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Zusammenfassung

Autor: D_s
« am: 26. Februar 2018, 09:26:31 »

Das ist schwierig "fernzudiagnostizieren".

Ich hatte im letzten Jahr auch so eine Wende. Das lag am Trennungsgeld, da es nicht mehr versteuert wird und bei den Ausgleichszahlungen anzugeben ist, fällt der "Batzen" Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte schon mal flach, was ja i.d.R. die Masse der Werbungskosten ausmacht.

Ich arbeite auch mit WISO. Mal prüfen, ob nicht beim Eintrag des LStBescheids ein Zahlendreher drin ist. Was man auch gut machen kann, ist die Hinweise der Software zur Optimierung zu befolgen. Da fällt einem das ein oder andere auf, was man noch angeben kann.

Hat sich geklärt, danke nochmal an der Stelle ... hatte Punkt 25 mit der Krankenversicherung nicht angegeben gehabt  ::)
Mal schauen, was nun tatsächlich raus kommt und inwiefern alles gepasst hat
Autor: D_s
« am: 22. Februar 2018, 10:10:43 »

Das ist schwierig "fernzudiagnostizieren".

Ich hatte im letzten Jahr auch so eine Wende. Das lag am Trennungsgeld, da es nicht mehr versteuert wird und bei den Ausgleichszahlungen anzugeben ist, fällt der "Batzen" Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte schon mal flach, was ja i.d.R. die Masse der Werbungskosten ausmacht.

Ich arbeite auch mit WISO. Mal prüfen, ob nicht beim Eintrag des LStBescheids ein Zahlendreher drin ist. Was man auch gut machen kann, ist die Hinweise der Software zur Optimierung zu befolgen. Da fällt einem das ein oder andere auf, was man noch angeben kann.

Werde mir das daheim mal genauer anschauen, danke für den Tipp aufjedenfall!
Autor: tank1911
« am: 22. Februar 2018, 08:44:00 »

Das ist schwierig "fernzudiagnostizieren".

Ich hatte im letzten Jahr auch so eine Wende. Das lag am Trennungsgeld, da es nicht mehr versteuert wird und bei den Ausgleichszahlungen anzugeben ist, fällt der "Batzen" Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte schon mal flach, was ja i.d.R. die Masse der Werbungskosten ausmacht.

Ich arbeite auch mit WISO. Mal prüfen, ob nicht beim Eintrag des LStBescheids ein Zahlendreher drin ist. Was man auch gut machen kann, ist die Hinweise der Software zur Optimierung zu befolgen. Da fällt einem das ein oder andere auf, was man noch angeben kann.
Autor: D_s
« am: 22. Februar 2018, 08:36:15 »

Moin!

Bevor ich einen neuen Thread aufmache, schreibe ich das hier rein.

Und zwar hab ich mir die Steuer Software WISO geholt ... alles so weit ausgefüllt und irgendwie muss ich laut dem Programm 200 EUR NACHZAHLEN ... vor nem Jahr hatte ich das doppelte an Werbungskosten und knapp 750 EUR zurück bekommen und jetzt sind meine Werbungskosten zwar immer noch über dem Pauschbetrag, aber dann schon eine Nachzahlung von 200 EUR?

Letztes Jahr hab ich die Formulare von einem Bekannten bekommen und die haben wie gemeinsam ausgefüllt.
Dieses Jahr erreiche ich ihn nicht mehr rechtzeitig, so dass ich eben auf die Software zurück gegriffen hab und bin nun leicht geschockt ...

Von den Eingaben hat sich eigentlich nichts geändert, bis auf die Werbungskosten sind anstatt bei 4000 EUR nur noch bei 2000 EUR und ich hab ne Tochter bekommen, diese wohnt ganz normal bei mir und das Kindergeld bezieht meine Freundin.

Hab ich irgendwas falsch ausgefüllt?
Weil ansonsten würde ich das einfach so wie vom letzten Jahr wieder händisch machen anstatt elektronisch und dann hoffen, dass sich das Programm nur vertan hat
Autor: benba
« am: 02. Februar 2018, 23:19:15 »

Sowohl das Buch aus dem Walhalla Verlag als auch die Steuerfibel gibt es bei uns am Standort in der Bibliothek. Soll heißen, ggf. kann man hier ja schon sparen...
Autor: Andi
« am: 26. Januar 2018, 13:52:53 »

Da bin ich wohl nicht der einzige der die Tage seine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat.

