Autor: BulleMölders
« am: 08. August 2018, 08:31:49 »Ja, mein Fehler.
Bei dem Gutschein braucht man ja nichts zahlen.
Also streichen wir den zweiten Satz.
Bei dem Gutschein braucht man ja nichts zahlen.
Also streichen wir den zweiten Satz.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Und Ergänzend, für die erste Fahrt zum Dienstantritt bekommen Sie wieder einen Bahngutschein, wie bei der Fahrt zum Test auch. Das vorgestreckte Geld für die Fahrkarte bekommen Sie dann über die erste Reisekostenabrechnung erstattet.