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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: -Gerhard- am 03. Dezember 2011, 22:53:31
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Guten Abend.
Mein Name ist Gerhard, bin 35 Jahre alt und Automobilkaufmann.
Wegen der geänderten Einstellungsvoraussetzungen, ( Im besonderen der Entfall der Eintrittsaltersbeschränkung für Uffze und Fw im Fachdienst ) habe ich mich beworben und meinen Eignungstest am 30.11.11 in Düsseldorf bestanden. Der Psychologe sagte mir nach dem Vorstellungsgespräch, das ich den Eignungstest bestanden habe, jedoch auf Grund meines Alters eine Einstellung nicht erfolgen wird.
Den Ablehnungsbescheid habe ich bereits mit folgendem Widerspruch beantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen meine Nichteinstellung als Feldwebel, bzw. Unteroffizier bei der Bundeswehr ein.
Da ich den Eignungstest bestanden habe und im Zuge der Bundeswehrreform das Eintrittsalter für den Fachdienst für Bewerber(innen) entfiel, bestehe ich auf meine Einstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn das nicht hilft möchte ich dagegen klagen. Könnt ihr mir mit Rat zur Seite stehen?
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Vergessen Sie es. Es gilt nach wie vor § 40 Soldatengesetz (SG):
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus ...
Daran scheitert es bei Ihnen, weil Sie dann nicht mehr auf die Regelverpflichtungszeiten festgesetzt werden können. Dieser § im SG wurde nämlich nicht geändert.
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Da frage ich mich natürlich, weshalb ich eingeladen wurde, sogar noch eine Woche vor dem Eignungstest angerufen wurde, zwecks Terminhaltung, den ganzen Test erfolgreich absolvieren musste, um dann gesagt zu bekommen, dass ich zu alt sei. Die haben doch alle Unterlagen von mir gehabt und konnten das doch vorher wissen.
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Keine Ahnung, warum man Sie eingeladen hat. Fragen Sie im ZNwG nach. Eine Einstellung in der Mannschaftslaufbahn für 4 Jahre wäre bei Nichteignung für die Unteroffizier- bzw. die Feldwebellaufbahn ja möglich gewesen.
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Jap- vielleicht wegen der Möglichkeit der Mannschaftslaufbahn.
Ansonsten hätte die Möglichkeit bestanden, dass du so überragend abschneidest, dass man dich vielleicht für 4 Jahre in der Uffz- oder Fw-Laufbahn will.
Das Kann aber nur das ZNwG sagen.
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Ich bin aber als Feldwebel geeignet.
Das mag ja sein, aber kein Bewerber hat auch einen Rechtsanspruch auf eine Einstellung in der entsprechenden Laufbahn, zumal gerade in der Feldwebellaufbahn die Bewerberlage so ausreichend ist, dass die Bundeswehr genügend Personal mit einer 12jährigen Verpflichtungszeit einstellen kann. Hier haben schon einige User, die die entsprechende Eignung bescheinigt bekommen haben, geschrieben, dass sie frühestens zum 01.07.2012 eine Stelle bekommen können.
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spende das Geld für eine Klage lieber der Kindernothilfe wenn du zuviel über hast.
Wo steht geschrieben das ein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht?
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Vergessen Sie es. Es gilt nach wie vor § 40 Soldatengesetz (SG):
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus ...
Daran scheitert es bei Ihnen, weil Sie dann nicht mehr auf die Regelverpflichtungszeiten festgesetzt werden können. Dieser § im SG wurde nämlich nicht geändert.
Das ist richtig, es gibt jedoch Ausnahmen. Man muss nicht 12 oder 8 Jahre als Feldwebel dienen, es gehen beispielsweise auch 10 Jahre. Ob auch eine Dienstzeit unter 8 Jahren als Feldwebel möglich ist weiß ich jedoch nicht.
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... Ob auch eine Dienstzeit unter 8 Jahren als Feldwebel möglich ist weiß ich jedoch nicht.
Nö. Das ist schon die Ausnahme, die auf www.bundeswehr-karriere.de (http://www.bundeswehr-karriere.de) benannt ist. Kommt als für den TE wie schon geschrieben auch nicht in Frage.
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Und was ist bei der Laufbahn der Feldwebel im allgemeinem Fachdienst
mit der Einstellungsvoraussetzung "abgeschlossener Berufsausbildung zum Meister oder einer vergleichbaren Ausbildung"?
Dann sind/wären laut Broschüre auch 4 Jahre möglich?
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Dafür hat er sich doch beworben.
Eine Einstellung erfolgt für so eine kurze Verpflichtungszeit, wenn Seitens der Bundeswehr ein besonderes Interesse an der Einstellung besteht.
Vielleicht kann aber der Ralf bei Gelegenheit noch was dazu sagen, wie häufig sowas vor kommt.
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Uns als Automobilkaufmann hat er keinen Meisterabschluss. Das ist mal wieder nur 'ne rein rhetorische Fragestellung, denn welcher Meister bewirbt sich in dem Alter schon bei der Budneswehr? Das dürfte sich im Promille-Bereich bewegen.
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Jap- vielleicht wegen der Möglichkeit der Mannschaftslaufbahn.
Jetzt, wo ich abgelehnt bin gibts`wohl kein: " Ich will doch noch " oder?
