommen.