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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 12. März 2018, 14:53:13 »


Müsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.


Hat ein wenig gedauert... aber nun wurde eine aktuelle Version veröffentlicht... Stand 26.02.2018

ZDv A-2015/1 "Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen"

"In Einrichtungen des Bundes ist das Rauchen in Gebäuden und sonstigen vollständig
umschlossenen Räumen grundsätzlich verboten.
Das Verbot erfasst die Inhalation der Dämpfe einer E-Zigarette.
Auch hiermit sind erhebliche, nicht auszuschließende Gefahren verbunden, die der Bund
als Arbeitgeber in seinem Bereich zu vermeiden hat.

Das Rauchverbot gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und
den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind, sofern der Schutz der
nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen nicht beeinträchtigt wird. Zu den vorgenannten
Räumen zählen auch Räume auf Wasserfahrzeugen der Bundeswehr.

In Luftfahrzeugen und Dienstkraftfahrzeugen der Bundeswehr ist das Rauchen ebenfalls verboten.

Raucherräume sind nicht vorzusehen. Nach Erlass einer Rechtsverordnung durch die
Bundesregierung, die nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von
Raucherräumen, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung
sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung enthält, können – vorbehaltlich des Vorliegens der
Voraussetzungen und einer entsprechenden Grundsatzentscheidung des BMVg – Raucherräume
vorgehalten werden, wenn insgesamt eine ausreichende Zahl von Räumen zur Verfügung steht.

Im Auslandseinsatz und im Grundbetrieb im Ausland ist der Schutz nichtrauchender
Personen vor Passivrauchen im Sinne dieser Regelung in geeigneter Weise sicherzustellen.

Ein Verstoß kann disziplinarrechtlich, aber auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße
geahndet werden."
Autor: IchParshippeJetzt
« am: 14. November 2016, 07:22:33 »

Mein Gott... auch mich, jemand der 20 Jahre viel geraucht hat, hat das "Dampfen" gepackt und nun bin ich seit 4 Monaten Rauchfrei und seit einem Monat Nikotinfrei. Auch ich beharre auf den klaren Unterschied zwischen Rauchen und Dampfen. Allerdings stelle ich mich auch ganz normal zu meinen rauchenden Soldaten und dampfe dort.

Würden manche ihre Energie auf den Dienst konzentrieren und nicht dafür verschwenden Schlupflöcher zu finden.....  ::)
Autor: itschie
« am: 11. November 2016, 19:10:23 »

Warum muss man immer versuchen jede noch so kleine Grauzone auszunutzen??? Dann aber Beschweren darüber das alles bis ins kleinste Detail vorgeschrieben wird! Shisha im Dienstzimmer? Jesus, Maria und Josef, lass Deutschland niemals mehr in den Krieg ziehen müssen, dass geht voll in die Hose!
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 08. November 2016, 20:46:09 »

Da jahrhundertelang das Rauchen mit Verbrennung, Glut und Rauch verbunden war, jedoch heute vermehrt Apparaturen Aerosole/Dämpfe durch mechanische Verneblung oder thermisch durch Verdampfung erzeugen, ist es schwer, entsprechende Verbote auszusprechen, wenn es nicht allein um die Geruchsbelästigung Dritter geht, die sich der Rauchanwendung nicht entziehen können (Diensträume, Verkehrsmittel usw), auch wenn keine Schadstoffe im bisherigen Umfang freigesetzt werden. Rein aus Brandschutzgründen verhangene Rauchverbote machen bei mechanischen Verneblern jedoch wenig Sinn, jedoch ist nicht immer offensichtlich, ob durch Verbrennung/Glut oder die besagten Apperaturen die Aerosole erzeugt werden, daher wird Rauchen in den meisten Fällen alle Arten von Zigaretten und alternativen Rauchgebern einschließen.
Autor: Tommie
« am: 08. November 2016, 06:27:40 »

Ich hatte den Inhalt des Fernschreibens nebst Quellenangabe doch schon veröffentlicht! Was gefällt Ihnen denn daran nicht, so dass Sie mich anmailen ;) ?

Zitat
"Miterfassung der elektronischen Zigarette vom Geltungsbereich des BNichtrSchG

Bezug nehmend auf den Erlass „Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“ (VMBl 2007, Seite 106), der die Umsetzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in die Bundeswehr regelt, weise ich auf folgenden Sachverhalt hin:

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Deutschen Bundestag zum Gebrauch von E-Zigaretten hat die Bundesregierung dem Parlament u.a. mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung E-Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass ´Rauchen´ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder E-Zigaretten differenziert wird.