Doch das ginge trotzdem, zumindest bist zum 40. Lj.
Automobilkfm (bzw die Verwendungen, die dahinter stehen) ist nun keine so außergewöhnliche Ausbildung, dass hier ein außergewöhnlicher Bedarf bestünde.
Selbst in Mangelverwendungen wird eine 4 jährige Einstellung so gut wie nie in Anspruch genommen. Kenne einen Fall, der im IT Bereich aufgrund eines ganz bestimmten Wissens in einem Nischenprodukt unter 12 Jahre eingestellt wurde. Ist aber so selten, dass es eigentlich vernachlässigenbar ist.
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Meine "hypothetische" Frage bezog sich mal wieder nicht auf die Wahrscheinlichkeit, sondern darauf, ob ein Meister entgegen der
Broschüre nicht die Möglichkeit hätte, sich auch für 4 Jahre verpflichten zu lassen, denn mit ihrer Aussage:
Nö. Das ist schon die Ausnahme, die auf www.bundeswehr-karriere.de (http://www.bundeswehr-karriere.de) benannt ist. Kommt als für den TE wie schon geschrieben auch nicht in Frage.
lehnen sie diese Möglichkeit kategorisch ab.
@ Ralf...
Ich habe überhaupt nur deshalb gefragt, weil ein Bekannter vor kurzem seinen Abschluss auf Meisterebene im IT-Bereich gemacht hat.
Während meiner Bewerbung hatte er ebenfalls mit einer Bewerbung seinerseits geliebäugelt. Bei ihm käm aber noch hinzu, dass er dann Wiedereinsteller
wäre und wir waren uns über Mindest-/Regelverpflichtungszeiten nicht einig. Wie werden die Zeiten denn angerechnet? Er ist 33/34.
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Das Problem ist, dass der TE sich schon für die entsprechende Laufbahn beworben hat. Und offenbar gehört er nicht zu den wenigen, die für die Bundeswehr so attraktiv sind, dass man ihnen ein entsprechendes Angebot macht.
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Ich habe überhaupt nur deshalb gefragt, weil ein Bekannter vor kurzem seinen Abschluss auf Meisterebene im IT-Bereich gemacht hat.
Dann wäre es hifreich gewesen dies auch mitzuteilen. Gedanken lesen kann hier noch keiner und bisher ging es nur um deinen Fall und du bist offenkundig kein Meister.
Außerdem, einen andere Ton bitte (der macht ja bekanntlich die Musik), dieLeute hier helfen freiwillig und ohne Bezahlung, es gibt also auch hier keinen einklagbaren Beratungsanspruch.
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Ich glaube sie verkennen die Situation.
Dann wäre es hifreich gewesen dies auch mitzuteilen. Gedanken lesen kann hier noch keiner und bisher ging es nur um deinen Fall und du bist offenkundig kein Meister.
Ich bin nicht der TE und habe somit die ursprüngliche Frage überhaupt nicht gestellt. Warum beziehen Sie das nun auf meine Person?
Ich habe doch lediglich den Tenor der Frage oder dieses Threads aufgegriffen,
aufs Wesentliche reduziert und gefragt, ob es entgegen der BW-Broschüre trotzdem
keine Möglichkeit auf Einstellung mit verkürzter Dienstzeit ( 4 Jahre ) gibt, da die Aussage von KlausP doch recht eindeutig ist.
Den darauf folgenden Post habe ich deshalb erstellt, weil Ralf den IT-Bereich erwähnt,
der zufälliger Weise auf meinen Bekannten zutrifft, und insofern eine weitere Frage rechtfertigte.
Inwiefern habe ich mich also in Ihren Augen im Ton vergriffen.
Wenn Sie also der Meinung sind, dass ich mich nicht korrekt verhalten habe,
stehe ich Ihnen gerne per PN zur Verfügung.
Ich bin mir um einer Entschuldigung nicht zu verlegen, erkenne aber z.Zt. keinen Anlass.
Auch stelle ich meine Fragen bezüglich dieses Themas per PN und
klinke mich aus diesem Thread aus.
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Na, jetzt schlagt euch mal nicht die Köpfe ein.
Scheinbar gibt es eine ganze Menge an ü. 30 Bewerbern,
die sich auf Grund der entfallenen Eintrittsaltersbeschränkung bewerben.
Leider wird die Einschränkung bis 40 J. in der Broschüre nicht kommuniziert.
Daraus erwachsen dann natürlich bei den Bewerbern Wünsche und Erwartungen,
die nicht erfüllt werden. Dieses Missverständnis führt dann eben zu Ärgernissen.
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Das Einzige, was du noch machen kannst, ist an den Wehrbeauftragten zu schreiben. Ist schon eine merkwürdige Nummer, dich zum Einstellungstest einzuladen, vermeintlich für eine gewisse Laufbahn, für die du dich beworben hast, und dir dann zu sagen, dass du zu alt bist.
Für die Zukunft ist das ja geplant, die SLV u.ä. entsprechend zu ändern.
MkG
Zebra
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Mist... das interessiert mich jetzt aber doch wieder. Im Zentrum wurde das angesprochen.
Gibts da auch eine köchelnde Gerüchteküche, sprich Vorschläge oder ist da bisher noch nichts durchgedrungen.
