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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: ajsasas am 07. Dezember 2015, 18:04:39

Titel: Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: ajsasas am 07. Dezember 2015, 18:04:39
http://www.welt.de/politik/deutschland/article149674818/Die-Angst-der-Bundeswehr-vor-der-41-Stunden-Woche.html (http://www.welt.de/politik/deutschland/article149674818/Die-Angst-der-Bundeswehr-vor-der-41-Stunden-Woche.html)

Was denkt ihr dazu?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Dezember 2015, 09:41:40
Tja... es ist eben nicht jede Tätigkeit und jedes Arbeitsumfeld für nine-to-five, work-life-balance und Feng Shui am Arbeitsplatz geeignet... aber was rede ich gegen Windmühlen an.

Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 14. Dezember 2015, 18:50:35
Auf einen großen Teil der Bw wird die SAZV gut anwendbar sein.

Der Rest wird sich zeigen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Dezember 2015, 09:21:11
Dass Problem ist auch eher der kleinere Teil, wo es nicht so einfach geht. Und das dürften gerade die Teile sein, die als "Alleinstellungsmerkmal" einer Armee gelten.
Kampftruppen und so... Übungen... etc etc
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 15. Dezember 2015, 10:13:10
Ich glaube wirklich, das es auch bei dem kleinem Teil überwiegend mit den 41 Stunden funktionieren könnte.

Allerdings sieht es im Moment so aus, als ob es unheimlich schwierig ist für die "nötige Ausbildung" eine Abweichung von den 41 Stunden zu bekommen. Das muss deutlich einfacher werden.

Entweder macht man sich derzeit zu große Gedanken um ein Problem was vielleicht keines ist, oder es wird wirklich ein Riesen Problem.  Man wird sehen.

Aber Fakt ist eins: Alle, aber wirklich alle in der Truppe sehen die Problematik.
Nur die im Irrenhaus BMVg, die leben in ihren eigenen kleinen Welt. Da scheint ständig die Sonne  ;D

Wer im Frieden Schafe züchtet, wird im Einsatz keine Wölfe haben.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tommie am 15. Dezember 2015, 10:19:36
Nur die im Irrenhaus BMVg, die leben in ihren eigenen kleinen Welt. Da scheint ständig die Sonne  ;D

*sing* Ich mach mir die Welt, widewidewiesiemirgefällt! */sing* ;D !

Ich kriege schon Plaque auf den Zähnen, wenn man uniformierte Verteidigungsbeamte in den gleichen Topf mit Soldaten wirft ;) !
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 15. Dezember 2015, 14:43:07
Nur die im Irrenhaus BMVg, die leben in ihren eigenen kleinen Welt. Da scheint ständig die Sonne  ;D

Das ist in diesem Fall definitiv nicht der Fall. Alle Inspekteure haben deutlich darauf hingewiesen, dass das System Bundeswehr nicht mit den Vorgaben vereinbar ist. Es geht hier rein um den Willen der Ministerin.
Es kommt nicht von ungefähr, dass wir "erst jetzt" die EU Arbeitszeitrichtlinie umsetzen, denn die Vorgänger der Ministerin haben immer gesagt, die Soldaten der Bundeswehr stellen als ganzes eine Ausnahme von der Richtlinie dar.
Hätte man - dem logisch folgend - diese Ausnahme dann in einem Bundesgesetz als Rechtsgrundlage festgehalten - wie rechtlich auf Grund der Verordnung an sich erforderlich - hätte die jetzige Ministerin höchstens Nuancen ändern können, aber nicht das ganze System.
Aber das ist wie beim Traditionserlass, dem Soldatengleichstellungsgesetz und dem Sexualerlass: Das Thema wird durch den Minister/die Bundesregierung so lange nicht wie erforderlich geregelt, bis irgendjemand kommt, der mit gutem Willen und wenig Systemverstand alles auf links dreht.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Abteilix am 15. Dezember 2015, 18:34:10
Die SAZV ist ja nun beschlossen und im BGBL auch veröffentlicht. Wenn man sich damit beschäftigt, stellt man fest, dass die seit 2003 fällige und seit 2011 in DEU auch höchstrichterlich angemahnte (also überfällige) Umsetzung von EU-Recht gelungen ist. In der Umsetzung unter den derzeitige Rahmenbedingungen in der Bw ein in vielen Bereichen nicht zu leistender Spagat zwischen den "dienstlichen Erfordernissen" und den nunmehr endlich gesetzlich garantierten Rechten der Bundeswehrangehörigen.
Doch daraus müssen die richtigen Folgerungen gezogen werden. Die erschöpfen sich sicher nicht im Gejammer der hier im Forum lautstark agierenden Akteure der "Froschperspektive".
Vielmehr geht es darum, die personelle und materielle Ausstattung wie auch die Struktur der Streitkräfte den gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um so zumindest langfristig eine Kongruenz von Anspruch und Wirklichkeit zu erreichen.
Abteilix
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 16. Dezember 2015, 07:51:15
Doch daraus müssen die richtigen Folgerungen gezogen werden. Die erschöpfen sich sicher nicht im Gejammer der hier im Forum lautstark agierenden Akteure der "Froschperspektive".

Na vielen lieben Dank für diese Erkenntnis...  ::)

Vielmehr geht es darum, die personelle und materielle Ausstattung wie auch die Struktur der Streitkräfte den gesetzlichen Grundlagen anzupassen

Also früher (TM) hätte man diese Grundlagenplanungen der Realität (Weltsicherheits-/Bedrohungslage) angepasst, anstatt über eine hanebüchene Konstruktion der Überschreitung der 41 Stunden Woche mehr Personal zu fordern...  ::)

Aber natürlich gibt die innereuropäische Sicherheitslage (die derzeit vermutlich seit der Kubakrise nicht mehr so kritisch war) da der Ministerin und der restlichen Bundesregierung keine Argumentationsgrundlage, nicht wahr? ;)

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tommie am 16. Dezember 2015, 08:05:46
[Ironie] Woran erkennt man, dass die Bundeswehr sich an einem Gefecht beteiligen möchte ;) ?

Auf dem Gefechtsfeld werden von der Einsatzwehrverwaltung die Arbeitszeiterfassungsterminals aufgebaut ;D ! [/Ironie]
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: MMG-2.0 am 16. Dezember 2015, 08:23:14
BTW: Im Golfkrieg I waren es bei den Amerikanern die Toilettenhäuschen.
Wurde damals in den Learning Lessons aufgenommen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Abteilix am 16. Dezember 2015, 15:31:09
Zitat
Also früher (TM) hätte man diese Grundlagenplanungen der Realität (Weltsicherheits-/Bedrohungslage) angepasst, anstatt über eine hanebüchene Konstruktion der Überschreitung der 41 Stunden Woche mehr Personal zu fordern...  ::)
Nein - auch "früher" (mein Horizont: 1976 ff) mussten wir alle Aspektwinkel, die hier in der Diskussion angerissen wurden, betrachten und mit einem möglichst hohen Zielerreichungsgrad in Einklang bringen. Das war / ist (aus Sicht des uniformierten Teiles der Bw-Führung) immer dann "zu schaffen", wenn die politischen Entscheidungsträger die ihnen seitens der fachlichen Berater dargelegten Belange der Äußeren Sicherheit als primäre Grundlage für ihre Entscheidungen herangezogen haben / heranzuziehen bereit sind.
Abteilix
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: justice005 am 17. Dezember 2015, 05:57:58
Nunja, in der Geschichte der Bundeswehr wurde schon immer grundsätzlich gemeckert, wenn es um Veränderungen ging. Und der Beißreflex, dass die jeweilige Änderung vom Prinzip der nicht zu einer Armee passe, ist ja nun auch Tradition. Angefangen von dem System der Inneren Führung, welches bei seiner Einführung für den Untergang jeglicher soldatischer Prinzipien gehalten wurde, war dies bei jeder Änderung so. Mittlerweile haben wir auch Frauen in der Armee, Teilzeit und Telearbeit. Jedesmal waren die Reaktionen gleich und jedesmal läuft es im Ergebnis trotzdem.

Genauso wird auch die neue Arbeitszeitverordnung funktionieren. Im Grundbetrieb ist es sicher überhaupt kein Problem, und in Sonderfällen (Übungen, Einsätzen, Sonderdiensten) wird man schon eine vernünftige Regelung finden. Da werden dann sicher entsprechende Ausführungsbestimmungen erstellt, die diese Fälle abdecken.

Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 17. Dezember 2015, 08:37:07
Nicht zu vergessen: Wer hat denn wirklich etwas dagegen nur noch eine 41 Stundenwoche zu haben und nur noch in absoluten Ausnahmefällen Mehrarbeit leisten zu müssen?

Also ich definitiv nicht.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 17. Dezember 2015, 08:39:00
Ähm. Ich auch nicht.

Bin nur gespannt drauf, wie die Führung den "Absoluten Ausnahmefall" definiert.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 17. Dezember 2015, 08:43:51
Na ja, für Abweichungen brauche ich ja nur einen dienstlichen Zweck, aber danach muss ja direkt der Ausgleich erfolgen. Für den Feldjägerdienst - der aber eben nicht repräsentativ für den Regeldienst der Bundeswehr steht - bedeutet das, dass vermutlich kein einziges der Ziele der SAZV erreicht wird. Denn der Feldjäger wird noch mehr als bisher kurzfristige Dienstplanänderungen und Umplanungen über sich ergehen lassen müssen. Also mehr Freizeit ja, aber "flexibler" und "spontaner" durchsetzt mit Dienstzeiten. So zumindest meine Befürchtung.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 17. Dezember 2015, 08:57:57
Da gebe ich dir in allen Punkten Recht. Für unvorhergesehene Dinge flexibel und spontan eingeplant zu werden ist ja ok.

Ich hoffe für meinen Teil nur, dass dieses grundsätzliche einplanen bis zu 72 Stunden/Woche aufhört. Der Rest ist mir egal, ich wohne am Standort.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 17. Dezember 2015, 09:06:25
Schauen wir mal, was da noch so passiert. Für die Bundespolizei wird derzeit im BMI eine eigene Arbeitszeitverordnung erlassen. Eventuell wird die dann entsprechend für den Bereich des Feldjägerwesens übernommen - das wäre ein tatsächlicher Quantensprung.

Aber ansonsten warten wir mal ab, was im nächsten Jahr so passiert und halten wir schon mal fest: Alle Dienststellen der Bundeswehr werden sich z.B. Veranstaltungen am Wochenende oder jenseits der 16 Uhr kaum noch "leisten" können, was auch eine massive Entlastung für das Feldjägerwesen mit sich bringen wird. Und wir folgen in unserer Planung ja nur den Bedarfsträgern.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Dezember 2015, 10:26:33
Dass die Arbeitszeitregelung insgesamt auf die Bundeswehr zu übertragen war, ist aus meiner Sicht insgesamt unstrittig. Hätte der Bundestag - früher - einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand für die Bundeswehr geschaffen, wäre dieser letztlich über eine entsprechende Forderung der EU auch wieder zurück genommen worden.

Vielen Dank, Andi, dass das Meckern Einiger über das BMVg und die darin aus Sicht dieser Nutzer völlig (bundeswehr)weltfremden arbeitenden Personen von Ihnen relativiert wurde. Nicht nur alle Inspekteure (die streng genommen ja nicht mehr unmittelbar zum Ministerium gehören) haben vor dieser Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie gewarnt, es ging bis in die Leitung des Ministerium zum GI, der ebenfalls seine Bedenken geußert hat.

Die Resistenz gegen Veränderungen betrifft ja nun nicht nur die Bundeswehr. Das scheint insgesamt ja ein deutsches Phänomen zu sein, dass das Lamento bei anstehenden Veränderungen groß ist. Ob Sozilaversicherungssystem, Krankenversicherungen, Porto, Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, Flüchtlinge oder eben hier die Umsetzung der Europäischen Arbeitszeiterordnung im Bereich der Bundeswehr: Der Untergang der Kultur, des Abendlandes oder die vollkommene Handlungsunfähigkeit sind immer schnell genannt, aber eben auch nie so eingetreten.

Der Kern des handwerklichen Fehlers dieser Arbeitszeitvorschrift der Bundeswehr ist es, dass es schlicht keinen vergleichbaren "Grundbetrieb" für alle Dienststellen/Truppenteile gibt. Was ist denn zum Beispiel mit den "helfenden Händen"? Was ist mit den ja immer noch vorhandenen militärischen Wachen? Was ist mit Tagesausbildungsfahrten schwimmender Einheiten? Was ist mit IGF, wenn Standortschießanlagen/Standortübungsplätze etc. nicht in enger Anlehnung an die Truppenunterkünfte vorzufinden sind? Um nur mal einige Beispiele zu nennen. Dann gibt es zusätzlich in einigen Truppenteilen einen "Grundbetrieb", der eben nicht 9-17 stattfindet, sondern bei dem "Abenddienste" mit langen An- und Rückreisezeiten vollkommen normal sind, z.B. im WachBtl.

Insofern ist es überhaupt nicht abwegig, über dieses - letztlich nicht zu verhindernde - Arbeitszeitgesetz eine Erhöhung des Personalansatzes zu begründen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LadaSchrauber am 21. Dezember 2015, 22:01:05
41h habe ich während meiner normalen Arbeit auch, eher an die 50h

Halte da gar nichts von, man sitzt ab 16:30 dann nur in der Kaserne rum und muss evtl. Zusatzaufgaben wie Koppel nähen nach Dienstschluss erledigen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: justice005 am 22. Dezember 2015, 08:31:05
Zitat
und muss evtl. Zusatzaufgaben wie Koppel nähen nach Dienstschluss erledigen.

Also ich kann den Knopf meiner Anzugshose oder meines Jackets auch nicht im Dienst annähen, sondern muss das zu Hause machen. Ich bin auch davon überzeugt, dass jeder Bauarbeiter seine Knöpfe am Overall auch nicht während der Arbeit annähen darf, sondern er dies zu Hause tun muss.

Es ist mir immer wieder ein Rätsel, was Soldaten für ein Anspruchsdenken haben. Daran kann man aber schön sehen, wohin es führt, wenn der Stadt immer sozialer, fürsorglicher und großzügiger wird. Es fördert nicht etwa die Zufriedenheit, sondern um so mehr das Anspruchsdenken.

Übrigens, der guten Ordnung halber: Nach Dienstschluss kann niemand befehlen, in der Kaserne "herumzusitzen". Wenn Dienstschluss ist, dann kann man tun und lassen, was man will.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: justice005 am 22. Dezember 2015, 08:32:16
Streiche "Stadt" - Setze "Staat"
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LadaSchrauber am 22. Dezember 2015, 09:42:27
Ich nenne das nicht Anspruchsdenken, man kann einfach nicht vorraussetzen dass das jeder kann. Ich war der Meinung, man lernt das während der AGA. Wenn ich den Ausbilder zu mir auf die Arbeit hole, verlange ich ja auch nicht das er sich das Behandeln einer Euterentzündung eines Tieres selber beibringt oder von jetzt auf gleich mit einem unbekannten Fahrzeug zurecht kommt.

Wenn man es kann, ist so ein Knopf in 5 min dran. Das erledigt man in der Frühstückpause. Im Ferienjob hab ich auf dem Elektrobau gearbeitet, das wäre kein Problem gewesen. Da hat niemand was gesagt, wenn ich während der Arbeitszeit mal eine kleine Pause gemacht habe.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: KlausP am 22. Dezember 2015, 09:45:52
Tut mir leid, aber ich verstehe immer weniger, worauf Sie eigentlich hinauswollen. Niemand zwingt Sie, nach Dienstschluss in der Kaserne zu bleiben.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LadaSchrauber am 22. Dezember 2015, 10:04:34
Das nicht, aber wenn um 16:30 Schluss ist, und es heißt, bis morgen ist das Koppel fertig genäht, muss ich das sehr wohl in meiner Freizeit machen. Meiner Meinung gehört sowas während der Dienstzeit gemacht.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 22. Dezember 2015, 10:56:21
LadaSchrauber,

ich werde meine persönliche Meinung zu Ihrem Beispiel nicht äußern...ich habe da ein anderes Selbstverständnis zu meinem Beruf...


