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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 13. Oktober 2017, 19:47:22 »

Die Bestimmungen sind überall gleich.
Der Sachverhalt ist doch geklärt: die Regeln sind überall gleich.

Beispielsweise für die ZAW-Prognose nachzulesen in der B-225/2.
Autor: AltschauerbergSoldateska
« am: 13. Oktober 2017, 19:23:04 »

Und da haben wir es wieder: Es geht nicht um MICH... Hier stellt jemand die Frage ob es rechtens ist, dass andere ZAW laut Lehrgangsteilnehmern ein "Lachsleben" führen wo keinerlei Leistungskontrolle stattfindet und sich mit 50% begnügt wird und andere einfach viel mehr "Druck" bekommen und das obwohl hier behauptet wird, es sei überall gleich. Um mehr ging es nicht aber ihr schweift kurioserweise ab und hängt euch an mir auf. Nochmal: Es geht nicht um mich, ich liege nicht bei 60%, eher liege ich momentan näher an dem was die sogenannte "Wandelnde ZDV" als Anspruch sieht. Ich frage einfach, weil ich es subjektiv als "ungerecht" empfinde.
Autor: Kohle
« am: 13. Oktober 2017, 19:17:13 »

Andere Ausbilder zahlen natürlichen nicht. Da lebt man von der Liebe.  ???

Davon einmal abgesehen verdienst man in der ZAW wesentlich mehr Geld als als ziviler Auszubildender ;-).Ergo darf dein Dienstheer auch etwas mehr verlangen als Andere.
Autor: F_K
« am: 13. Oktober 2017, 19:15:54 »

Andere zahlen nicht so gut - und manche Lehrgangsteilnehmer sind viel besser - egal "wie ich es sehe".

Aber klar, die "Anderen" sind schuld ... Wer denn auch sonst?
Autor: Ralf
« am: 13. Oktober 2017, 19:12:32 »

Jetzt wirst du albern, oder? Du hast gefragt, warum das so ist. Und das ist die Erklärung.
Such vielleicht mal den Fehler bei dir, es ist wirklich kein Hexenwerk das bisschen Ausbildung zu schaffen, wenn man  sich auch dahinterklemmt. Schafft man es trotz intensivem Lernen nicht, dann ist man halt nicht geeignet dafür. Das ist doch ganz normal, dass nicht alle die Voraussetzungen schaffen. Sonst bräuchte man ja keine Prüfungen mehr.
Autor: AltschauerbergSoldateska
« am: 13. Oktober 2017, 19:02:46 »

Andere Ausbilder zahlen natürlichen nicht. Da lebt man von der Liebe.  ???
Autor: Ralf
« am: 13. Oktober 2017, 19:01:14 »

Zitat
Ist das wirklich rechtens einem die Karriere zu verbauen wenn man bei 66% liegt, obwohl man bei den IHK Prüfungen nur über 50% sein muss?
Da man dich ja dafür bezahlt, will man auch eine erhöhte Erfolgsgarantie haben. Das ist doch nur legitim.
Autor: AltschauerbergSoldateska
« am: 13. Oktober 2017, 18:58:33 »

Schön, nach all den Jahren in denen ich dieses Forum verfolge zeigt sich immer wieder, dass dann lieber auf die Fragende Person, ihren Charakter, ihrer vermeidlichen Motivation eingegangen wird. Jetzt mal klartext: Mich interessiert es nicht die Bohne, was du als Anspruch siehst. Wenn du nichts zur Erörterung der Frage beitragen kannst, lass es doch einfach. Erspart Energie werte "Wandelnde ZDV".
Autor: F_K
« am: 13. Oktober 2017, 18:46:49 »

Wie wäre es mit dem Anspruch 95 % zu erreichen?

Weil Vollzeitausbildung bei gutem Gehalt und allen Möglichkeiten?

Und natürlich sind knapp 60 % nah am Abgrund - was denn sonst?

Ich weiss, halt old school ....
Autor: AltschauerbergSoldateska
« am: 13. Oktober 2017, 18:09:50 »

Die Bedingungen sind mit Verlaub gesagt "nicht gleich" offensichtlicherweise, wenn man einen Durchschnitt von 67% (nach Meinung des Bildungstägers ist alles darunter eine Art Zone des potentiellen Nichtbestehens der Abschlussprüfung) erreichen muss in allen Klausuren des Bildungsträgers um das quasi als positive Zwischenprüfung geltend zu machen. Von anderen Standorten hört man sowas nicht.
Ist das wirklich rechtens einem die Karriere zu verbauen wenn man bei 66% liegt, obwohl man bei den IHK Prüfungen nur über 50% sein muss?
Autor: Deepflight
« am: 13. Oktober 2017, 11:15:16 »

Korrekt, die Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf die Laufbahn,
aber sie gibt einen guten Hinweis darüber, wie es aktuell mit deinen Chancen bzgl. des Bestehens der Ausbildung
aussieht und damit dann indirekt mit deiner Laufbahn.

Das heißt also für dich, nicht klagen sondern klotzen, sich richtig reinhängen und die Abschlussprüfung (am besten mit
einer vernünftigen Note) bestehen!
Autor: KillBurn93
« am: 29. September 2017, 10:11:30 »

Die Bildungsträger haben keinen direkt Einfluss darauf ob man abgelöst wird. Das entscheidet die Bundeswehr.
Wer bezahlt bestimmt die Musik und das ist in dem Fall die Bundeswehr und solange die bezahlt hat der Bildungsträger den Soldaten zu unterrichten.
Autor: Ralf
« am: 29. September 2017, 06:07:33 »

Die Bestimmungen sind überall gleich.
Autor: AltschauerbergSoldateska
« am: 29. September 2017, 05:28:53 »

Und wieso ist es bei uns auf der ZAW so, dass man bei schlechter Prognose abgelöst wird? Es ist generell mal zu prüfen, wie das mit den Bestimmungen aussieht.
Es gibt ZAW, die bekommen gerade mit Klausuren durch den Bildungsträger Druck gemacht quasi alle zwei Wochen, wenn da der Durchschnitt nicht gut ist heißt es "Good Bye", während andere ZAW permanent am "ablachsen" sind. Und das im selbigen Ausbildungsberuf.
Vielleicht sollte die Bundeswehr bei ihren Bildungspartnern mal für gleiche Bestimmungen sorgen.
Autor: KillBurn93
« am: 28. September 2017, 20:14:48 »

Die Zwischenprüfung ist nicht relevant für die Laufbahn sondern die Abschlussprüfung.
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