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Ich habe mich vielleicht ein wenig wiedersprüchlich ausgedrückt.
Ich habe die Presseberichte zur Strukturreform durchaus so verstanden, dass es geplant ist Verpflichtungszeiten zu flexibilisieren und Altersgrenzen anzuheben bzw. zu streichen.
Wie gesagt, ich finde es irgendwie merkwürdig jemanden einzuladen, zu testen und dann zu sagen, derjenige sei zu alt - wie gesagt, meine persönlich Meinung.
MkG
Zebra
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Ich habe die Presseberichte zur Strukturreform durchaus so verstanden, dass es geplant ist....
Du hast PM.
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Update 1
Ab dem 22.03.2012 gelten die neuen Altersgrenzen, in Anlehnung zum Entfall
der Altershöchstgrenze zur Einstellung als SAZ in den Fachdienst ab dem 01.07.2011
Alte Version
(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden
1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,
2. Bewerber für die Laufbahnen der Offiziere mindestens bis zum Abschluss des für sie vorgesehenen Ausbildungsganges oder für eine fest bestimmte Zeit von mindestens drei Jahren und höchstens bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren.
Neue Version
(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus. Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersgrenze für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit. Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig, längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Link zum geänderten Gesetzestext: http://www.buzer.de/gesetz/2246/al32698-0.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2246/al32698-0.htm)
Update 2
Meiner Klage, auf Grund der Nichteinstellung bei der Bundeswehr, wegen meines Lebensalters, wurde vom Verwaltungsgericht in xxx stattgegeben. Außerdem bekomme ich Prozesskostenhilfe.
( Prozesskostenhilfe bekommt nur der, welcher gute Erfolgsaussichten bei der anstehenden Verhandlung hat.)
Der Gegenantrag vom Personalamt der BW wurde abgewiesen. ;D
Mein Rat:
Wer nicht, wegen eines nicht bestandenen Sport- und oder Gesundheitstests, zwischen dem 01.07.2011 und dem 22.03.2012 nicht als SAZ eingestellt wurde und er in seiner Dienstzeit das 40. Lebensjahr überschritten hätte, legt umgehend Widerspruch gegen seine Ablehnung ein und lässt sich nicht vom anschließenden, negativen Widerspruchsbescheid, welcher vom Pers.-amt der Bw kommen wird, beeindrucken.
Sondern er geht den Weg zum Verwaltungsgericht, mit einer sauber verfassten Klageschrift. ;)
Wichtig; PS:
Der Antrag meiner Klageschrift lautet:
Antrag auf Feststellung meiner Nichteinstellung bei der Bundeswehr, als Feldwebel / Unteroffizier, auf Grund meines Lebensalters.
Erst wenn das durch das Verwaltungsgericht festgestellt worden ist, ist ein Verstoß gegen das AGG http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz) offiziell gegeben. Daraus entstehen dann Verpflichtungen für die BW, in meinem Sinne.
Der Verstoß gegen das AGG, fußt auf der Tatsache, dass eine Einstellung als SAZ auf Grund der Änderung, der Einstellungsvoraussetzungen, ab dem 01.07.2011, unabhängig von der oben angeführten Änderung vom 22.03.2012, hätte erfolgen müssen.
Fachanwaltssuche bei Google: http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&site=&source=hp&q=anwalt+wehrrecht&oq=anwalt+wehrrecht&aq=f&aqi=g-s1g-K3g-sK1g-K5&aql=&gs_l=hp.3..0i10j0i30l3j0i10i30j0i30l5.5451.10897.0.12992.16.15.0.1.1.0.120.1614.1j14.15.0...0.0.WSr-ZzyIqTw (http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&site=&source=hp&q=anwalt+wehrrecht&oq=anwalt+wehrrecht&aq=f&aqi=g-s1g-K3g-sK1g-K5&aql=&gs_l=hp.3..0i10j0i30l3j0i10i30j0i30l5.5451.10897.0.12992.16.15.0.1.1.0.120.1614.1j14.15.0...0.0.WSr-ZzyIqTw)
und http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&q=anwalt+soldatenrecht&oq=anwalt+soldatenrecht&aq=f&aqi=g-K3g-bsK1&aql=&gs_l=serp.3..0i30l3j0i8i10i30.70005.76769.0.77168.20.19.0.1.1.0.135.2326.0j19.19.0...0.0.RGTIREinKmA (http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&safe=off&q=anwalt+soldatenrecht&oq=anwalt+soldatenrecht&aq=f&aqi=g-K3g-bsK1&aql=&gs_l=serp.3..0i30l3j0i8i10i30.70005.76769.0.77168.20.19.0.1.1.0.135.2326.0j19.19.0...0.0.RGTIREinKmA)
Einen Anwalt habe ich mir erst gesucht, nachdem meiner Klageschrift und meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben wurde.
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Was aber im Endeffekt noch nicht heißt würde, dass du eingestellt werden wirst. Ggf. kannst du dann noch einen ablehnenden Bescheid mangels Bedarf bekommen.
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Sowas hab ich ja noch nie gehört, da versucht sich wer in die Bundeswehr ein zu klagen.
es gibt doch unzählige Bewerber die eine bestimmte Eignung bekommen haben aber trotzdem keine Stelle bekommen haben.
