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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: W.T am 06. Februar 2018, 20:20:47
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Hallo Kameraden,
vorweg möchte ich folgendes sagen:
Ich Konsumiere keine illegalen Drogen und habe auch nicht vor daran etwas zu ändern.
Allerdings stehe ich Cannabis relativ Tollerrant gegenüber.
Nun ist es so, dass es einige Stimmen (auch im Bundestag) für eine Legalisierung bzw. Endkriminalisierung dieses Betäubungsmittels gibt.
Ob es Sinn macht oder nicht lassen, wir mal dahin gestellt. Diese Diskussion geht dann doch zu weit und darum soll es hier auch erstmal nicht gehen.
ABER:
Wenn Cannabis in der BRD legalisiert wird, in welcher Form auch immer, gilt das dann auch für Soldaten?
Was meint Ihr?
Welche Argumente würden dafür/dagegen sprechen?
Gruß
W.T
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Das wird genau so toleriert!!!! werden, wie volltrunken im Dienst zu sein. Diese Frage können Sie sich doch mit gesundem Menschenverstand beantworten. Und da bei Cannabis etc. auch lange nach dem Verzehr noch Rauschzustände auftreten können, wird es nach wie vor verboten sein..
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Ernsthaft?
Drogen und Waffen und so? ::)
Selbst wenn es irgendwann mal legalisiert werden sollte, dann mit Sicherheit nicht in der Bundeswehr. Alkohol ist auch legal und während des Dienstes verboten.
Und da steht die Bundeswehr nicht alleine da. Einfach mal gesunden Menschenverstand walten lassen, dann stellen sich manche Fragen garnicht.
Edit: Da war Andi etwas schneller
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Gut, ich hätte dazu schreiben sollen, dass es natürlich außer Frage steht, dass Drogen im Dienst NICHTS verloren haben. Egal ob Alkohol oder Cannabis.
Ein Bsp. Ein Soldat raucht oder dampft zu beginn Seines 3 wöchigen Urlaubs THC in Form von Cannabis.
Wenn er wieder im Dienst ist, ist davon nichts mehr im Körper.
Wie würdet ihr darüber denken? Bei Alkohol geht das auch. Nun ist Alkohol natürlich schneller und berechenbarer wieder abgebaut. Das ist natürlich ein Argument.
Gegenargument, es ist erwiesen, das dass Agressionspotenzial bei Alkohol weitaus höher ist als bei Cannabis. Und somit auch die Gefahr von eigen und vorallem Fremdschäden sehr hoch sind. Bei Cannabis sind diese wesentlich geringer.
Trotzdem ist es erlaubt, dass Soldaten Alkohol Konsumieren.
Und so nebenbei:
Handelt es sich hier nicht um ein Forum? Der Sinn ist doch Gedanken und Meinungen konstruktiv auszutauschen.
Man muss doch nicht gleich persönlich werden. Denn an meinem "Gesunden Menschenverstand" ist nichts auszusetzen. Und trotzdem Frage ich mich, wie andere über dieses Thema denken 😉
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Die beiden Beiträge von unserer Foren-Ärztin liefern zusätzlich zum bereits Gesagten genug Stichpunkte:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,22131.msg194921.html#msg194921 (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,22131.msg194921.html#msg194921)
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,30747.msg290379.html#msg290379 (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,30747.msg290379.html#msg290379)
Und dass der Vergleich Alkohol <-> Cannabis immer wieder von entsprechendem Personenkreis rangezogen wird, disqualifiziert eigentlich für jede ernsthafte Diskussion zu dem Thema.
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Ok, Und wieso?
Nach meinen "gesunden Menschenverstand" ist es ein Wiederspruch und ich glaube mich meinst du nicht mit "entsprechenden Personenkreis"
Wir können ja Nikotin nehmen. Trotz Pflicht zu Gesunderhaltung ist es Soldaten erlaubt zu rauchen. Im Prinzip genau das gleiche. Das Rauchen extrem schädlich ist müssen wir ja nicht diskutieren hoffe ich. Und dennoch akzeptieren es alle...
Ich persönlich nehme überhaupt keine als Drogen hauptsächlich bekannten Substanzen. Also kein Nikotin, Cannabis, Alkohol oder sonst irgendeinen Quatsch. Tee und zucker muss ich aber zu meinem Lastern zählen.
