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Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ab 01.01.2025

Begonnen von LwPersFw, 20. September 2020, 20:19:38

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LwPersFw

Zitat von: mickey am 05. Juni 2025, 09:15:11Trotzdem wird es interessant werden, falls bei jemandem einmal die Lohnzahlungen gesenkt werden.


Für die Bestandsfälle bis 31.12.2024 spielt es ja keine Rolle mehr.
Es erfolgt keine Einkommensprüfung mehr. Egal ob dieses sich in der Zukunft erhöht, oder vermindert.


Und bei Neufällen findet ja das Kapitel 6 des SEG Anwendung.





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Zum 01.07.2025 werden die gesetzlichen Renten erhöht.

Da bestimmte Leistungen des SEG an diese Erhöhung gekoppelt sind, werden diese somit ebenfalls zum 01.07.2025 erhöht.

Geregelt in

Verordnung zur Anpassung der Geldleistungen sowie des Referenzeinkommens nach dem
Soldatenentschädigungsgesetz 2025 (SEG-Anpassungsverordnung 2025 – SEGAnpV 2025)


veröffentlicht BGBl, Teil I, Nr 143, vom 16.06.2025

Link zum BGBl


u.a. wird erhöht:

§ 11 Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen

"§ 11 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:

,,(1) Geschädigte Personen erhalten einen Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen als monatliche Zahlung in Höhe von

1.  434 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 40,

2.  868 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60,

3.  1302 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 70 und 80,

4.  1736 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 90,

5.  2169 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100."



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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