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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 18. März 2018, 13:34:30 »

Erstmal kein Problem, ich bin an der LogSBw stationiert und hatte 2017 dort einen Lehrgang von 12 Wochen, also keine Reisekosten und Beihilfen. Im Juni hatte ich noch einen 3 wöchigen Lehrgang in Appen. Habe dort nichts abrechnen lassen bzw. hätte Hin und Rückfahrt abrechnen lassen können habe ich aber nicht gemacht, ist ja auch egal.

Nein, du hättest auch entsprechend Trennungsgeld bekommen. Da du das ganze nicht abgerechnet hast, hast du keinen Nachweis für das Finanzamt.
Das ganze lässt sich nur heilen, wenn du jetzt noch das ganze einreichst. Sofern das ganze noch auszahlbar ist bekommst du die Kostenerstattung und den entsprechenden Nachweis. Wenn das ganze verfristet ist bekommst du einen Nachweis, dass du 0 € brkommen hast.

Wie ist das jetzt nochmal gewesen mit dem Trennungsgeld, Reisebeihilfen auf längeren Lehrgängen ?
Wo war da nochmal die Grenze aber welcher Länge bekommt auch ein lediger Trennungsgeld?

Ab dem ersten Tag bzw. auch schon bei stundenweiser Abwesenheit vom Standort (mindestens 8 Stunden). Völlig egal ob Lehrgang oder anderweitire Dienstreiese/auswärtige Tätigkeit.

Er sagte, ich soll einfach nur ein Schreiben beifügen, wo ich reinschreibe, dass mir als lediger bei einem 3 Wochen Lehrgang keine Reisegelder gezahlt werden, erst ab Grenze x Wochen und länger.

Aber da dem eben nicht so ist, weil du dir das ganze ausgedacht hast wäre das eben gelogen. Und ja, das würde einem Beamten natürlich sofort auffallen.

Gruß Andi
Autor: KlausP
« am: 18. März 2018, 12:27:39 »

Zitat
... Aber es handelt sich um ein Amt ...

Ja, und dem Bearbeiter dieses Amtes sollten das Bundesreisekostengesetz und die Trennungsgeldverordnung eigentlich geläufig sein.
Autor: TomTom2017
« am: 18. März 2018, 12:03:14 »

Aber es handelt sich um ein Amt und ich denke, die wollen das mit Sicherheit irgendwie mit einer Vorschrift belegt haben.

Das muss man nicht mit einer Vorschrift belegen - das kann und wird auch keiner von einem Steuerpflichtigen erwarten. Für die Anwendung der Vorschriften ist der Sachbearbeiter zuständig. Wenn der Sachbearbeiter vom FA mehr Infos benötigt, wird er sich schon melden.

Man ist nur zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Und auf die Aussage eines Steuerberaters darf man sich schon verlassen dürfen (somit liegt auch keine "Fahrlässigkeit" vor).
Autor: Fneuh3110
« am: 18. März 2018, 11:47:22 »

Moin, natürlich habe ich das meinem Steuerberater gesagt. Er sagte, ich soll einfach nur ein Schreiben beifügen, wo ich reinschreibe, dass mir als lediger bei einem 3 Wochen Lehrgang keine Reisegelder gezahlt werden, erst ab Grenze x Wochen und länger. Aber es handelt sich um ein Amt und ich denke, die wollen das mit Sicherheit irgendwie mit einer Vorschrift belegt haben.
Deshalb frage ich nach wo das genau steht, ich habe leider von dem Thema wenig bis keine Ahnung :/
Autor: TomTom2017
« am: 18. März 2018, 06:36:22 »

Und diese Fragen konnte Ihr Steuerberater nicht beantworten? - Ist ja immerhin sein Job.
Wenn ihr Steuerberater für Sie die Einkommensteuer gemacht hat, denken Sie da nicht, dass er davon in Kenntnis gesetzt werden sollte?
Autor: Fneuh3110
« am: 18. März 2018, 00:08:47 »

Moin Kameraden, ich habe da mal eine Frage.
Und zwar hat mein Steuerberater meine Einkommenssteuererklärung für 2017 gemacht und ans Finanzamt geschickt. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, wo das Finanzamt bittet, dass ich eine Aufstellung zur Ermittlung meiner Reisekosten einreiche und ein Schreiben vom Arbeitgeber, dass keine steuerfreien Erstattungen an mich geleistet wurde.
Erstmal kein Problem, ich bin an der LogSBw stationiert und hatte 2017 dort einen Lehrgang von 12 Wochen, also keine Reisekosten und Beihilfen. Im Juni hatte ich noch einen 3 wöchigen Lehrgang in Appen. Habe dort nichts abrechnen lassen bzw. hätte Hin und Rückfahrt abrechnen lassen können habe ich aber nicht gemacht, ist ja auch egal.
Wie ist das jetzt nochmal gewesen mit dem Trennungsgeld, Reisebeihilfen auf längeren Lehrgängen ?
Wo war da nochmal die Grenze aber welcher Länge bekommt auch ein lediger Trennungsgeld?
Im September bis Mitte Dezember war ich für 12 Wochen auf SLP2. Da habe ich als lediger Trennungsgeld? bekommen jeden Monat.
Wie kann ich dem Finanzamt jetzt erklären, dass ich für den 3 wöchigen Lehrgang als lediger kein Trennungsgeld, Reisekosten wie auch immer bekommen habe, weil ich keinen Anspruch darauf habe ? Gibt es da eine Gesetzespasage, die mir das belegen kann ggf auch mit der Länge der Lehrgangszeit?
Bin auf dem Gebiet leider nicht sehr belesen und habe da keine Ahnung von, bin froh wenn ich das auf den 12 Wochen Lehrgängen mit dem jeweiligen Refü ausgefüllt bekomme :D

Vielleicht kann mir jmd helfen falls mein Problem verstanden wurde.

Vielen Dank.

MkG
Felix
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