Ich kann aber nicht verstehen, wieso das eine tolleriert und teilweise gefördert wird, und das andere bis ins kleinste verteufelt.
Weil es illegal ist... Klar, aber was wenn nicht?
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Kann hier mal jemand dicht machen? Das hatten wir doch nun schon zur Genüge und nur, weil ein paar Hinterbänkler im Bundestag (vermutlich grüne Exkiffer) oder ein paar Leute im Bund deutscher Kriminalbeamter (oder wie der Laden heißt) für eine Freigabe sind muß das ja nun nicht weiter gehen.
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Naja- man kann schon drüber diskutieren, wie die Bundeswehr eine mögliche Legalisierung umsetzt.
Es geht ja nicht drum, dass der TE gekifft hat oder kiffen will.
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Nicht im entferntesten... Ich persönlich stehe dem auch kritisch gegenüber. Ich möchte nicht das meine Soldaten unter dem Einfluss von Drogen Fehler begehen. Nicht nur weil das negativ für mich ist, sondern auch weil das ganze Menschleben vorderen kann.
Man muss sich aber darüber bewusst werden, dass eine Legalisierung kommen wird. Und das aus gutem Grund.
Deshalb will ich einige Denkanstöße sammeln um meinen Horizont in diesem Bereich ein wenig zu erweitern.
Genau das sind nämlich Themen die meine Soldaten interessieren und worüber sie sich unterhalten und Fragen stellen.
Und die Argumentation, wir machen es nicht, weil es schon immer illegal war, ohne eine plausibel Erklärung zu liefern bringt garnichts.
Und sollte sich rausstellen, das es tatsächlich keinen Unterschied zu anderen "weichen" Drogen gibt, muss man halt Mal über seinen Schatten springen und seine festgefahrene Meinung ändern oder zumindest offen für neue Argumente sein.
Auf beiden Seiten.
Ohne Konfrontation geht es nunmal nicht. Deshalb finde ich diese debatte wichtig. Die Probleme sind da und schweigen bringt nichts als nochmehr Probleme.
Schade, KlausP, dass Sie nicht bereit sind Probleme zu lösen. Wir leben in einer Zeit in der es in gewissen Situationen nicht mehr so ist wie früher. In einer freiwilligen Armee muss man aktiv mit den Soldaten im Gespräch sein.
Verbieten um des Verbieten Willens hat noch nie geholfen. Sachliche und logische argumentation hingegen schon.
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Ich muß solche Probleme nicht mehr lösen. Meine Meinung geht dahin, dass jeder Soldat, der illegale Drogen konsumiert, aus dem Dienstverhältnis entfernt wird. Ob Cannabis nach einer allgemeinen Freigabe durch die Bundeswehr trotzdem weiterhin als illegal eingestuft wird ist erstens Kaffeesatzleserei und zweitens ganz allein Angelegenheit des Dienstherrn. Das hat der Soldat so wie vom Dienstherrn dann festgelegt umzusetzen - ohne wenn und aber. Wer das nicht will - Tschüss!
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@Klaus: Es geht doch nicht drum, dass jemand das nicht will, sondern einfach mal drüber zu diskutieren, wie die Bundeswehr das regeln KÖNNTE und WARUM.
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Nein, man muß als Soldat und besonders als Vorgesetzter nicht Alles und Jedes ausdiskutieren, das gibt es schon viel zu oft. Und da hier wohl niemand in der Position ist, an einer eventuellen Neuregelung mitzuwirken, sehe ich das eben als sinnfrei an.
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Führen wir das doch einfach sachlich aus: es gibt dad Betäubungsmittel- und das Dienstrecht. Aktuell ist THC durch beides verboten. Ändert sich die Rechtslage und der Konsum wird strafrechtlich freigestellt, ändert sich dadurch noch nicht automatisch das dienstrechtliche Verbot.
Wird auch dieses Verbot aufgehoben, ist es auch im Dienst erlaubt.
Noch vor Kurzem war man eher restriktiv bei Waffen und THC (http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(o2wib1r5eskx5skxluke2xil))/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-116940?all=False).
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Ein Blick nach Amerika zeigt, wie es sein könnte. In den Staaten Colorado und Washington wurde Cannabis legalisiert. Den in diesen Staaten staionierten Soldaten ist es trotzdem verboten Cannabis zu konsumieren.