Egal ob Alter oder keine freie Verwendung oder was auch immer, es können sich nun mal die Bewerber ausgesucht werden.
Wenn dort als Beispiel 100 Stellen für Automobilverkäufer sind und 101 Bewerber und 100 Bewerber sind erst um die 20 Jahre und der Eine ist schon mitte 30, ja das würd ich auch die 100 jüngeren nehmen. Das mag zwar altersdisskriminierend sein aber that's life.
man ist mit 20 Jahren nun mal fitter als mit mitte 30 Jahre und die recht hohen körperlichen Anforderungen lassen sich nicht verschweigen.
Werden sie mal Feldwebel und gehn mit mitte 30 auf den ÜLE, wird bestimmt lustig.
Aber ich muss zu geben, ich bin gespannt auf das Ergebnis. Ich kann mir aber nicht vorstellen das sie Sache mit Erfolg gekrönt sein wird. Werden wir sonst bald viele Kameraden haben sie sich in den Dienst klagen lol?
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Werden sie mal Feldwebel und gehn mit mitte 30 auf den ÜLE, wird bestimmt lustig.
Da reicht schon die Grundausbildung.
Werden wir sonst bald viele Kameraden haben sie sich in den Dienst klagen
... und innerhalb der ersten 6 Monate wieder den Schuh machen. ::)
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Ich kann mir das schon vorstellen, dass das Erfolg haben wird. Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, wieso das 40. Lj als Kriterium für einen Negativbescheid genommen wurde.
Sicherlich hast du Recht, dass jüngere (meistens) gesünder und fitter sind, aber halt eben nicht immer.
Aber man muss ja auch nicht das Alter als Ablehnungsgrund anführen, es gibt da zu Einen ggf. ärztliche Gründe oder halt eben die Bedarfslage, die man als Ablehnungsgrund anführen kann. Das sind 2 saubere Gründe, die ja auch bereits angewendet wurden und valide sind.
Und warum keinen 32jährigen für 13 Jahre nehmen, wenn der Bedarf es hergibt und er fit wie nen Turnschuh ist und keinen Playstation-Schwabbel-Körper hat. Solche Entscheidungen sollten halt immer individuell getroffen werden, sonst bräuchten wir uns ja auch keine Musterung leisten.
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Ganz tolle Wurst, Herr "Gerhard", dass Sie einige Ihrer älteren Beiträge, auf die Andere schon geantwortet haben, so nebenbei gelöscht haben. Solche Typen kann ich leiden! .................... wie Fusspilz! >:(
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Es haben sich doch auch Damen in die Bundeswehr geklagt, warum dürfen das dann nicht auch ältere Herren?
Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, welchen die meisten von uns auch mal geschworen haben zu verteidigen und somit müssen wir mit so was leben.
Ob man dem ganzen dann Positiv oder Negativ gegenüber steht sei mal dahin gestellt.
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Sowas hab ich ja noch nie gehört, da versucht sich wer in die Bundeswehr ein zu klagen.
Der Name "Tanja Kreil" sagt Dir gar nichts? ;)
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Na dann werden wir mal sehen, was herauskommt aus der Sache. Ich vermute, dass der Bund im anstehenden Verfahren gegen den Fragensteller verlieren wird, weil es - zumal nach der geänderten SLV - keinen Altersgrund gibt, ihn allein deswegen nicht einzustellen. Damit geht die Angelegenheit wieder zurück an das ZNwG, die dann zu prüfen haben, ob für diesen Herrn Gerhard ein geeigneter Dienstposten vakant ist... Aufgrund der Einstellungslage tippe ich, dass es schwierig damit werden wird...
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Gott bewahre das ich nochmal aktiv zurück zur Truppe möchte, aber vom Grundsatz her, finde ich es korrekt das er dagegen klagt.
Wenn schon im Fachdienst das Einstellungsalter aufgehoben ist, dann kann man die Bewerber auch nicht damit abweisen, das sie zu alt sein.
Ich (der jetzt als Reservist im Fachdienst sitze und nicht mehr in der "Grünen Truppe"), bin auch der Meinung,
dass z.B. ein S6-Fw mit 45 Jahren, genau seinen Dienst in seinem Fachbereich leisten kann, wie ein 25-jähriger.
Klar, die IGF-Leistungen muss er auch erfüllen, aber das müssen auch die HF, SF, OSF genauso, Egal ob im Truppendienst oder im Fachdienst.
Getreu dem Motto: "Selbes Alter, selbe Leistung!"
Nur haben die ja den Vorteil das sie BS sind und nicht mehr Eingestellt werden müssen.
Also warum nicht auch einen 45-jährigen Fw SaZ12 Fachdienst?
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Als ich mich beworben habe mit jungen 30. wurde mir gesagt das ich knapp an der altersgrenze liege die meiner meinung nach bei 31 oder 32 jahren lag (nicht mehr ganz sicher) und Manschaften und Uffze und nicht über das 40. lebensjahr hinaus geht.
Ich gehe davon aus das da etwas durcheinander gebracht wurde mit dem mindestalter,nicht zu verwechseln mit dem maximalen Dienstjahren die sich ja nur auf das 40.Lebensjahr beziehen.
