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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Locke94 am 28. April 2017, 21:44:27
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Hallo zusammen,
wie bereits in einem anderen Thread erwähnt hatte ich im Oktober 2016 den Einstellungstest für Feldwebel erfolgreich absolviert. Ich erhielt die Zusage für den Feldwebem im Fachdienst, jedoch nicht für den Truppendienst. Meine Eignung war T2. Und der geplantE Dienstantritt ist Oktober 2017.
Die Begründung des Prüfoffiziers war lediglich das ich den FWD nach einer Woche meinerseits beendet hatte (diese Entscheidung bereue ich bis heute ) und er mich daher nicht in der Truppe sieht.
Nun gehen mir zwei Möglichkeiten durch den Kopf
Option 1: Stabsdienstfeldwebel bei der Luftwaffe. eingestellt wegen der verwertbaren Ausbildung dann als Stabsunteroffizier. Ist halt wie mein bisheriger Job nur in Uniform und im Büro sitzen möchte ich ungern.
OptIon 2.Mannschafter in der Truppe, z.b. saz 4 . Dann hierbei die Laufbahm des Feldwebels im Truppendienst bewerben. Dort könnte ich die Bewegung, Kameradschaft sowie Einsatzefahrung sammeln (möchte an einem Einsatz teilnehmen). Ausserdem erlebet Manier sicher sehr viel im Gegensatz wenn mam vor dem Computer Sitz.
Mir fehlt aktuell die Übersicht für welche Verwendungen ich mit T2 geeignet wäre. Panzergrenadier würde mich z.b. interessieren.
Vielleicht war jemand von euch in einer ähnlichen Situation. Ich weiss nicht was ich machen soll und benötige daher euren Rat.
Freue mich von euch zu lesen.
LG locke
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Moin!
Aufgrund der Rechtschreibschwierigkeiten würde ich von einer Einplanung als Stabsdienstfeldwebel absehen. Wenn Sie sich eher im Truppendienst sehen und Sie die geringere Vergütung verschmerzen können, halte ich Mannschafter mit Antrag auf Laufbahnwechsel nach einiger Zeit für eine gute Idee. Dann können Sie beweisen, dass Sie doch Ihren Soldaten stehen können und das Ausscheiden nach so kurzer Zeit im FWD tatsächlich ein Fehler für Sie und vergangen ist.
Ansonsten lässt sich anhand der Tauglichkeitsstufe nicht sagen, für welche einzelnen Verwendungen Sie tauglich sind. Dazu sollten Sie eigentlichen ein Formular mit einigen Kreuzen und vielen Buchstaben- / Ziffernkombinationen erhalten haben (X200....).
Jedenfalls Ihnen viel Erfolg!
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Wäre für mich keine Frage: Immer die höhere Verwendung.
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Option 1: Stabsdienstfeldwebel bei der Luftwaffe. eingestellt wegen der verwertbaren Ausbildung dann als Stabsunteroffizier. Ist halt wie mein bisheriger Job nur in Uniform und im Büro sitzen möchte ich ungern.
Ich denke, selbst als StDstUffz ist der "Job" immer noch anders als dein ziviler. Auf Staffel-Ebene ist das auch was anderes als bspw. auf Ämterebene.
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nicht zu vergessen - die erfahrung die man samaelt -kann im zivilen dann auch wieder verwendertet werden ;)
ob du als mannschafter im grünen beriec türen auftretten und hausbesuche machen kannst - du willst ja bestimmd nicht nach deiener Dienstzeit bei moskau inkasso arbeiten ;)
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Es gibt zwar bei den Msch. m.W. keine richtige Unterscheidung zwischen Fach und Truppendienst, dennohch kann es sein das man auch als Msch im Gezi landet oder in der Inst usw.
Laut der Verpflichtungserklärung ist der Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahn wohl die Ausnahme, aber es kann natürlich klappen. Man muß selbst wissen ob man die Laufbahn eines angelernten bzw. Hilfsarbeiters antreten will, wenn man schon einen Beruf mtbringt.
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Laut der Verpflichtungserklärung ist der Laufbahnwechsel in eine höhere Laufbahn wohl die Ausnahme, aber es kann natürlich klappen.
Nein euer Ehren. Laufbahnwechsel ist eine Personalbindungsmaßnahme, die auch systemisch vorgesehen ist und auch strukturell eine Vorgabe erfährt. Es gibt da keine Quoten, sondern eher Mindesthürden. Wenn also jemand geeignet und flexibel ist, klappt das auch.
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Das erscheint mir logisch.
Dennoch steht in der Erklärung die man im Karrierecenter ausfüllt, sinngemäß das ein Laufbahnwechsel nicht vorgesehen ist und die Ausnahme darstellt.
Was ist dann der Grund das man dies dann hinschreibt?
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Das steht so in der Verpflichtungserklärung? Ist das neu? Mir ist das jedenfalls nicht bekannt, aber das will nicht viel heißen.
