Autor: BFD Frage
« am: 06. September 2018, 19:02:51 »Dann wäre man doch freigestellt.
Achso und Freistellung bedeutet, dass man salopp gesagt tun und lassen kann, was man will? Das wusste ich nicht. Also werden wegen einer Werksstudentenvergütung auch keine Bezüge gekürzt und die maximal 8 Stunden Nebentätigkeit pro Woche, die man als Aktiver beantragen kann sind dann auch nicht mehr relevant?