Und wenn das mindestalter aufgehoben wurde is das wohl ein fehler seitens der ZNWg ...vorrausgesetzt is natürlich das deine verpflichtungszeit nicht übers 40. geht und das eher unwahrscheinlich ist...und in diesem ZNWg wird auch gern mal alles gedreht und gewendet wie mans braucht ^^
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Meiner Klage, auf Grund der Nichteinstellung bei der Bundeswehr, wegen meines Lebensalters, wurde vom Verwaltungsgericht in xxx stattgegeben. Außerdem bekomme ich Prozesskostenhilfe.
( Prozesskostenhilfe bekommt nur der, welcher gute Erfolgsaussichten bei der anstehenden Verhandlung hat.)
Der Gegenantrag vom Personalamt der BW wurde abgewiesen....
.... ;DDer Antrag meiner Klageschrift lautet:
Antrag auf Feststellung meiner Nichteinstellung bei der Bundeswehr, als Feldwebel / Unteroffizier, auf Grund meines Lebensalters.
Erst wenn das durch das Verwaltungsgericht festgestellt worden ist, ist ein Verstoß gegen das AGG http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz) offiziell gegeben. Daraus entstehen dann Verpflichtungen für die BW, in meinem Sinne.
Der Verstoß gegen das AGG, fußt auf der Tatsache, dass eine Einstellung als SAZ auf Grund der Änderung, der Einstellungsvoraussetzungen, ab dem 01.07.2011, unabhängig von der oben angeführten Änderung vom 22.03.2012, hätte erfolgen müssen....
....Einen Anwalt habe ich mir erst gesucht, nachdem meiner Klageschrift und meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben wurde.
Naja: "Stattgegeben" wurde wohl dem Prozesskostenhilfeantrag. Voraussetzungen: Mittellosigkeit und Erfolgsaussicht der Klage. Wenn einer genügend Geld hat muss er seine Klage auch selbst finanzieren und "Erfolgsaussicht" heißt, dass die Klage nicht vollkommen hoffnungslos sein darf. Und ein "Feststellungantrag" ist eben kein Verpflichtungs- oder Leistungsantrag. Es wird im Erfolgsfall festgestellt, dass Ihre Ablehnung rechtswidrig war; ein Anspruch auf Einstellung wird nicht durch das Gericht verfügt. Vielleicht sollten Sie sich das von Ihrem Anwalt noch einmal genauer erklären lassen.
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Ich gehe davon aus das da etwas durcheinander gebracht wurde mit dem mindestalter,nicht zu verwechseln mit dem maximalen Dienstjahren die sich ja nur auf das 40.Lebensjahr beziehen.
Und wenn das mindestalter aufgehoben wurde is das wohl ein fehler seitens der ZNWg ...vorrausgesetzt is natürlich das deine verpflichtungszeit nicht übers 40. geht und das eher unwahrscheinlich ist...und in diesem ZNWg wird auch gern mal alles gedreht und gewendet wie mans braucht ^^
Nee, weder durcheinander, noch wurde was gedreht. Die Rechtslage hat sich tatsächlich geändert. Gerhard hat das weiter oben doch verlinkt und auch gegenüber gestellt.
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also demnach is das mit dem 40. lebensjahr hinfällig oder das alter des bewerbers? :o nu bin ich verwirrt
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Die Gesetzesänderung hat länger gedauert als die Vorschriftenänderung. Ist nichts besonderes weil die Gesetzesänderung auch aufwändiger ist. Wenn die Ablehung von "Gerhard" beweisbar mit dem Alter begründet wurde, könnte er mit der Feststellungsklage durchkommen. Aber eingestellt ist er damit noch lange nicht.
@Palix: Warum verwirrt? Lesen Sie doch selbst (http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__40.html).
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Und wenn das mindestalter aufgehoben wurde is das wohl ein fehler seitens der ZNWg
Das wurde ja nicht aufgehoben sondern das Höchstalter wurde heraufgesetzt, genauso wurde die Grenze mit dem vollendeten 40. Lebensjahr für die Verpflichtung von SaZ geändert auf das vollendete 62. Lebensjahr.
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>:( dann hätte ich mich ja länger verpflichten können? würde mit saz12 die 40 überschreiten und hab daher nur ne 8er stelle bekommen.
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Meine Güte, das Gesetz hat sich eben geändert. Wenn es zu meiner Zeit keine Wehrpflicht gegeben hätte, wäre ich wahrscheinlich nie Soldat geworden und alles, was sich daran anschloss auch nicht.
Wenn Sie Ihre Eignung haben stellen Sie halt einen Antrag auf Verlängerung.
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Die Gesetzesänderung war ja auch erst im März 2012, wie ich das so herausgelesen habe.
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@wolverine
Warum den so aggressiv? ???
Das ist ein Forum da werden nunmal Fragen gestellt.
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Als ich mich beworben habe mit jungen 30. wurde mir gesagt das ich knapp an der altersgrenze liege die meiner meinung nach bei 31 oder 32 jahren lag (nicht mehr ganz sicher) und Manschaften und Uffze und nicht über das 40. lebensjahr hinaus geht.
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Und wann war das? Wenn das vor dem 15.03.12 war, gab es ja auch noch einen andere Rechtsgrundlage.
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Wo bin ich denn aggressiv? Ich beantworte die Frage doch auch. Nur diskutieren wir die Gesetzesänderung hier schon ein paar Wochen.
