Autor: PzPiKp360
« am: 06. August 2018, 07:54:48 »Dein Partner? Der Vater Deines und damit Eures Kindes?
Dann schon mal erwogen, zusammenzuziehen? Ihn bei Dir in der Wohnung aufzunehmen und das beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Damit wäre dieser Punkt nämlich gelöst.
Und ja, meines bescheidenen Wissens nach benötigt man für eine Teilnahme bei der Bundeswehr einen festen Wohnsitz, hat wohl mit der obligatorischen Sicherheitsüberprüfung zu tun, man wird immerhin an Waffen und so was ausgebildet, hier ist ein entsprechender Fragebogen für eine SÜ1 (nicht von der Bundeswehr, sondern einer anderer Bundesbehörde, fix per Google gefunden, aber egal):
https://bmwi-sicherheitsforum.de/ghb/formulare/download/289,1465,0,1,0.html
Dann schon mal erwogen, zusammenzuziehen? Ihn bei Dir in der Wohnung aufzunehmen und das beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Damit wäre dieser Punkt nämlich gelöst.
Und ja, meines bescheidenen Wissens nach benötigt man für eine Teilnahme bei der Bundeswehr einen festen Wohnsitz, hat wohl mit der obligatorischen Sicherheitsüberprüfung zu tun, man wird immerhin an Waffen und so was ausgebildet, hier ist ein entsprechender Fragebogen für eine SÜ1 (nicht von der Bundeswehr, sondern einer anderer Bundesbehörde, fix per Google gefunden, aber egal):
https://bmwi-sicherheitsforum.de/ghb/formulare/download/289,1465,0,1,0.html