Aber was Ihre grundlegende Intention betrifft...kann ich Sie beruhigen...

Folgendes hat Staatssekretär Hoofe auf einer Tagung zum Thema SAZV sinngemäß geäußert:

Für Staatssekretär Gerd Hoofe ist es ein „Paradigmenwechsel, der die gesamte Bundeswehr beschäftigen wird“.

StS Hoofe spricht von einem
Kulturwandel mit ganz besonderen Herausforderungen für die Bundeswehr im Umgang mit der Ressource Arbeitszeit“.

Zu dienstlichen Zwecken stand die Arbeitskraft der Soldatinnen und Soldaten bislang eigentlich ohne Einschränkung zur Verfügung.

Aber: „Das ‚eh-da-Prinzip‘ wird der Vergangenheit angehören“, betont der Staatssekretär."


Soll heißen ... ab 01.01.2016 müssen die zuständigen Vorgesetzten sich genau überlegen was sie bzgl. der Arbeitszeit befehlen.

Ausgerichtet an der SAZV ( und den dahinter stehenden gesetzlichen Regelungen ).

Dies benötigt aber auch erst einmal eine "Anlaufphase" in der das Umdenken real erfolgen kann...

...weil es ein grundlegender "Paradigmenwechsel" ist ! Das geht nicht überall "von Null auf Jetzt" bzw. nicht ohne Probleme...

Deshalb kann ich nur allen empfehlen...

+ sich dem Neuen nicht verweigern ( bringt eh nichts... da es ein Muss ist )

+ aber auch allen die Zeit geben das Ganze in vernünftigen Bahnen umzusetzen
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: funker07 am 22. Dezember 2015, 13:52:53
Aber: „Das ‚eh-da-Prinzip‘ wird der Vergangenheit angehören“, betont der Staatssekretär."
Finde ich gut, man kann die Soldaten nicht für irgendwelchen Blödsinn einteilen, nur weil man sie eh hat.
Die Flüchtlingshilfe (die ich hier explizit nicht als Blödsinn sehe) ist so eine fachfremde Aufgabe, für die langfristig nicht die Bundeswehr da ist.
Das darf/soll aber, meiner Meinung nach, nicht dazu führen, dass wir uns sklavisch an 16:15 Dienstschluss halten, auch wenn dienstliche Gründe dem entgegen stehen.


Zum Koppel nähen:
Bei der Polizei (Niedersachen glaube ich) hat ein Polizist darauf geklagt, dass das Anziehen der Uniform zur Dienstzeit gehört. Warum sollte das bei uns anders sein?
Bisher gab es (laut Vorschrift) Flickstunden, in denen Ausrüstung repariert wurde, warum sollten die wegfallen?

Das sind zwar Sachen, die ich selbstverständlich vor/nach Dienst erledige, womit ich auch kein Problem habe. Aber im Grunde sollte doch alles, was ich für den Dienst tue, auch in der Dienstzeit zu erledigen sein bzw als Dienstzeit zählen.
Interessanterweise stehen Hausaufgaben auf Lehrgängen als Ausnahmen in der Regelung.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 22. Dezember 2015, 14:00:11
Zum Koppel nähen:
Bei der Polizei (Niedersachen glaube ich) hat ein Polizist darauf geklagt, dass das Anziehen der Uniform zur Dienstzeit gehört. Warum sollte das bei uns anders sein?
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250811B2B38.11.0 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250811B2B38.11.0)
Zitat:
Zitat
Auch liegt auf der Hand, dass die Zeiten für das An- und Ausziehen der Uniform nicht bereits wegen der dienstlichen Uniformpflicht der Polizeivollzugsbeamten zur Arbeitszeit gehören. Bei dem Anziehen der Uniform handelt es sich um eine typische Vorbereitungshandlung, die zur Aufnahme des Dienstes erforderlich ist. Derartige Tätigkeiten im Grenzbereich zwischen privatem und dienstlichem Bereich sind nicht zwangsläufig dem Dienst zuzurechnen....
Das Oberverwaltungsgericht hat die Belange, die bei der Zuordnung des An- und Ausziehens der Uniform zu berücksichtigen sind, erkannt und plausibel gewürdigt. Es hat zutreffend darauf abgestellt, dass der Dienstherr das An- und Ausziehen der Polizeiuniform nicht als Dienstausübung, die hierfür benötigten Zeiten demnach nicht als Arbeitszeit bewerten muss, weil sich die Beamten in ihrer Wohnung umziehen können und der zeitliche Aufwand für das Umkleiden nicht ins Gewicht fällt.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 22. Dezember 2015, 14:04:04
.. und es ist hier auch mal ähnlich bei zivilen und dienstlichen "Arbeitgebern" - die "Arbeitskleidung" wird (in der Regel) schon "Zuhause" angezogen und wieder ausgezogen.
Oft wird diese auch "privat" genutzt (z. B. bei Bürojobs).
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 22. Dezember 2015, 14:11:56
In den mir bekannten Richtlinien für gleitende Arbeitszeiten an verschiedenen Dienststellen ist das auch so geregelt, dass die Zeit des Umziehens nicht dazu gerechnet werden darf.
Wer also in zivil kommt, geht auf sein Dienstzimmer, zieht sich um und loggt sich ein. Zum Dienstschluss loggt er sich aus und zieht sich um und fährt dann nach Hause.

Generell finde ich solche Diskussionen als ernüchternd und hinterlassen bei mir einen schalen Geschmack. Um LwPersFw zu zitieren
Zitat
ich habe da ein anderes Selbstverständnis zu meinem Beruf...
Viele nehmen gerne die Annehmlichkeiten des Berufs in Kauf und dehnen es hier und da. Aber achten dann akribisch, wo die Pflicht anfängt, dass hier ja nichts beschnitten wird.
Es ist immer ein Geben und Nehmen und das gilt für beide Seiten.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 22. Dezember 2015, 14:23:28
@ Ralf:

Volle Zustimmung.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Nachtmensch am 22. Dezember 2015, 14:41:38
In den mir bekannten Richtlinien für gleitende Arbeitszeiten an verschiedenen Dienststellen ist das auch so geregelt, dass die Zeit des Umziehens nicht dazu gerechnet werden darf.
Wer also in zivil kommt, geht auf sein Dienstzimmer, zieht sich um und loggt sich ein. Zum Dienstschluss loggt er sich aus und zieht sich um und fährt dann nach Hause.
Das habe ich nie erlebt, dass sich erst umzieht und danach stempelt. Viele sind in zivil gekommen, haben sich eingeloggt und dann im Büro umgezogen.
Bei welchen Dienststellen soll das denn so gehandhabt werden?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: KlausP am 22. Dezember 2015, 14:56:39
Zitat
Generell finde ich solche Diskussionen als ernüchternd und hinterlassen bei mir einen schalen Geschmack. Um LwPersFw zu zitieren
Zitat
ich habe da ein anderes Selbstverständnis zu meinem Beruf...

So geht mir das auch. Das "Problem" mit der ständigen Umzieherei hatte ich aber auch nie, weil ich immer in Uniform zum Dienst und vom Dienst wieder zurück gegangen/gefahren bin.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: BulleMölders am 22. Dezember 2015, 15:22:58
Zu meiner Zeit gabs ja noch kein einloggen.

Da war bei uns an Bord Dienstbeginn um 7:30 Uhr, wenn man dann von zu Hause in Zivil kam, hat man sich ja auch nicht erst nach der Musterung umgezogen sondern davor. Und das war halt noch nicht Dienstzeit.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 22. Dezember 2015, 15:35:36
Zitat
Das habe ich nie erlebt, dass sich erst umzieht und danach stempelt. Viele sind in zivil gekommen, haben sich eingeloggt und dann im Büro umgezogen.
Zwischen dem, was gemacht wird und wie es sein soll, gibt es halt leider manchmal ein Delta.
Und dass es selbst -wenn es nicht explizit erwähnt wird- nicht so sein soll, sieht man ja an den rechtlichen Auslegungen.
Im PersABw wurde das damals sogar nachträglich mit aufgenommen, da die Ansage des AChef in der Führungsrunde nicht umgesetzt wurde.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: KlausP am 22. Dezember 2015, 15:55:27
Diese Umziehen vor Dienstbeginn gehört für mich zur "Vorbereitung auf den Dienst" und die war soweit mir in Erinnerung noch nie anrechenbare, ausgleichsfähige Dienstzeit, eben so wie Stuben-und Revierreinigen, Frühstück der kasernierten Soldaten oder Vollzähligkeitskontrolle in den Teileinheiten. Das stand mit der Vorebereitung auf den Dienst stand auch explizit im jeweils gültigen Dienstzeiterlass.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: justice005 am 22. Dezember 2015, 16:18:22
Zitat
Wer also in zivil kommt, geht auf sein Dienstzimmer, zieht sich um und loggt sich ein. Zum Dienstschluss loggt er sich aus und zieht sich um und fährt dann nach Hause.

In den Kasernen, in denen ich unterwegs war, beobachtet man auch folgendes Phänomen, vor allem im Sommer:

 - Mit dem Fahrrad in die Kaserne kommen
 - einloggen
 - Duschen gehen
 - Uniform anziehen
 - Kaffee machen
 - eine rauchen gehen
- irgendwann dann mal auf dem Bürostuhl Platz nehmen....


Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: BulleMölders am 22. Dezember 2015, 16:51:30
Diese Umziehen vor Dienstbeginn gehört für mich zur "Vorbereitung auf den Dienst" und die war soweit mir in Erinnerung noch nie anrechenbare, ausgleichsfähige Dienstzeit, eben so wie Stuben-und Revierreinigen, Frühstück der kasernierten Soldaten oder Vollzähligkeitskontrolle in den Teileinheiten. Das stand mit der Vorebereitung auf den Dienst stand auch explizit im jeweils gültigen Dienstzeiterlass.
Genau so habe ich das auch in Erinnerung!
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Abteilix am 22. Dezember 2015, 17:29:56
Zitat
Das nicht, aber wenn um 16:30 Schluss ist, und es heißt, bis morgen ist das Koppel fertig genäht, muss ich das sehr wohl in meiner Freizeit machen. Meiner Meinung gehört sowas während der Dienstzeit gemacht.
Werter LadaSchrauber,
mich würde mal interessieren, was Sie mit "Koppel fertig nähen" meinen. Mir sagt das nix.
Abteilix
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LadaSchrauber am 22. Dezember 2015, 19:43:28
Zitat
Das nicht, aber wenn um 16:30 Schluss ist, und es heißt, bis morgen ist das Koppel fertig genäht, muss ich das sehr wohl in meiner Freizeit machen. Meiner Meinung gehört sowas während der Dienstzeit gemacht.
Werter LadaSchrauber,
mich würde mal interessieren, was Sie mit "Koppel fertig nähen" meinen. Mir sagt das nix.
Abteilix

Wir mussten das hier:

http://www.asmc.de/images/product_images/popup_images/27001_0.jpg (http://www.asmc.de/images/product_images/popup_images/27001_0.jpg)

einstellen, sodass es angenehm mit Rucksack zu tragen war und dann die Einstellung festnähen, damit es nicht wieder zurückrutscht.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Kartesh am 22. Dezember 2015, 21:25:05
Zeitaufwand von einer Stunde, für Leute wie mich die nicht nähen können. Habt ihr keine Vorgedienten die euch das zeigen können?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LadaSchrauber am 22. Dezember 2015, 22:54:01
Nein, wir sollten das ohne jegliche Erklärung können. ;) Glücklicherweise hat mir einer meiner Stubenkameraden geholfen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 22. Dezember 2015, 22:59:47
Um was gehts hier gerade noch mal?

Aber ich denke eine Eingabe mit genau der "Näherei" Begründung führt sicherlich zum Erfolg und die ganze SAZV wird gekippt.  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Dezember 2015, 08:43:26
Habt ihr keine Vorgedienten die euch das zeigen können?

Schlimmer. Keine Vorgesetzten, die ihnen zeigen können wie man das Gestell richtig festzurrt.
Dann ist Nähen völlig überflüssig.

(P.S.: obenstehende Aussage muss NICHT von ahnungslosen Drehstuhlrangern angezweifelt werden, da im jahrelangen infanteristischen Dienst belegt, Danke)
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: bayern bazi am 23. Dezember 2015, 08:46:05
jetzt mal gaanz kurz  und halblang ;)

soviel "orgzeit" wie beim Bund hast du in keinem zivilem Betrieb  :o

da kannst du teilweise erst einstempeln wenn du an deinen Arbeitsplatz gehst - und für die 10 * 5 min zigarettenpause am tag darfst du ausstempeln

dein arbeitsgewand - falls es nicht vom betrieb gereinigt wird - kannst du in der freizeit selber waschen - und natürlich auch nähen und instandhalten
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 23. Dezember 2015, 08:47:15
Zitat
Dann ist Nähen völlig überflüssig.

Nicht nur überflüssig, sondern sinnbefreit.

Warum?

Ein Koppel wird üblicherweise über der Oberbekleidung getragen, damit die daran befestigte Ausrüstung im direkten Zugriff ist.
Die Bekleidung ist aber witterungsabhängig (im Winter ggf. mehr Unterwäsche, Kälteschutz, Nässeschutz, Jacke - im Sommer halt nur Feldbluse), und damit unterschiedlich dick.

Ergo: Das Koppel muss verstellbar bleiben.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: wolverine am 23. Dezember 2015, 10:24:59
Und ich dachte schon direkt an Westen... :o
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Dezember 2015, 12:16:07
Das Wort "Selbstverständnis" trifft den Nagel auf den Kopf. Und da habe ich so bei manchen Nutzern wie Lada Schraubern und anderen den Eindruck, als lebten sie in einem vollkommenen Paralleluniversum und lassen jeglichen gesunden Menschnverstand vermissen.

Ob Koppel oder Knopf (an)nähen, ist doch vollkommen irrelevant. Im Zivilleben käme doch auch kein Mensch auf die Idee, etwa als Mitarbeiter einer Bank, seine Krawatte oder Blazer/Sakko während der Arbeitszeit zur Reinigung bringen zu dürfen, nur weil das Tragen dieser Bekleidungsstücke vorgeschrieben ist. Als Soldat so ein Anspruchsdenken zu haben, finde ich extrem befremdlich.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: MMG-2.0 am 23. Dezember 2015, 13:45:23
Früher war das Dienst am Vaterland, heutzutage ist es Dienst an der Geldbörse! :-/
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Dezember 2015, 14:08:39
Also mit dem Lied "Früher war (fast) alles besser!" ist es so weit auch nicht her.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LadaSchrauber am 23. Dezember 2015, 17:55:16
Die Ausbilder waren mit dem Annähen anderer Meinung, jeder Billigrucksack aus Fernost hat eine bessere Verstellung als das Koppel.

Dienst am Vaterland ist es nicht mehr, hab ich auch gemerkt.

Nur weil man Soldat ist, lässt man doch sein Denkvermögen nicht zu Hause, und natürlich stellt man auch einige kleine Ansprüche, schließlich hat die BW von den Soldaten ja auch einen Nutzen. In jeder Firma stellen Mitarbeiter auch Anforderungen.

Und ja, in viele Handwerksbetrieben werden die Kleider während der Dienstzeit zum Waschen gebracht.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. Dezember 2015, 11:38:48
Mit Verlaub, Lada, Ihre dienstlich bereitgestellte Bekleidung "dürfen" Sie auch während Ihrer Dienstzeit zum Waschen bringen. Das ist - was den Feldanzug betrifft - sogar Vorschrift :)

Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 04. Januar 2016, 11:31:20
Ursula von der Leyen zum Thema:

Ab Januar gilt die neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten. Was ist aus Ihrer Sicht das Wesentliche an
dieser Neuerung? Welche Erwartungen haben Sie an den Start?