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Nov. Letzten jahres ...hatte mich verlesen
Ab dem 22.03.2012 gelten die neuen Altersgrenzen, in Anlehnung zum Entfall
der Altershöchstgrenze zur Einstellung als SAZ in den Fachdienst ab dem 01.07.2011
hatte das auf den 01.07.2011 bezogen nicht auf den März diesen Jahres.
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@ woverine
sry kam halt so rüber
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Die User hier sind doch nicht von sich aus aggressiv - meistens jedenfalls. Doch darf man von einem anderen User billigerweise verlangen, dass er sich die von wem auch immer hier erhaltenen - auch die anderen Fragenstellern gegebenen - Informationen liest und zunächst sich selbst einmal fragt, ob sein Anliegen damit auch beantwortet wurde.
Wer, wie Sie, @ Palix, mehrfach dieselbe Frage neu formuliert und die erhaltenen Informationen nicht miteinander verknüpft, darf sich doch nicht wundern, wenn die selben Antwortgeber dann ungeduldig werden.
Also, noch einmal zum Mitmeißeln: Das zugrundeliegende Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag Mitte März 2012 geändert,womit dann auch entsprechende Bundesvorschriften anzupassen waren. Wer also vor dieser Gesetzesänderung eingestellt werden wollte oder wurde, konnte nur bis zu einem Eintrittsalter von 32 Jahren und einem Höchstalter von 40 Lebensjahren verpflichtet werden.
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mehrfach? ???
naaajaa ok aber nu weiß ich bescheid
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Die User hier sind doch nicht von sich aus aggressiv - meistens jedenfalls.
Wir haben einen gewissen Lagerbestand der nötigen Tabletten hier, das schränkt die Aggressivität etwas ein.
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Wo ich gestern beim ZNwG West war wurden uns ganzen 17 jährigen gesagt wir könne kein Uffz oder Fw machen (ich habe mich für Fw im Fachdienst beworben) , weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....
Ja wie was hätten die mir ja auch sofort sagen können, das ich aufgrund meines jungen Alters kaum angenommen werde weil ich noch nicht wirklich Führungsqualiäten zeigen durfte.
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Das war vermutluch auch keine allgemeine Aussage des ZNgw sondern auf die gerade anwesenden Prueflinge bezogen. Soll ja auch 17 jaehrige geben die was ausstrahlen.
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Außerdem haben sie ihnen das doch dort gesagt, oder nicht? ;)
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... weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....
Ich denke eher, dass das der ausschlaggebende Punkt war. Wenn es genügend Bewerber eventuell noch mit einem entsprechenden Berufsabschluss gibt, warum sollte die Bundeswehr dann jemanden einstellen, den sie erst noch über eine fast 2jährige ZAW ausbilden muss?
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Also nich direkt gesagt aber zu 2 17 jährigen die sich als Hauptschüler ohne Beruf schon aus prinzip nicht Feldwebel werden können haben das gesagt bekommen.
Bei mir kam am ende auch nur der spruch "Sie glauben doch nicht wirklich das wir bei der Bundeswehr jeden nehmen der frisch aus der Schule kommt".
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... weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....
Ich denke eher, dass das der ausschlaggebende Punkt war. Wenn es genügend Bewerber eventuell noch mit einem entsprechenden Berufsabschluss gibt, warum sollte die Bundeswehr dann jemanden einstellen, den sie erst noch über eine fast 2jährige ZAW ausbilden muss?
Ich finde das dann aber nicht richtig das die mir trotzdem noch ein Mannschaftsdienstposten anbieten, ich mein dafür das ich von anfang an schon immer gesagt habe zum Wehrdiestberater etc das ich nie Mannschafter sein möchte bzw die laufbahn als Mannschafter nur zu erreichen und mich trotzdem zu überzeugen versuchen wie toll es doch sei als Mannschafter.
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Also nich direkt gesagt aber zu 2 17 jährigen die sich als Hauptschüler ohne Beruf schon aus prinzip nicht Feldwebel werden können haben das gesagt bekommen.
Die haben ja auch schlicht die Mindesteinstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Was hätte man sonst sagen sollen? "Sie sind zu blöd zum Lesen!"?
Und hier im Forum gibt es einige, die sich auf Uffz oder Fw beworben und dann doch die Mannschaftslaufbahn angenommen haben. Hätte man es Ihnen nicht anbieten sollen, wenn es eben das war, für das Sie geeignet sind?! Sie können doch immer noch dankend ablehnen.
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Sie müssen dieses Angebot ja auch nicht annehmen. Und was Sie dem Wehrdienstberater gesagt haben und was nirgendwo schriftlich festgehalten worden ist, ist doch beim ZNwG vollkommen irrelevant.
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Und wäre es anders rum gewesen und man hätte dir das nicht Angeboten, dann wäre hier unter Umständen wieder zu lesen gewesen:
"Warum haben die mir dann nicht die Mannschaftslaufbahn angeboten?"
Wie es halt gemacht wird, ist es verkehrt.
Und wie man sich über eine Unverbindliches Angebot so aufregen kann, was man mit einem Satz beantworten kann, ist mir schleierhaft.
Oder spielt da eher die Unzufriedenheit mit, das man nicht das erreicht hat was man sich vorgestellt hat?
