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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Flemli200 am 19. Januar 2018, 12:52:21

Titel: Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Flemli200 am 19. Januar 2018, 12:52:21
Hallo zusammen,

mir wird das bestimmt während der UGL noch alles erklärt... aber ich bin neugierig und würde das Thema Trennungsgeld gerne vorher verstehen.
Ich habe nun so viel gelesen zu dem Thema und möchte einmal niederschreiben wie ich das verstanden und ausgelegt habe. Btw. ich bin nicht verheiratet.
Bitte berichtigt mich, wenn ich in meiner Ausführung Fehler mache oder etwas falsch verstanden habt bzw. bestätigt mich wenn ich richtig liege.

Bin ich berechtigt TG zu erhalten?
TGV §1 1.3 Berechtigt sind Berufssoldaten und SaZ
Da ich meinen Dienst als SaZ beginne, werde ich wohl hier schon einmal berechtigt sein.

TGV §1 2.1 Versetzung aus dienstlichen Gründen
Da ich mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung in einem >30km (kürzeste Strecke 90km) weit entfernten Wohnort miete, sollte dieser Punkt quasi als "Erstversetzung" zum Dienstort auch zutreffen.

TGV §1 3.1 bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 13 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist und die Wohnung nicht im Einzugsgebiet (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt.
Da ich >30km (kürzeste Strecke 90km) vom Dienstort weg wohne und der "neue" Dienstort mein erster Dienstort ist, sollte ja auch das zutreffen.

Fazit: Aus den Punkten schließe ich, das ich wohl trennungsgeldberechtigt bin.

Da ich aktuell noch nicht 25 Jahre alt bin, erhalte ich im ersten Jahr ja auf jeden Fall eine Unterkunft in der Kaserne, wodurch auch der Punkt unter TGV §3 1 greifen würde.
Hier würde ich gerne mit dem Trennungsgeld die kommenden Kosten der Unterbringung decken.
Nach Plan würde ich entsprechend auch länger ein Zimmer in der Kaserne beziehen wollen. Ob das möglich ist wird sich dann zeigen.
Wäre ich dann immer noch trenungsgeldberechtigt?

Auch habe ich gelesen, das man das Trennungsgeld für jeden Tag genau angeben muss... wie funktioniert das?
Muss ich da jeden Tag mitschreiben, welchen ich wo war und das dann am Ende des Monats beantragen, sodass ich im Folgemonat die Leistungen rückwirkend erhalte?
Das ich einmal zentral (glaub für jedes Jahr neu) quasi eine Trennungsgeldzulassung beantragen muss haben ich auch gelesen. Ebenfalls, das ich 1 Jahr rückwirkend TG beantragen kann (ob das nun stimmt oder nicht).

Eine Frage am Rande (ähnliches Thema): Ich habe von einem Bekannten gehört, das die BW ihm (IT Offz) eine Wohnung in Berlin stellt. Wie wird das geregelt und wie ist das dann mit den Trennungsgeld, da ich ja immer noch in meinem "Hauptwohnort" gemeldet bin?

Vielleicht ein wenig wirr... und chaotisch. Hab halt viele Seiten und viele Infos zusammengeschmissen und im Moment ist das für mich auch noch so ein wirrwarr.
Bin halt noch neu im Paragraphenjungel :D
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2018, 12:57:01
Zitat
Fazit: Aus den Punkten schließe ich, das ich wohl trennungsgeldberechtigt bin.

Ich nicht. Das werden Sie nur, wenn Sie vor Ihrem Dienstantritt über einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand verfügen.

