Autor: KlausP
« am: 11. Dezember 2024, 17:03:52 »Zitat
… Meinen Steuerberater sollte ich also besser absägen...
Aber erst mit den neuen Informationen „weiterbilden“!
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
… Meinen Steuerberater sollte ich also besser absägen...
Die Info, dass die Übergangsgebührnisse grundsätzlich nach 6 besteuert werden ist laut Aussage meines Steuerberaters übrigens falsch. Wenn man nichts angibt, bleibe es bei 1.
Wer in DE Bezüge / Lohn erhält, ist hier in der Regel steuerpflichtig.Beides habe ich nicht in Frage gestellt und trägt zu meinem(n) Problem(en) nicht wirklich irgendwas bei.
In DE gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht für KV.
sich rechtzeitig mit der GKV der eigenen Wahl in Verbindung zu setzen, um diesen Sachverhalt klären zu können. Dort sollten die Experten sitzen, die auch die Spezialfragen beantworten können. So gibt es z. B. anscheinend auch in diesem Bereich eine Anwartschaft, was mir bislang auch noch nicht bekannt war (kannte ich nur bei der PKV).Ja, das dachte ich mir auch. Leider hört man von jedem Bearbeiter das gleiche, wie von allen Stellen aus der BW, die einem eigentlich helfen sollten:
.. und zu den Folgen bezüglich des automatischen Austausches von Steuerinformationen für Menschen, die ins "Ausland wechseln", haben LwPersFw / Didi schonmal etwas geschrieben - da gibt es also ein "ToDo" für Dich, wenn Du bei Steuerklasse III bleiben möchtest, was ja sinnvoll erscheint.