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Ja aber ich weiß selber das ich den Computertest sehr gut abgeschnitten habe weil die aufgaben sehr einfach waren.
Eine Gruppensituation gab es nicht im ZNwG obwohl es eigentlich auch dazu gehört hätte (Laut Wehrdienstberater). Beim Sporttest 21 von 24 erreichten punkten Erometertest bestanden...
Psychologen gespräch meiner meinung nach sehr angenehm ich war auch offen und habe mich anständig verhalten und jede frage auch gut und ausführlich beantwortet.
Ja die Unzufriedenheit ging mir bis oben da fragt man sich nach was die bewerten ?
Dazu kam noch ein Abiturient als Mannschafter in Brandbekämpfung beworben, ist 6 jahre lang bei der freiwilligen Feuerwehr und wird als nicht Brandbekämpfungsfähig bezeichnet und abgelehnt.
Also echt mal was ist das für ein scheiß ?
Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.
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Dazu kam noch ein Abiturient als Mannschafter in Brandbekämpfung beworben, ist 6 jahre lang bei der freiwilligen Feuerwehr und wird als nicht Brandbekämpfungsfähig bezeichnet und abgelehnt.
Ja, und? Das Eine hat doch mit dem Anderen genau gar nichts zu tun. Aber ich merk schon, Sie sind der absolute Checker.
Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.
Daher weht also der Wind. Dann lernen Sie eben zivil einen Beruf und bewerben Sie sich danach wieder, wenn Sie dann immer noch Soldat werden wollen.
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Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.
Das wird Ihnen niemand geben und wie gesagt: Heute muss niemand mehr zur Bundeswehr.
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Würde ich ein schriftliches versprechen erhalten worin steht das ich als Mannschafter 100% später Uffz oder besser Fw machen könne damit ich eine Berufsausbildung bekomme, dann würde ich mich auch für die mannschaften entscheiden.
Und genau mit dem Satz hätte ich sie auch abgelehnt. Weil sie definitiv auf eine Berufsausbildung durch die Bundeswehr hoffen, bzw. bestehen.
Warum soll die Bundeswehr ihnen eine Berufsausbildung zugestehen, ganz zu schweigen, dass dafür noch freie Stellen da sein müssen.
Lieber erstmal draussen in die Lehre gehen (sagt man das noch?), erwachsener werden und sich noch einmal Bewerben.
Auch eine angenehmes Gespräch mit dem Psychologen, gute Sporttests usw. sind kein garant auf eine Einstellung.
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Ich finde das gar nicht so disqualifizierend, dass man sich Gedanken um das "Hinterher" macht. Klar ist, dass man natürlich die "Freuden des Soldatseins" mitbucht. Ich stelle mir ganz oft die Frage, ob ich zum Bund gegangen wäre wenn es damals so gewesen wäre, wie jetzt und ob ich dann Fach- oder Truppendienst gemacht und ob mir das Spaß gemacht hätte.
Aber das mit "älter und reifer werden" stimmt auf jeden Fall. Ich musste mit Anfang 20 erst in meine Aufgabe wachsen. Mit 17 oder 18 Uffz ist schon gewagt.
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Wenn man mir bei dem versuch mich umzustimmen, nachdem ich meinen Antrag auf Z12 zurückgezogen hatte, eine 100%ige Zusage zum BS gegeben hätte, wäre ich auch noch dabei.
Gabs nicht und das wars. Deshalb habe ich aber nicht alles schlecht geredet und Rumlammentiert, sonder habe einfach meinen Plan B in die Tat umgesetzt.
Geht natürlich nur, wenn man auch einen Plan B oder sogar C in der Hinterhand hat.
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Ja Plan B setzt nun in Kraft ich werde jetzt dann wohl erstmal bei der RAG als Mechatroniker meine ausbildung machen.
Aber das ist ja nicht das was ich wollte. Ich wollte immer von der Bundeswehr ausgebildet werden aber das ist ja dann wohl unmöglich zumindest in KFZ.
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Wo ich gestern beim ZNwG West war wurden uns ganzen 17 jährigen gesagt wir könne kein Uffz oder Fw machen (ich habe mich für Fw im Fachdienst beworben) , weil wir zu jung sind um Authorität aus zu strahlen und es zu viele Bewerber für KFZ Mechatronik gab....
Ja wie was hätten die mir ja auch sofort sagen können, das ich aufgrund meines jungen Alters kaum angenommen werde weil ich noch nicht wirklich Führungsqualiäten zeigen durfte.
Das mit dem FW im Fachdienst hängt hauptsächlich auch damit zusammen, das sie sich mit ihren 17 Jahren, quasi auf eine Meisterausbildung bewerben, obwohl sie vorher soweit ich weiß nicht in diesem Bereich gearbeitet und wissen ja nichtmal wirklich ob es ihnen liegt. Kfz ist nicht einfach nur "cool am Auto rumschrauben", bei der BW sowieso nicht ;D
Und zu dem Thema : Mit 17 wird man sowieso nicht SaZ 8-13, kann ich einfach nur verneinen.
Ich selbst bin mit 17 SaZ 9 geworden, und kenne auch genug junge SaZ 9 Kameraden, und sogar einen 18 Jährigen als SaZ 12..
Man muss nur die richtige Ausstrahlung haben, und sich gut verkaufen können :D
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Sowas hab ich ja noch nie gehört, da versucht sich wer in die Bundeswehr ein zu klagen.