- Haben Sie bereits eine Wohnung?
- Falls ja: Haben Sie den Mietvertrag dem Karrierecenter vorgelegt?
- Falls ja: Was steht bezüglich der Umzugskostenvergütung (UKV) in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Flemli200 am 19. Januar 2018, 13:05:33
- Ja, ich habe eine eigene Wohnung in der ich auch als Mieter eingetragen bin
- Den Mietvertrag habe ich beim KC vorgelegt und kopieren lassen.
- Zum UKV habe ich bisher in den Unterlagen noch nichts gelesen... Also es ist kein extra Zettel dabei auf dem das gelistet ist bzw. behandelt wird. (Kann sein, das auf dem Hinweiszettel was steht... da schau ich noch einmal)
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Flemli200 am 19. Januar 2018, 14:04:23
Habe nun einmal in die Unterlagen geschaut... Hier steht folgendes:
"[...] Im Hinblick auf die Umstrukturierungsmaßnahmen der Bundeswehr und die Dauer der Umsetzung der Stationierungsentscheidung wird die Zusage der UKV nach dem BUKG gemäß Zentralerlass B-2213/2 Bundesministerium der Verteidigung vom 11 Dez 2014 - IUD II 2 - zunächst nicht erteilt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden.

Sofern sie beabsichtigen, an den neuen Dienstort umzuziehen, ist die Erteilung der Zusage der UKV auf Antrag möglich. Die UKV wird nur zugesagt, wenn die Verwendungsdauer im Zeitpunkt des Umzugs noch mehr als ein Jahr beträgt."

Hilft dir das weiter?
Für mich klingt das ein wenig nach Bahnhof...
Bzw. hab ich noch nicht ganz verstanden wie UKV und TG zusammenhängen...

Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk

Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: KlausP am 19. Januar 2018, 14:10:58
Eigentlich relativ einfach. Wenn die UKV zugesagt wird, können Sie umziehen und die Bw erstattet die Kosten - damit entfällt auch das Trennungsgeld. Man wohnt ja am Standort oder dessen Einzugsbereich und lebt nicht mehr getrennt. Wird sie nicht zugesagt wird die "doppelte Haushaltsführung" durch Trennungsgeld abgegolten. Ein lediger Bewerber ohne eigenen Hausstand wird immer die UKV zugesagt bekommen, wobei der sogenannte "Rucksackumzug" pauschel abgegeolten wird.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Rollo83 am 24. Januar 2018, 06:51:24
Oder einfacher ausgedrückt, wie werden TG Empfänger ! Ob nach §3 oder §6 das müssten sie dann noch selbstständig abklären.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Nickel24897 am 24. Januar 2018, 18:29:50
Ich muss da auch nochmal eine Frage einwerfen.

Bin ich TG berechtigt, wenn ich noch bei den Eltern wohne, aber für die nächsten 13 Monate in Bayern "stationiert" bin bzw. wie ist das, wenn ich am WE nach Hause fahre? Erstattet man mir die Reisekosten?

MfG
zukünftiger Rekrut
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2018, 18:32:35
Trennungsgeld steht Ihnen nur zu, wenn Sie über einen eigenen anerkannten Hausstand verfügen. Das ist hier nicht der Fall. Ob und wie Sie am WE nach Hause fahren, ist Ihre Sache, dafür bekommen Sie ja Ihre Dienstbezüge.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: benba am 24. Januar 2018, 19:06:51
§3 - ledig - eine Fahrt jeden Monat Hin- und Zurück, d.h. 20 Cent je Kilometer.
§3 - verheiratet oder Kind - eine Fahrt alle 15 Tage Hin- und Zurück, d.h. 20 Cent je Kilometer.

§6 - Status egal -
    <=30 km zur Kaserne -> gar keinerlei Aufwandsentschädigung
    >30 km bis <= 50 km -> 20 Cent je Kilometer bei täglichen Pendeln (mind. 3 mal die Woche)
    >50 km Ihr Kommandeur entscheidet ob ein Pendeln zumutbar ist. Wenn ja -> 20 Cent je Kilometer, sonst gibts nix.

Aber Achtung es gibt hier grundsätzlich eine Deckelung, d.h. normalerweise bekommen Sie nie mehr Geld am Ende des Monats nach §6 als bei §3.
Außer die Zeitersparnis mit dem Auto beträgt mindestens 50% im vgl. zum Öffentlichen Nah/Fernverkehr. Bsp:
Zug 60 Min, Auto 31 Min Fahrt -> Deckelung
Zug 60 Min, Auto 29 Min Fahrt -> keine Deckelung

Und weil gerade das Steuerthema aufkommt, sofern Sie (wie z.B Offiziere im Truppendienst) für max. 48 Monate versetzt werden gilt Sie können je gefahrenen Kilometer auch 30Cent angeben, da dies steuerlich eine Auswärtstätigkeit ist.

Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: benba am 24. Januar 2018, 19:09:10
Ergänzung zu KlausP. Der Hausstand muss nicht nur anerkannt sondern auch berücksichtigungsfähig sein. Dies ist in der Regel der Fall. Ein praktisches Beispiel wo dies nicht der Fall ist: Sie heiraten und ziehen mit ihrer Frau zusammen, damit ist der Hausstand anerkannt aber noch nicht berücksichtigungsfähig. Dies wird er erst mit der nächsten Versetzung (oder für die Dauer einer Kommandierung - hier bin ich mir allerdings nicht 100% sicher).
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2018, 19:14:34
Ich muss da auch nochmal eine Frage einwerfen.

Bin ich TG berechtigt, wenn ich noch bei den Eltern wohne, aber für die nächsten 13 Monate in Bayern "stationiert" bin bzw. wie ist das, wenn ich am WE nach Hause fahre? Erstattet man mir die Reisekosten?

MfG
zukünftiger Rekrut

Ich hab mir den Text noch mal genau durchgelesen. Sie schreiben was von 13 Monaten. Werden Sie als FWDL eingestellt? Dann bekommen Sie überhaupt kein Trennungsgeld sondern einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten". Damit können Sie kostenlos mit der Bahn nach Hause fahren.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Nickel24897 am 24. Januar 2018, 22:19:13
Ja letztendlich waren die 13 Monate auf die AGA und die OSLw bezogen. Natürlich werde ich SaZ.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Rollo83 am 25. Januar 2018, 06:54:24
Der Kommandeur entscheidet ob das Pendeln zumutbar ist oder nicht?
Entscheidet das nicht die bearbeitende Stelle der TG Anträge in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zur Trennungsgeldverordnung.

Man bekommt doch auch bei über 50km "nur" die 20 Cent pro Kilometer (...wie bei Dienstreisen ist der Passus in der Vorschrift) die anderen 10 Cent kann man dann noch zusätzlich über die Steuererklärung geltend machen.


 
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Flemli200 am 25. Januar 2018, 08:03:49
Vielen dank für die hilfreichen antworten ;)
Ich kann mir nun grob etwas darunter vorstellen :D

UKV zugesagt: gibbet nix
UKV abgelehnt: gibbet TG
Eigl ja relativ einfach :D

Allerdings wurde nun nicht alles beantwortet. Könnt ihr mir hier noch einmal Licht ins Dunkel bringen?

Auch habe ich gelesen, das man das Trennungsgeld für jeden Tag genau angeben muss... wie funktioniert das?
Muss ich da jeden Tag mitschreiben, welchen ich wo war und das dann am Ende des Monats beantragen, sodass ich im Folgemonat die Leistungen rückwirkend erhalte?
Das ich einmal zentral (glaub für jedes Jahr neu) quasi eine Trennungsgeldzulassung beantragen muss haben ich auch gelesen. Ebenfalls, das ich 1 Jahr rückwirkend TG beantragen kann (ob das nun stimmt oder nicht).

Eine Frage am Rande (ähnliches Thema): Ich habe von einem Bekannten gehört, das die BW ihm (IT Offz) eine Wohnung in Berlin stellt. Wie wird das geregelt und wie ist das dann mit den Trennungsgeld, da ich ja immer noch in meinem "Hauptwohnort" gemeldet bin?
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Rollo83 am 25. Januar 2018, 08:22:38
Das ist ein ganz einfaches Antragsverfahren.

Bei TG nach §6 Kreuze setzten für jeden einzelnen Tag den man zur Dienststelle Hin und Zurück gefahren ist, bzw. einen Kreis wenn man nur einfach gefahren ist.

bei TG nach 3§ setzt man auch Kreuze bin mir aber nicht mehr sicher wie das war. Glaube man setzt ein Kreuz an dem Tag wo man mehr als 24Stunden nicht in der Dienststelle war quasi einen Samstag und wenn man Montags zum dienst an reist auch am Sonntag.

