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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: CorradoG66 am 08. November 2018, 17:32:07

Titel: Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG66 am 08. November 2018, 17:32:07
Guten Abend zusammen,

ich hatte die letzten 3 Tage meine Eignungsfeststellung. Hat soweit alles geklappt und habe nun eine "Eröffnung der Verwendungsplanung" bekommen. Mir fehlt noch noch eine Bescheinugung vom Arzt.  Ich habe meinen Einplaner einiges erfragt, jetzt wo ich daheim bin und die ganze Aufregung etc etwas gesackt ist, sind mir aber noch ein paar Dinge eingefallen.

Ich beziehe eine 2 Zimmerwohnung sei 2011. Eine Kopie meines Mietvertrages liegt meinen Unterlagen beim Karrierecenter bei. Meine AGA Standort ist zb 450 km weit entfernt. Dort werde ich 6 Monate stationiert sein. Grundausbildung in Verbindung mit Feldwebellehrgängen wurde mir gesagt. Anschließend komm ich in eine Stammeinheit ca 160 km von meinem Wohnort entfernt.

Am Wochenende heim fahren ist bei der Entfernung machbar. Unter der Woche jeden Tag natürlich nicht. Wie verhält sich das ganze zwecks Kosten? Ich lese öfters was von Wohngeld, Trennungsgeld,  und und und. Was davon stimmt? Muss ich das beantragen? Wenn ja, wann und wo? Während der AGA wird mit ja ein Zimmer innerhalb der Kaserne gestellt. Wie schaut es danach aus?

Dann hätte ich noch eine Frage: Mein Einsatzbereich wäre F200 PersonalFeldwebel. Meine Stammeinheit wäre in diesem Fall Bataillon Elektronische Kampfführung 931. Wie verhält es sich denn, wenn ich mal versetzt werde? Geschieht das dann nur innerhalb der Elektrischen Kampfführung ( sind glaube 4 Standorte in Deutschland), oder kann es auch passieren, dass man mal nach XY zu zb den Panzergrenadieren versetzt wird?

Vielen Dank für die Hilfe.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 08. November 2018, 17:51:29
Zu Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gibt es gefühlte 1000 Threads im Forum. Einfach mal dort informieren.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KillBurn93 am 08. November 2018, 17:52:42
Beginnen Sie als erstes mal Ihre Grundausbildung und werden Sie Soldat sich vorher verrückt machen bringt nichts  ;)
Während Ihrer Grundausbildung wird ein Unterricht zum Thema Trennungsgeld stattfinden und Ihnen gezeigt werden wie die Anträge auszufüllen sind vorher können Sie da eh nichts machen.

Wenn Sie auf Lehrgänge gehen ist der Dienstherr dafür zuständig Ihnen einen Unterkunft zu stellen (das kann auch ne 8er Stube sein).

Als Perser sind Sie überall in jeder Einheit einsetzbar die Aufgabe ist ja überall identisch. Sollte der Dienstherr Sie am anderen Ende Deutschlands brauchen werden Sie dort landen.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 08. November 2018, 20:55:01
Vielen Dank schonmal.

Was auch "lustig" ist. Ich soll mit nen Termin beim Facharzt besorgen und dem Befund zum Karrierecenter schicken. Problem ist auf meinem Zettel steht bis 15.11 und nach 7-8 Telefonaten heute, kann ich das wohl schön vergessen. Mir wurden Termine für nächstes Jahr im Januar angeboten....

Wie verhält es sich, wenn es mangels Termin einfsch nicht möglich ist die verlangten Unterlagen bis zum 15.11 zu besorgen? Der Dienstantritt Januar fällt dann wohl flach. Wir das dann nach hinten verschoben?
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: Somethingwrong am 08. November 2018, 21:31:54
*Achtung Halbwissen*

Die Einstellung wird sicher verschoben werden, es wird niemand eingestellt der nicht alles Geforderte ablieferte oder alle Untersuchungen abgeschlossen hat.