"Hier geht es um einen echten Kulturwandel.

Vor allem geht es um Transparenz im Umgang mit der Lebenszeit der Soldatinnen und Soldaten.

Die Frage ist doch, ob die Organisation mit Zeit aast.

Es sollte nicht so sein, dass Soldatinnen und Soldaten ihren Dienstherrn mit Zeit subventionieren,
das kommt mit der Einführung der Regelarbeitszeit auf den Prüfstand.

Einsatz bleibt natürlich Einsatz.

Die Regelung betrifft also den Grundbetrieb.

Soldatinnen und Soldaten haben wie alle anderen auch Familie und nur eine Gesundheit.

Immer im Dienst zu sein ist für niemanden gut, am Ende auch nicht für den Arbeitgeber.

Aber die neue Regelung hilft bei der klaren Balance zwischen Dienst und Freizeit.

Am Anfang wird es ruckeln, aber 14 europäische Länder haben es bereits geschafft, und wir werden das auch schaffen ..."
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Thomas Pfau am 10. Januar 2016, 20:05:51
Was ist eigentlich mit Soldaten im Ausland? Gilt es dort auch? Wenn in der Dienststelle aufgrund nationaler Arbeitszeitregelungen weniger als 41 Stunden gearbeitet wird, sitzen die Deutschen dann im Dunkeln und drehen Däumchen, weil alle anderen schon weg sind?
41 Stunden ansich sind ja kein Problem. Blöd nur, wenn das nur für Anteile gilt. An Einsätze und so hat man gedacht, aber an so etwas?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 10. Januar 2016, 20:59:06
Leisten Soldaten im Ausland (nicht Einsatz) ihren Dienst im Grundbetrieb?

Dann zählt auch dort die 41 Stunden Woche.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi8111 am 10. Januar 2016, 21:14:19
Einfache Google Suche (1,4ms)

Ausnahmen von der Regel

Außerhalb vom täglichen Grundbetrieb ist die Soldatenarbeitszeitverordnung für folgende Kerntätigkeiten der Streitkräfte nicht anwendbar bei:

Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen,
Amtshilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen dringender Eilhilfe, humanitärer Hilfsdienste und Hilfeleistungen,
mehrtägigen Seefahrten,
Alarmierungen und Zusammenziehungen sowie Ausbildungen von Soldatinnen und Soldaten zur Vorbereitung von Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen und Fällen von Amtshilfe
Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: dunstig am 10. Januar 2016, 23:15:57
@Andi8111: Es ging hier nicht um Einsätze.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 11. Januar 2016, 09:22:26
Zitat aus der Arbeitshilfe (Entwurf) zur SAZV:

"Die Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) gilt grundsätzlich für alle Soldatinnen und Soldaten.
Im Grundsatz gilt daher, dass deutsche Dienststellen im Ausland die Vorgaben der SAZV einzuhalten haben,
sofern nicht explizit andere Vereinbarungen und / oder Regelungen hinsichtlich ihrer Arbeitszeit bestehen.
Keinesfalls dürfen jedoch die Mindestvorgaben der SAZV zum größtmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
der Soldatinnen und Soldaten unterschritten werden.
Bei Abstellungen in andere Ressorts gelten die dortigen Arbeitszeitbestimmungen.
Bei Teilnahme an Ausbildungsabschnitten im Ausland oder Verwendungen in multinationalen Dienststellen
sind die Vereinbarungen im Hinblick auf die Vorgaben der SAZV zukünftig (SOP, MoU, SOFA, TA) zu prüfen.
Bei Abstellungen in die zivile Wirtschaft sind die Verträge zu prüfen.
Liegen keine abweichenden Regelungen vor, so gelten die Bestimmungen der SAZV."

Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi8111 am 11. Januar 2016, 10:28:04
@Andi8111: Es ging hier nicht um Einsätze.

Ich bin des Lesens mächtig. Aber die Ausnahmen stehen da. Wenn die angesprochene Tätigkeit nicht darunter fällt, gilt die Arbeitszeitverordnung.
Das ist sozusagen ein inverser Beweis.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: dunstig am 11. Januar 2016, 12:43:33
Das ist schon klar, beantwortet aber nicht die Frage des Fragestellers, welcher wissen wollte, wie es sich verhält wenn man zu Gast in einer fremden Dienststelle (befreundeter Streitkräfte oder ziviles Unternehmen) ist und dort in der Regel weniger als 41h gearbeitet wird und somit nach z.B. 37h einfach die Lichter ausgehen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 11. Januar 2016, 12:47:25
@ Dunstig:

Soldaten haben Dienstpläne, das sind Befehle.

Der DDO wird sich entsprechende Gedanken zu gemacht haben - da wird niemand "im Dunkeln" sitzen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 11. Januar 2016, 14:42:03
Das ist schon klar, beantwortet aber nicht die Frage des Fragestellers, welcher wissen wollte, wie es sich verhält wenn man zu Gast in einer fremden Dienststelle (befreundeter Streitkräfte oder ziviles Unternehmen) ist und dort in der Regel weniger als 41h gearbeitet wird und somit nach z.B. 37h einfach die Lichter ausgehen.

Dann gilt das von mir zitierte:

"Bei Abstellungen in andere Ressorts gelten die dortigen Arbeitszeitbestimmungen.
Bei Teilnahme an Ausbildungsabschnitten im Ausland oder Verwendungen in multinationalen Dienststellen
sind die Vereinbarungen im Hinblick auf die Vorgaben der SAZV zukünftig (SOP, MoU, SOFA, TA) zu prüfen.
Bei Abstellungen in die zivile Wirtschaft sind die Verträge zu prüfen.
Liegen keine abweichenden Regelungen vor, so gelten die Bestimmungen der SAZV."


D.h. zukünftig sind entsprechende Vereinbarungen mit dem Gastland möglichst so zu treffen,
dass die Regelungen der SAZV weitestgehend eingehalten werden...

Wenn jetzt jemand in einer ausländischen (nicht rein deutschen ) Dienststelle ist ...
... wo die "Lichter nach 37 h ausgehen"... dann ist dies eben so und der Soldat geht nach Hause...




Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: dunstig am 11. Januar 2016, 18:26:14
@F_K: Das ist schon klar. War halt nur die Frage, ob es da schon Bestimmungen gibt oder entsprechend zu noch prüfen ist. Das hat LwPersFw ja netterweise nochmal zitiert. :)
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Thomas Pfau am 14. Januar 2016, 18:11:03
@LwPersFw: Danke für die Infos. Es wäre dann mal interessant zu wissen, wie die Dienststellen im Ausland das dann nun umgesetzt haben.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: FoxtrotUniform am 19. Januar 2016, 20:59:03
Insgesamt verstehe ich die Aufregung um die Verordnung nicht. Man wird sich insgesamt gut arrangieren und auch die geforderte Flexibilität bewahren können. Im Gegenteil, die 41 h ( + Pausen = Anwesenheitszeit) sind schon deutlich mehr als viele große Unternehmen von Ihren Mitarbeitern verlangen; und gegen diese sollen wir doch im Kampf um die besten Bewerber bestehen, auch wenn die Arbeitszeitverordnung ihren Ursprung in der EU-Gesetzgebung findet.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: xXRuDoLfXx am 19. Januar 2016, 21:44:45
Guten Tag!

kann mir jemand eine klare Aussage zu dem Thema Wachdienst geben?
Laut SAZV muss nach einem 24h diente eine Ruhepause von 11h gewährleistet werden, korrekt?
Muss das unmittelbar nach dem Dienst sein oder wie ist das gemeint?

MkG
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Unverbesserlich am 19. Januar 2016, 22:13:09
Ich denke, dass du diese Ruhepause bekommst...außer es ist aus dienstlichen Gründen nicht möglich...Wenn es aber so in Stein gemeißelt sein sollte, ist in manchen Kasernen in denen Ausbildung betrieben wird kaum noch wer anzutreffen...bei uns sind wir nicht viel Stammpersonal und müssen täglich einen UvD stellen um auf die Rekruten "aufzupassen"...des weiteren fällt jedes 4. WE ein BvW an...für ein UvD gibt es 15h Mehrarbeit aufs Zeitkonto und für ein BvW sogar 67h die als Zeitausgleich genommen werden können...wenn das mit den 11h stimmt geh ich jeden Dienstag UvD [emoji16]
Dann muss ich 11h ruhen und kann mir Donnerstag und Freitag gleich wieder Frei nehmen...super...wir kommen da hin wo viele Pendler schon immer hin wollten...3 Tage arbeiten und 5 Tage zu Hause...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 29. Januar 2016, 19:28:35
Welche aktuellen Vorschriften, Erlasse usw sind denn nun gültig?

Die Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten ist ja sehr oberflächlich.

Was gibt es noch?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 29. Januar 2016, 19:40:19
Zentralerlasse geben auch immer nur den Rahmen vor (wobei da auch oftmals Beispiele drin sind). In vielen Fällen gibt es dazu Durchführungsbestimmungen, Bereichsvorschriften o.ä.
Zur SAZV gibts doch eine Arbeitshilfe oder wie das Ding heißt.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 29. Januar 2016, 21:12:24
Ich kenne diesen Entwurf, in dem Stand einiges drin. Vielleicht kann ja einer der Beauftragten mehr dazu sagen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: DeltaEcho am 29. Januar 2016, 22:26:31
Was ist denn deine korrekte Frage zum SAZV?

Davon abgesehen hat es das Heer bis heute nicht geschafft, die Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Also darf man als mit den Durchführungsbestimmungen aus Dezember arbeiten, also dem Entwurf. Da dies aber ein nur ein Entwurf ist, hat dieser keinerlei Vorschriftencharakter.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 30. Januar 2016, 02:30:23
Also wenn ich mir die "Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV)" durchlese, dann finde ich den

§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
(2) § 17 tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Also haben wir diese gültige Verordnung hier, und die Vorschrift "Die Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten"
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 30. Januar 2016, 06:26:30
Zitat
Davon abgesehen hat es das Heer bis heute nicht geschafft, die Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Das Heer (das wäre ja dann Kdo H) wird da wohl auch keine eigene Durchführungsbestimmungen herausgeben. Und die würden dann nur im MilOrgBer angewandt werden? Eine eigene Arbeitszeitregelungen für die verschiedenen OrgBer?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: DeltaEcho am 30. Januar 2016, 11:19:16
Ja mit dem Heer, war das Kdo Heer gemeint. Jede TSK/mil Org Bereich hat eigene Durchführungsbestimmungen. Der Anwendungsbereich beschränkt sich hierbei auf die jeweilige TSK bzw. Org Bereich.

Alleine die Entwurfsfassung aus dem Kdo Heer hatte über 80 Seiten, wo  Besonderheiten des Heeres  behandelt wurden u.a. Anwendung auf TruppenÜbungsPlätzen, Definition weiterer Abweichungen von der max 13. Stunden Regelung usw. Aber bisher nur Entwurf, alle warten gespannt auf die endgültige Fassung. Schon jetzt gibt es eine Vielzahl von Fragen, die niemand beantworten kann. Dies gilt im besonderen für die Kampftruppe, Bsp. wie führt man eine 48 oder 72 Stunden Übung durch.


Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 30. Januar 2016, 11:27:25
In der Tat, das wird spannend.

Bei uns läufts einigermaßen reibungslos. Es ist zwar mehr Planungsaufwand die zeitlichen Begrenzungen einzuhalten, aber dafür belastet es den einzelnen Soldaten deutlich weniger.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 01. Februar 2016, 17:54:53
Laut SAZV muss nach einem 24h diente eine Ruhepause von 11h gewährleistet werden, korrekt?

Nein, es soll. Und soll ist muss, wenn kann.

Grundsätzlich soll der Ausgleich von Mehrbelastungen im direkten Anschluss an diese Erfolgen - mindestens mit den vorgeschriebenen 11 Stunden Dienstfrei. Davon kann es mal im Einzelfall eine Abweichung geben, wenn dies aber in einer Einheit zur Regel wird, wird mutmaßlich gegen die SAZV verstoßen.
Allerdings muss man auch betrachten, dass seit dem 1.1.16 gerade der OvWa in der Regel ein Bereitschaftsdienst und kein Dienst ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 01. Februar 2016, 20:23:34
Ich lese das anders.

Zitat
Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden zu gewähren.

So steht es zumindest in der  Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten

Allerdings mit dem Zusatz
Zitat
Von den Absätzen 1 und 3 kann in entsprechender Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 3 abgewichen werden.

Verstehe ich so:

Befinde ich mich z.B. in Ausübung eines Ordnungsdienstes, darf ich über 13 Stunden kommen wenn es der Auftrag erfordert. Ist dann die Zeit zum nächsten Regulären Dienstbeginn weniger als 11 Stunden, dann ist das so noch konform.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 02. Februar 2016, 09:16:05
Laut SAZV muss nach einem 24h diente eine Ruhepause von 11h gewährleistet werden, korrekt?

Allerdings muss man auch betrachten, dass seit dem 1.1.16 gerade der OvWa in der Regel ein Bereitschaftsdienst und kein Dienst ist.


Hier eine Info an die Truppe von:
BAPersBw PA 1.1 (alt: I 2.3.2)
Sachgebiet 3 - Grundsatz Besoldung, Wehrsold Teilsachgebiet Zulagenwesen

Die erste Aussage vom 14.01.2016 war:

"a) Wachdienst:

Ab dem 1. Januar 2016 ändert sich die Rechtsanwendung dahingehend, dass dem Wachdienst nur die Dienste gem. der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1130/21 zugrunde gelegt werden.

Die bisher zu berücksichtigenden Sonderdienste gem. der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2 „Leben in der militärischen Gemeinschaft“ (z.B. UvD, GvD, FvW etc.) sowie vergleichbare Dienste sind ab 1. Januar 2016 als Bereitschaftsdienst im Sinne des § 3 Abs. 3 EZulV zu werten."


Diese Aussage wurde von der selben Stelle am 29.01.2016 wie folgt berichtigt:

"a) Wachdienst:

Entgegen der mit Mail vom 14. Januar 2016 mitgeteilten Änderung der Rechtsanwendung bezüglich der Behandlung von Sonderdiensten und vergleichbaren Diensten, sind diese Dienste weiterhin, also auch über den 01. Januar 2016 hinaus, wie Wachdienst im Sinne der Vorschrift zu behandeln."


-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dann noch zur Frage Freistellung nach einem 24h-Dienst...

Im IntranetBw gibt es ein moderiertes Forum zur SAZV...

Dort wurde folgende Frage gestellt:


"Guten Tag, ich hab eine Frage und zwar wenn der Soldat einen Sonderdienst geleistet hat muss er dann die Aufgebauten Std
direkt abbauen oder kann er es in Zeitraum von 12 ab Erwerb abbauen?

Beispiel:

Soldat hat am 11.1.2016 Montag auf den 12.01.2016 Dienstag UvD und baut 9,5 Std auf und
muss ihn jetzt in der Woche wo er ihn aufgebaut hat abbauen,
also dann am 13.1.2016 Mittwoch,
oder kann ich z.B. am 11.2.2016 Donnerstag nehmen?"



Geantwortet hat einer der Moderatoren von BMVg FüSK III 1:

"Der Disziplinarvorgesetzte legt Art, Umfang und Zeitpunkt des Ausgleichs von Amts wegen fest;

Der betroffene Soldat hat kein "Wahlrecht",ist aber vor der Entscheidung des Chefs zu beteiligen (d.h. zu "befragen").

Eine Zustimmung des Soldaten zur Chefentscheidung ist jedoch nicht erforderlich, genauso wenig wie ein (schriftlicher) Antrag.

Das bedeutet in Ihrem dargestellten Fall:

Ihr Chef hat insgesamt 12 Monate Zeit, Ihre erworbenen Ansprüche auszugleichen, möglichst jedoch belastungsnah.

Das muss aber nicht in derselben Woche sein, ok?"