Familienheimfahrt trägt man das Datum ein an der man die Reise durchgeführt hat.

Das Ganze immer im Folgemonat, also Antrag für Januar 2018 stell man am 1.Februar

Dann dauert es 1-3 Wochen und das Geld ist auf dem Konto eingegangen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: benba am 02. Februar 2018, 23:14:56
Bzgl. Formular, schau es dir doch einfach mal an  ;)

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/bfd/formdwnld/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9bepoaHbjU-omEgQiJ0MQVqwVRKSqV-vhgnE41nO88cYJAD6_jYSm5b3XE18YIF51UUZzFZEJIFZI1pQld7f7shuyOB078Am2z8AxRDWgsopo3w90YIKTBgVz7yB-q1sUpYxKvXQyga3tVKJLqib-EATCpdvq_TrpxHEpgRF2GEQXczyY21_bD0sIedc0hqLZVAtfDwt0ajBwv5RxD6W-7w3FdjTGdPkp9D-w!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T62D0APABI5FE2GR7

Bzgl. Erstattung "km-Geld" und Steuererklärung.
Die Bw zahlt 20 Cent je gefahrenen Kilometer.
Bei der Steuererklärung wird allerdings zwischen Auswärtstätigkeit und Tätigkeit an erster Tätigkeitsstätte (Versetzungen ohne voraussetzliche Verwendungsdauer <48 Monate ) unterschieden.
Bei einer Auswärtstätigkeit werden je gefahrenen Kilometer 30 Cent angesetzt werden. D.h. hier kann über die Steuer wieder Geld erstattet werden, da je km zusätzlich 10 Cent angesetzt werden können.
Bei einer Tätigkeit an erster Tätigkeitsstätte wird die Entfernung betrachtet, d.h. es werden je km zu dieser Tätigkeitsstätte 30 Cent steuerlich angesetzt werden. D.h. hier müssen Steuern nachgezahlt werden, da je km so gesehen nur 15 Cent angesetzten werden können. Also muss für die anderen 5 Cent je km nachgezahlt werden.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: JonasWaMa22 am 07. August 2022, 18:34:56
Hallo zusammen,

wie sieht das denn mit dem Beantragen der Kosten aus? Gibt es da ein Formular? Wo erhalte ich es und wo reiche ich es ein?

Bin TG-berechtigt und aktuell in der AGA - das ist ja auch alles schön und gut, dass ich eine anerkennte Wohnung habe und TG-berechtigt bin. Aber woher soll ich wissen, wo wann und wie ich das Geld bekomme. Darum gehts ja letztendlich.

Vielleicht kann hier ja jemand Unklarheiten aus dem Weg räumen.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: KlausP am 07. August 2022, 18:43:42
Gab es bei Ihnen keine Unterrichtung durch einen Rechnungsführer oder den Spieß? Die Vordrucke gibt es im Geschäftszimmer und die Soldaten dort sollten auch ein paar Tipps geben können, obwohl das nicht ihr Auftrag ist.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: JonasWaMa22 am 07. August 2022, 19:08:04
Nein, der Spieß meinte lediglich, dass der ReFü am Ende der Grundausbildung kommt…

Ich werde dann aber trotzdem proaktiv im GeZi nachhaken.


Und auch die Tatsache, dass ich für die Stube zahlen muss, obwohl ich schon für meine eigene Wohnung Miete zahlen muss… hätte man mir auch mal sagen können.

Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Ralf am 08. August 2022, 05:23:38
Und auch die Tatsache, dass ich für die Stube zahlen muss, obwohl ich schon für meine eigene Wohnung Miete zahlen muss… hätte man mir auch mal sagen können.
Sagt wer?
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: JonasWaMa22 am 08. August 2022, 18:44:31
Naja, das hätte man ja mal erwähnen können. Nach dem Motto „denken sie daran, dass sie dann als Soldat nicht nur für ihre eigene Wohnung zahlen müssen, sondern auch noch für die Unterkunft hier bei der Bundeswehr“ - sprich in meinem Fall 6er Stube..


Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Ralf am 08. August 2022, 18:50:51
Langsam wird es für mich unverständlich.
Du zahlst doch auch für Verpflegung, weil du etwas in Anspruch nimmst, das hat man dir vorher auch nicht gesagt.
Du solltest vielleicht auch mal die Kirche im Dorf lassen, das Leben kostet nun einmal und du erhältst rd. 2000,- Gehalt für nichts. Du bist weder ausgebildet noch nimmst du eine Aufgabe war. Du erhältst also ein Lehrlingsgehalt von rd. 2000,-.
Meinst du nicht, dass du auch einmal deine Anspruchshaltung überdenken solltest?
Und wenn du dann TG-berechtigt bist, bekommst sogar eine kleine Wohnung/Stube etc. bezahlt. Und bekommst Familienheimfahrten.
Und noch einmal: du leistet die ersten 5-6 Jahre als OA nichts.
Wie siehst du das in dem Lichte?
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: JonasWaMa22 am 08. August 2022, 19:24:23
Absolut richtige Punkte von Ihnen. Bin ja auch freiwillig hier!

Aus Ihren Aussagen entnehme ich also, dass ich eigentlich für die Stube kein Entgelt zu zahlen habe (da ich ja TG berechtigt und über 25 bin)

Danke für nochmalige Klarstellung dieses Punktes.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Ralf am 08. August 2022, 19:32:27
Grds. ja, wenn man TG-berechtigt ist, zahlt man nicht für die Stube. Es kann sich aber auf Lehrgängen anders verhalten (weil Verpflichtung besteht), da bin ich jetzt aber auch nicht der Profi. Wir hatten hierzu aber auch bereits einige Male das Thema, ich denke, dort wirst du auch die Antwort finden, wie es während der Lehrgänge aussieht.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: JonasWaMa22 am 08. August 2022, 20:06:15
Danke für die Info.

Ich würde mich einfach auf den §69 Abs. 6 Bundesbesoldungsgesetz beziehen und das den ReFü erläutern.

Denn dort heißt es: Für Soldaten, die auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, in
Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich
bereitgestellt.
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Ralf am 08. August 2022, 20:34:39
Du könntest dir aber auch die Mühe machen, dir das mal durchzulesen, ich hatte ja geschrieben, du findest hierzu etwas im Forum:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,66179.msg677963.html#msg677963
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62826.msg646483.html#msg646483
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: JonasWaMa22 am 08. August 2022, 20:57:29
Vielen Dank für die Links.

Sobald ich die ersten Gehaltsabrechnungen vorliegen habe, werde ich mir das genauer anschauen.

Gibt es dann einen Ansprechpartner/eine Telefonnummer auf der Abrechnung oder wie fährt man da fort?
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Ralf am 09. August 2022, 05:09:32
Ja, da steht eine Telefonnummer drauf. Ich schätze, auch der Rechnungsführer am Standort kann dir das auch erklären (zumindest sollte er das).
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: DerNeue148 am 17. August 2022, 14:54:49
Moin,

ich bin ziemlich neu was TG angeht.
Ich soll nun nächste Woche auf SLP für knapp 2 Monate. Verfügung habe ich, hier steht was von UKV Zusage nach ganzen vielen Unterpunkten.
Ich habe eine anerkannte Wohnung, wie läuft das nun 🙈
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: KlausP am 17. August 2022, 15:19:42
Was steht denn da genau zur UKV? Wird sie zugesagt oder nicht zugesagt?
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: DerNeue148 am 17. August 2022, 15:31:42
Die Entscheidung zur UKV mit der Begründung und versehener Rechtsbelehrung ergibt sich aus den Nummern 9.2 + 17 der Anlage und dort steht unter diesen Punkten:

9: Aus Anlass der Kommandierung wird die UKV nicht zugesagt, weil Umzug an den 9.2 neuen Dienstort wegen der kürze des verbeleibens nicht zu vertreten ist.
17 sind die Rechtsbelehrungen.

Also bin ich ganz normal TG berechtigt nach  Paragraf 3 ?
Titel: Antw:Trennungsgeld Unklarheiten
Beitrag von: Ethereum am 17. August 2022, 19:27:11
Ja