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Nein, das steht nicht in der Verpflichtungserklärung.
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Das hätte mich auch gewundert, aber @mailman schrieb das ja ausdrücklich so.
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Wer weiß, was das für eine "Erklärung" sein soll.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses in Form des Schreibens der Mitteilung des Eignungsgrades für die Lfb erfolgt, weil ja mit dem zum derzeitigen Zeitpunkt erreichten Lfb-Ergebnisses erst einmal kein LfbWechsel möglich ist, sondern entweder eine positive Stllgn des DV oder ein erneuter Test im KarrC Bw erfolgen muss. Also keine Regelmäßigkeit darstellt.
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Es steht im Eröffnungsvermerk/Belehrung auf der Rückseite wie folgt:
Wechsel der Laufbahn und/oder Weiterverpflichtung von aktiven Soldaten sind nur eingeschränkt möglich und orientieren sich an den Vorgaben der Bedarfsträger im Bundesministeriumg der Verteidigung. Zuständig für die Zusage und Genehmigung eines Laufbahnwechels einer Weiterverpflichtung ist das BAPersBw. Ein Laufbahnwechsel ist gurndsätzlich nciht vorgesehen!
Deswegen kam ich da drauf..
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Ich finde es gut, dass das nochmal drauf steht. Vielleicht kommen wir dann mal langsam von dem "Der Einplaner hat gesagt, ich soll erstmal Mannschafter machen, ich kann dann ja problemlos wechseln"
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Es steht im Eröffnungsvermerk/Belehrung auf der Rückseite wie folgt:
Wechsel der Laufbahn und/oder Weiterverpflichtung von aktiven Soldaten sind nur eingeschränkt möglich und orientieren sich an den Vorgaben der Bedarfsträger im Bundesministeriumg der Verteidigung. Zuständig für die Zusage und Genehmigung eines Laufbahnwechels einer Weiterverpflichtung ist das BAPersBw. Ein Laufbahnwechsel ist gurndsätzlich nciht vorgesehen!
Deswegen kam ich da drauf..
Danke für de Richtigstellung. Wenn's das schon länger gibt zeigt mir das, dass sich die wenigsten Bewerber das wirklich durchlesen, geschweige, dass sie es verstehen. Da zeigen sich dann, wie so oft, die Unterschiede zwischen dem gesprochen, dem geschriebenen und dem verstandenen Wort.
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Das stimmt leider Klaus..
Meine Mitbewerber kamen frisch vom Einplaner und haben schon von Versetzung und Laufbahnwechsel gesprochen.
Auf dem Zettel steht übrigens noch mehr: Bundesweit einsetzbar, Auslandeinsätze, wenn man auf einem Springerdienstposten ist usw.
Kann eigentlich keiner sagen er hätte es nicht gewußt..
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Lesen was man unterschreibt wird ja auch überbewertet. Besonders aktenkundige Belehrungen oder anderer "unwichtige Kram".
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Wobei man auch sagen muß man muß sehr viel unterschreiben..
Aber zumindest für München kann ich sagen, das der Einplaner mit mir alles durchgegangen ist und erklärt hat. Und die restlichen Formulare wurden mir von einer Zivilangestellten erklärt.
Aber da hast du auch wieder das Problem das viele nur selektiv zuhören.
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Alles was man unterschreibt bekommt man aber auch für die eigenen Unterlagen und kann selbst nochmal lesen.
Und diesen Eröffnungsvermerk gabs schon vor etlichen Jahren. Keine Ahnung ob das heute überhaupt noch gültig ist.
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Jedenfalls wird er noch so zum Unterschreiben rausgegeben. Da steht ja wie gesagt noch mehr, über Schulden, Drogen usw.
kann selbst nochmal lesen
Ja man kann, könnte...
Es mögen persönliche Erfahrungen sein, aber ich kann leider aus München von einem Großteil der Mitbewerber berichten, das viele nicht mal nach dem Einplaner wußten wofür sie unterschrieben hatten.
Als ich einem 20 jährigen erklärt habe, das er als "Stabsdienstsoldat" in einer Kampfeinheit eher wenig mit Kämpfen zu tun aht wurden die Augen groß. Angeblich hatte der Einplaner nur von Kampeinheit gesprochen. Die beigelegte Tätigkeitsbeschreibung wurde wohl auch nciht gelesen.
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Die Erkenntnis mit der fehlenden und/oder selektiven Wahrnehmung dessen, was man gesagt bekommt, was man unterschreibt und was man in "hardcopy" in die Hand bekommt ist ja nun nicht wirklich neu und überrasch zumindest mich nicht mehr. Ich hab hier schon Fälle erlebt, die waren
zu dusselig geistig nicht in der Lage, etwas aus ihrer Einplanung abzuschreiben und hier der besseren Verständlichkeit wegen zu posten. Dann kann man natürlich auch die aufgeworfenen Fragen nixcht vernünftig beantworten.