Auf Grund der Vorgabe in der SAZV, dass innerhalb 24h eine Ruhezeit von 11h dem Soldaten gewährt werden soll,
wird dies oft so gehandhabt, dass der Soldat direkt nach dem Dienst frei hat...
Damit dies stundentechnisch passt...werden auch die Dienstzeiten angepasst...

Beispiel:

Soldat leistet in der Woche normal Dienst (41h-woche) + 1 Wachdienst 24h

Pausen lasse ich unberücksichtigt... Mo - Do 9 h / Fr 5 h = 41 h

Bisher : OvWa Mi 07:00 - Do 07:00

Jetzt   : OvWa Mi 09:00 - Do 09:00 (Der Soldat kommt auch erst um 09:00 zum Dienst)

Folge  : Am Mi ergeben sich 15 h geleisteter Dienst  09:00 bis 24:00
            Am Do ergeben sich  9 h geleisteter Dienst  00:00 bis 09:00

Am Do hat der Soldat also seine normal zu leistenden 9 h bereits gedient... geht also nach dem Dienst um 09:00 nach Hause.
Und hat so auch seine 11h Ruhezeit...

Insgesamt würde er in der Woche Dienst leisten : 9+9+15+9+5 = 47 h ... also 6 h über 41 h...

Deshalb legt der Chef fest...das er am Freitag diese Stunden direkt abbaut.

Somit ist der Forderung des zeitnahen Ausgleichs Rechnung getragen...

...und es bleibt nur 1 h übrig, die noch auszugleichen wäre...



Generell ist es aber vorgesehen und auch so gewollt, dass jeder Disziplinarvorgesetzte die
SAZV so umsetzt, wie es in seinem Zuständigkeitsbereich am besten passt.

Er muss nur die grundsätzlichen Vorgaben der SAZV einhalten...

Und sollte sich an die - hoffentlich bald - zur Verfügung stehenden Arbeitshilfen halten...

Ich persönlich kann jedem Chef, der sich unsicher ist, nur empfehlen, seine konkrete
Fragestellung an die jeweilige Ansprechstelle des KdoBer zu senden. Dafür sind diese da.




Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: funker07 am 02. Februar 2016, 13:02:44
Allerdings muss man auch betrachten, dass seit dem 1.1.16 gerade der OvWa in der Regel ein Bereitschaftsdienst und kein Dienst ist.
Bei uns noch nicht, von anderen Standorten habe ich sowas schon gehört.
Wie wird das in der Praxis durchgeführt?
Der OvWa sitzt zuhause und kommt nur auf Anruf zur Kaserne? Kontrollgänge führt es selbst nicht mehr durch und die zivile Wache kontrolliert sich ausschließlich selbst?

Ihr Chef hat insgesamt 12 Monate Zeit, Ihre erworbenen Ansprüche auszugleichen, möglichst jedoch belastungsnah.
Das muss aber nicht in derselben Woche sein, ok?"[/i]
Das ist die Antwort, auf die ich gehofft hatte. Beim uns hatten schon einige Fernpendler Angst, nach einem Montags-OvWa in der Woche Stunden abbauen zu müssen, für die es sich aber nur bedingt lohnt, nach Hause zu fahren.


Auf Grund der Vorgabe in der SAZV, dass innerhalb 24h eine Ruhezeit von 11h dem Soldaten gewährt werden soll,
wird dies oft so gehandhabt, dass der Soldat direkt nach dem Dienst frei hat...
Damit dies stundentechnisch passt...werden auch die Dienstzeiten angepasst...

Beispiel:
Folge  : Am Mi ergeben sich 15 h geleisteter Dienst  09:00 bis 24:00
            Am Do ergeben sich  9 h geleisteter Dienst  00:00 bis 09:00

Am Do hat der Soldat also seine normal zu leistenden 9 h bereits gedient... geht also nach dem Dienst um 09:00 nach Hause.
Und hat so auch seine 11h Ruhezeit...

Ist das (von mir) fett markierte definitiv zwingend?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. Februar 2016, 17:18:23
Zu Punkt 2: Das würde auch dem Verständnis der Inneren Führung entgegenstehen.

Zu Punkt 3: Eigentlich ja. Eigentlich deshalb, weil die tägliche Arbeitszeit 13 Stunden nicht überschreiten darf, außer für besondere Dienstverrichtungen wie zum Beispiel Wachdienst. Hier wäre man folgerichtig ohnehin limitiert auf 13 Uhr im Beispiel.
Ein über den Sonderdienst hinausgehendes Fortsetzen des Dienstes lässt sich zudem nicht mit der Pflicht zur Fürsorge und den Mindestruhezeiten in Einklang bringen, da ja bereits 24 h zusammenhängender Dienst geleistet wurde. Genaueres bedarf allerdings Ausführungsbestimmungen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 02. Februar 2016, 17:21:11
Ich habe folgendes Problem

Ich arbeite regelmäßig auch am Wochenende, Hier mal ein Beispiel:

Donnerstag bis Sonntag Tagschicht
Darauffolgend Montag bis Freitag Regeldienst / 41 Stunden

Sind nach meiner Rechnung 9 zusammenhängende Tage Dienst. Gemäß SAZV §7 Ruhepausen und Ruhezeiten, Absatz 3, Satz 2 nicht zulässig.

"Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Pro 7-Tage-Zeitraum ist zusätzlich eine Mindestruhezeit von 24 zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Die zusätzliche Mindestruhezeit nach Satz 2 kann ausnahmsweise innerhalb eines Bezugszeitraums von 14 Tagen verschoben werden."

Mein Chef ist der Meinung, dass Satz 3 hier zutrifft und die Ausnahme greift. Meiner Meinung nach kann es aber keine Ausnahme sein, wenn es regelmäßig und geplant so angewendet wird.

Wie ist eure Meinung dazu?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. Februar 2016, 17:43:09
Ich schließe mich deiner Meinung an, da die SAZV hier auch strenger als die EU-Verordnung ist, indem explizit eine ausnahmsweise(!) Verlängerung des Bezugszeitraums unterstrichen wird.

Ich würde diese Frage mal an das SAZV-Forum im Intranet adressieren. Aber dabei auch darstellen, was konkret "regelmäßig" und "geplant" (was kein Widerspruch zu einer Ausnahme ist) bedeutet.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 03. Februar 2016, 08:14:35
Allerdings muss man auch betrachten, dass seit dem 1.1.16 gerade der OvWa in der Regel ein Bereitschaftsdienst und kein Dienst ist.
Bei uns noch nicht, von anderen Standorten habe ich sowas schon gehört.

Aber es wurde ja schon geschrieben, dass das wieder gekippt wurde - zum Glück.

Wie wird das in der Praxis durchgeführt?
Der OvWa sitzt zuhause und kommt nur auf Anruf zur Kaserne? Kontrollgänge führt es selbst nicht mehr durch und die zivile Wache kontrolliert sich ausschließlich selbst?

Bereitschaftsdienst ist nicht Rufbereitschaft! Beim Bereitschaftsdienst hat sich der Soldat in der Kaserne bereitzuhalten und steht jederzeit für eine Indienstnahme zur Verfügung. Bereitschaftsdienst wird im Sinne geleisteter Stunden zu 100% als Dienstzeit gewertet, lässt aber direkt im Anschluss das Ableisten von Dienst zu, da eine Berücksichtigung für Ruhe- und Pausenzeiten nicht stattfindet.

Ihr Chef hat insgesamt 12 Monate Zeit, Ihre erworbenen Ansprüche auszugleichen, möglichst jedoch belastungsnah.
Das muss aber nicht in derselben Woche sein, ok?"[/i]
Das ist die Antwort, auf die ich gehofft hatte. Beim uns hatten schon einige Fernpendler Angst, nach einem Montags-OvWa in der Woche Stunden abbauen zu müssen, für die es sich aber nur bedingt lohnt, nach Hause zu fahren.

Aber genau so ist es: Wer unter der Woche eine Mehrbelastung hat baut grundsätzlich die dadurch entstandene Mehrarbeit auch direkt danach ab.
Was der einzelne Soldat davon hält ist dem Gesetzgeber herzlich egal und insgesamt beobachte ich bereits jetzt, dass die Belastung durch den Dienst für fast jeden Soldaten erheblich zunimmt, da sein persönliches Befinden nicht Grundlage dafür ist, wie das Ziel des Arbeitsschutzes und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Dienst erreicht wird. Letztlich ist der Inhalt dieser Verordnung eben schlicht politisch gewollt und alle Inspekteure haben mit Recht auf eben diese Defizite hingewiesen.

Mein Chef ist der Meinung, dass Satz 3 hier zutrifft und die Ausnahme greift. Meiner Meinung nach kann es aber keine Ausnahme sein, wenn es regelmäßig und geplant so angewendet wird.

Wie ist eure Meinung dazu?

Wenn es sich um den innerhalb eines Schichtrhythmus geplanten Schichtdienst handelt ist das gemäß KdoFJgBw in Ordnung, da auch entsprechende lange Freiphasen entstehen. Allerdings habe ich da so meine Zweifel, da du davon geschrieben hast, dass du unter der Woche im Regeldienst eingesetzt wird und damit ja mutmaßlich eine Schichtdienstplanung verlässt. Von daher sagt mein Bauchgefühl gerade eher: Da muss vermutlich einmal die 24h Freistellung gewährleistet sein.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 03. Februar 2016, 10:14:58
Zitat
Wenn es sich um den innerhalb eines Schichtrhythmus geplanten Schichtdienst handelt ist das gemäß KdoFJgBw in Ordnung, da auch entsprechende lange Freiphasen entstehen. Allerdings habe ich da so meine Zweifel, da du davon geschrieben hast, dass du unter der Woche im Regeldienst eingesetzt wird und damit ja mutmaßlich eine Schichtdienstplanung verlässt. Von daher sagt mein Bauchgefühl gerade eher: Da muss vermutlich einmal die 24h Freistellung gewährleistet sein.

Genau so ist es. Ich verlasse den Schichtdienst, und rutsche in den Regeldienst.

Konkrete Frage nun:

Muss die Freistellung 24 Stunden innerhalb eines 7 Tages Zeitraum aus, oder nach dem 7 Tages Zeitraum? Davon hängt einiges ab.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Soldat321 am 03. Februar 2016, 15:13:59
Guten Tag,

entscheidet der Disziplinarvorgesetze über einen möglichen finanziellen Ausgleich? Dieser wird nicht näher in der SAZV beschrieben. Gibt es hierzu eine Weisung oder nähere Ausführungen?

Danke.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 03. Februar 2016, 15:26:49
Nochmal an dieser Stelle der Hinweis, dass es im BeWiki ein Forum gibt, in dem 3 erfahrene und informierte Moderatoren alle Fragen beantworten. Ggf. ist die eine oder andere Frage dort auch schon beantwortet worden.

Aus den Arbeitshinweisen ist abzuleiten, dass der DV das entscheidet. Denn nach Entscheidung über den finanziellen Ausgleich von Ausgleichsansprüchen, wird der „Report“ dem Bediener der Datenbank zur Erfassung der Arbeitszeit übermittelt, der die Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten zum finanziellen Ausgleich der Mehrarbeitsansprüche in die Datenbank eingibt.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 03. Februar 2016, 17:23:24
Zur Info

Zitat
Muss die Freistellung 24 Stunden innerhalb eines 7 Tages Zeitraum aus, oder nach dem 7 Tages Zeitraum? Davon hängt einiges ab.

Die Freistellung muss innerhalb des 7 Tages Zeitraum sein. Also 6 Tage Dienst, 1 Tag frei.

Quelle: BeWiki Forum
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Pericranium am 03. Februar 2016, 19:51:41
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich frage mich wie das denn dann mit der GA laufen soll.
Im ersten Monat hatte ich eine 77h Woche, im zweiten Monat 69h-Woche und im dritten ~ eine 53h Woche.
Wenn man dann die ganzen BIWAKs und am Ende noch die 1 Woche Rekrutenbesichtigung dazu nimmt, kommt man ja auf noch mehr.
Wie will man denn so viel Ausbildungszeit einsparen? Da lernt man dann ja quasi gar nichts mehr in der heutigen GA  ;D
Oder gilt die AZV nicht für die GA und ich hätte doch lieber mal die AZV bzw. den ganzen Thread hier lesen sollen, weil meine Frage schon beantwortet wurde?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 03. Februar 2016, 19:55:52
findest du unter 6 was zu.
 ;D
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Gast1070 am 05. Februar 2016, 12:38:08
Guten Tag an Alle,

verfolge dies Thema mit großer Interesse und mir fallen in diesem Zusammenhang sofort Fragen an die Fachleute unter Euch ein.

1) Bei mehrtägiger Dienstreise mit Anreise zur Übernachtung im Dienst KFZ als Mitfahrer
Fahrt Beginn Do. 15:00 Uhr bis Ende Do. 20:00 Uhr und Beginn Dienstgeschäft Freitag ab 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr mit anschl. Rückfahrt.
(normale tägl. Dienstzeit incl Pausen Mo -Do 07:30 bis 17:15 Uhr, Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr = 41 h)

Welche Dienstzeit bekomme ich am Donnerstag angerechnet??
a) von 15:00 bis 17:15 Uhr = 2,25 h
b) von 15:00 bis 20:00 Uhr = 5 h
c) gem SAZV § 11 (1) letzter Satz = 9 h  (" Bei ganz- oder mehrtägigen Dienstreisen gilt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit als geleistet.")


2) Bei einer angeordneten Dienstreise an einem Tag mit Ende um 01:00 Uhr des folge Tages und darauffolgender Ruhezeit von 11 Stunden
beginnt der Dienst am folge Tag ab 12:00 Uhr.

a) Dienstzeit von 12:00 bis 17:15 Uhr = 5,25 h  ??
b) Dienstzeit von 12:00 bis 21:45 Uhr = 9,75 h incl 0,75 h Pause ??

Wie lange muss ich an diesem Tag nun arbeiten ?
Was ist, wenn ich um 17:15 Uhr den Dienst beende und "Minusstunden"
zu meiner täglichen Arbeitszeit "erwirtschafte", wofür ich nichts für den so geplanten Dienst der DSt
und die einzuhaltende Ruhezeit kann ??  (Gggfs. ist dieses Bsp. auch zweimal in der Woche möglich,
somit muss ich am Wochenende zum Dienst, um die Minusstunden auszugleichen und habe eine
volle 7 Tage Woche ohne Überstunden erarbeitet zu haben ???)

Bedanke mich vorab für Eure Hilfe und freue mich über die Antworten.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 12:47:08
Als Mitfahrer werden doch die Stunden nicht angerechnet. Somit keine Anrechnung am Donnerstag. §11 (2).

Warum stellst du denn die Frage nicht in dem extra eingerichteten SAZV Forum, wo du valide Antworten bekommen kannst?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 05. Februar 2016, 13:01:10
Zitat
volle 7 Tage Woche

Du darfst maximal an 6 zusammenhängenden Tagen Dienst machen. Ansonsten sehe ich das so wie Ralf. Das Forum dort wird dir all deine Fragen beantworten.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Gast1070 am 05. Februar 2016, 14:34:56
Habt vielen Dank für eure Infos. Werde den anderen Weg der Beantwortung mal versuchen.
Allerdings keine Stunden am Donnerstag als Mitfahrer kann ich mir nicht vorstellen.
Muss doch aus dstl. Gründen mitfahren.
MfG
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2016, 15:01:12
Ist aber so. Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit, es sei denn, man ist Fahrer eines DienstKfz.
Die Quelle hatte ich dir ja genannt:
Zitat
Reisezeiten und Wartezeiten sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Sie werden jedoch insbesondere insoweit als Arbeitszeit berücksichtigt, als sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen. Reisezeiten werden darüber hinaus als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit
1.die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird oder
2.sie als Selbstfahrerzeiten bei Benutzung eines Dienstfahrzeugs entstehen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 05. Februar 2016, 15:57:49
Dieses AZV Tool ist auch die Pest. Ich hoffe das wird noch überarbeitet....
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 05. Februar 2016, 16:33:46
Das von Ralf bzgl. der Reisezeiten genannte ist auch keine neue Regelung
der Bundeswehr in der SAZV... denn so war es auch schon im DZAE geregelt...

