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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: gondolino am 15. April 2017, 17:04:13

Titel: Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 15. April 2017, 17:04:13
Hallo,

in knapp zwei Wochen werde ich meinen Dienst, im 9 Stunden entfernten Sachsen, als SaZ 8 Mannschafter antreten, um dort meine AGA zu absolvieren.

Daher wollte ich vorab von einigen Veteranen unter euch in Erfahrung bringen, welche monatlichen Kosten auf einen zukommen, wie Beispielsweise Verpflegungsgeld, Unterkunftskosten, usw.

Der Grund hierfür ist ganz einfach: Ich möchte im Voraus meine Finanzen und meine Zukunft besser planen können, sodass mich keinerlei negative Überraschungen überkommen können, da ich doch schon gerne Struktur im Leben besitze und während der AGA mich auch gänzlich darauf konzentrieren möchte und nicht auf meine Finanzen.

Falls eine Solche Fragestellung bereits im Forum aufgetreten und beantwortet wurde, habe ich diese zu meinem Bedauern leider nicht ausfindig machen können.

Ebenfalls würde ich dann gerne die Gunst der Stunde nutzen und erfragen, welche FE´s erworben werden können/müssen, als Kf G für den Eagle IV sowie M600 (Sind zwei von den restlichen aufgelisteten Anforderungen des Dienstpostens).

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es die Dienst-FE Kl G so oder so sein wird, jedoch ist meine Fragestellung, ob diese beispielsweise auch die FE Kl C o.Ä. beinhaltet und zu welchem Zeitpunkt diese erworben werden würde.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten!
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: mailman02 am 15. April 2017, 18:23:21
Auf jeden Fall wird eine Pflegepflichtversicherung benötigt, da diese die Bw nicht übernimmt.

Dann eine Anwartschaft sofern man das möchte..

Unterkunftskosten kommt drauf erst mal auch auf das alter an.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: chewbaccaxD am 15. April 2017, 18:38:28
Wenn du unter 25 bist und damit automatisch zum Wohnen in der GU verpflichtet bist, zahlst du "automatisch" für deine Stube.
Solltest du darauf verzichten, weil du täglich zu deiner Wohnung heimkehrst, kriegst du knapp über 100 Euro ausgezahlt.

Über 25 richten sich die Kosten für die Stube nach Dienstgrad, Größe und Belegung.

Verpflegung richtet sich ja nach dir. Je nachdem wie viele Mahlzeiten du einnimmst. Ich glaube der Tagessatz für alle drei Mahlzeiten liegt bei 9 Euro.
Ist deine Stammeinheit auch so weit weg?

Wenn du tatsächlich als Kraftfahrer G ausgebildet wirst, brauchst du zuerst die FE C. Kann auch sein dass man dich gleich auf CE schickt.
Kann aber auch sein, dass die Kompanie mit dir etwas anderes vorhat.

Den Zeitpunkt der Führerscheinlehrgänge legt auch die Kompanie fest ;-).

Ach, ich würde dir auch raten dich schon etwas auf deine Finanzen zu konzentrieren.
Kann ganz nützlich sein.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: KlausP am 15. April 2017, 18:41:35
Zitat
... Solltest du darauf verzichten, weil du täglich zu deiner Wohnung heimkehrst, kriegst du knapp über 100 Euro ausgezahlt. ...

Können Sie mir das bitte näher erläutern?
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: chewbaccaxD am 15. April 2017, 18:45:28
Ich erzähle nun mal von mir selber, kann auch über die Feiertage mal auf alten Lohnabrechnungen schauen wie der Posten heißt.

Ich bin ja unter 25 automatisch zum Wohnen in der GU verpflichtet.
Das wurde auch so auf der Gehaltsabrechnung gelistet.

Nun bin ich irgendwann mit 20 ausgezogen und habe mir eine Wohnung angemietet, welche unter 30 Kilometer vom Standort entfernt war.
Antrag auf Befreiung vom Wohnen in der GU gestellt, dem wurde stattgegeben.

Danach habe ich dann eben diesen Posten ausgezahlt gekriegt.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: chewbaccaxD am 15. April 2017, 18:52:25
Ich meine es ist der Posten AnrechnBetr. §39 (2) BBesG

Um genau die Summe, welche mir zuvor abgezogen wurde, hat sich Anfang 2014 mein Gesamtbrutto erhöht.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: KlausP am 15. April 2017, 19:17:48
Genau, Ihr Brutto hat sich "erhöht", weil der Betrag nicht mehr von selbigem abgezogen wurde.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: Taschenrechner am 15. April 2017, 19:42:51
Wenn du nur in der Truppenküche essen gehst, dann wirst du jeden Tag insgesamt etwa 10 Euro für 3 Mahlzeiten von angemessener Qualität los.

Für die Belegung einer Stube wird dir monatlich etwa 100 Euro von den Bezügen abgezogen.

Es ist Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Sowas kostet je nach Anbieter zwischen 10 und 20 Euro pro Monat.

Eine kleine Anwartschaft, welche zwar nicht Pflicht ist, aber wärmstens zu empfehlen, kostet schlimmstenfalls 5 Euro im Monat.

Solltest du in Betracht ziehen, dem Bundeswehrverband beizutreten, dann kostet das pro Jahr ich meine 120 Euro.

Manche Kameraden kaufen sich gleich am Anfang ihrer Dienstzeit den schicksten BMW, den man für Geld kaufen kann. Zum Kilometer schrubben reicht aber auch ein alter 3er Golf. Versprochen.

Zur Pflege der Kameradschaft findet manchmal auch eine gesellige Runde statt. Ist meistens günstiger als, sofern vorhanden, die Bars in der Umgebung, kostet aber auch Geld und gehört wie ich finde einfach dazu.