Der Name "Tanja Kreil" sagt Dir gar nichts? ;)
Ist das die Dame der wir zu verdanken haben das auch Frauen Soldat werden dürfen? Als sie recht bekam wollte sie dann ja gar kein Soldat mehr werden wenn ich mich recht entsinne.
Das mit dem "zu verdanken" hört sich irgendwie etwas böse und negativ an aber ist es nicht gemeint, nicht das mir hier von den weiblichen Soldaten gleich er Kopf abgerissen wird.
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Meines Wissens nach ist sie es doch noch geworden, musste dann aber relativ schnell einsehen, das Die Bundeswehr nicht Germanys next Top Model ist.
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Ach, sie ist doch noch eingetreten? Das wußte ich nicht.
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Eine Klage zum EuGH dauert ein paar Jährchen. Als die Entscheidung kam dürfte sie schon etwas lebensälter gewesen sein und die angestrebte Tätigkeit woanders aufgenommen haben.
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Ich dachte sie wäre nach der erfolgreichen Klage leider einfach ausgemustert worden? ???
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Danach (http://en.wikipedia.org/wiki/Tanja_Kreil) war sie nie dabei.
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Richtig, Sie hatte sich damals auf Initiative ihres Verlobten (damals auch Soldat), auf eine Stelle als Waffenmechanikerin beworben. Direkter auf damals einer freiwerdenden und noch nicht nachbesetzte Stelle im PzBtl 33.
Nachdem sie mit der Klage vor dem EuGerH gewonnen, hatte wurde ihr eine Stelle angeboten die sie aber nicht mehr angenommen hat, da sie mittlerweile eine Festanstellung in einer zivilen Firma hatte.
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@Gerhard:
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden. Als ich damals wegen einer angeblichen Allergie ausgemustert wurde, habe ich das auch getan, denn eine Allergie war mir und meinen zivilen Ärzten nicht bekannt....
Ich bekam darauf hin die Möglichkeit mich ein zweites mal im BWK vorzustellen und wurde von anderen Ärzten untersucht, die dann keine Allergie mehr feststellen konnten. Und schwups war ich von T5 auf T2 gemustert... Es läuft beim Bund so einiges nicht ganz gerade. Und nen Versuch isses Wert!!;)
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Ich bin momentan auch am überlegen, ob ich mich an den Wehrbeauftragten wenden soll.
Vielleicht nicht unbedingt wegen mir, aber auch für zukünftige Bewerber.
Es geht um das nicht vorhandene Widerrufsrecht als SaZ 2/3.
Finde ich eine Benachteiligung, da es doch mittlerweile sogar auch für FWDL eine Probezeit gibt.
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Vielleicht nicht unbedingt wegen mir, aber auch für zukünftige Bewerber.
Da der WBdBT nicht im Einzelfall entscheidet sondern höchstens Mängel feststellt und diese dann dem Bundestag berichtet, stellt sich dies als Frage nicht.
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Es geht um das nicht vorhandene Widerrufsrecht als SaZ 2/3.
Finde ich eine Benachteiligung, da es doch mittlerweile sogar auch für FWDL eine Probezeit gibt.
Dir ist aber schon bewusst was eine Benachteiligung ist oder? Denn solange alle Personen/Soldaten einer Laufbahn gleich gestellt werden liegt keine Benachteiligung vor. Die Laufbahn RO ist eine eigene Laufbahn, genauso wie die Laufbahn der Offiziere im Truppendienst. Wenn es in der Laufbahn der RO keinen Wiederruf gibt, dann ist das so. Ich frage mich persönlich sowieso wofür wie diese Laufbahn noch haben.
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden
Der Wehrbeauftrage ist eigentlich nur für Soldaten zuständig die sich ungerecht behandelt fühlen, nicht aber für Zivilisten. Das der Wehrbeauftrage sich deines Falles angenommen hat war mehr als Zufall, er hätte nämlich auch einfach sagen können, dass er nicht zustänig ist.
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Wonach dann die Eingabe als Petition auszulegen ist, an den dafür zuständigen Ausschuss geht und über diesen Weg in´s BMVg geleitet und dort - sachgleich zu einer Eingabe - bearbeitet wird. ;)
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@Gerhard:
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit deinem Problem an den Wehrbeauftragten Im Bundestag wenden.
Habe ich.
Die waren auch zuständig dafür, so lange keine Klage bei Gericht eingereicht wird, da die Legislative ( Bundestag )
sonst mit der Judikative ( Gericht ) für das ergehende Urteil verantwortlich wären. Das ist hier nicht erlaubt, wegen der Gewaltenteilung.
Der Weg über das Gericht ist in meinem Fall der richtigere, da der Einfluss des Wehrbeauftragten in bestimmten Fällen eher begrenzt ist. Das kommt auch immer darauf an, welche Partei ihn stellt.
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Haben Sie eigentlich selbst verstanden was Sie da jetzt geschrieben haben?
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Montesqieu würde sich im Grabe umdrehen...
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Montesqieu würde sich im Grabe umdrehen...
Haben Sie eigentlich selbst verstanden was Sie da jetzt geschrieben haben?
Tja, es gibt gute und weniger gute Tage zum schreiben. ;)
Edit.....