Autor: Ralf
« am: 23. Februar 2018, 12:45:41 »Bei Versetzungen ohne einen Laufbahnaufstieg muss grundsätzlich immer die Freigabe des abgebenden Personalführers vorliegen. Das macht er natürlich nur, wenn er ausreichend Personal hat. Ausnahmen von dieser Regel sind in der B-1320/4 Kapitel 3.14 "Priorisierungen" bzw. auch in den Anlagen der UTB unter dem selben Punkt festgeschrieben.
U.a. KSK, Kampfschwimmer, Protler, Fliegerischer Dienst und MAD OffzMilFD gehören dazu. Hier braucht keine Freigabe zu erfolgen.
U.a. KSK, Kampfschwimmer, Protler, Fliegerischer Dienst und MAD OffzMilFD gehören dazu. Hier braucht keine Freigabe zu erfolgen.