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Wenn Cannabis in der BRD legalisiert wird, in welcher Form auch immer, gilt das dann auch für Soldaten?
Diese Diskussion ist überflüssig, denn Cannabis ist bereits seit 1994 quasi legalisiert, solange nur gelegentlich geringe Mengen konsumiert werden.
Mit dem "Cannabis-Beschluss" BVerfGE 90, 145 hat das Bundesverfassungsgericht u.a. entschieden:
Ein verfassungsmäßiges „Recht auf Rausch“ gibt es nicht.
Soweit die Strafgesetze ein Verhalten mit Strafe bedrohen, das ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereitet, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil sie ermöglichen, durch das Absehen von Strafe (§ 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (§§ 153 ff StPO, § 31a BtMG) einer geringen Schuld Rechnung zu tragen. In diesen Fällen ist von der Verfolgung der Straftaten grundsätzlich abzusehen.
Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen.
In allen Fällen dominiert eine Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine berauschende Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend vermieden.
Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseits unterschiedlich regeln.
Schon damals hätte also die Bw die Möglichkeit gehabt, den "BTM-Erlass" anzupassen und zumindest den "gelegentlichen Konsum geringer Mengen Cannabis" vom generellen Verbot des Konsums auch außerhalb des Dienstes auszuklammern.
Dies hat man aber bewusst nicht getan, weil
Der BTM-Erlass der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte dient, indem er Soldaten Verhaltensweisen untersagt, die ihre jederzeitige Einsatzfähigkeit gefährden.
Weil dem Gesetzgeber durch das BVerfGE eine Unterscheidung zw. BTM und Alkohol, Nikotin erlaubt wurde. Und Cannabis würde auch bei einer völligen Legalisierung ein BTM bleiben... nur eben kein illegales mehr.
Dies sagt das BVerwG zum Thema:
"Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 <6> und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 <152> m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92). Denn die Einsatzbereitschaft des Soldaten wird auf jeden Fall in Frage gestellt, und zwar nicht nur während der Wirkung des einzelnen Rausches, da ein Soldat auch außerhalb der Dienststunden jederzeit mit seinem Einsatz rechnen muss, sondern auch deshalb, weil der Konsum der Cannabis-Droge wegen seiner nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Auswirkungen anders und schwerer zu bewerten ist als beispielsweise ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist."
Und an dieser Bewertung der Wirkung der Droge... in der möglichen Wirkung auf den Dienst... würde die Legalisierung ebenfalls nichts ändern.
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Ein Blick nach Amerika zeigt, wie es sein könnte. In den Staaten Colorado und Washington wurde Cannabis legalisiert. Den in diesen Staaten staionierten Soldaten ist es trotzdem verboten Cannabis zu konsumieren.
Ich bin kein Jurist, aber der Vergleich hinkt. Cannabis ist in den USA in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. Wehrrechtlich gibt es aber doch kein Landesrecht. Ergo muss für Soldaten ohnehin eine bundesweite Regelung gefunden werden.
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Denn die Einsatzbereitschaft des Soldaten wird auf jeden Fall in Frage gestellt, und zwar nicht nur während der Wirkung des einzelnen Rausches, da ein Soldat auch außerhalb der Dienststunden jederzeit mit seinem Einsatz rechnen muss, sondern auch deshalb, weil der Konsum der Cannabis-Droge wegen seiner nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Auswirkungen anders und schwerer zu bewerten ist als beispielsweise ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist."
Nun sind meines Wissens nach erhebliche Anteile der werten Verteidigungsfachangestellten auch ohne Cannabis mittels des erwähnten Alkohols nicht selten alles andere als dienstfähig, während sie "außerhalb der Dienststunden jederzeit mit einem Einsatz rechnen", von daher mutet dieser Anteil der Begründung nun wieder etwas albern an.
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Diese Diskussion ist überflüssig
...vielleicht sollten wir mal über Sinn und Zweck von Diskussionen nachdenken. Ich bin nun auch kein Betragensvorbild hier, aber "is nich", "ham wer nich", "müss mer nich diskutieren", "schon immer so gemacht" sind tatsächlich nicht die geeignetsten Diskussionsbeiträge um die Frage des TE zu beantworten.
