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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 25. März 2019, 19:41:39 »

@ justice:

Weisungen, die nach deutschen Recht unverbindlich sind, brauchen nicht ausgeführt werden, ggf. dürfen diese nicht ausgeführt werden - gerade im internationalen Umfeld macht ja "eh jeder, was er will" - also eigene Linie mit dem DDO finden, und gut ist ...
Autor: bayern bazi
« am: 25. März 2019, 19:37:25 »

kann dir da aus eigener Erfahrungen was erzählen

Küche war von den Franzosen - also eine VpflGrpFhr und S4 aus  Frankreich

DP von mir VpflFw - Küchenmeister - verantwortilch in der Küche

mir direkt unterstellt war das komplette Küchenpersonal - Deutsche - Franzosen - Italiener - Spanier und Bosnisches ziviel Personal

mein DP war in der command support unit - also stabs und versorgungskp - diese wurde von einem ital. Capitano geführt (waren immer sehr lustige TE Besprechungen :D )

DV1 war der Kp Chef des dt. Anteil HQ TF Salamander Mostar

DV2 DDO und CdS TF (dt.Oberst)

geführt wurde die TF von nem Alpini General

da hat es immer "etwas" reibereien gegeben ;)
Autor: justice005
« am: 25. März 2019, 17:41:57 »

Zitat
es sind KEINE Vorgesetzten im Sinne VorgVO - aber es gilt die Pflicht zum treuen Dienen, und damit handelt es sich um verbindliche Weisungen.

So ist es.

Dass man Gelegentlich auch Weisungen von anderen Menschen befolgen muss, die keine deutschen Soldaten sind, ergibt sich aus § 7 SG, der Pflicht um treuen Dienen. Das gilt im Inland, wenn man z.B. Weisungen von Zivilisten befolgen muss und im Ausland, wenn man einen multinationalen Vorgesetzten hat.

Wer also "ungehorsam" ist, der kriegt nicht wegen § 11 SG (Gehorsamspflicht) einen auf den Deckel, sondern statt dessen wegen § 7 SG (treues Dienen).

Der Unterschied liegt in einem kleinen aber wichtigen Detail: Während es im klassischen Befehlsrecht den wichtigen Unterschied zwischen Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit von Befehlen gibt, gibt es diesen bei Weisungen nicht.

Autor: F_K
« am: 25. März 2019, 17:22:48 »

... es sind KEINE Vorgesetzten im Sinne VorgVO - aber es gilt die Pflicht zum treuen Dienen, und damit handelt es sich um verbindliche Weisungen.
Autor: Tommie
« am: 25. März 2019, 16:04:21 »

Wichtig wäre auch noch, zu sagen, dass die "Chain of Command" in einer Mission oder einem HQ nichts mit der disziplinaren Unterstellung zu tun hat!

Beispiel aus der Praxis: UN-Mission: Deutscher Kontingentführer im Dienstgrad Oberfeldarzt ist fachlicher Vorgesetzter, britischer LtCol ist Sector Commander und damit direkter Vorgesetzter, Major General aus Bangladesh ist Chief Military Observer und damit nächsthöherer Vorgesetzter, aber ...

... Dezernatsleiter BeobMiss im EinsFüKdo Bw ist DV der Stufe 1, Stellv. Befehlshaber EinsFüKdoBw ist DV der Stufe 2!


Generell gilt für die Unterstellungverhältnisse:

1. Ist es ein NATO-HQ, gibt es eine STANAG, in der das geregelt ist!
2. Ist es ein EU-HQ, gibt es eine EU-Regelung!
3. Ist es ein UN-HQ, gibt es eine UN-Regelung!
4. SoFA´s greifen hier nicht, die regeln nur die rechtliche Seite zur Host Nation!
5. Im Zweifelsfall regelt das ein Befehl aus dem EinsFüKdoBw!
Autor: Tommie
« am: 25. März 2019, 15:18:49 »

Z. B. NATO-Vorgaben (STANAG), Rules of Engagement der jeweiligen Mission, explizierter Befehl für die deutschen Soldaten vom EinsFüKdoBw ... hier gibt es viele Möglichkeiten ... ;) !
Autor: MeS2019
« am: 25. März 2019, 15:03:39 »

Hallo Kameraden,

selbst nach langem und intensivem suchen wurde ich nicht fündig:
In welchem Gesetz, oder Verordnung steht geschrieben, dass ein Vorgesetzter auch aus einer Streitkraft einer anderen Nation stammen kann?
Vorgesetztenverordnung gilt hier nicht (nehme ich an)...
Im Soldatengesetz steht diesbezüglich auch nichts...
Beispiel: Multinationaler Stab und der Kommandierende Genaral ist ein Grieche. Warum muss der deutsche Oberst die Befehle des Griechen befolgen?!?
Also welche Rechtsgrundlage liegt hier vor?
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