Nein, hab sie auch schon.

irgendwo im Internet gibt's so ne "Steuerfibel für Soldaten" zu kaufen (kann man glaub ich von der Steuer absetzen)

Ich empfehle den soldatensicheren Steuerratgeber für Soldaten aus dem Walhalla Fachverlag. Kommt jedes Jahr aktualisiert heraus. Da wird wirklich alles durchgekaut und mit Beispielen verdeutlicht. Damit kann wohl fast jeder Soldat seine Steuererklärung umfassend selber machen.

Gruß Andi
Autor: Tasty
« am: 25. Januar 2018, 11:40:51 »

irgendwo im Internet gibt's so ne "Steuerfibel für Soldaten" zu kaufen (kann man glaub ich von der Steuer absetzen)

Die hab ich mir vor Jahren auch mal gekauft, war aber enttäuscht, weil ich sie ziemlich unergiebig fand, in allgemeinen Ratgeber- Büchern steht mehr.
Ich bin lange mit dem Konz-Steuerratgeber gut gefahren.
Autor: BSG1966
« am: 25. Januar 2018, 07:36:10 »

irgendwo im Internet gibt's so ne "Steuerfibel für Soldaten" zu kaufen (kann man glaub ich von der Steuer absetzen)
Autor: benba
« am: 24. Januar 2018, 18:53:37 »

Da bin ich wohl nicht der einzige der die Tage seine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat.

Punkt 28 auf dieser sollte man nicht aus den Augen lassen, sonst wundert sich wieder der ein oder andere warum er nachzahlen muss...
Autor: Wüstensand
« am: 24. Januar 2018, 14:17:58 »

Hast du vor Dienstantritt bereits ein Einkommen im Jahr 2017 gehabt? Falls nicht reicht es die Steuererklärung "leer" (Kopf etc ausfüllen) abzugeben. Da du in den drei Monaten weniger als das Existenzminimum p.a. verdient hast und somit die komplette Lohnsteuer dieser drei Monate zurückerhältst. War bei mir von 01.10 - 31.12.2010 auch so.
Autor: alpha_de
« am: 24. Januar 2018, 03:09:19 »

Als Selbsteinkleider setze jch die gekauften Uniformteile an, soweit Zuschuss bzw. Abnutzungsentschädigung nicht ausreichen. Dazu gibt es Urteile. Und gerade bei einer Stabstätigkeit reicht der Zuschuss bei weitem nicht. Den darf man in solchen Fällen auch zuerst für nicht Bw spezifische Sachen (bspw Unterhemden mit V Ausschnitt, schwarze Schuhe) verbrauchen.

Telekommunikation setze ich pauschal an, dafür gibt es entsprechende Pauschalen prozentual von den Ausgaben.

Spezifische Sachen, die klar der militärischen Tätigkeit zuzuordnen sind, würde ich als Arbeitsmittel ansetzen.

Auch Reparaturen bspw. für Schuhe mache ich geltend.
Autor: DeltaEcho
« am: 23. Januar 2018, 23:59:43 »

Vorsichtig mit der Wäsche, nicht zu viel angeben, wie es einige Kameraden in der Vergangenheit gemacht haben.

Handy ist ebenfalls anteilig möglich in Ausnahmefällen.
Autor: Tasty
« am: 23. Januar 2018, 23:39:15 »

Handy und Wäsche kann man nicht absetzen.

Klar kann man Wäsche absetzen, zum einen den Kauf von selbstbeschafften Ausrüstungsgegenständen und natürlich die Reinigungskosten der Dienstkleidung.
Autor: alpha_de
« am: 23. Januar 2018, 23:13:22 »

Ich nutze das WISO Steuersparbuch.
Autor: justice005
« am: 23. Januar 2018, 22:01:10 »

Es gibt keine oder kaum Besonderheiten hinsichtlich Soldaten. Bei den Werbungskosten sollte man mal grob überschlagen, ob man überhaupt über die Pauschale von 1000 Euro kommt, sonst lohnt sich das nicht.

Dienstreisen könnten relevant werden, aber nur, wenn man dadurch über die genannte Pauschale kommt. Das gilt aber für alle Arbeitnehmer.

Handy und Wäsche kann man nicht absetzen.

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