Ich find das tatsächlich auch interessant, wie die Bundeswehr damit umgeht (bzw umginge, noch ist ja nichts festgelegt).
Der Verweis von @LwPersFw auf das Urteil sowie von @wolverine auf die unterschiedliche Rechtsprechung Dienst-/Betäubungsmittelrecht ist tatsächlich hilfreich.
Ein Aspekt, der sich ändern könnte, wäre zB, wie die Bundeswehr im Zuge von Musterung und Co. mit THC-Konsum in der Vergangenheit umgeht. Ist ein Mensch auch dann charakterlich ungeeignet, wenn das, was in seinem Umfeld in jungen Jahren Gang und Gebe war, jetzt vom Gesetzgeber als legal bewertet wird?
Oder auch, bleibt die Bundeswehr bei dieser konsequenten Linie oder weicht diese in irgendeiner Weise auf? Auch, um im Bereich der Nachwuchsgewinnung eher "punkten" zu können...
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Denn die Einsatzbereitschaft des Soldaten wird auf jeden Fall in Frage gestellt, und zwar nicht nur während der Wirkung des einzelnen Rausches, da ein Soldat auch außerhalb der Dienststunden jederzeit mit seinem Einsatz rechnen muss, sondern auch deshalb, weil der Konsum der Cannabis-Droge wegen seiner nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Auswirkungen anders und schwerer zu bewerten ist als beispielsweise ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist."
Nun sind meines Wissens nach erhebliche Anteile der werten Verteidigungsfachangestellten auch ohne Cannabis mittels des erwähnten Alkohols nicht selten alles andere als dienstfähig, während sie "außerhalb der Dienststunden jederzeit mit einem Einsatz rechnen", von daher mutet dieser Anteil der Begründung nun wieder etwas albern an.
Das mit dem "jederzeit" ist auch nicht der Schwerpunkt der Argumentation...
sondern
...sondern auch deshalb, weil der Konsum der Cannabis-Droge wegen seiner nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Auswirkungen anders und schwerer zu bewerten ist als beispielsweise ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist."
Und ... die Bundeswehr ist, auf Grund des Zugangs/Umgangs zu/mit Waffen ein Bereich, der mit Recht vom Gesetzgeber gesondert behandelt wird.
Ja, Alkohol ist, wie in der gesamten Gesellschaft, auch in der Bw ein Problem... Aber gerade deshalb muss ich nicht noch eine weitere Droge ... legal ... ins Spiel bringen.
Dafür gibt es KEINEN sachlichen Grund.
Von mir aus soll Kiffen wer will.... dem verschließe ich mich nicht.
Aber nicht in einem Bereich, wo er Zugang zu Waffen hat!
Denn ... nochmal ... es geht um die (Langzeit-) Wirkung der Droge.
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@ BSG:
Diskutieren ist immer gut - in einem Rechtsstaat ist ein Urteil eines höchsten Gerichtes aber keine Diskussionsgrundlage, sondern die Anwendung geltendes Rechts.
Das Urteil bezüglich Waffenrecht ist ebenfalls eindeutig - auch wenn die WaffG in der BW keine Anwendung finden, so bleibt die Forderung des Gesetzgebers doch dachgleich bestehen ..
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@ BSG:
Diskutieren ist immer gut - in einem Rechtsstaat ist ein Urteil eines höchsten Gerichtes aber keine Diskussionsgrundlage, sondern die Anwendung geltendes Rechts.
Ja und hier geht's ja um Recht was noch nicht gilt und die Frage, wie das dann möglicherweise geltende Recht angewendet werden würde. Theoretisch. Von daher ist es doch gut, dass diese Urteile und Anwendungsbeispiele zusammengetragen worden sind :)
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Dann zu den "Entwicklungen":
Die WaffG und Urteile in diesem Bereich sind in den letzten Jahren immer restriktiver geworden - also mehr Auflagen, mehr Prüfungen, engere Auslegung der Gesetze.
Dementsprechend ist, selbst wenn der Besitz einer geringen Menge Cannabis straffrei werden würde (wird ja jetzt schon nicht verfolgt), nicht mit einer "Erlaubnis" im WaffG zu rechnen.
Da dies die Bw auch jetzt schon so "sieht", sind da keine Änderungen zu erwarten.
