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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 18:02:57 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Es ist nicht ganz richtig, hier die Erläuterung mit Fallbeispiel:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html

 2 
 am: Heute um 17:59:14 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von West87
Fiktiver Fall:

Laufbahnwechsler SU(FA) Müller, 36 Jahre alt, angehender IT-FW gerade auf ZAW zum Fachinformatiker. Davor Jahrelang SU im Stabsdienst. ATM/Feldwebellehrgang vor der ZAW bestanden, d.h Feldwebelbrief schon erhalten.

Dieser Soldat hat schon länger ein Problem mit seinen abstehenden Ohren. Diese stören ihn optisch und zu einem kleinen Teil auch psychologisch (Selbstbewusstsein, unnatürliche Ohrenform).
ZAW läuft seit einem halben Jahr super und er klärt mit der Leiterin der ZAW Betreuungsstelle ab (Hauptmann, selbst mit SAN-Hintergrund), dass er diese Operation privat , über einen plastischen Chirurgen im Urlaub machen lassen möchte (Ausfall in der Regel 14 Tage). Diese unterstützt dies und empfiehlt dem Soldaten Müller davor zum Truppenarzt zu gehen und dies mit ihm zu besprechen, damit dieser es in den Akten vermerkt (oder so ähnlich).

Im SAN-Zentrum erklärt Müller dem Arzt, dass er diese Ohrenkorrektur privat machen lassen möchte und es davor wie mit seiner Vorgesetzten besprochen, mit dem Arzt abklären möchte.
Der Truppenarzt hat aber einen ganz anderen Plan:

Beim Termin sagt dieser, dass Müller psychologisch unter seinen abstehenden Ohren leidet und der Eingriff (3000 - 5000€ Kosten) deshalb von der Bundeswehr übernommen werden könnte. Dafür stellt er eine Überweisung zum BWK/Hals-Nasen-Ohren-Arzt aus. Dieser würde ihn dann zum Psychologen schicken, welcher prüft, ob Müller wirklich darunter leidet, was dahinter steckt und ob der Eingriff übernommen werden könnte etc.

Soldat Müller kommt das jetzt etwas krass vor, dass er dafür zum Psychologen muss, da das Problem nicht gravierend ist. Okay, ja klar "leidet" er zu einem gewissen Maß darunter, wenn man es genau nimmt, da es unnatürlich aussieht. Er macht sich jedoch Gedanken, ob das ganze Vorhaben über die Bundeswehr mehr Probleme bereiten könnte, statt zu helfen.

Fragen:

1. Kann das komplett in die Hose gehen? zB dass der Psychologe im schlimmsten Fall sagt, dass Müller für die Laufbahn nicht mehr geeignet ist, da er psychische Probleme ("nur") wegen den Ohren hat?

2. Worauf kann er sich da beim Psychologen einstellen? Mehrere Sitzungen? Gespräche über Müllers Kindheit, Elternhaus usw?

3. Was würdet ihr machen?


 3 
 am: Heute um 17:13:26 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von Sachbearbeite®
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)

Sonst stimme ich den Ausführungen zu. Und auf keinen Fall Bildungsurlaub für Reservistendienst nehmen! Denkbar ist Freistellung/Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgeltes.

 4 
 am: Heute um 16:22:49 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von schlammtreiber
@ Schlammtreiber / offtopic:

Immer diese Streber, die das didaktische Konzept aushebeln ..


Ich hab eben ein Herz für die einfachen Grunzer in der Schlammzone, weil selbst einer  ;D

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 am: Heute um 16:19:36 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von F_K
@ Schlammtreiber / offtopic:

Immer diese Streber, die das didaktische Konzept aushebeln ..

... aber Ja, in Verbindung mit der Personaleinteilung und wenn ausreichend spezifisch ist es für die Angehörigen der Einheit wohl in aller Regl ein Befehl.

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 am: Heute um 16:17:28 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Ich möchte sehen, wie der Soldat im Rahmen z. B eines Kampf um Sperren, beim Sturm und Einbruch als Deckungselement (klar definiertes "Deckungsfeuer" - nicht Niederhalten) mit kurzen Feuerstößen schießt.

Natürlich geht das, weshalb denn nicht?

 7 
 am: Heute um 16:11:20 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von schlammtreiber
F_K möchte Dir sagen: Ja, der Dienstplan ist ein Befehl.

 8 
 am: Heute um 15:20:43 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von doc.
Wurde schon sehr oft diskutiert, Sachstand in Kürze:

- ja, "rechtlich" muß AG RDL bis zu 6 Wochen im Jahr sinngemäß akzeptieren, das darf nicht zu einer Kündigung führen
- Die KarrC sind nicht verpflichtet Dich zu einer RDL heranzuziehen, daher können KarrC oder TrT auf einem Einverständnis des AG durchaus bestehen, auch wenn das rechtlich nicht notwendig ist
- Wenn Du es soweit kommen läßt, dass der Heranziehungsbescheid da ist und Dein AG Einspruch einlegt, wird die Bw grundsätzlich nicht auf der Heranziehung bestehen und Du hast letztlich mit Deinem AG *und* dem TrT ein Problem.

Ergo: RDL ohne Einverständnis des AG ist schlicht unsinnig.

Auf die Idee mit dem Bildungsurlaub gehe ich mal nicht näher ein, die ist noch abwegiger als EU für die RDL einzusetzen...

 9 
 am: Heute um 14:29:13 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Und ist meine Rechnung richtig:

20 Arbeitstage * (230 km*0,20 Euro) = 920 Euro
20* Verpflegungszuschuss je 2,05 Euro = 41 Euro  (eventual Position)

abzüglich Eigenanteil 20*( 230 km*0,08 Euro) = 368 Euro

= 593€

Der Eigenanteil frisst natürlich viel auf. In meinem Fall muss ich diesen ja so Berechnen richtig?

Ich muss den Eigenanteil ja auf die vollen Kilometer rechnen oder habe ich da etwas falsch verstanden?

 10 
 am: Heute um 14:17:30 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Ich habe für die Hin und Rückfahrt 230km. Die Fahrtzeit liegt insgesamt bei 2,5 Stunden.

Jetzt weiß ich natürlich nicht wie die Arbeitszeiten auf meinen DP sein werden. Gibt es da Eckpunkte an denen ich mich Orientieren kann?(Länge der Schicht)

Somit würde Ich unter den besagten 3 Stunden Fahrzeit liegen und vermutlich auch nicht über die 12 Stunden Abwesenheit von der Wohnung kommen.

Das sind ja die Relevanten Punkte laut dem Merkblatt welches Ich gefunden habe:
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5039558/81b79d3b50a3c105e1679fe8f414e014/download-merkblatt-gewaehrung-von-trennungsgeld-data.pdf

Somit wäre ich ja TG Berechtigt bei Täglicher Rückkehr.

Erhalte ich überhaupt TG wenn es sich um meinen ersten DP handelt? Lese im Internet nur Beispielrechnungen wo Leute schon bei der BW Arbeiten und dann Versetzt werden.


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