...weil geltendes Arbeitsrecht...

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu mehrfach entschieden...
Ergebnis: 
Es kommt darauf an, was der Arbeitnehmer während der Dienstreise im Wortsinn macht.

Sitzt er beispielsweise nur in der Bahn, im Auto als Mitfahrer, oder im Flieger, liest eine private Zeitschrift, isst oder döst, so gilt die Reisezeit als Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Eine Ruhezeit ist jener Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss.

Also eben auch dann, wenn der Chef zwar die Nutzung solch öffentlicher oder dienstlicher Verkehrsmittel anordnet, nicht aber auch noch, welche Aufgaben während der Fahrt erledigt werden müssen.

Wer also seine Zeit im Verkehrsmittel nach Belieben gestalten kann, solange er unterwegs ist, der verbringt dort keine Arbeitszeit und kann dafür auch keine Vergütung verlangen.

Deshalb gilt die Reisezeit nur für den Fahrer als Arbeitszeit...
...ggf. max. für den erforderlichen, nach Vorschriften (z.B. Lenkzeiten)
zwingend erforderlichen, Beifahrer.

Der auf dem Rücksitz "dösende" Mitfahrer hat nur Anspruch
auf sein Gehalt bis zur täglichen Regelarbeitszeit.

Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 05. Februar 2016, 17:00:50
Zitat
Bei einer angeordneten Dienstreise an einem Tag mit Ende um 01:00 Uhr des folge Tages und darauffolgender Ruhezeit von 11 Stunden beginnt der Dienst am folge Tag ab 12:00 Uhr.

Wenn die Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeiten nicht als Dienst zählen, brauchst du auch keine 11 Stunden Ruhezeit einhalten......



Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Daze1988 am 25. Februar 2016, 16:20:33
Hallo an alle Mitstreiter,
wie im Betreff schon zu erkennen beschäftigt mich das Thema EUAZR.
Die Kompanie plant eine 72-Stunden-Übung (durchgehend versteht sich). Da die neue Richtlinie allerdings nach 13 Stunden Dienst 11 Stunden Pause vorsieht und die Übung weder einsatzvorbereitend ist, noch zum Erwerb einer ATN o.ä. dient erschließt sich für mich auch kein Grund, weshalb man die Richtlinie getrost ignorieren können sollte.
Belehrt mich bitte eines Besseren falls ich mit meinem Gedankengang unrecht habe.
Beste Grüße
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 25. Februar 2016, 16:29:20
Gut. Machen wir hier weiter. Hier gehört es ja auch her.

Der Chef kann getrost auf die 13/11 Stunden Regel verzichten. Wenn er es für nötig hält länger als 13 Stunden Dienst zu machen um ein Ausbildungsziel zu erreichen darf er dieses anordnen.

Zum Glück ist es noch nicht soweit, dass sich das dem einzelnen Soldaten erschließen muss.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Merowig am 10. April 2016, 11:06:22
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kritik-an-41-stunden-woche-bei-der-bundeswehr-14170430.html (http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kritik-an-41-stunden-woche-bei-der-bundeswehr-14170430.html)
Zitat
41-Stunden-Woche
Manöver ohne Deutsche – wegen Überstundengefahr
Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels (SPD) kritisiert die neuen Arbeitszeitregeln bei der Bundeswehr. Es könne nicht sein, dass die Soldaten Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen könnten.
(...)
So kann eine Einheit an einer für vier Wochen geplanten internationalen Übung in Norwegen nur zwölf Tage teilnehmen, da sonst zu viele Überstunden anfallen würden. Bei Nato-Partnern stößt das auf Unverständnis.
(...)

War ja abzusehen.... ::)

Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 10. April 2016, 11:09:36
Ohne die genauen Umstände zu kennen, klingt dies aber eher danach, dass hier schlecht geplant wurde (wenn dass alles überhaupt so stimmt).
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Merowig am 10. April 2016, 11:20:54
Orginalzitat vom Wehrbeuaftragten
http://www.bild.de/politik/inland/bundeswehr/nur-bedingt-einsatzfaehig-45290354.bild.html (http://www.bild.de/politik/inland/bundeswehr/nur-bedingt-einsatzfaehig-45290354.bild.html)
„Es kann nicht sein, dass wir Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können.“
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 10. April 2016, 11:29:01
Orginalzitat vom Wehrbeuaftragten
„Es kann nicht sein, dass wir Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können.“

Genau das meine ich. "Drohende Überstunden" sind wohl kaum der Grund, sondern vermutlich schlechte Planung oder Unkenntnis der Möglichkeiten, die die SAZV bietet.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 10. April 2016, 11:49:22
Hier wird auch schon berechtigter Zweifel geäußert: http://augengeradeaus.net/2016/04/die-neue-arbeitszeitverordnung-fuer-die-truppe-nur-noch-kuerzer-auf-uebung-zur-nato/ (http://augengeradeaus.net/2016/04/die-neue-arbeitszeitverordnung-fuer-die-truppe-nur-noch-kuerzer-auf-uebung-zur-nato/)
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 10. April 2016, 13:11:01
Davon mal ab das die SAZV mir persönlich sehr gut zuspielt, sehe ich hier das Problem nicht.

Entweder ist die NATO Übung so wichtig das sie in die Ausnahmen fällt, oder dann eben nicht.
Wäre das Problem rechtzeitig erkannt worden, hätte man sicherlich treu deutsch von unten nach oben gemeldet "Geht nicht" .

Mal gespannt was da noch so bei rumkommt.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: OMLT am 10. April 2016, 13:15:24
Was ich nicht verstehe:
Ich habe mal eine Tabelle aller Staaten gesehen welche die AZR anwenden (meine auch auf Augengeradeaus.de). Das waren durchaus die Masse der EU-Staaten. Und einige auch schon mehrere Jahre lang wenn ich mich recht entsinne. Wieso hört man von dort keine Klagen?

MkG und Horrido
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 10. April 2016, 13:16:40
Vermutlich, weil dort sich schon alle daran gewöhnt haben und keine "Stimmung" mehr gemacht wird.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: OMLT am 10. April 2016, 13:20:34
Nachtrag:
Übersicht der Länder

http://augengeradeaus.net/2016/01/neue-arbeitszeitverordnung-kulturwandel-oder-ende-der-streitkraefte/ (http://augengeradeaus.net/2016/01/neue-arbeitszeitverordnung-kulturwandel-oder-ende-der-streitkraefte/)

MkG
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Merowig am 10. April 2016, 15:41:51
Hier wird auch schon berechtigter Zweifel geäußert: http://augengeradeaus.net/2016/04/die-neue-arbeitszeitverordnung-fuer-die-truppe-nur-noch-kuerzer-auf-uebung-zur-nato/ (http://augengeradeaus.net/2016/04/die-neue-arbeitszeitverordnung-fuer-die-truppe-nur-noch-kuerzer-auf-uebung-zur-nato/)

Danke fuer den Artikel! Die dortigen Kommentare sind sehr lehrreich.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Jens79 am 10. April 2016, 15:47:18
In wie weit sind die denn lehrreich?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: KlausP am 10. April 2016, 16:05:09
Wenn ich das alles so lese bin ich froh, dass mich das nix mehr angeht. *schweissvonderstirnwisch*  :D
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Merowig am 11. April 2016, 22:26:43
Der britische Telegraph hat die Story jetzt ebenfalls aufgenommen :D

http://www.telegraph.co.uk/news/2016/04/10/german-army-forced-to-lay-down-weapons-due-to-overtime-limits/?cid=sf24076739&sf24076739=1 (http://www.telegraph.co.uk/news/2016/04/10/german-army-forced-to-lay-down-weapons-due-to-overtime-limits/?cid=sf24076739&sf24076739=1)

Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Hellreser am 03. Juni 2016, 21:59:54
Servus,

meine Kameraden und ich haben ein Problem dank EU AZR.
Wir waren jetzt von Mo-Fr auf dem Ü-Platz, dabei hatten wir 24h durchgängig die Waffe dabei und geschlafen wurde auch auf dem Platz. Anfangs hieß es, es würde auch durchgängig geschrieben, sprich 60h für die Woche. Jetzt hat man sich aber umentscheiden. Das Argument: Stunden, in denen wir ruhen durften dürfen nicht aufgeschrieben werden.

Bisher bin ich nicht wirklich fündig geworden, ob dies so geht. Die Aussage von unserem Zugführer selber ist, dass wir 24h im Dienst waren, schon alleine weil wir die Waffe am Mann hatten. Auch ich sehe dies so, denn wären wir nicht im Dienst, dürften wir diese gemäß Waffengesetz gar nicht dabei haben.

Daher meine Frage: Hat zufällig jemand tatsächlich etwas handfestes gefunden, welches Argument hier gilt?
Danke
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 04. Juni 2016, 06:50:21
Ruhezeiten begründen auch dann keine Arbeitszeit im Sinne der SAZV, wenn diese an zusätzliche Auflagen gebunden sind. Dieses können Auflagen nach Zeit (z.B. Zapfenstreich), Raum (z.B. Lager übende Truppe, TrÜbPl, Feldbiwak), Anzug (Dienstanzug/Feldanzug) oder Ausrüstung (Handwaffe am Soldaten) sein und sich auch aus den allgemeinen Rahmenbedingungen (z.B. Sicherheitslage) herleiten. Ruhezeiten beinhalten – unter Berücksichtigung der erteilten Auflagen – die ansonsten freie Gestaltung der Zeit durch die Soldatin oder den Soldaten, ohne dass diese bzw. dieser zu dienstlichen Verrichtungen herangezogen wird. Ruhezeiten können auch bei mehrtägigen Ausbildungs- und Übungsvorhaben die Arbeitszeit unterbrechen wenn
- die Übung in den Abendstunden unterbrochen und am Folgetag weiter fortgeführt wird,
- die  Übung im Schichtbetrieb erfolgt und grundsätzlich die jeweilige Freischicht während ihrer Ruhezeit zu keinen Diensten in der Funktion hinzugezogen wird,
- Zapfenstreich bis zum Wecken angewiesen ist oder
- die Ausbildung unterbrochen wird (z.B. während eines Ausbildungsbiwaks) und die Soldaten anschließend nicht mehr dienstlich eingebunden sind.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Hellreser am 04. Juni 2016, 12:27:44
Danke vielmals.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: funker07 am 04. Juni 2016, 13:16:10
Die Aussage von unserem Zugführer selber ist, dass wir 24h im Dienst waren, schon alleine weil wir die Waffe am Mann hatten.
So würde ich persönlich das auch sehen, ist aber falsch.
Aber auch mit der alten Arbeitszeitregelung gab es keinen Automatismus Waffe=Dienst.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Gast1070 am 09. Juni 2016, 11:56:12
Hallo und guten Tag an alle SAZV-Spezialisten,

habe zum Thema Ruhezeit auch eine interessante Frage.
Wenn ich meinen Dienst um 24:00 Uhr beende, kann ich am Folgetag
gem SAZV § 7 Nr. 3 erst nach 11 h Ruhezeit also um 11:00 Uhr den Dienst beginnen.
Folge ist -- ??
a) ich muss bis zum Ende der normalen täglichen Arbeitszeit um 16:30 Uhr arbeiten = 5,50 h also 3,50 h MINUS ?
b) ich muss an dem Folgetag Dienst bis 20:30 Uhr leisten incl. 30 min Pause um auf 9 h Arbeitszeit zu kommen?
---- darf dann aber darauf hin an Tag 3 auch erst nach 11 h Ruhezeit um 07:30 Uhr beginnen.
Wie ist es richtig, wo steht die Handhabung beschrieben, wird die tägliche Arbeitszeit gem. SAZV § 5 Nr. 4 ggfs. gekürzt???

2. Frage an Alle
Sind geplante Essenszeiten die auf dem Dienstplan stehen Arbeitszeit im Sinne SAZV (für SAZV/BS) und wo finde ich die Grundlagen?
Pausenzeiten gem SAZV sind auf dem DP zusätzlich aufgeführt.

3. Frage an Alle
Wo finde ich eine eindeutige Definition für eine ganz  /  mehrtägige Dienstreise gem § 11 Nr. 1 Satz 2 SAZV ?
Wie ist eine Dienstreise, die um 14:30 Uhr an einem Tag und um 01:30 Uhr am Folgetag endet (ohne Übernachtung) zu behandeln?

Und nein... ich habe leider nicht die Möglichkeit in Intranet die extra eingerichtete Stelle im BMVg zu befragen.

Besten und vielen herzlichen Dank vorab an  die "Beantworter"
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 09. Juni 2016, 19:01:46
Von der täglichen Ruhezeit kann aus dienstlichen Gründen abgewichen werden. Bedeutet; auch wenn der Dienst erst um 24.00 Uhr endet kann der Chef am nächsten Tag um 07.00 Uhr Dienstbeginn ansetzen.

So wie ich die Schilderung verstehe ist der Dienst so angesetzt, dass in der betroffenen Woche weniger als 41 Stunden anfallen. Kein Problem, dass "minus" kann mit Mehrarbeit aus vergangenen Wochen ausgeglichen werden (es ist sogar möglich, für spätere Mehrarbeit dieses "minus" zu nutzen).

Die Essenzeiten fallen ja wohl in die Pausenzeit und zählen natürlich nicht als Arbeitszeit.

Eine Dienstreise wird immer angeordnet, dabei ist dann auch zu sehen ob es sich um eine mehrtägige Dienstreise handelt.

Eine Dienstreise die um 14.30 Uhr beginnt und am Folgetag um 01:30 endet ist wie folgt zu behandeln:
- Ist der Dienstreisende Selbstfahrer eines Dienst-Kfz --> Arbeitszeit
- Ist er es nicht, wird die Zeit innerhalb der regelmäßigen täglichenArbeitszeit des 1. Tages als geleistet (für den Folgetag reichen die Infos nicht)
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: TM am 12. Juni 2016, 19:07:39
moin. ich habe da eine frage.

es ist ja so das man für 1 jahr überstunden ansammeln kann. ich schätze noch 3 monate länger dann wird das im aze tool gelöscht. verstehe diese >3 monate zeile nicht im aze tool.

aufbau der stunden durch z.b uvd.

jetzt wurde es aber so eingeführt bei uns das wenn man uvd hatte. den nächsten tag die überstunden auch abbauen muss. es ist nicht mehr freiwillig sondern die werden befohlen abzubauen. d.h es kann kaum noch was aufgebaut werden.


darf das denn einfach generell so befohlen werden?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 13. Juni 2016, 07:18:31


Also. alles in Ordnung.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 13. Juni 2016, 09:30:53
@TM: nicht Mehrarbeit (UvD) mit "Überstunden" aus der Gleitzeit heraus verwechseln. Die werden auch getrennt geführt.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Gast1070 am 13. Juni 2016, 14:07:47
Hallo und Danke für den Versuch, meine obige Frage zu 01 zu beantworten, allerdings hatte ich auf mehr Resonanz bzw. Infos gehofft.

Das der DV von der täglichen Ruhezeit abweichen kann ist mir bewußt, allerdings ist es bei uns nicht so, sondern so wie geschildert beginnt
der Dienst später (hier im Bsp. um 11:00 Uhr) und die tägliche Arbeitszeit von 9h wird nicht bis 16:30 Uhr erreicht.

Wenn das Verschulden durch das Einhalten der Ruhezeit von Gesetzes wegen nicht in der Person des Soldaten liegt, kann ich doch nicht
von geleisteter Mehrarbeit im Vorfeld oder ggfs. später erwirtschafteter Mehrarbeit durch Abzug fehlender Zeiten benachteiligt werden??