 
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: TomTom2017 am 08. November 2018, 22:26:21
Wie verhält es sich, wenn es mangels Termin einfsch nicht möglich ist die verlangten Unterlagen bis zum 15.11 zu besorgen?
Anrufen, Situation erklären und sehen, was kommt. Wenn man weiß, dass man Fristen nicht halten kann, dann ist man aufgefordert, sich bei der zuständigen Stelle zu melden (und das gilt jetzt nicht nur beim Bund).
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: Nemoo am 09. November 2018, 07:29:29
Ich musste auch einen Termin für eine fachärztliche Untersuchung machen. Die haben mir gesagt nächstes Jahr im April hätten die Termine frei. Als ich erwähnte, dass ich einen Überweisungsschein von der Bundeswehr habe, direkt 2 Tage später einen Termin bekommen  ;)
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 09. November 2018, 07:58:16
Moin,

ich habe bei jedem Anruf erwähnt, dass ich eine Überweisung von der Bundeswehr habe. Hat aber keinen beeindruckt. Meistens kam: Dieses Jahr sind keine Termine frei. Eine Praxis wollte mich sogar nen Termin für Mai 2019 geben. Da habe ich mich schon geragt, ob mir überhaupt zugehört wurde. Ich habe eine Mail in Center geschrieben und warte ab was kommt. Im Zweifel wird es halt nix mit 01.01.2019. Ist dann halt so.

Beginnen Sie als erstes mal Ihre Grundausbildung und werden Sie Soldat sich vorher verrückt machen bringt nichts  ;)
Während Ihrer Grundausbildung wird ein Unterricht zum Thema Trennungsgeld stattfinden und Ihnen gezeigt werden wie die Anträge auszufüllen sind vorher können Sie da eh nichts machen.

Wenn Sie auf Lehrgänge gehen ist der Dienstherr dafür zuständig Ihnen einen Unterkunft zu stellen (das kann auch ne 8er Stube sein).

Als Perser sind Sie überall in jeder Einheit einsetzbar die Aufgabe ist ja überall identisch. Sollte der Dienstherr Sie am anderen Ende Deutschlands brauchen werden Sie dort landen.

Vielen Dank für die Antwort.  Mir ist bewusst, dass ich noch kein Soldat bin und alles noch ganz am Anfang steht. Ich möchte mich nur frühzeitig darum kümmern, denn später heißt es dann meistens: Tja, da hätten Sie sich früher kümmern müssen und das wäre nicht in meinem Sinne.

Können Sie mir vielleicht noch erklären wie es sich mit "Wohnung anerkennen lassen" verhält? Läuft das automatisch, da mein Vertrag vorliegt? Sollte ich das nochmal im KarriereCenter erfragen? Extra beantragen? Ich lese ständig was von UKV soll nicht genehmigt werden, damit man Trennungsgeldempfänger werden kann. Aber wie wann und so, entzieht sich meiner momentanen Kenntnis.

Vielen Dank
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 09. November 2018, 08:37:36
Zitat
... Läuft das automatisch, da mein Vertrag vorliegt? ...

Genau dafür sollten Sie den ja mitbringen und vorlegen.

Zitat
... Ich habe eine Mail in Center geschrieben und warte ab was kommt. ...

Ich hätte angerufen!
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 09. November 2018, 09:02:58
Und genau das mache ich jetzt auch: Anrufen. Möchte das geklärt haben.

Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 09. November 2018, 15:52:53
Ei ei ei.

Das weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.

Mal zum Thema. Ich benötige wie gesagt noch einen Attest.
Auf dem Schreiben der Bw Ärztin steht bis 05.12.18. Auf dem Zettel des Einplaners steht bis 15.11.18. Eintritt soll 01.01.19 bei Bückeburg sein. Nun wurde ich von einem zum anderen weiter geleitet und keiner weiß so genau Bescheid.... Zum einplaner selbst kann man anscheinend nicht weiter geleitet werden und somit warte ich seit heute morgen 09.30 auf einen Rückruf.

Mir ist durchaus bewusst, dass ich nicht der einzige Mensch auf der Welt bin, aber innerhalb eines Tages sollte ein Rückruf machbar sein.

Ich bin gespannt.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: Ralf am 09. November 2018, 16:32:55
Da wird wohl jetzt am Freitag um die Uhrzeit nichts mehr kommen.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 12. November 2018, 19:06:21
Das habe ich auch bemerkt  ;D

Aber das bis heute keine Antwort auf meine Mail von Donnerstag mittag kam, finde ich etwas befremdlich. Sollte innerhalb von 24 h möglich sein. Habe nun noch eine geschrieben. Wenn man anruft darf man gefühlt jedesmal jemand anderen den Sachverhalt erklären, fast wie bei der Telekom... wieso ist es nicht möglich einfach zu seinem Einplaner durch gestellt zu werden.

Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 12. November 2018, 19:18:04
Zitat
... wieso ist es nicht möglich einfach zu seinem Einplaner durch gestellt zu werden. ...

Weil der mit einem Bewerber beim Einplanungsgespräch sitzt?  ::) Oder hat in der Zeit, als Sie dort gesessen haben, jemand angerufen?
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 12. November 2018, 19:41:01
Ne, hat niemand angerufen. Aber ein Rückruf der mir am Freitag angeboten wurde, fand bis heute auch nicht statt. Mir wäre es auch lieber, ich könnte mir zeit lassen, aber da die Uhr tickt und die Unterlagen bis 15.11.18 erwartet werden, muss ich da schon etwas hinterher sein.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 05. Dezember 2018, 20:59:56
Moin zusammen,

Ich habe nun das Schreiben meiner Einheit bekommen. Dort steht drin, dass ich bei Dienstantritt die Anerkennung/Berücksichtigung einer Wohnung vom KarrBcw mit bringen soll. Naja, die haben zwar meinen Mietvertrag und der wurde dort auch mit mir durch gegangen, aber das war es dann. Kein: Herr XXX Ihre Wohnung ist hiermit anerkannt oder sonst was. Wie läuft das denn normal? Ich werde wohl nochmal anrufen, oder eine Mail schreiben

Wenn wir schon dabei sind: ist es schlimm, wenn man keinen Impfpass mehr hat?

Ansonsten soll ich halt zum 20. Mal mein Zeugnis usw mit bringen...

Danke euch
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 05. Dezember 2018, 21:01:45
Was steht denn bezüglich der Umzugskostenvergütung (UKV) in Ihrer "Aufforderung zum Dienstantritt"?
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 05. Dezember 2018, 23:02:39
Guten Abend,

Also auf meiner "Einberufung zur Eignungsübung" steht unten:Im Hinblick auf die Umstrukturierung der Bundeswehr und die Dauer der Umsetzung der Stationierzngsentscheidung wird die Zusage der UKV nach BUKG gemäß Zentralerlass B-2213/2.......... zunächst nicht erteilt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden.

UKV wäre auf Antrag möglich( was ich aber Stand jetzt, nicht vor habe)

Ich soll auch wie gesagt nochmal Zeugnisse usw mit bringen. Reicht es da, wenn ich die originalen mit bringe, oder muss ich das wirklich beglaubigen lassen? Da wurde doch bei der Bewerbung alles beglaubigt und eingeschickt.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 06. Dezember 2018, 21:09:20
Kann mir bezüglich dieser Sache irgendwer helfen, bevor es in die Hose geht  ;D

Auf Antwort vom KarrBw warte ich noch( da kann ich lange warten)

Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 06. Dezember 2018, 21:31:10
Ich kann Ihnen das jetzt nicht beantworten, aber ich hätte da eine einfache Lösung: Fragen Sie doch einfach in der GA-Einheit an, am besten den Personalfeldwebel, besonders, was die Zeugnisse betrifft.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KillBurn93 am 06. Dezember 2018, 22:45:41
Sie werden wahrscheinlich einen handschriftlichen lückenlosen Lebenslauf schreiben dürfen und dafür dienen die Zeugnisse als Nachweis.
Bei mir wurden 2015 die Kopien durch den Spieß mittels Dienstsiegel beglaubigt.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 06. Dezember 2018, 23:07:23
Die Zeugniskopien sollten aber bereits in der vom KC übersandten Akte vorhanden sein. Schließlich werden die ja schon den Bewerbungsunterlagen beim Karriereberater beigefügt. Dass mal die eine oder andere Unterlage fehlt kann passieren, das kann aber nicht die Begründung dafür sein, dass alle Rekruten den ganzen Krempel beim Dienstantritt schon wieder mitbringen sollen. 
Vielleicht sollten auch die GA-Einheiten ab und zu mal ihre Begrüssungsschreiben an die Rekruten entrümpeln, anstatt immer nur das Datum zu ändern.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 06. Dezember 2018, 23:40:36
Abend zusammen,

Ich finde es auch mehr als merkwürdig. Meine damaligen Bewerbungsunterlagen waren absolut lückenlos. Während der ärztlichen Untersuchung, hatte ich ebefalls alles relevante dabei. Nun soll ich wie gesagt:

-Das letzte Zeugnis
-Gesellenbrief
-Befunde
-Mietvertrag
-Arbeitsvertrag
-Sozialversicherungs ID
-Ausweis
- die Einberufung
- Bankdaten mit bringen
-Bescheinigung vom Karrierecenter bezüglich anerkannte Wohnung

Punkte 1-5 habe ich alles bereits abgegeben 6-9 kann ich ja noch verstehen. Vielleicht denken die sich auch: lass den mal alles mit bringen, falls in der Akte was verloren gegangen ist, hat er es dabei. Nr 10 habe ich nie erhalten...