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Ich könnte mir halt wie gesagt vorstellen dass der Konsum in der Vergangenheit nicht mehr automatisch zur medizinischen oder charakterlichen Nichteignung führt. Anders verhält es sich natürlich mit Verurteilungen in der Vergangenheit, da diese ja zeigen, dass man scheinbar ein paar Probleme hatte, sich innerhalb von rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen.
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Ändert sich die Rechtslage und der Konsum wird strafrechtlich freigestellt
Da braucht sich nichts zu ändern, die Straffreiheit des Konsums entspricht doch schon der jetzigen strafrechtlichen Lage.
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@ Humblot:
Nur das wir hier "sauber" bleiben:
Konsum selber war und ist schon immer straffrei - der BESITZ geringer Mengen ist strafbar - wird aber regelmäßig nicht verfolgt.
(Das ist ein Unterschied).
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Ich könnte mir halt wie gesagt vorstellen dass der Konsum in der Vergangenheit nicht mehr automatisch zur medizinischen oder charakterlichen Nichteignung führt. Anders verhält es sich natürlich mit Verurteilungen in der Vergangenheit, da diese ja zeigen, dass man scheinbar ein paar Probleme hatte, sich innerhalb von rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewegen.
Das es hier im Rahmen der Einstellungsuntersuchung zu einer (erweiterten) differenzierten Bewertung kommt,
wäre dann ja nur sachgerecht. Aber dies erfolgt ja bereits jetzt. Wer angibt...vor Jahren mal einen Joint probiert
zu haben... ansonsten aber ein gutes Prüfergebnis erzielt ... den wird man nicht ablehnen.
Dem TE geht es ja um die Zeit als aktiver Soldat...nicht den Bewerber:
Wenn Cannabis in der BRD legalisiert wird, in welcher Form auch immer, gilt das dann auch für Soldaten?
Was meint Ihr?
Welche Argumente würden dafür/dagegen sprechen?
Und hier wird es für den Bereich der Bw m.E. keine Änderung geben.
Zumindest solange, wie die medizinische Forschung nicht die möglichen Langzeitfolgen von Cannabis, wie z.B. Psychosen, ausschließen kann.
Ich erzeuge als Dienstherr nicht bewusst die Gefahr, dass ein Soldat durch Drogenkonsum eine Psychose entwickelt und eine Waffe in die Hand bekommt.
Und hier reicht allein die Gefahr des Einzelfalls!
Um nochmal das BVerfGE zu zitieren :
"Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG.
Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht."
weil
"Ferner muß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressaten des Verbots gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 <316>; 67, 157 <178>; 81, 70 <92>). Die Maßnahme darf sie mithin nicht übermäßig belasten (Übermaßverbot oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne; vgl. BVerfGE 48, 396 <402>; 83, 1 <19>)."
Wer meint, durch das Verbot des Konsums von Cannabis im und außer Dienst also "übermäßig belastet" zu sein...
...auch wenn es außerhalb der Bundeswehr legalisiert wäre...
Darf halt nicht freiwillig Soldat der Bundeswehr werden...
Wird er es doch ... und unterschreibt bei Einstellung die vorgeschriebene Belehrung ...
"Im Rahmen der notwendigen Drogenprävention sind Soldatinnen und Soldaten innerhalb der ersten Wochen nach
Diensteintritt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Truppenärzten über die Gefahren des Betäubungsmittelmissbrauchs aufzuklären.
Über die straf-, disziplinar und dienstrechtlichen Folgen sind sie aktenkundig zu belehren."
"2. Disziplinare Folgen
Sowohl der unbefugte Besitz als auch der Konsum von Betäubungsmitteln innerhalb und außerhalb des Dienstes verstoßen gegen das Verbot... (...)
Als Dienstvergehen wird ein derartiges Fehlverhalten regelmäßig ( ... ) geahndet, soweit nicht die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens in Betracht kommt.
3. Dienstrechtliche Folgen
Der Missbrauch von Betäubungsmitteln kann während des Freiwilligen Wehrdienstes zur Entlassung führen. Während der Probezeit, d.h. während der ersten sechs Monate, können Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDL) zum 15. oder zum Letzten eines Monats nach § 58 h Abs. 2 des Soldatengesetzes (SG) entlassen werden. Für die Dauer des gesamten Freiwilligen Wehrdienstes kann die Entlassung bzw. ein Ausschluss von der Dienstleistung auch auf § 58 h Abs. 1 i.V.m. §§ 75, 76 SG gestützt werden. Bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit kann der Betäubungsmittelmissbrauch in den ersten vier Dienstjahren – auch ohne vorhergehenden ausdrücklichen Hinweis – zu einer fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG führen.