Wie gesagt ggfs. Kürzung der täglichen Arbeitszeit gem. § 5 Nr. 4 SAZV wäre eine Lösung. Hier herrscht m.M.n ein "Annahmeverzug" von Arbeitsleistung durch die Bw
weil ArbZeitGESETZ Ruhezeit vorschreibt also ICH nicht der Verursacher bin aber mit Abzug der fehlenden Stunden "bestraft" werde.
Ich verweise hier auch auf den TV der Kraftfahrer Bund, welche bei Arbeiten über 24:00 Uhr hinaus die zu leistende Arbeitszeit des Folgetages
voll anerkannt bekommen, obwohl Sie auch die Ruhezeiten einzuhalten haben. Arbeitsleistung kann am Folgetag trotzdem erbracht werden
aber somit ist sichergestellt, dass die tägliche Arbeitszeit erbracht ist.

An einer klaren Aussage zur Definition ganz / mehrtägige Dienstreise wäre ich immer noch interessiert.

Danke vorab für Eure hoffentlich vielen Beiträge!!
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2016, 14:33:13
Ein TV gilt für Soldaten nicht und das genannte Gesetz auch nicht ...
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 13. Juni 2016, 19:26:41
Also was das Thema Ruhezeit angeht ist es überhaupt kein Problem, wenn dadurch in einzelnen Wochen die 41 Stunden unterschritten werden. Im Gegenteil in der 12-Monatsbetrachtung gleicht sich dies sicher wieder aus, da hier ja die 48 Stunden nicht überschritten werden dürfen.

Was die Dienstreise angeht wären ein paar zusätzliche Infos nicht schlecht, wo überhaupt das Problem liegt.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Nutzer am 05. Juli 2016, 15:41:31
Hallo!

Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass die SAZV in der jetzigen Form auf dem Prüfstand steht und evtl. gekippt, bzw.geändert werden soll?! Kann da irgendjemand fundierte Angaben zur Richtigkeit dieser Behauptungen machen?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Juli 2016, 17:15:59
Ja, diese fundierten Informationen finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundeswehr oder des BMVg.

Die TSK/milOrgBer sind angehalten, die Erfahrungen mit der Soldatenarbeitszeitverordnung zu sammeln, auszuerten, zu bewerten und ggf. aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungsbedarf bins September and BMVg P zu melden. Dort werden dann die Änderungswünsche ausgewertet, bewertet und ggf. erforderliche oder sinnvolle Änderungen der Leitung zur Entscheidung vorzulegen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 05. Juli 2016, 18:54:54
Wurde ja von Anfang an so angekündigt. Welche Änderungen nach dieser Evaluierung auf uns zukommen wird sicher abzuwarten sein. Dürften aber eher Details sein, dass große Ganze ist ja von der EU-AZR vorgegeben.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Arabascan am 12. Juli 2016, 22:15:42
Ich weiß, dass ich recht spät in die Diskussion einsteige, deswegen wiederhole ich eventuell ein paar Punkte.
Dass die Arbeitszeitregulierung gut gemeint und (nach Startproblemen) vielleicht sogar durchsetzbar ist, ist eine Sache. Aber ich finde es ein wenig dreist, dafür die Bewachung von Kasernen auf Privatfirmen umzuplanen. Vielleicht bin ich in dem Punkt altmodisch oder etwas paranoid, aber ich finde es eine Ehrensache, die eigene Kaserne zu bewachen. Und ich habe keine Lust, Privatunternehmen im Bund mehr Aufgaben zuzuschieben, solange dazu Dinge gehören, die eigentlich Kernkompetenzen der Bundeswehr selbst sind. Sicherung gehört dazu. Natürlich wird es nicht sofort zur Gründung eines deutschen Blackwater-Dienstes kommen, aber es ist ein kleiner Schritt in eine unbequeme Richtung.

Dazu ist eine lieb genannte Änderung sinnlos, wenn die Soldaten selbst sie nicht haben wollen. Es kostet nur Geld und verursacht Probleme für nichts.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: funker07 am 12. Juli 2016, 23:02:53
Tja, wenn du das als Ehrensache siehst, ist das ganz nett.
Wenn du dafür aber mehr als zwei Tage nicht am Tagesdienst teilnehmen kannst, bekommt der Chef irgendwann ein Problem.
Kaum ein Standort dürfte zu viele Soldaten haben...der Soldat fällt einen Tag aus, an dem er Wache hat; den Tag danach, weil er nicht länger im Dienst bleiben darf und danach hat er immer noch Stunden, die er zeitnah abbauen muss.

Die Meinung der Soldaten ist dabei eher Nebensache. Die EUAZV basiert auf einer EU-Richtlinie und wurde vom BVG als für die Bw bindend erkannt.
Zufällig zeitgleiche (naja ähnliche) Einführung mit dem Attraktivitätsprogramm heißt nicht, dass die neue Arbeitszeit nur der Attraktivität dient bzw dienen soll.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 12. Juli 2016, 23:09:49
Vom BVG?
Quelle?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 12. Juli 2016, 23:19:20
Vom BVG?
Quelle?

Stimmt, hier der Link: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=151211U2C41.10.0 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=151211U2C41.10.0)
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Arabascan am 12. Juli 2016, 23:31:46
Kaum ein Standort dürfte zu viele Soldaten haben...

...okay, die Aussage meinerseits war tatsächlich etwas kurzsichtig, beim heutigen Mangel an Soldaten. Ich maule dann weiter im Stillen. :D
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 13. Juli 2016, 08:51:01
@ CIRK:

Nö. Da geht es nicht um Wochenarbeitszeit.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 13. Juli 2016, 09:34:32
@ F_K

Hab ich ja auch mit keiner Silbe behauptet. Das ist aber das Urteil, welches die Einführung der SAZV letztendlich ausgelöst hat.

So hatte ich die Frage nach der Quelle verstanden.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: F_K am 13. Juli 2016, 10:54:58
Nein. Verteidigung ist nationale Kompetenz - da gillt kein EU Recht.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 13. Juli 2016, 11:03:10
Nein. Verteidigung ist nationale Kompetenz - da gillt kein EU Recht.
Das war vor dem besagten Urteil ja auch immer die Begründung, dass für Soldaten die EU-AZR nicht umgesetzt wurde. Durch das Urteil wurde dies jedoch als unzulässig dargestellt und damit war die Bundeswehr gezwungen zu handeln. Das Ergebnis ist der neue Paragraph 30c SG und die SAZV.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 14. Juli 2016, 16:54:22
Das war vor dem besagten Urteil ja auch immer die Begründung, dass für Soldaten die EU-AZR nicht umgesetzt wurde. Durch das Urteil wurde dies jedoch als unzulässig dargestellt und damit war die Bundeswehr gezwungen zu handeln. Das Ergebnis ist der neue Paragraph 30c SG und die SAZV.

Nein, die Bundeswehr ist und war zu gar nichts gezwungen. Das deutsche Parlament schon. Und gefehlt hat eine pauschale gesetzliche Grundlage für eine pauschale Ausnahme der Streitkräfte für die EU-AZR, die eben rechtlich möglich ist, sie muss aber halt auch geschaffen werden.
Aber eben das wurde über Jahre nicht getan und so wütet - wie beim Soldatengleichstellungsgesetz, wo der Ablauf mehr oder weniger identisch war - am Ende eben unsachgerechter Aktionismus, anstatt geplantem und sachgerechtem Umgang mit dem Themenkomplex.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 14. Juli 2016, 18:09:53
Wenn der Gesetzgeber etwas beschließt ist die Bundeswehr natürlich gezwungen dies umzusetzen.

Das von mir verlinkte Urteil wiederum hat dazu geführt, dass eben dieser Gesetzgeber seine langjährige Haltung, dass Soldaten keine Arbeitnehmer im Sinne der EU-AZR seien, aufgeben musste.

Die, auch von der EU-AZR vorgesehenen, Ausnahmemöglichkeiten und Abweichungen wurden genutzt, aber es war halt nicht mehr möglich die Streitkräfte in Gänze auszunehmen.

Die Fälle, wo es die Besonderheiten einer Armee nicht zulassen, dass streng nach den Vorgaben der EU-AZR gehandelt wird sind mit den Ausnahmen abgehandelt, der Rest lässt sich doch wunderbar im Grundbetrieb ableisten, da hier genügend Möglichkeiten bestehen mit den Abweichungen auch hier den Besonderheiten der Bw Rechnung zu tragen.


Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 14. Juli 2016, 19:01:56
@ CIRK, ich habe den Eindruck, als hätten Sie den Inhalt der Zuschriften von F_K und Andi nicht richtig verstanden.

Der Bundestag war nur gezwungen, überhaupt etwas zu regeln, um keinen ungeregelten Raum zu hinterlassen. Das hatte er bezüglich der Arbeitszeitrichtlinie eben nicht gemacht und hat vollkommen unnötig Zeit verstreichen lassen. Und aufgrund fehlender gesetzlicher (Ausnahme-) Regelung musste schließlich das BMVg die neue Vorschrift einführen. Dass dies - nach treudeutscher 200-prozentiger Juristenbeamtenmentalität - letztlich in vielen Fällen schlicht nicht der Wirklichkeit im Truppenalltag entspricht (Andi sprach von Akionismus), war zu erwarten und ist auch teilweise eingetreten.

Also, noch einmal, da die Streitkräfte nationale Angelegenheit sind, hätte der Bundestag eine gesetzliche Regelung für seine Streitkräfte beschließen können, die von der EU-AZRL abweicht. So, wie es die Niederländer und andere Staaten auch taten, um für ihre Streitkräfte Arbeitszeitregelungen zu behalten, die den Besonderheiten dieses Dienstbetriebs besser entsprechen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 14. Juli 2016, 19:20:58
Ich hab das schon verstanden. Es sind ja auch Abweichungen enthalten. Das die Regelungen in anderen Staaten unterschiedlich sind ist auch klar. Die Streitkräfte dort müssen sich natürlich auch deren Rahmenbedingungen anschließen. In Deutschland haben die OrgBereiche mit dem BMVg nun halt das entwickelt was wir jetzt vor uns haben und was auch an den Gegebenheiten in Deutschland ausgerichtet ist.

Wie ein anderer Teilnehmer schon gepostet hat, wird das ja im Moment alles auch auf den Prüfstand gestellt.

Wie die Regelung in den anderen EU Ländern ist kann ich natürlich nicht sagen, aber bei den Ländern, die die EU-AZR auch umgesetzt haben, werden die Regeln so weit von denen in Deutschland auch nicht weg sein.

Gemäß dem augengeradeaus Blog gehört die Niederlande auf jeden Fall schon einmal zu den Ländern, die die Regelung auch umgesetzt haben.

Welche Probleme sehen Sie denn, die hier Den Alltag behindern?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: funker07 am 14. Juli 2016, 19:57:59
Nö, beide haben eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dies kann bei uns durchaus genauso wie bei den Niederländern passieren.
Würde mich wundern, wenn deren Rahmenbedingungen so viel anders sind, als bei uns.

Als Probleme fallen mir ein: Zwingend Dienstfrei nach 24h Wache o.Ä. Für einen Wochenendpendler, der in einem ruhigen OvWa- oder UvD-Dienst genug schlaf bekommen hat, definitiv ein Nachteil.
Probleme bei Truppenübungsplatzaufenthalten.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 14. Juli 2016, 20:20:04
Das Thema Ruhezeit ist bei meinen Leuten auch durchaus kontrovers in der Diskussion - mit wechselnden Fronten ...  ;)
Mi auf Do OvWa ist gerade bei den Fernpendlern sehr beliebt. Aber auch an den sonstigen Tagen bleiben bei uns trotz Ruhezeit noch 6 Stunden Mehrarbeit übrig in Verbindung mit der deutlich besseren Regelung am Wochenende und der Mi/Do-Situation passt das schon.

Truppenübungsplatz läuft eigentlich wie immer.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: FoxtrotUniform am 24. August 2016, 20:46:51
Mangels WAN Bw Anbindung auf meiner Dienstreise  (da ist doch tatsächlich mein BWI Notebook abgeraucht, folgende Frage: Wird eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit bei uns in der SAZV bereits berücksichtigt? Wir diskutieren hier fleißig, ich behaupte aus dem Bauch raus Nein.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 24. August 2016, 20:51:12
Du meinst, sie zählt in die 41h rein? Nein, das wäre ja unsinnig, weil dann würde man eh keine mehr genehmigen können.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: KlausP am 24. August 2016, 20:52:36
Wer kommt denn ernsthaft auf die Idee, dass das in die Dienstzeit einzurechnen wäre? Das war es ja noch nie.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: funker07 am 24. August 2016, 22:02:58
Wer kommt denn ernsthaft auf die Idee, dass das in die Dienstzeit einzurechnen wäre?
Die Arbeitszeitverordnung dient dem Schutz des Soldaten und soll Überlastung vorbeugen.
Wie funktioniert das, wenn der Soldat abends für einen anderen Arbeitgeber tätig wird?

Ich meine, dass die Zeit auch aktuell nicht berücksichtigt wird und finde das auch gut so. Völlig abwegig ist es allerdings nicht.

Das war es ja noch nie.
Den Scheiß hab ich leider schon viel zu oft gehört. Meistens von Leuten, die ihren Standpunkt nicht anders begründen konnten.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: KlausP am 24. August 2016, 22:46:13
Die Bundesnebentätigkeitsverordnung gilt ja nicht nur für die Bundeswehr sondern für alle Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnv/gesamt.pdf (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnv/gesamt.pdf) Diese Verordnung gab es schon lange vor Inkraftsetzung der SAZV.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: FoxtrotUniform am 25. August 2016, 08:59:28
Die Frage ist im Zusammenhang mit den Feuerwehren einiger Städte in NRW aufgetaucht. Dort werden Nebentätigkeiten wegen der EU Arbeitszeitrichtlinie nicht genehmigt bzw. der Umfang bestehender Genehmigungen eingeschränkt. Grundsätzlich ein interessanter Aspekt, der sicher auch bereits auf EU Ebene diskutiert wurde. Emotionslos betrachtet wäre es zielführend , eine Nebentätigkeit bei den 41 Stunden zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 25. August 2016, 15:59:11
Soldaten sind im Rahmen der Genehmigung von Nebentätigkeiten darüber zu belehren, dass sie Nebentätigkeiten nur insoweit nachkommen dürfen, dass dabei die Vorgaben der SAZV bzw. eigentlich der EU-Arbeitszeitrichtlinie eingehalten werden. Soll heißen: Rechtlich sind die Vorgaben der EUAZR auch für die Nebentätigkeiten voll umzusetzen, praktisch hat das aber der Soldat und nicht der Dienstherr zu überwachen und geleistete Arbeit in Nebentätigkeit sind durch den Dienstherren auch nicht zu erfassen.
Faktisch begeht ein Soldat - trotz genehmigter Nebentätigkeit - aber ein Dienstvergehen, wenn er - auf Grund dieser Nebentätigkeit - über die 48 Wochenstunden Dienstzeit im Schnitt über einen 12-Monatszeitraum gesehen hinauskommt. Aber wie soll man das nachweisen?

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 25. August 2016, 21:46:02
Verdeutlicht gut die Sachlage Nebentätigkeit vs. EU-AZR


https://openjur.de/u/753626.html
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Performer am 05. Dezember 2016, 22:29:48
Laut SAZV muss nach einem 24h diente eine Ruhepause von 11h gewährleistet werden, korrekt?

Nein, es soll. Und soll ist muss, wenn kann.

