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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 81 
 am: 15. April 2024, 11:11:52 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von xnos
- ROA-Modul 1 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- ROA-Modul 2 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- RD vom 1.7 bis 16.7.
= 42 Tage

@seltsam_: Das heißt die oben stehende Planung eines Reservedienstes im Kalenderjahr fiele unter das Arbeitsplatzschutzgesetz bzw. unter § 10, richtig?

 82 
 am: 15. April 2024, 10:22:03 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Es ist richtig, dass die russische Armee zu ziemlich einfachen und "altbackenen" Taktiken übergegangen ist - aber gerade das IST ja ein Lerneffekt! Nachdem ihr ursprünglich geplanter 3-Tage-Blitzkrieg krachend gescheitert ist, und die Kombination "Artillerie + Drohnen überall" schnelle (und unbemerkte) operative Bewegungen schwierig macht, hat die russische Armee eben gelernt, dass genau das "alte Zeug aus dem WK2" wenigstens noch halbwegs funktioniert: massenhaft Artillerie, massenhaft Infanterie, Verluste ignorieren und steter Tropfen höhlt den Stein...

Und ohne westliche Waffenhilfe kann die Ukraine dieser Taktik, die voll auf zahlenmäßige Überlegenheit setzt, eben nur begrenzt etwas entgegen setzen.

 83 
 am: 15. April 2024, 09:36:14 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von panzerjaeger
Zitat
- ROA-Modul 1 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- ROA-Modul 2 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)

Wie viele RD-Tage pro ROA-Modul anfallen hängt im Übrigen auch von der jeweiligen Schule ab:

An der OSH sind es 2 x 4 (Mo. - Do.) + 1 x 6 (So. - Fr.) = 14 RD-Tage (davon 13 Werktage)
An der OSLw hingegen 2 x 5 (Mo. - Fr.) + 1 x 6 (So. - Fr.) = 16 RD-Tage (davon 15 Werktage)
Die SanAK funktioniert noch anders, denn da gibt es nur zwei Präsenzphasen pro Modul.

 84 
 am: 15. April 2024, 08:53:15 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von seltsam_
Es gilt der Zeitraum, in dem man laut Bescheid herangezogen wird. In dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, da findet keine Unterscheidung zwischen Werktagen oder Sonn- und Feiertagen statt.

 85 
 am: 15. April 2024, 04:15:11 
Begonnen von Ben33 - Letzter Beitrag von Ralf
Es stellt sich doch die Frage, warum ich meine eigenen BFD-Mittel aufwenden soll und die Doppelbelastung Dienst und Abendschule machen soll mit deswegen einer größeren Chance zu scheitern, wenn ich stattdessen dieses in Vollzeit machen kann.
Das Argument "früher der Truppe zur Verfügung zu stehen" trägt doch auch nur dann, wenn ein DP unbesetzt ist. Die DP werden doch so ausgeschrieben, dass die Ausbildungszeiten mit DP-Besetzung passen, d.h., dass jemand mit einem Zivilberuf nicht auf DP gehen kann, die eben erst in 3-4 Jahren zur Verfügung stehen,
Inwiefern das veraltet sein soll, weiß ich nicht, denn es wird ja "nur" auf die zivilen Prüfungen vorbereitet. Die Statistiken dich ich kenne, liegen mindestens auf dem Bestehensniveau ziviler Prüflinge und öfters auch mal darüber.

Aber um die Frage ging es dem TE eigentlich auch nicht, oder?

 86 
 am: 14. April 2024, 22:30:49 
Begonnen von Ben33 - Letzter Beitrag von T108
Weil die gleiche Ausbildung über der BFD nur 12 Monate dauert, mit dem gleichen Abschluss.
Das System ZAW ist zu größten Teil veraltet, nicht mehr Zeitgerecht.
Wäre Quatsch dafür 2 Jahre lang irgendwie in Deutschland zu hocken. So ist der angehende Feldwebel auch viel schneller für die Truppe verfügbar.

 87 
 am: 14. April 2024, 21:56:41 
Begonnen von xnos - Letzter Beitrag von xnos
Moin!

„Wird der Wehrpflichtige zu einer Wehrübung auf Grund freiwilliger Verpflichtung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes) einberufen, so gelten die §§ 1 bis 4 und 6 bis 9 nur, soweit diese Wehrübung allein oder zusammen mit anderen freiwilligen Wehrübungen im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.“

Was genau sind sechs Wochen?

42 Tage, weil 6 x 7 Tage auch unabhängig von Wochenenden oder 30 Werktage, weil 6 x 5 Werktage.

Oder anders gefragt, fiele folgende Planung eines Reservedienstes im Kalenderjahr unter das Arbeitsplatzschutzgesetz:

- ROA-Modul 1 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- ROA-Modul 2 = 13 Werktage (2 x mo-do & 1 x mo-fr)
- RD vom 1.7 bis 16.7.
= 42 Tage

Vielen Dank für Rückmeldungen! :)

 88 
 am: 14. April 2024, 19:28:51 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von F_K
WENN dienstpostengerecht auf passender Ebene verwendet, KANN man diese Tage anrechnen.

 89 
 am: 14. April 2024, 18:56:01 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von StefanD
Eine Frage die mich brennend interessiert:

Ich war bisher nicht beordert und habe trotzdem immer wieder mal geübt, werden diese Tage für die Beförderung mitgerechnet, falls das mit meiner Beorderung was wird? Oder ist das nur einfach "Danke, das Sie da waren"? In den mir bekannten Quellen, finde ich dazu nichts, abgesehen vom Grundsatz: ohne Beorderung keine Beförderung.

 90 
 am: 14. April 2024, 14:22:03 
Begonnen von AnonymerForennutzer - Letzter Beitrag von AnonymerForennutzer
Also ginge 2 nicht gemäß: "Mietverträge in klassischen Wohngemeinschaften: werden im Rahmen einer Wohngemeinschaft lediglich Mietverträge für Teile der Wohnung abgeschlossen (Bspw. 1 Zimmer und Mitbenutzung/ gemeinschaftliche Nutzung von Küche und Bad), kann unter der Voraussetzung, dass es sich insgesamt um eine Wohnung handelt (amtlicher Grundriss ist vorzulegen) und der Vermieter nicht auch Bewohner dieser Wohnung ist, dem Berechtigten bestätigt werden, dass er über eine Wohnung i. S. des BUKG verfügt." Denn die Eigentümer des Hauses bzw. Vermieter würden dieses dann ebenfalls bewohnen. In meinem Fall würde ich allerdings über ein eigenes Bad und Küche verfügen, jedoch sind diese mit dem Rest des Hauses verbunden (Treppe) und somit wäre diese Möglichkeit dann ausgeschlossen, da die Vermieter es "mitbewohnen", richtig?

Und 3 sollte dann funktionieren, wenn man neben dem Elternteil als gleichberechtigter Mieter in den Mietvertrag aufgenommen wird, richtig?

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