BMVg WV IV 1 Az: 47-04-15/10"

Gehen Sie ins IntranetBW, z. B. ins Ausbildungsforum, geben Sie dort den Suchbegriff "Zigarette" ein und erfreuen sich zahlreicher Threats zu diesem Thema, einschließlich des von mir referenzierten Schreibens ;) ! Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass auch das "dampfen" einer E-Zigarette nur an den üblichen verdächtigen Rauchereckchen gestattet ist ;) !
Autor: ManuMotors
« am: 07. November 2016, 14:36:55 »

Danke für die Antworten und die Quelle !
Autor: Andi8111
« am: 07. November 2016, 14:34:16 »

Wie ich eingangs erwähnte: Das Rauchen ist in öffentlichen Einrichtungen untersagt ;)
:D
Autor: Andi8111
« am: 07. November 2016, 14:32:50 »

"Allerdings ist nach Maßgabe des Bundes- nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen auch mit E-Zigaretten in Einrichtun- gen und Verfassungsorganen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ver- boten. In den Ländern können aufgrund der jeweiligen Nichtraucherschutz- gesetze der Länder darüber hinausgehende Einschränkungen bestehen."
Autor: Tommie
« am: 07. November 2016, 14:27:56 »

Der Befehl hierzu existiert bereits seit 2012:

Zitat
"Miterfassung der elektronischen Zigarette vom Geltungsbereich des BNichtrSchG

Bezug nehmend auf den Erlass „Schutz der nichtrauchenden Personen vor Passivrauchen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung“ (VMBl 2007, Seite 106), der die Umsetzung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes in die Bundeswehr regelt, weise ich auf folgenden Sachverhalt hin:

In Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Deutschen Bundestag zum Gebrauch von E-Zigaretten hat die Bundesregierung dem Parlament u.a. mitgeteilt, dass nach ihrer Auffassung E-Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass ´Rauchen´ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder E-Zigaretten differenziert wird.

BMVg WV IV 1 Az: 47-04-15/10"

Somit können Sie sich bereits heute Ihre E-Zigarette im Büro dorthin stecken, wo die Sonne niemals hin scheint, also in die Tasche ;) !
Autor: Andi8111
« am: 07. November 2016, 14:25:27 »

Wenn Sie davon so überzeugt sind, dann packen Sie Ihren Kram doch auf den Tisch und beginnen fröhlich das Dampfen.
Dann müssen Sie uns damit ja nicht belästigen.
Autor: Tommie
« am: 07. November 2016, 14:23:46 »

..., bleibt es eine rechtliche Grauzone und damit erlaubt.

Exakt so lange, bis Sie von Ihrem KpFw (oder vergleichbare Dienststellung) mit dem Ding im Gesicht erwischt werden! dann gibt es wahlweise einen Einlauf oder eine Belehrung durch den DV der Stufe 1, je nach Ihrem Dienstgrad ;) ! Und was passiert, wenn Sie einen rechtmäßig erteilten Befehl nicht befolgen, muss ich Ihnen wohl nicht erklären, oder?
Autor: ManuMotors
« am: 07. November 2016, 14:15:45 »

Manch Kamerad ist an Frechheit kaum zu übertreffen und stellt diese dann unter den Tisch.  ;)

Diese Grauzone nutzen aber sehr viele Kameraden aus, sei es E-Zigarette im Raum o.Ä.

Zitat
Müsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.

Richtig und in welcher ? Diese suche ich nämlich ebenfalls.

Fazit: Solange es nicht explizit in der Kasernenordnung erwähnt wurden ist (Innendienstordnung geprüft, steht nichts Neues über dieses Thema), bleibt es eine rechtliche Grauzone und damit erlaubt.
Autor: ulli76
« am: 07. November 2016, 14:13:30 »

Shisha im Büro finde ich auch befremdlich. Da ginge es eher um die Frage, ob so ein Teil in der e-Version auf Stube oder in einem Gemeinschaftsaum erlaubt sein kann.
Und eben die normalen E-Zigaretten in Büros und Stuben.

Müsste aber eigentlich inzwischen in irgendeiner Vorschrift oder Weisung geregelt sein.
Autor: eff.air
« am: 07. November 2016, 14:08:21 »

Unabhängig davon, ob es erlaubt wäre oder nicht, was tatsächlich (noch) eine rechtliche Grauzone ist, ist es höchst unangebracht am Arbeitsplatz (ganz egal, ob militärisch oder zivil) eine Shisha oder sonstiges auf dem Schreibtisch stehen zu haben.

Sowas kann man in seiner Freizeit machen! ;)
Autor: KlausP
« am: 07. November 2016, 13:59:52 »

Dann lesen Sie doch einfach in der aktuellen Innendienstvorschrift im Intranet und Ihrer Kasernenordnung nach.
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