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Standorte => Auslandsstandorte => Allgemeines => Thema gestartet von: LwPersFw am 28. Mai 2018, 08:51:49
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In Federführung durch das Auswärtige Amt wird zum 01. Juli 2018 die Auslandsbesoldung überarbeitet.
Näheres ... siehe die Anhänge
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Betr.: Auslandsbesoldung
hier: Kaufkraftausgleich
Für nachstehende Dienstorte wird der Kaufkraftausgleich
nach § 55 Abs.3 BBesG wie folgt festgesetzt:
Erhöhungen zw. 5 und 25 %
siehe Anhang
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Änderungen zu den Zonenstufen ab 01.07.2019
siehe Anhang
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Im Anhang
1.
Zusammenstellung der Sätze des Kaufkraftausgleichs, der Stufen des Auslandszuschlagsund der Zuschläge nach § 55 Abs. 7 Satz 1 BBesG a. F. / § 53 Abs. 1 Satz 5 BBesG n. F. (ohne Gewähr)
Stand: 1. Februar 2020
2.
Veränderungen in der Auslandsbesoldung
Stand: 01. Februar 2020
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Die aktuelle Auslandszuschlagsverordnung mit den Anlagen zu den Zonenstufen
https://www.buzer.de/Auslandszuschlag.htm