Autor: BulleMölders
« am: 14. Oktober 2018, 08:20:30 »Welches Gespräch am Montag? Die Vernehmung ist doch laut Beitrag des TE schon gelaufen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Hallo Kameraden,
Ich habe eine Frage zu dem oben genannten Betreff.
Und zwar sind zwei Kameraden mit mir zusammen auf einem Mittwoch Abend 4 Minuten zu spät in der Kaserne angekommen. Es hieß 23 Uhr sollten alle in der Kaserne sein. Die zwei haben mich vom Bahnhof abgeholt und wir sind dann losgefahren. Das war 22:31. Mein Zug kam 22:20 an. Wir sind dann Punkt 23 Uhr an der wach gewesen und haben uns 23:04 bei unserem Zugführer verspätet gemeldet. Es war aber weder Dienst oder eine Dienstzeitunterbrechung. Es war Feiertag und die 23 Uhr war eine Richtzeit. Es wurde nicht darauf hingewiesen daß diese Uhrzeit genau zuhalten war. Es gab nach der Ankunft auch keine weiteren Aufträge oder sonstiges. Zugführer und Soldaten waren auch alle in Zivil gekleidet. Unserer Zugführer hat unsere Namen dann dem Chef gemeldet und wir wurden vernommen und müssen jetzt erstmal warten was noch auf uns zukommt.
Meine Frage ist wie man dagegen vorgehen kann, ob das alles legitim war und mit welcher Strafe man rechnen kann.
Vielen Dank im vorraus für die Antwort.
Wurde halt auch nicht befohlen erst nach 22:55 zu kommen... allein schon angesichts Deutscher Bahn würde mir der gesunde Menschenverstand eher noch etwas Puffer nahelegen...
Und zwar sind zwei Kameraden mit mir zusammen auf einem Mittwoch Abend 4 Minuten zu spät in der Kaserne angekommen. Es hieß 23 Uhr sollten alle in der Kaserne sein.
Die zwei haben mich vom Bahnhof abgeholt und wir sind dann losgefahren. Das war 22:31. Mein Zug kam 22:20 an. Wir sind dann Punkt 23 Uhr an der wach gewesen und haben uns 23:04 bei unserem Zugführer verspätet gemeldet.
Es war aber weder Dienst oder eine Dienstzeitunterbrechung. Es war Feiertag und die 23 Uhr war eine Richtzeit. Es wurde nicht darauf hingewiesen daß diese Uhrzeit genau zuhalten war. Es gab nach der Ankunft auch keine weiteren Aufträge oder sonstiges.
Meine Frage ist wie man dagegen vorgehen kann
ob das alles legitim war
und mit welcher Strafe man rechnen kann.
Der DV kann ja den Zapfenstreich für den konkreten Einzelfall befohlen haben, weil es eben am nächsten Morgen zeitig losgehen sollte, zu was auch immer.Siehste. Das brauche ich.
... Meine Frage ist wie man dagegen vorgehen kann ...
... ob das alles legitim war ...
... und mit welcher Strafe man rechnen kann...