Autor: Andi
« am: 18. März 2018, 13:34:30 »Erstmal kein Problem, ich bin an der LogSBw stationiert und hatte 2017 dort einen Lehrgang von 12 Wochen, also keine Reisekosten und Beihilfen. Im Juni hatte ich noch einen 3 wöchigen Lehrgang in Appen. Habe dort nichts abrechnen lassen bzw. hätte Hin und Rückfahrt abrechnen lassen können habe ich aber nicht gemacht, ist ja auch egal.
Nein, du hättest auch entsprechend Trennungsgeld bekommen. Da du das ganze nicht abgerechnet hast, hast du keinen Nachweis für das Finanzamt.
Das ganze lässt sich nur heilen, wenn du jetzt noch das ganze einreichst. Sofern das ganze noch auszahlbar ist bekommst du die Kostenerstattung und den entsprechenden Nachweis. Wenn das ganze verfristet ist bekommst du einen Nachweis, dass du 0 € brkommen hast.
Wie ist das jetzt nochmal gewesen mit dem Trennungsgeld, Reisebeihilfen auf längeren Lehrgängen ?
Wo war da nochmal die Grenze aber welcher Länge bekommt auch ein lediger Trennungsgeld?
Ab dem ersten Tag bzw. auch schon bei stundenweiser Abwesenheit vom Standort (mindestens 8 Stunden). Völlig egal ob Lehrgang oder anderweitire Dienstreiese/auswärtige Tätigkeit.
Er sagte, ich soll einfach nur ein Schreiben beifügen, wo ich reinschreibe, dass mir als lediger bei einem 3 Wochen Lehrgang keine Reisegelder gezahlt werden, erst ab Grenze x Wochen und länger.
Aber da dem eben nicht so ist, weil du dir das ganze ausgedacht hast wäre das eben gelogen. Und ja, das würde einem Beamten natürlich sofort auffallen.
Gruß Andi