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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 71 
 am: 10. April 2024, 17:32:54 
Begonnen von Abonym87654 - Letzter Beitrag von F_K
Jungs, entschieden wird ja der Antrag von C, insoweit darf und MUSS der Vorgesetzte B ja die Sichweise seiner Dienststelle darlegen - und die kann vom "Wunsch" von A halt abweichen.

 72 
 am: 10. April 2024, 14:58:11 
Begonnen von romeo_hotel_8912 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Vielleicht auch mal im Ausland schauen. Möglicherweise kann einiges anerkannt werden und das Konzept des landesweiten Totprüfens gibt es meines Wissens nicht außerhalb DACHs.
…wenn schon nicht in der Muttersprache und optimalen Studienbedingungen bestanden wurde, vielleicht nicht der optimale Rat. [emoji6]

 73 
 am: 10. April 2024, 14:54:51 
Begonnen von Abonym87654 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Es ist naiv keine Gegendarstellung zu schreiben. Im einfachsten Fall fügt man an, dass z.B. die Begründung für den Antrag nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

Die Stellungnahme der VP birgt immer ein gewisses Risiko, etwa wenn die VP feststellt, dass durch die Versetzung eine Vakanz entsteht die nicht durch die übrige Wählergruppe ausgeglichen werden kann.

 74 
 am: 10. April 2024, 13:56:20 
Begonnen von Romanski - Letzter Beitrag von F_K
Mit Vollzeitbeschäftigung wirst Du gesetzlich krankenversichert - und der Beitrag über den Arbeitgeber von Deinem Gehalt abgeführt.
Für die Übergangsgebührnisse oder sonstige Einkünfte sind dann keine GKV Beiträge zu zahlen.

 75 
 am: 10. April 2024, 13:32:22 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von Atlas616
Das ist alles nur Strategie und Taktik... Täuschen des Feindes auf höchstem Niveau  :P

Es ist doch klar, dass der Masterplan beinhaltet, im Falle einer östlichen Aggression die Bundeswehr blitzschnell zu einer Guerilla Armee umzubauen !!

Inklusive VW Amaroks mit MILAN auf dem Truckbed, sowie Dünger- IEDs direkt von unseren aggressiven Bauern  :o

Und wenn Garnichts mehr hilft, können wir nur noch auf Armin hoffen.


 76 
 am: 10. April 2024, 13:17:16 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von KlausP
Das nennt sich im Politikerjargon „Zeitenwende“ oder auch kurz „Wummms“ …  ::)

 77 
 am: 10. April 2024, 13:00:55 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Zum Glück ist die Bedrohungslage ja seit Februar 2022 sonnenklar, und daher wurden bereits hunderte Kampfpanzer, Panzerhaubitzen etc bei der Industrie bestellt... oh Moment...

 78 
 am: 10. April 2024, 12:59:33 
Begonnen von Romanski - Letzter Beitrag von Romanski
Guten Tag liebe Community,

ich habe eine Frage hoffe mir kann jemand weiterhelfen, ich war 12 Jahre bei der Bundeswehr und beziehe seit einem Jahr übergangsgebührnisse mit 75% und bin Freiwillig gesetzlich Versichert. Meine Frage da ich ab dem 01.05.2024 in eine Vollzeitbeschäftigung gehe und die dann auf Steuerklasse 4 läuft und die übergangsgebührnisse auf Steuerklasse 6 wie das dann mit der Krankenversicherung sein wird. Klar ist das auf Steuerklasse 4 über den Vollzeitjob die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Aber über Steuerklasse 6 zahlt die Bundeswehr ja keine Krankenversicherungsbeiträge sondern nur die Lohnsteuer. Muss ich also seperat nochmal die Krankenversicherung zahlen oder weiß jemand wie das abläuft ?



 79 
 am: 10. April 2024, 11:43:25 
Begonnen von romeo_hotel_8912 - Letzter Beitrag von tdn
Vielleicht auch mal im Ausland schauen. Möglicherweise kann einiges anerkannt werden und das Konzept des landesweiten Totprüfens gibt es meines Wissens nicht außerhalb DACHs.

 80 
 am: 10. April 2024, 10:27:20 
Begonnen von romeo_hotel_8912 - Letzter Beitrag von dunstig
Das wird individuell von den Universitäten geprüft und entsprechend unterschiedlich - trotz eigentlich einheitlicher Vorgaben - gehändelt. Hier hilft nur der jeweilige Prüfungsausschuss der Universität weiter, an der das Studium fortgesetzt werden soll. In der Regel ist der Prüfungsanspruch für den Studiengang generell verwirkt. Einfach mal in die Prüfungsordnungen reinschauen und nicht dem dämlichen Flurfunk lauschen. In der Regel haben die meisten Universitäten solch eine Formulierung zur Voraussetzung zur Zulassung drin stehen:

Zitat
dass eine Bachelor-Prüfung in dem jeweiligen gleichen Studiengang noch nicht endgültig nicht bestanden ist,

Diese Vorgaben zum Prüfungsanspruch unterscheiden auch nicht nach Trimester / Semester. Daher sind das glückliche Einzelfälle oder mal wieder der an den Universitäten weit verbreitete sinnlose Flurfunk.

Daher einfach mal in die Prüfungsordnungen reinschauen. Das wird aber wohl so ähnlich überall zu finden sein. In Teilen aber unterschiedlich ausgelegt. Bei manchen wird man bereits nach dem 3. Versuch exmatrikuliert, wodurch man an Universitäten mit 4 Versuchen seinen Prüfungsanspruch noch nicht verwirkt hat. Ähnlich wird es manchmal gehandhabt, wenn man auf Grund exotischer Fächer exmatrikuliert wird, die an anderen Universitäten kein Bestandteil des Studiengangs sind, bzw. wenn der Titel des Studiengangs sich unterscheidet (z.B. BWL vs. International Business Management).

Von der Idee, den identischen Studiengang weiterzubelegen, würde ich mich aber verabschieden und versuchen, etwas ähnliches zu finden, bei dem möglichst viele Credits anerkannt werden.

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