Ich habe eine Mail an die Einheit geschrieben und gefragt ob die Zeugnisse wirklich erneut beglaubigt werden müssen, dass ich meine Mietvertrag schon vorgelegt habe und dass ich keine Bescheinigung des Karrierecenters bezüglich meiner anerkannten Wohnung bekommen habe.

Darauf wurde mir mitgeteilt, dass die Unterlagen beglaubigt sein müssen und dass die Unterlagen über meine Wohnung zwar vor liegen, ich aber trotzdem das mit bringen soll,was auf dem schreiben steht... verstehe das einer...
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KillBurn93 am 07. Dezember 2018, 00:01:15
Nur weil Sie denken die Sachen waren lückenlos und vollständig heißt es nicht das sie es sind bzw. das alle Daten korrekt eingepflegt wurden. Und mit lückenlos meint die Bundeswehr das wirklich kein einziger Tag im Lebenslauf unerklärt ist, selbst die Schulferien zwischen Schuleende und Ausbildungsbeginn sind anzugeben...
Bringen Sie lieber alles nocheinmal mit und lassen alles auf Korrektheit prüfen das ist weniger Aufwand als z.b Trennungsgeldgeschichten nach einiger Zeit gerade zu ziehen.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2018, 07:04:18
So ziemlich das einzige, was die GA-Einheit wirklich noch benötigt ist die Bankverbindung und die Nachweise zur Renten- und Pflegeversicherung. Das wird nach meiner Erfahrung erst nach tatsächlichem Dienstantritt abgefragt und eingepflegt.
Mein Perser hätte mir als Spieß schon eine sehr gute Begründung dafür liefern müssen, wenn er das Alles von jedem Rekruten noch mal abverlangt. Die ganzen Zeugnisse und Urkunden braucht außer ihm nämlich niemand sonst.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 07. Dezember 2018, 08:22:07
Nur weil Sie denken die Sachen waren lückenlos und vollständig heißt es nicht das sie es sind bzw. das alle Daten korrekt eingepflegt wurden. Und mit lückenlos meint die Bundeswehr das wirklich kein einziger Tag im Lebenslauf unerklärt ist, selbst die Schulferien zwischen Schuleende und Ausbildungsbeginn sind anzugeben...
Bringen Sie lieber alles nocheinmal mit und lassen alles auf Korrektheit prüfen das ist weniger Aufwand als z.b Trennungsgeldgeschichten nach einiger Zeit gerade zu ziehen.

Wie gesagt, habe ich ja alles fertig gemacht und war gestern bei der Ortsverwaltung und habe alles notwendige beglaubigen lassen. Zum Glück konnte die nette Dame mich irgendwie leiden und ich musste dafür nichts bezahlen^^. Ich denke auch die wollen das sicherheitshalber mit gebracht haben, damit fehlende Unterlagen direk eingefügt werden können. Man muss ja sogar nochmal einen Bogen ausfüllen, mit Name, Adresse, Abschluß etc, quasi fast das gleiche wie der Bewerbungsbogen damals.

Ich bin nach nach wie vor gespannt, was da nun aus meiner Wohnung wird. Da die Unterlagen laut Aussage der Einheit allerdings vorliegen, klingt das schonmal positiv...

Naja ist, wie es ist. Ich sehe es als rechtmäßigen "Befehl" und mache es einfach
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: LwPersFw am 07. Dezember 2018, 09:50:02
1.
Für die Wohnungsfrage ... und dem daraus resultierenden TG-Anspruch ... ist relevant, was auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.
Ein erneutes "Anerkennungsverfahren" nach Dienstantritt ist rechtlich nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, solange Sie nicht umziehen, oder die Wohnung auflösen.
Heften Sie Ihrem 1. TG-Antrag nur eine Kopie der Aufforderung bei.
Das der Datenbestand dies korrekt wiedergibt ... ist Sache des BAPersBw ... da dort Ihre Bewerberakte vorliegt ... inkl. der Anerkennung des Hausstand durch das KC/AC.
Denn die vollständige Bewerberakte wird vom KC/AC dem BAPersBw übersendet (Bereichsvorschrift C1-1480/0-5002)

Sollten Sie beim KC/AC ein separates Schriftstück zur Anerkennung erhalten haben ... kann es natürlich nicht schaden, dies mitzuführen.