Grundsätzlich soll der Ausgleich von Mehrbelastungen im direkten Anschluss an diese Erfolgen - mindestens mit den vorgeschriebenen 11 Stunden Dienstfrei. Davon kann es mal im Einzelfall eine Abweichung geben, wenn dies aber in einer Einheit zur Regel wird, wird mutmaßlich gegen die SAZV verstoßen.
Allerdings muss man auch betrachten, dass seit dem 1.1.16 gerade der OvWa in der Regel ein Bereitschaftsdienst und kein Dienst ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: JFSTanker am 22. Februar 2017, 20:13:29
Ich habe zu dem Thema auch mal eine Frage, bzw Meinung :

Wieso ist es nicht mehr gewollt, dass ich für meine Mehrarbeit zwischen finanzieller Vergütung und Freistellung vom Dienst wählen kann, so wie es früher auch möglich war ?
Aus Gründen der Fürsorge, Vermeidung von Überbelastung, Burnoutproblemen!? Gerechtere Arbeitsverteilung !?
Arbeit fällt immer da hin, wo sie gemacht wird. Das wird immer so bleiben!  Ich bin 3X6 Jahre alt und weiß doch, was gut für mich ist und ob ich mit der "Belastung" klar komme.
Ich habe in den jahren 2012-2015 jedes Jahr 12 Tage FvD angesammelt, die man nehmen musste pro Monat. Somit hatte ich 38-40 Urlaubstage. Da träumt manch zivilist von! Für den  Rest der Mehrarbeit, durch Wache/UVD/Übungsplatzaufenthalten/Flüchtlingshilfe/Marschveranstaltungen/usw., gab es mächtig Cash!
Wieso wird mir und anderen Kameraden, die finanzielle Vergütung bevorzugen, das verwehrt?

Es kam sogar soweit,  dass 2016 mein TE-Führer gesagt hat: ,,Ich hätte Dich zwar lieber mit auf dem Platz als XY, aber Du musst Deinen Urlaub abbauen."
Und ich wäre gerne auf diesen Übungsplatz gegangen.
Was soll ich mit haufenweise Urlaub, wenn ich im Urlaub kein Geld habe, um es aus zu geben?
Dienst und leben am Standort ist günstiger als alles andere! 
Für Leute ohne Frau und Kind Zuhause ist das sehr schade, gleichwohl ich hier nicht den Anschein erwecken will, dass ich mich gerne versklaven lasse, oder keine sozialen Kontakte außerhalb des Dienstes zu schätzen weiß.

Durch diesen ganzen Urlaub, den gerade die "Leistungsträger" einer Einheit abzubauen haben, bleiben Dinge auf der Strecke.
Personalmangel wird quasie Potenziert! Feldwebel, die in meiner TE rar gesäht waren, waren natürlich überall eingebunden und haben Urlaub ohne Ende aufgebaut. Dafür fehlten sie dann in der Zeit, in der sie den Urlaub abbauen mussten.  Keine Ausbilder--->Eierschaukeln, dank dem stiefmütterlich behandelten Thema "Sport nur mit Übleiter" war nichtmal das möglich.

Dann hatten wir nur 4 von 5 MKF, der Rest der Mannschafter waren FWDLer, die nicht die notwendige Fahrerlaubnis hatten. 
Was war das Resultat? Man hat sich mit dem  "Pendantzug" der Nachbarbatterie die Übungsplätze "geteilt", weil unsere MKF im befohlenen Urlaub waren. Dank EUAZR!
Das ist nur ein Beispiel, wie die Einheiten irgendwelche Entscheidungen von oben irgendwie kompensieren müssen. Man findet immer Mittel und Wege und improvisiert. Und am Ende ist der Auftrag irgendwie erfüllt. irgendwie wird es zurecht geschummelt, ohne das etws auffällt. Die Truppe ächzt unter solchen Bedingungen!
Man muss ehrlicherweise dazu sagen, das unsere Einheit wirklich außergewöhnlich stark "Übungsgeplagt" war im Jahr 2016. Aber es ist ein Exempel

Manche mögen sagen: ,,Alle sind gegen Neuerungen, aber am Ende funktioniert es doch." Ja, es funktioniert, irgendwie. Weil es befohlen ist und alternativlos ist!
Am Ende steht das Lügengerüst...
In meinen Augen: schlechte Beschwerdekultur. Niemand, der was werden will äußert echte Kritik und sagt er kann den Auftrag nicht leisten. Aus der Not wird die Tugend und in der echten Not wird das mit Blut bezahlt werden.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tasty am 22. Februar 2017, 20:29:31
Ich habe zu dem Thema auch mal eine Frage, bzw Meinung :

Wieso ist es nicht mehr gewollt, dass ich für meine Mehrarbeit zwischen finanzieller Vergütung und Freistellung vom Dienst wählen kann, so wie es früher auch möglich war ?
Aus Gründen der Fürsorge, Vermeidung von Überbelastung, Burnoutproblemen!? Gerechtere Arbeitsverteilung !?

Nein, aus einem ganz profanen Grund: Weil Geld immer knapp ist, nicht nur bei Dir, sondern auch im Einzelplan 14, also dem Verteidigungshaushalt.
Mit der Soldatenarbeitszeitverordnung setzt man schlicht europäisches Recht um, weil man es musste und gar keine andere Wahl hatte. Und weil dem Dienstherrn nur das wichtig war und keineswegs etwa Dein Wohl oder die Berufszufriedenheit der Soldaten gilt natürlich als Randbedingung: Es darf nichts kosten.
Wenn sich jeder seine Überstunden auszahlen lassen würde, dann entsünden dadurch Mehrausgaben im Haushalt, und das seid ihr, liebe Kameraden, unseren Haushältern einfach nicht wert. So einfach ist das.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Ralf am 22. Februar 2017, 20:30:45
Die Entscheidungen von oben resultieren aus einem Gesetz. Soll man oben sagen, dass die Truppe gegen Gesetze verstoßen soll?
Das muss man nicht gut finden, aber es ist halt so. Als Arbeitgeber bleibt dir da null Spielraum. Es sind bereits jetzt über 1000 DP zu Kompensation der Einschränkungen aufgrund SAZV ausgebracht worden und es werden jetzt noch einmal DP dafür ausgebracht.
Es stellt sich immer grundsätzlich die Frage, ob der Arbeitsaufwand immer nötig ist oder Effizienz im Einsatz der Ressource angesagt wäre.
Und ja, es ist für den Gesundheitsschutz und ja, ich ärgere mich auch über die SAZV. Nicht weil kein Geld ausbezahlt bekomme, sondern weil ich andauernd Ärger bekomme, weil ich zu viele Überstunden habe, auch wenn die immer zu hunderten verfallen lasse. Jahrelang kein Problem, jetzt schon. Aber ändern kann ich nichts daran und es lohnt sich nicht darüber auszuregen weil es ist, wie es ist (siehe mein erster Satz).

@Tasty: nein, das ist schlichtweg falsch.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: KlausP am 22. Februar 2017, 20:37:21
Zitat
Mit der Soldatenarbeitszeitverordnung setzt man schlicht europäisches Recht um, weil man es musste und gar keine andere Wahl hatte.

Die hätte man schon gehabt, man wollte sich aber die Arbeit sparen, indem man Ausnahnen für bestimmte Berufsgruppen definiert. Das betrifft ja nicht nur Soldaten sondern z.B. auch Polizisten und Angehörige von Berufsfeuerwehren oder Rettungsdiensten.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: JFSTanker am 22. Februar 2017, 20:41:57
Wir sind kein Arbeitgeber wir sind eine Armee!!!! (oder sollten eine sein!)

Ich will nicht sagen ich sehne den Krieg herbei - weil ich mit als erster draufgehe und krieg nicht schön ist für unser Land- aber das würde den ganzen Bürokraten mal aufzeigen, was sie alles verbocken , wenn sie in ihren Sandkästen und in ihren Großdeutschen Lagekarten garnicht hinterherkommen mit dem durchstreichen der blauen taktischen Zeichen und dem wegwischen und neuzeichnen der FLOT... :-[

Gehört nicht ganz in den Kontext aber : ,,Man kan einen Verband mit einem Federstrich auflösen, aber es dauert 10 jahre und mehr, um ihn wieder auf zu stellen!" (Generalmajor Trull a.D.)

Unsere Marinierten sind ja quasie schon Saisonarbeiter, weil wenn sie das erste halbe Jahr auf See sind, können sie das zweite halbjahr urlaub abbauen überspitzt gesagt. :)
Im Amt mag das funktionieren, mit Kernarbeitszeiten und Arbeit, die man sich einteilen kann. Aber bei der "echten" Bundeswehr, mit Ausbildung und Übungsplatz und realen militärischen Aufträgen ist die EUAZR schlichtweg Hahnebüchen!
Da sagt der Chef was ich zu tun habe, mit einem Zeitansatz und nicht:  ich mache 9 Stunden am tag so viele Akten wie ich schaffe... (überspitzt gesagt) Aber es trifft es im Kern.

Andere Länder schaffen es doch auch.... ich will nicht alles schlecht reden, aber es ist so unglaublich schade.

Probleme, die unsere Mannschafter nach einem Monat EUAZR in der Praxis sofort richtig erkannt haben  oder sogar vorher schon prognostiziert haben, werden -anscheinend- immernoch von den hochstudierten Politikern wegignoriert.... :-(


Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 22. Februar 2017, 21:38:59
... Das betrifft ja nicht nur Soldaten sondern z.B. auch Polizisten und Angehörige von Berufsfeuerwehren oder Rettungsdiensten.

Na ja und im Gegensatz zu Polizisten etc. hat man bei der SAZV ja sehr wohl die Besonderheiten einer Armee berücksichtigt und neben den Abweichungen im Grundbetrieb auch die Ausnahmetatbestände festgeschrieben.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tasty am 22. Februar 2017, 22:24:45
Die hätte man schon gehabt, man wollte sich aber die Arbeit sparen, indem man Ausnahnen für bestimmte Berufsgruppen definiert.

Ob das dann vor dem EuGH Bestand gehabt hätte, ist eine ganz andere Frage. So einfach, wie Du das hier darstellst, ist es keineswegs.

Ausserdem wäre die Ungleichbehandlung von Berufsgruppen erstens rechtssicher und zweiten auch so, dass es einem gesellschaftlichen Diskurs standhält zu begründen gewesen.
Ich gebe zu, dass es mich schon etwas verwundert, wenn sich Soldaten das Beibehalten einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Hinblick auf die Arbeitszeit wünschen statt mit Nachdruck zu fordern, endlich die weitreichenden Ausnahmen der jetzigen Regelung abzuschaffen und mit anderen Erwerbstätigen gleichgestellt zu werden.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 22. Februar 2017, 22:36:31
Soldaten sind keine Erwerbstätige.
Und weitreichende Ausnahmen für Streitkräfte sind durch den EUGH explizit gefordert, aber eben in einem Gesetz und genau das wollte in Deutschland niemand anpacken, so dass dann diese großteils ungeeignete Sturzgeburt entstanden ist. Die war so von der Ministerin übrigens explizit gewollt gegen den Willen aller Inspekteure und war wohl eine Art Abrechnung mit einem ehemaligen Staatssekretär, der es über Jahre ausgesessen hat eine Vorlage zu schreiben.
Weiterhin wären Eingriffe der EU in die Konstitution der Streitkräfte von Mitgliedsstaaten schlicht ein Verstoß gegen EU-Recht, auch aus diesem Grund werden alle Formen der Ausnahmen für Streitkräfte in den Mithliedsstaaten akzeptiert.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 22. Februar 2017, 23:00:06
..  weitreichende Ausnahmen für Streitkräfte sind durch den EUGH explizit gefordert, aber eben in einem Gesetz ...

Genau das ist ja mit der SAZV umgesetzt. Passt also.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 23. Februar 2017, 07:02:33
Genau das ist ja mit der SAZV umgesetzt. Passt also.

Eine Verordnung ist kein Gesetz, sondern eben eine Verordnung. Und damit zwar eine Norm mit Gesetzeskraft, aber von der Exekutive selbst erlassen und nicht vorm Parlament und damit eben nicht das, was man sich von Seiten der EU vorgestellt hat.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 23. Februar 2017, 07:26:17
Die gesetzliche Grundlage ist der Paragraph 30 c  des Soldatengesetzes und die SAZV ist die Verordnung, die das Nähere dazu regelt. Ein ganz normales Verfahren.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tasty am 23. Februar 2017, 07:36:58
..  weitreichende Ausnahmen für Streitkräfte sind durch den EUGH explizit gefordert, aber eben in einem Gesetz ...
Auch eine Verordnung ist materielles Bundesrecht und steht in der Verbindlichkeit einem Gesetz gleich.
Eine Verordnung ist kein Gesetz, sondern eben eine Verordnung.

Dann hättest Du oben korrekt formulieren müssen "...in einem formellen Gesetz..."  (Klarheit der Beriffe, sagte mein OSH-HslLtr immer)

Im §30c IV SG sind die Ausnahmetatbestände übrigens formell-rechtlich aufgezählt, wenngleich auch nicht abschliessend sondern in einem offenen Katalog.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 23. Februar 2017, 07:46:50
Doch, der Katalog der Ausnahmetatbestände ist abschließend und nicht offen. Ein neuer Ausnahmetatbestand würde eine Gesetztesänderung erfordern.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 23. Februar 2017, 08:08:23
§30 c SG war nie das Problem, denn die 41-Stundenwoche haben wir seit Jahren - auch wenn die Gesetzesänderung damals der Truppe gar nicht kommuniziert wurde. Und der Inhalt dieses Paragraphen lässt sehr viel Spielraum.
Das Problem ist eine mit heißer Nadel gestrickte Rechtsverordnung (gegen den Willen und die Beratung der militärischen Führung), die ganz nebenbei die Einsatzfähigkeit der deutschen Streitkräfte einschränkt wenn nicht sogar vollständig beerdigt.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Februar 2017, 08:22:28
Wie sagte doch einmal ein ehemaliger Kanzlerkandidat: Hätte, hätte ... Fahrradkette.

Ja, die SAZV ist nicht mit hinreichender Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse unserer Streitkräfte entstanden. Ja, sie ist bezüglich der Ausgestaltung auch halbherzig. Über die Gründe, weshalb kein Gesetz entstand, können wir allemal nur spekulieren. Über die Gründe, weshalb die Rechtsverordnung genau so ausfiel, ebenfalls.

Allerdings, was bringt uns diese Gedankenführung weiter, näher zum Ziel oder zur Zufriedenheit? Aus meiner Sicht schlicht überhaupt nicht. Klar ist nach nun einem Jahr "Erprobung", dass in einigen Bereichen nachgesteuert werden wird. Klar ist auch, dass die SAZV in ihrem Kern so erhalten bleiben wird. Klar ist aber auch, dass eines der Ziele erreicht wurde - übrigens auch eines der Ziele, wenn es denn ein Gesetz geworden wäre: Die Aufmerksamkeit für ein sorgsameres planerisches, organisatorisches und befehlendes Denken und Handeln gegenüber unseren Soldaten wurde definitiv erhöht. Die TSK/orgBer haben die SAZV dafür genutzt, eine strukturierte Bestandsaufnahme darüber angestellt, was zwingend erforderlich ist, was wichtig, wünschenswert und entbehrlich ist, um ihre gestellten Aufträge sicherzustellen. Und sie haben auf Basis dieser Bestandsaufnahme Vieles justiert, was zuvor jahrzehntelang nicht mehr reflektierte Praxis war. Das halte ich für einen durchgreifenden Erfolg, dass nämlich nicht mehr alle Dienste und Dienstverrichtungen unhinterfragt einfach weitergeführt werden. Dass Liegenschaften mittlerweile fast ausnahmslos von zivilen Wachen beacht werden. Dass Schiffs-/Bootsbesatzungen in ihren Heimathäfen nach Dienstschluss nicht mehr an Bord sein dürfen, sondern an Land untergebracht werden. Dass hierfür sogar bauliche Lösungen getroffen und umgesetzt wurden wie in Wilhelmshaven. Dass sich Einheitsführer und KTF bei der Dienstplangestaltung noch mehr Gedanken um die jeweiligen Notwendigkeiten machen und vieles Mehr.