Ich (Dienstgrad, Name, Vorname, PK) habe diese Belehrung heute zur Kenntnis genommen.
Eine Ausfertigung der Belehrung habe ich erhalten."
... muss er mit den möglichen Folgen bei Verstoß leben...
Was dann nur aus der Belehrung entfallen würde, bzw. anzupassen wäre (habe ich oben nicht mit angeführt), sind die strafrechtlichen Folgen,
im Rahmen der dann geltenden Gesetzeslage. Denn schließlich wäre ja auch die Legalisierung bestimmten rechtlichen Vorgaben unterworfen.
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@ Humblot:
Nur das wir hier "sauber" bleiben:
Konsum selber war und ist schon immer straffrei - der BESITZ geringer Mengen ist strafbar - wird aber regelmäßig nicht verfolgt.
(Das ist ein Unterschied).
MIR ist der Unterschied geläufig, deshalb habe ich ja darauf hingewiesen, dass es weder möglich noch nötig ist, Konsum zu legalisieren - er ist nicht strafbar (ein Dienstvergehen dagegen schon, schon immer).
Deshalb ja das Zitat von wolverine...und deshalb ist ja auch der Hinweis auf dein "sauber bleiben" unnötig.
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Der frühere Konsum führt bei Bewerbern nicht automatisch zur medizinsichen oder charakterlichen Untauglichkeit. Die Bundeswehr hat die Bestimmungen in den letzten Jahren immer mal wieder angepasst- zu Gunsten der Bewerber. Eben weil gelegentlicher Konsum weicher Drogen in der Jugend durchaus als sozialadäquat angesehen wird.
Die Polizei ist dabei z.B. wesentlich restriktiver.
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Der frühere Konsum führt bei Bewerbern nicht automatisch zur medizinsichen oder charakterlichen Untauglichkeit. Die Bundeswehr hat die Bestimmungen in den letzten Jahren immer mal wieder angepasst- zu Gunsten der Bewerber. Eben weil gelegentlicher Konsum weicher Drogen in der Jugend durchaus als sozialadäquat angesehen wird.
Die Polizei ist dabei z.B. wesentlich restriktiver.
Beziehst du dich dabei auf die ärztliche Untersuchung oder das Psychologengespräch?
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Beides, vermute ich.
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Danke für diese sehr aufschlussreichen Kommentare! Genau solche Antworten habe ich mir vorgestellt.
Besonders LwPersFw, vielen Dank für die Mühe.
Die Leute, dich die nicht diskutieren wollen, können ja einfach andere Foreninhalte verfolgen.
Gruß
W.T
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Sie haben doch nach Meinungen gefragt und ich habe meine geäußert. Sie glauben doch nicht, dass ich mich Ihretwegen hier verbiege und gegen meine Überzeugung argumentiere. Wenn Sie andere als Ihre Ansichten nicht lesen wollen "können Sie ja einfach andere Foreninhalte verfolgen".
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Es ging denke ich nicht um deine Meinung Klaus (bzw. die der anderen), sondern darum, dass du eine Diskussion vor vornherein ausgeschlossen hast.
Kann hier mal jemand dicht machen? Das hatten wir doch nun schon zur Genüge und nur, weil ein paar Hinterbänkler im Bundestag (vermutlich grüne Exkiffer) oder ein paar Leute im Bund deutscher Kriminalbeamter (oder wie der Laden heißt) für eine Freigabe sind muß das ja nun nicht weiter gehen.
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Na ja, etwas mehr habe ich dann aber doch noch von mir gegeben.
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Schade, dass beispielsweise Du KlausP hier sagen kannst, was du willst (ob nun mit Sinn oder völlig sinnlos) und andere Beiträge (z.B. meiner gestern) werden gelöscht.
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Ich kann das nicht gewesen sein, mir fehlt die "Lizenz zum Löschen", ;) ich weiß jetzt auch nicht, welchen Beitrag du meinen könntest.
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Und das hat nun was mit dem Thema zu tun?