2.
Beglaubigen für Pers-Angelegenheiten kann und darf jeder Spieß/Pers und dies natürlich kostenlos - es genügt die Vorlage der Originale.

3.
Ich vermute Sie meinen es nicht so ernst ... aber "befehlen" kann man einem angehenden SaZ frühestens ab Dienstantritt...

4.
Nach Dienstantritt werden nochmal bestimmte Sachverhalte abgefragt, da zwischen Einplanung und Dienstantritt z.T. viele Monate vergehen können.
Und erfahrungsgemäß viele Bewerber vergessen, dass Sie bestimmte Sachverhalte in diesem Zeitfenster dem KC/AC melden sollen...
Da man hier zur Vereinfachung nicht individuell abprüft ... werden für alle Bewerber nach Dienstantritt bestimmte Daten überprüft.
Dies kann dazu führen, dass man sich fragt : "Warum muss ich dies nochmal melden...angeben...?"

5.
Manche Einheiten schießen dabei über das HEUTE notwendige hinaus ... und sollten ihre Anschreiben überarbeiten...  ;)
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 07. Dezember 2018, 10:15:32
1.
Für die Wohnungsfrage ... und dem daraus resultierenden TG-Anspruch ... ist relevant, was auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.
Ein erneutes "Anerkennungsverfahren" nach Dienstantritt ist rechtlich nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, solange Sie nicht umziehen, oder die Wohnung auflösen.
Heften Sie Ihrem 1. TG-Antrag nur eine Kopie der Aufforderung bei.
Das der Datenbestand dies korrekt wiedergibt ... ist Sache des BAPersBw ... da dort Ihre Bewerberakte vorliegt ... inkl. der Anerkennung des Hausstand durch das KC/AC.
Denn die vollständige Bewerberakte wird vom KC/AC dem BAPersBw übersendet (Bereichsvorschrift C1-1480/0-5002)

Sollten Sie beim KC/AC ein separates Schriftstück zur Anerkennung erhalten haben ... kann es natürlich nicht schaden, dies mitzuführen.

2.
Beglaubigen für Pers-Angelegenheiten kann und darf jeder Spieß/Pers und dies natürlich kostenlos - es genügt die Vorlage der Originale.

3.
Ich vermute Sie meinen es nicht so ernst ... aber "befehlen" kann man einem angehenden SaZ frühestens ab Dienstantritt...

4.
Nach Dienstantritt werden nochmal bestimmte Sachverhalte abgefragt, da zwischen Einplanung und Dienstantritt z.T. viele Monate vergehen können.
Und erfahrungsgemäß viele Bewerber vergessen, dass Sie bestimmte Sachverhalte in diesem Zeitfenster dem KC/AC melden sollen...
Da man hier zur Vereinfachung nicht individuell abprüft ... werden für alle Bewerber nach Dienstantritt bestimmte Daten überprüft.
Dies kann dazu führen, dass man sich fragt : "Warum muss ich dies nochmal melden...angeben...?"

5.
Manche Einheiten schießen dabei über das HEUTE notwendige hinaus ... und sollten ihre Anschreiben überarbeiten...  ;)


Guten Tag LwPersFw und schonmal Danke für die Antwort.

zu Punkt 1:

Das steht am Ende meiner Einberufung zur Eignungsübung

Im Hinblick auf die Umstrukturierung der Bundeswehr und die Dauer der Umsetzung der Stationierzngsentscheidung wird die Zusage der UKV nach BUKG gemäß Zentralerlass B-2213/2.......... zunächst nicht erteilt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden. Damit sollte ich TG Empfänger sein, wenn ich das richtig verstehe.

2.
Wie gesagt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass diese bei Abgabe beglaubigt sein müssen. Aber die Sache ist wie gesagt gestern erledigt worden.