Das alles löst das Kernproblem nicht, dass die SAZV für Streitkräfte erlassen wurde, deren Personaldecke noch auf Kante genäht ist - hinsichtlich der geforderten Aufträge. Sie hat bisher auch noch nicht für die nötige Sensibilität in allen Bereichen der Führung ab Großverbands- vor allem aber Kommando- und ministeriellen Ebene gesorgt, Entlastungen im administrativen Bereich zu schaffen, der auf allen untergelagerrten Ebenen zu viele Ressourcen bindet. Aber auch hier bin ich zuversichtlich, dass letzten Endes Beschwerden und Eingaben "von Unten nach Oben" auch erfolgreich sein werden.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 23. Februar 2017, 08:38:17
... gegen den Willen und die Beratung der militärischen Führung ...

Wer hat Ihnen dass denn erzählt?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 23. Februar 2017, 09:00:04
Die Aufmerksamkeit für ein sorgsameres planerisches, organisatorisches und befehlendes Denken und Handeln gegenüber unseren Soldaten wurde definitiv erhöht.

Tja, da bin ich leider einer völlig anderen Auffassung. Die unterschwellige bis offensichtliche Unterstellung, dass Disziplinarvorgesetzte der Einheits- und Verbandsebene eben dieser Verantwortung nicht gerecht geworden wären war schon Teil des letzten Dienstzeitausgleichserlasses und war bereits damals Grund für eine klare Spaltung von Vorgesetzten innerhalb der Bundeswehr. Auf der einen Seite standen die, die im Tagesgeschäft noch Truppe oder Einheiten und Verbände führen und wissen, was los ist, auf der anderen Seite diejenigen, die zwar der Meinung sind alles zu wissen, effektiv aber mit Jahrzehnte alten Bildern im Kopf völlig frei schwebend jede relevante Entwicklung (bis hin zu den Auslandseinsätzen) nicht mehr erlebt (oder schnell vergessen) haben.

"Sorgsameres planerisches, organisatorisches und befehlendes Denken und Handeln" habe ich übrigens seit ich in dieser Bundeswehr bin oberhalb der Verbandsebene und in den letzten Jahren eigentlich auch nicht mehr oberhalb der Einheitsebene wahrgenommen. Im Gegenteil: Durch "Prozessorientierung" wird der militärische Führungsprozess, der stets mit Weitblick und umfassendem Lagebild agierte konterkariert, mit Bürokratiewustauswüchsen wie z.B. BGM, SAZV, Arbeitsschutz, dem neuen SBG und Co. wird im Gegenteil "sorgsameres planerisches, organisatorisches und befehlendes Denken und Handeln" - da wo es noch stattfindet - unmöglich!

Auf meine Leute kann ich nur aufpassen und mich um sie kümmern, wenn ich sie sehe, mit ihnen spreche und für sie da bin. Das gilt für den Divisionskommandeur genauso, wie für den Zugführer oder Kompaniechef. Nur leider ist das systemisch schlicht nicht mehr möglich oder gewollt.
Ich erlebe leider, dass Innere Führung und Fürsorge ab Verbandsebene flächendeckend nicht mehr stattfindet. Und die Degradierung des Soldaten zur "41-Wochenstunden Dienstleistung" hilft da nicht weiter.

Die TSK/orgBer haben die SAZV dafür genutzt, eine strukturierte Bestandsaufnahme darüber angestellt, was zwingend erforderlich ist, was wichtig, wünschenswert und entbehrlich ist, um ihre gestellten Aufträge sicherzustellen. Und sie haben auf Basis dieser Bestandsaufnahme Vieles justiert, was zuvor jahrzehntelang nicht mehr reflektierte Praxis war..

Wenn man davon ausgehen würde, dass die MilOrgBer wirklich ein sauberes Lagebild hätten könnte ich dieser Aussage folgen, aber das haben sie schlicht und einfach nicht.
Z.B. alleine die Kräftebindungen beim BAMF stellen so eine große Unbekannte an Einfluss auf den Dienst in den Einheiten dar, dass eine saubere Bestandsaufnahme gar nicht möglich ist. Und an der Tendenz Probleme nicht an die übergeordnete Führung zu melden (siehe auch Vorfälle in Pfuhlendorf) hat sich nichts geändert.
Die OrgBer haben also ein Lagebild, aber definitiv kein sauberes, sondern ein aus der Erforderlichkeit von schnellen Ergebnissen basierendes.

Ich gehe aber absolut konform damit, dass vieles überdacht wurde und einer Überprüfung unterzogen wurde. Mal mit einem gefühlt zweckmäßigen, mal mit einem gefühlt unzweckmäßigen Ergebnis - letzteres gerade im Bereich Traditionspflege. Aber aus meinem Erleben heraus sind wir auch da erst am Anfang. Aber in einem Jahr - vor allem einem Jahr mit so vielen zusätzlichen Bindungen - ist da vielleicht auch noch nicht so viel zu erwarten. Zudem wird m.E. wieder mal der Fehler gemacht davon auszugehen, dass die Bindung der Bundeswehr wirklich sauber planbar wäre. Dort wo es das wäre machen wir es nicht mehr wirklich (Einsätze, Ausbildung, Übung), dort wo wir es nicht können versuchen wir es nicht mal mehr.

Dass Liegenschaften mittlerweile fast ausnahmslos von zivilen Wachen beacht werden.

Ist aus meiner Sicht fachlich betrachtet eine Teilaufgabe der militärischen Sicherheit mit Masse durch das Prinzip, das der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält. Aber auch das ist systemisch so gewollt. Es darf halt nichts passieren.

Dass sich Einheitsführer und KTF bei der Dienstplangestaltung noch mehr Gedanken um die jeweiligen Notwendigkeiten machen und vieles Mehr.

 ;D Diese Gedanken machen sich leider mit Masse diejenigen, die das, was zu leisten ist nicht mehr und die von dir angesprochenen Personen können nur noch abwägen welche Befehle sie nicht befolgen, weil die Masse der Vorgaben nicht mehr zu erfüllen ist...
Und auch wenn das sicherlich nicht deine Intention ist, aber: Mit dieser Aussage unterstellst du, dass sich diese Gedanken nicht bereits auch vorher gemacht wurden.
Lustiges Beispiel: Alle Feldwebel Truppendienst (HUT) bekommen die Schießausbilder-ATN. Nachdem man nun nachhaltig in der Truppe festgestellt hat, dass die Kameraden im Normalfall am Ende ihrer Ausbildung vielleicht gerademal unfallfrei ihre eigene Waffe bedienen, aber kaum als Schießausbilder eingesetzt werden können hat die SKB jetzt reagiert und für ihren Bereich festgelegt: Die ATN wird auch weiter verliehen (obwohl nachweislich ohne ausreichende Ausbildung) und jetzt haben die Kompanien den Auftrag bei jedem Jungfeldwebel festzustellen, ob er die Ausbildungshöhe für die ATN hat und wenn nicht (also im Normalfall) haben sie nachzuschulen. Früher wurde erst ausgebildet und dann eine ATN verliehen...und die Kompanien haben für solche Spiele ja so viele Kapazitäten...

Das alles löst das Kernproblem nicht, dass die SAZV für Streitkräfte erlassen wurde, deren Personaldecke noch auf Kante genäht ist - hinsichtlich der geforderten Aufträge. Sie hat bisher auch noch nicht für die nötige Sensibilität in allen Bereichen der Führung ab Großverbands- vor allem aber Kommando- und ministeriellen Ebene gesorgt, Entlastungen im administrativen Bereich zu schaffen, der auf allen untergelagerrten Ebenen zu viele Ressourcen bindet. Aber auch hier bin ich zuversichtlich, dass letzten Endes Beschwerden und Eingaben "von Unten nach Oben" auch erfolgreich sein werden.

Da durch Absicherungsmentalität - eben auf diesen Ebenen - und die unnötige (fachlich, wie sachlich) freiwillige Selbstverpflichtung der Bundeswehr im Bereich Arbeitsschutz, BGM, SAZV usw. täglich neue Bürokratiemonster geschaffen werden, ich aber z.B. noch nie gefragt wurde, wie viel mich das tatsächlich bindet teile ich deinen Optimismus leider nicht mal im Ansatz.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Andi am 23. Februar 2017, 09:02:07
... gegen den Willen und die Beratung der militärischen Führung ...

Wer hat Ihnen dass denn erzählt?

Ein Vögelein, das bei einer Besprechung aller Inspekteure mit der Ministerin dabei war? Ist doch kein Geheimnis, wie sich die militärische Führung zur SAZV positioniert hat.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tasty am 23. Februar 2017, 09:15:22
Doch, der Katalog der Ausnahmetatbestände ist abschließend und nicht offen. Ein neuer Ausnahmetatbestand würde eine Gesetztesänderung erfordern.

Was an dem Wort "insbesondere" ist für Dich abschließend??
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: JFSTanker am 23. Februar 2017, 12:55:13
Ob das ganze Konstrukt rechtskräftig ist und die Angelegenheit EU Recht ist oder nicht ist doch unrelevant!
Selbst wenn es EU Recht ist, soll es doch bessere Arbeitsbedingungen für alle EU-Mitgliedsstaaten begründen. Es ist ja löblich, dass Deutschland sich jetzt nach X Jahren so unglaublich treudeutsch darum kümmert die Vorgaben unserer glorreichen europäischen Gemeinschaft 1:1  um zu setzen. Allerdings wird das Ziel von besseren Bedingungen oder gar Zufriedenheit nicht erreicht. Im Gegenteil!
Und da muss gehandelt werden!
  Da ich vorher 4 Stunden Pause hatte , (43h-4h= 39h)   habe ich effektiv 39h gearbeitet. Jetzt diene ich zwei Stunden mehr, weil die Pausen nicht mehr mitgerechnet werden, um auf 41 zu kommen.
Ich kann mich an keinen in meinem Btl erinnern, der mit der EUAZR zufrieden war. Ausser ein paar "Stabstäter" die der Meinung waren, es sei alles viel besser planbar, bis sie sich bei einem Außendienst (am offenen Fenster) gewundert haben wieso ab Oktober die Kaserne wie ausgetorben war  ;D
Zusätzlich kam es vor das sie niemanden mehr ans Telefon bekommen haben, weil ganze Te´s schlichtweg im Urlaub waren.
Sowas gabs vorher nur andersrum wenn wieder sogenannter "Stabssport" angesetzt war ^^
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: JFSTanker am 23. Februar 2017, 16:00:36
Ich habe gerade über die europaweiten Konsequenzen der EUAZR nachgedacht:
Vllt ist es fast offtopic bzw. auch nur ein Gehirnfurz.

Aber wenn man bei gleicher Arbeit die Leute zwangsweise  in den urlaub schicken muss aufgrund von Mehrarbeit, entstehen ja quasie ein haufen Arbeitsplätze aus dem nichts heraus, um die Aufträge weiterhin zu bewältigen.  Das würde bedeuten, dass  weniger Menschen Hartz IV beziehen müssten. Der Staat ist fein raus und das Unternehmen muss mehr Leute einstellen.  Führt das wiederum nicht zu einer Belastung für die Firmen, insbesondere für die kleinen Unternehmen?  Man muss ja für jeden  neuen Mitarbeiter Sozialversicherung und Unfallversicherung und Rentenversicherungsbeiträge abführen. Wird dann nicht auch alles langfristig teurer !? Also ich bin kein studierter Ökonom, vllt verzettel ich mich auch total, aber das sind so meine Überlegungen.

Was meint Ihr dazu?
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Februar 2017, 16:13:29
Genau das wird seit Jahrzehnten von ("linken") Ökonomen so propagiert um niedrigere Wochenarbeitszeiten zu begründen.
Theoretisch schlüssig, in der Praxis läuft es nur oft anders.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tasty am 23. Februar 2017, 16:19:23
Genau, das war ja auch eine der Grundideen der 35h-Woche, die die IG Metall damals erstreikt hat: Die vorhandene Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Das geht prinzipiell natürlich, nur führt es bei vollem Lohnausgleich unweigerlich zu Mehrkosten. Und da sind wir am springenden Punkt: Wer, außer naiv-weltfremden Idealisten, wäre bereit, auf einen Teil des monatlichen Lohns zu zu verzichten, damit andere eingestellt werden können? Kommunistische Denkstrukturen sind dem menschlichen Wesen nun mal nicht immanent.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: wolverine am 23. Februar 2017, 16:21:17
Die EU Arbeitszeitrichtlinie (88/2003) gibt es seit über 13 Jahren. Das hat lange Zeit in Deutschland und bis heute in Südeuropa nicht zu einer Verminderung der Arbeitslosenzahlen geführt.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: Tasty am 23. Februar 2017, 16:27:56
Wie auch? Wenn bei gleicher Produktivität nur Mehraufwand generiert würde wird sich das jeder betriebswirtschaftlich durchrechnen, ob die Margen dafür überhaupt vorhanden sind und ein (notwendiger) höherer Preis am Markt erzielbar wäre.
Kostenneutral wäre es nur, wenn AN auf den Lohnausgleich verzichten (s.o.)
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: CIRK am 23. Februar 2017, 22:18:01
Was an dem Wort "insbesondere" ist für Dich abschließend??
Auch wenn bei Paragraph 30 c Abs 4  (1) "insbesondere"steht, so ist hier von Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen die Rede, also sehr stark eingegrenzt und nicht einfach mal so auf irgendwas anwendbar. Auch die weiteren vier Möglichkeiten der Ausnahme sind klar definiert.
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: LwPersFw am 23. Februar 2017, 23:11:14
Da ja immer wieder Fragen nach dem "Warum" gestellt werden...

In der Drucksache 542/14 des Deutschen Bundestages, ab Seite 63, finden sich die Begründungen der Politik, warum bestimmte Festlegungen erfolgten...

Wie man darüber persönlich denkt, ist ja rein subjektiv...

Ich für meinen Teil trenne strikt zwischen den "Ausnahmetatbeständen" und dem "Grundbetrieb".

Geht es z.B. um einen Einsatz, oder darum, Kameraden im Einsatz zu unterstützen... wird wie früher "gerödelt"...

Aber im ganz normalen Grundbetrieb... gilt der Arbeits- und Gesundheitsschutz wie vom Gesetzgeber / Erlasshalter verordnet.
Und ich habe kein Verständnis für Vorgesetzte oder Untergebene die noch immer in der Welt vor dem 01.01.16 leben...

Wer aber meint, weiter im Prinzip leben zu müssen, wo die Zeit des Soldaten 24/7-Verfügungsmasse ist, kann das für sich persönlich gerne tun... 
Ich mache das aber nicht mit und behandle Untergebene auch nicht mehr so.

Die alten Zeiten sind vorbei...und kommen auch nach der Evulation nicht wieder...
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: StOPfr am 24. Februar 2017, 12:42:45
D'accord!
Titel: Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
Beitrag von: jk3 am 09. November 2017, 00:45:33

Lustiges Beispiel: Alle Feldwebel Truppendienst (HUT) bekommen die Schießausbilder-ATN. Nachdem man nun nachhaltig in der Truppe festgestellt hat, dass die Kameraden im Normalfall am Ende ihrer Ausbildung vielleicht gerademal unfallfrei ihre eigene Waffe bedienen, aber kaum als Schießausbilder eingesetzt werden können hat die SKB jetzt reagiert und für ihren Bereich festgelegt: Die ATN wird auch weiter verliehen (obwohl nachweislich ohne ausreichende Ausbildung) und jetzt haben die Kompanien den Auftrag bei jedem Jungfeldwebel festzustellen, ob er die Ausbildungshöhe für die ATN hat und wenn nicht (also im Normalfall) haben sie nachzuschulen. Früher wurde erst ausgebildet und dann eine ATN verliehen...und die Kompanien haben für solche Spiele ja so viele Kapazitäten...

Und genau diese Erfahrung darf ich gerade machen, zuletzt geschossen habe ich in der Prüfung zum Schießausbilder - das war Dezember 2015.
Wenn ich im nächsten Jahr zu meiner Einheit zurückkehre (zumindest für einige Wochen, bis es mit Lehrgängen weitergeht) kann ich beim Urschleim anfangen... bin aber in der Kompanie einer der wenigen der die nSAK ATN hat.  ::)
Soldat und 3 Jahre ohne scharfen Schuss  :-X