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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 06. April 2018, 10:19:27 »

Da muss gar nichts eingefordert werden.
Der Sachverhalt ist an den Kommandeur des Verbandes abzugeben dem die Ausbildungseinheit angehört und der hat dann zu ermitteln und zu prüfen.
Das BVA in diesem Fall hier nur umsetzende Instanz, kann den Ablauf aber nicht beeinflussen.

Gruß Andi
Autor: FoxtrotUniform
« am: 06. April 2018, 07:05:56 »

Das Geld steht offensichtlich nicht zu, also zurück. Ich empfehle den sachlich richtig Zeichnenden zu kontaktieren - bei Widerstand die Keule - und die Einheit bzgl. aktueller und abgeschlossener Fälle anschreiben, Zweifel darstellen (Milchmännchenrechnung) und ausführliche schriftliche Erläuterung einfordern.
Autor: Bezügerechnerin
« am: 05. April 2018, 08:59:45 »

Man sollte das nicht einfach so auszahlen.

Das ist leider schon geschehen  :-\

Wurde durch die mil. DSt. zeitgleich mit der Entlassungsmaßnahme eingepflegt.
Autor: justice005
« am: 04. April 2018, 19:54:07 »

Man sollte das nicht einfach so auszahlen. Wenn es wirklich begründete Zweifel gibt, muss man nachfragen.

Wenn der Befehl zur Mehrarbeit erst am 5. Februar erteilt wurde, der Soldat aber am gleichen Tag ausgeschieden ist, kann es keine mehrarbeitsvergütung geben.

Das muss hinterfragt werden. Außerdem ist es auch legitim, sich mal die konkreten Dienstpläne vorlegen zu lassen und zu prüfen, ob das überhaupt sein kann.
Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. April 2018, 14:50:14 »

Wie viele Stunden Mehrarbeit haben dann die Rekruten, die bis zum Monatsende da waren? Und wie viele die "Stammsoldaten"?

Das wir Mehrarbeitsvergütung tatsächlich zur Zahlung bringen kommt ohnehin relativ selten vor.
Wenn dann mal DUZ.  :o
Autor: BulleMölders
« am: 04. April 2018, 14:44:24 »

Da hat dort wohl jemand mächtig gepennt.
Autor: KlausP
« am: 04. April 2018, 14:43:14 »

Wie viele Stunden Mehrarbeit haben dann die Rekruten, die bis zum Monatsende da waren? Und wie viele die "Stammsoldaten"?

Entweder, der Chef weiß nicht, was er da unterschreibt oder jemand will ihm eine verpuhlen.
Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. April 2018, 14:39:55 »


Ich sehe schon,  :D ihr versteht meine Verwirrung.

I.d.R hinterfragen wir sollte Belege auch nicht - diese Konstellation ist aber schon mehr als seltsam.
Vor allem wenn man bedenkt das diese Fälle aus der selben Einheit stammen.  :(
Autor: Jens79
« am: 04. April 2018, 14:18:57 »

Nie und nimmer.

Das könnte, wenn überhaupt, für den gesamten Februar hinkommen, und dann erst ab dem 05.02.18.
Der Kamerad müsste ja, rein rechnerisch, 48 + 39 = 21,75 Std Dienst pro Tag.  :o
Rechnet man jetzt evtl. noch das WE raus, hatte sein Tag mehr als 24 Stunden...  :D

Also das soll der KpFw der Einheit mal bitte aufklären...
Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. April 2018, 14:16:46 »

Sollarbeitszeit im Anspruchszeitraum (Kalendermonat): 164 Std.
Im Anspruchszeitraum geleistete Arbeitsstunden: 203 Std.
Geleistete Mehrarbeit: 39 Stunden

So zu finden auf dem jeweiligen Beleg.   ???

Tatsächliche Dienstzeit 01.02.2018 bis 05.02.2018 also 5 Tage.
Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. April 2018, 14:14:25 »

Sollarbeitszeit im Anspruchszeitraum (Kalendermonat): 164 Std.
Im Anspruchszeitraum geleistete Arbeitsstunden: 203 Std.
Geleistete Mehrarbeit: 39 Stunden


 :o
Autor: BulleMölders
« am: 04. April 2018, 14:03:31 »

Irgendwas kann da doch Rechnerisch schon nicht hinkommen.
Die 39 Stunden, beziehen die sich auf den gesamten Februar oder auf die 5 Tage die der Kamerad da war.
Autor: Bezügerechnerin
« am: 04. April 2018, 13:41:42 »

Hallo ihr Lieben

Heute ein kleiner Fall aus der Praxis.
Vielleicht ist mir auch die entsprechende Regelung einfach nicht bekannt, aber der folgende Sachverhalt (Kein Einzelfall)
gibt mir etwas zu denken:

Junger Rekrut mit DA 01.02.2018 scheidet bereits am 05.02.2018 auf eigenen Wunsch aus und erhält im Nachhinein
eine Mehrarbeitsvergütung von 39 Stunden für den Monat Februar. Der entsprechende Befehl zur Mehrarbeit dazu stammt
vom 05.02.18.
Mittlerweile habe ich endlich auch etwas auf Papier vorliegen, inklusive Dienstplan - jedoch müssten die betroffenen Soldaten
in dieser Zeit quasi nicht geschlafen haben um solche Stundensummen anzuhäufen.
Ist es heute üblich Soldaten die noch nicht einmal eingekleidet sind so "viel" Dienst leisten zu lassen?

Wenn ja, warum sind dies dann seit Inkrafttreten der SMVergV die ersten Fälle dieser Art?
Wurde § 50 BBesG in diesen Fällen bisher einfach "vergessen" oder ist die Gewährung "falsch"?

Hier wird jedenfalls kontrovers diskutiert.

Auf eure Meinungen bin ich gespannt.  ;)




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