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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: tagura612 am 17. Januar 2019, 14:20:55
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Hallo, bin durch meine Internetrechereche auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann:
Ich bin momentan noch aktiver Soldat und habe mich jetzt für den öffentlichen Dienst beworben und auch eine Zusage erhalten.
Im Rahmen der Beamtentauglichkeitsuntersuchung soll dann auch meine G-Akte angefordert werden.
Um mir im Vorfeld selber einen Überblick über meinen Gesundheitsstatus und potentielle Hindernisse zu verschaffen, bin ich mit meinem Truppenarzt meine G-Akte durchgegangen.
Dabei fiel mir auf, dass ein privater Sportunfall (Fingerverletzung), mit welchem ich mich während eines Lehrgangs Neukrank gemeldet hatte (hatte keinen Status zur Folge), nicht in der Akte vermerkt war.
Der Arzt maß dem keine große Bedeutung zu.
Ich finde aber, dass das schon dokumentiert sein sollte.
Darum meine Frage:
Kann man diese Unterlagen noch irgendwo (z.B. in der SanStaffel vom Lehrgangsort oder im Medizinischen Archiv in Andernach) bekommen?
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Wenn überhaupt, dann bei der SanEinr, wo die Behandlung erfolgte. Aber mit wenig Chancen...
Nach Andernach kommen die SanUnterlagen erst nach DZE. Somit kann dort nichts vorliegen.
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Danke für die schnelle Antwort. Werde es dann mal dort probieren.
Dachte aber immer, dass dieses Archiv in Andernach alles mitplottet und so auch ganze G-Akten neu ausstellen kann!?
Naja, scheinbar falsch gedacht 😉
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Wie soll Andernach das denn "mitplotten"? Offenbar sind die Unterlagen nicht in deinem SanZentrum angekommen. Wird wohl weg sein.
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Ok :-\
Vielen Dank für eure Antworten.
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Ist doch jetzt auch kein Drama. War doch offensichtlich eine Bagatellverletzung und auch ohne Zusammenhang mit dem Dienst.
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Hallo,
wo wir schon beim Thema sind, frage ich mich wie das bezüglich Weitergabe der G-Akte aussieht, wenn man nach DZE nachversichert wird? Im zivilen Leben ist es ja so, dass alle relevanten Daten, wie z.B. Arztbesuche etc., in die Akte der Krankenkasse aufgenommen werden. Geschieht die Weitergabe automatisch oder muss man sich dann selber darum kümmern, falls überhaupt erforderlich?
Ist jetzt ein bisschen am Thema vorbei, aber interessiert mich halt sehr. ;D
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Nachversichert wird man doch nur in der Rentenkasse. In der Krankenkasse wäre mir neu.
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Achso ich dachte in beiden. Man lernt nicht aus.
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Was soll den bei der Krankenkasse nachversichert werden? Soll die Bundeswehr nachträglich Beiträge zur Krankenkasse zaheln, für Zeiten in denen Sie dort gar nicht versichert waren?
Nachversicherung in der Rentenversicherung heißt, das die Bundeswehr für die Zeit die Sie dort waren, Versichrungsbeiträge nachträglich an die Rentenkasse für Sie abführt. Denn während der Dienstzeit werden ja keine Rentenbeiträge bezahlt.
Solch eine Nachversicherung fällt allerdings weg, wenn Sie nach der Dienstzeit direkt in ein Beamtenverhältnis wechseln.
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In der zivilen Akte der KK steht nur was abgerechnet wurde. Sonst nichts. Das ist nicht it der G-akte vergleichbar.
Wichtige Daten (Arztbriefe, Krankenhausberichte etc) aus der G-akte solltest du dir vor DZE kopieren lassen.