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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: PantherV am 22. November 2016, 14:51:13
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Hallo,
kurze frage zur Versicherung/Steuerklasse nach den DZE.
Was muss man beachten oder welche Versicherung braucht man nach seinen DZE wenn man in einer Umschulung sich befindet? Der Betrieb muss mich ja mit in die Versicherung nehmen?
Dann ist die frage 70% 30% ? Oder bin ich komplett aus der Beihilfe draußen und zu welchen Arzt muss oder darf ich denn gehen?
Man bekommt nach den DZE natürlich umschulungsgehalt, dieses wird ja versteuert (Klasse 6) Gibt's da ein Formular oder Schreiben worauf die Betriebe achten müssen? Oder ist das damit abgesegnet, wenn man das Formular bekommt vom Bund zwecks Dienstzeitversorgung etc.?
Es ist alles so kompliziert wenn man wirklich nicht damit zurecht kommt. Es gibt 1000 Zettel aber bei keinen steht wirklich auf Neu Deutsch drin wie man es wirklich angehen muss damit man es auch versteht.
Würd mich euch um eure Hilfe beten..
Vielen Dank :)
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Oder bin ich komplett aus der Beihilfe draußen
Wann hast Du Beihilfe erhalten?
Was muss man beachten oder welche Versicherung braucht man nach seinen DZE wenn man in einer Umschulung sich befindet?
Versicherungen sind vom persönlichen Wünschen und Vorlieben abhängig - manche Versicherungen sind Pflicht.
auf Neu Deutsch drin
Welche Sprache ist denn das?
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Oder bin ich komplett aus der Beihilfe draußen
Wann hast Du Beihilfe erhalten?
Natürlich meinte ich Truppenärztliche Versorgung.
Was muss man beachten oder welche Versicherung braucht man nach seinen DZE wenn man in einer Umschulung sich befindet?
Versicherungen sind vom persönlichen Wünschen und Vorlieben abhängig - manche Versicherungen sind Pflicht.
Also dann ganz normal die Pflichtversicherungen da immer eine Privatversicherung mit angeboten wird, diese ist aber nicht Pflicht sondern fällt unter Wünsche?. Dann gehe ich natürlich nach DZE zu einen Hausarzt?
auf Neu Deutsch drin
Welche Sprache ist denn das?
Damit meine ich das Rechtsdeutsch mit allen § usw. da es für Laien manchmal leider schwer zu verstehe ist..
Wird die Übergangsbeihilfe (Abfindung) eigentlich in die Rentenversicherung nachgezahlt oder ist dieses wider was anderes?
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Eine Abfindung hast Du nicht erhalten - und die Übergangsbeihilfe ist nicht sozialversicherungspflichtig - also werden davon auch keine Rentenbeträge abgeführt.
Wenn Du meine (Nach-) Fragen nicht beantwortest, werde ich dies bei Deinen auch nicht machen.
Es wäre auch schön, wenn Du in "normalem" Deutsch schreiben könntest (so mit Rechtschreibung, ganze Sätze, Satzzeichen, und so ...)
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Die Übergangsbeihilfe kann in die Rentenversicherung einbezahlt werden, muss sie aber nicht...
Sie können das Geld auch auf den Kopf hauen, anlegen, sparen... quasi zur freien Verfügung.
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Die Übergangsbeihilfe kann in die Rentenversicherung einbezahlt werden, muss sie aber nicht...
Sie können das Geld auch auf den Kopf hauen, anlegen, sparen... quasi zur freien Verfügung.
Wird die Übergangsbeihilfe erstmals überwiesen und dann kann an selbst entscheiden oder muss man dafür ein Formular ausfüllen etc.?
Grüße