3.
Ich habe es selbstverständlich mit Augenzwinkern gemeint, deshalb habe ich es auch in " " gesetzt :)

4.
Das kann ich natürlich nachvollziehen. Meine Eignungsfeststellung war im November, ist also noch alles relativ frisch. Da wird aber wohl nicht bei jedem drauf geachtet, sondern einfach bei jedem das gleiche verlangt und fertig.

5.
Das denke ich auch :)
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2018, 10:18:20
Zitat
... 2. Wie gesagt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass diese bei Abgabe beglaubigt sein müssen. ...

Tut mir leid, aber für solche Aussagen fehlt mir das Verständnis. Und ich war jahrelang Spieß, auch in einer GA-Kompanie.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 07. Dezember 2018, 11:28:25
Vielleicht wusste es derjenige auch nicht genau und hat einfach das gesagt, was auf dem Zettel steht :D

Normal kostet das ja auch noch Geld, das ist bei mir ha zum Glück entfallen...
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2018, 11:47:00
Sowas sollte das entsprechende Personal in einer GA-Einheit eigentlich wissen, auf jeden Fall der Personalfeldwebel/Personalunteroffizier, deren tägliches Geschäft das ist. Wenn man im Geschäftszimmer aber den Gefreiten Dosenkohl, der gerade erst aus seiner GA gekommen ist, da ran lässt, kann nichts Anderes rauskommen.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 07. Dezember 2018, 12:46:32
In meinem Fall war es immerhin ein Oberstabsgefreiter.... der sollte das ja eigentlich auch nicht erst seit 2 Tagen machen
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: ulli76 am 07. Dezember 2018, 15:37:21
Auch der weiss es nicht unbedingt richtig.

Die Anschreiben könnten aber wirklich überarbeitet werden. In der Regel wird es ja reichen, wenn alles außer Bankverbindung nach der ersten Familienheimfahrt nachgereicht wird. Man muss ja auch nicht unbedingt unnötig mit wichtigen Originalpapieren durch die Gegend gurken.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 07. Dezember 2018, 16:56:48
Ja, da haben Sie natürlich recht. Aber nun ist es nunmal so, ich habe gestern beglaubigen; ob notwendig oder nicht und gut ist. Aber man ist dann schon erstmal etwas verwirrt, wenn man das Schreiben liest und dann all das drin steht, was man schon laaaange abgehakt hat. Als angehender Personalfeldwebel sollte ich mich an viel Papierkram gewöhnen ;)
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2018, 16:59:21
Zitat
... Als angehender Personalfeldwebel sollte ich mich an viel Papierkram gewöhnen ...

Da wissen Sie ja gleich, was Sie anders machen sollten, falls Sie mal in die Verlegenheit kommen, PersFw in einer GA-Einheit zu werden   ;D
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 07. Dezember 2018, 17:17:16
Da haben Sie recht. Die Erfahrung könnte ich dort direkt umsetzen. Sehr schön  ;D
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 11. Dezember 2018, 08:19:18
Moin, ich muss hier mal was anderes fragen.

Mir ist am Wochenende jemand an mein parkendes Auto gefahren und fragt nicht wie. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gestern klingelte dann ein Zeuge bei mir, der meinte das Nummernschild gesehen zu haben und um welche Art von KFZ es sich gehandelt hat. Er ist sich bei dem Nummernschild aber nicht sicher und möchte auch Anonym bleiben. Jetzt muss ich ganz doof fragen: Wenn ich jetzt Anzeige erstatte, hat das Einfluss auf meinen Dienstantritt im Januar? Klar, ich bin nicht der Angeklagte, aber ich möchte nicht, dass das auch als offenes Verfahren gilt und mein Antritt dann nach hinten verschoben wird. Ich kann es mir nicht vorstellen, aber sicher ist sicher. Müsste ich das auch melden, oder interessiert das keinen, da ich der Geschädigte bin?
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: BulleMölders am 11. Dezember 2018, 08:29:14
Wenn Sie der geschädigte sind, dann wird doch kein Verfahren gegen Sie eröffnet, sondern gegen den Verursacher.
Wo kein Verfahren gegen Sie läuft/eröffnet wird, können Sie auch nichts melden.
Titel: Antw:Fragen bezüglich Wohnung und Versetzung
Beitrag von: CorradoG666 am 11. Dezember 2018, 18:03:08
Ne ne, ich bin brav und habe mir nix zu Schulden kommen lassen. Habe mir schon gedacht, dass es kein Problem sein wird, wollte aber auf Nummer sicher gehen. Danke für die Antwort