Die Kosten deines normalen Lebens fallen natürlich auch an.

Da du mehrere Stunden Entfernung zum Dienstort erwähnt hast, möchte ich dir empfehlen, dich um deine Steuererklärung zu kümmern. Ich möchte hier keine Schleichwerbung machen, aber es gibt einen bestimmten Lohnsteuerhilfeverein, der sich auf die Bundeswehr spezialisiert hat und dir jedes Jahr viel Geld vom Finanzamt zurückholt.

Wenn du es darauf anlegst, kannst du beim Bund wirklich günstig leben.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 15. April 2017, 20:26:11
Echt beeindruckend wie schnell ihr antwortet. Vielen Dank nochmals dafür!

Das heißt also, von der Besoldung werden etwa 100€ für die Unterkunft sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen.

Beides wird in meinem Fall zutreffen, da ich noch unter 25 bin und selbst in der Stammeinheit, welche knappe 140km von meiner Wohnung entfernt ist, Werktags verbleiben werde.

Zu den etwa 300€ kommen dann noch ca. 10€ für die Pflegeversicherung sowie 5€ für die Anwartschaft, womit man dann insgesamt 315€ alles für den Dienst abgedeckt hätte.

Falls ein Logikfehler meines Gedankenguts auffällt, bitte darauf aufmerksam machen  :P


Zu meiner Frage mit den FE´s: Da ich ja nun dank euch weiß, dass man zuerst Kl C bzw. CE  o.Ä. erwerben muss, um Kl G reif zu sein, stellt sich mir die Frage, ob man die normale Kl B dafür benötigt.
Meines Wissens nach, benötigt man Kl B um Kl C oder höher erwerben zu können, oder?  ???

Recht interessant, dass ich so "viele" FE´s erwerben muss, obwohl Kraftfahrer nicht meine Hauptverwendung sondern lediglich eine der Anforderungen ist  ;D 8)
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: KlausP am 15. April 2017, 20:30:36
Zitat
... sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen. ...

Bei der Truppenverpflegung läuft das anders. Da bekommen Sie eine Chipkarte. Die laden Sie mit einer bestimmten Summe (das ist Ihre Entscheidung, wie viel) am Terminal (meist im Eingangsbereich zum Sppiesesaal) auf. Nach dem Empfang Ihrer Verpflegung lassen Sie die Chipkarte an der Essenausgabe einlesen und der Betrag für die Teilmahlzeit wird wie bei einer Prepaid-Karte abgebucht.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: KlausP am 15. April 2017, 20:31:40
Streiche: "Sppiesesaal"

Setze: "Speisesaal"
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 15. April 2017, 20:34:17
Zitat
... sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen. ...

Bei der Truppenverpflegung läuft das anders. Da bekommen Sie eine Chipkarte. Die laden Sie mit einer bestimmten Summe (das ist Ihre Entscheidung, wie viel) am Terminal (meist im Eingangsbereich zum Sppiesesaal) auf. Nach dem Empfang Ihrer Verpflegung lassen Sie die Chipkarte an der Essenausgabe einlesen und der Betrag für die Teilmahlzeit wird wie bei einer Prepaid-Karte abgebucht.

Vielen Dank für die Information.

Aufjedenfall ein besseres System, als wie jeden Monat einen festen Betrag zu zahlen, irrelevant ob man Speist oder nicht, aus welchen Gründen auch immer. Gefällt mir bestens!  :)
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: mailman02 am 15. April 2017, 20:48:48
Zitat
Beides wird in meinem Fall zutreffen, da ich noch unter 25 bin und selbst in der Stammeinheit, welche knappe 140km


Nur als "Einwurf" auch aus U25 kann es aufgrund von Unterkunftsmangel sein, das man von der Pflicht "befreit" wird. Aber erst mal abwarten.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: Getulio am 15. April 2017, 22:24:04
Das heißt also, von der Besoldung werden etwa 100€ für die Unterkunft sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen.

Wobei ich denke, dass es jedenfalls nach der GA eher lebensfremd ist, davon auszugehen, dass man alle 3 Mahlzeiten ausschließlich in der Truppenverpflegung zu sich nimmt. Da würde ich demnach eher mehr als 9 Euro pro Tag kalkulieren.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: funker07 am 16. April 2017, 13:12:52
Bekommst du Trennungsgeld bzw wird deine Wohnung anerkannt? Dann solltest du Trennungsgeld bekommen und nichts für die Stube zahlen. Der Anrechnungsbeitrag, der dein Brutto erhöht, beibt aber meines Wissens bis 25. Da kennen sich hier aber einige besser aus.

Zum Führerschein:
Bei Bedarf bekommst du den Lehrgang B Anfänger. Danach 6 Wochen CE und danach 2 Wochen G. Ob du aber wirklich so ausgebildet wirst und wann Lehrgangsplätze frei sind, siehst du erst später.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 16. April 2017, 13:23:27
Bekommst du Trennungsgeld bzw wird deine Wohnung anerkannt? Dann solltest du Trennungsgeld bekommen und nichts für die Stube zahlen. Der Anrechnungsbeitrag, der dein Brutto erhöht, beibt aber meines Wissens bis 25. Da kennen sich hier aber einige besser aus.

Zum Führerschein:
Bei Bedarf bekommst du den Lehrgang B Anfänger. Danach 6 Wochen CE und danach 2 Wochen G. Ob du aber wirklich so ausgebildet wirst und wann Lehrgangsplätze frei sind, siehst du erst später.

Meine Wohnung ist aufjedenfall anerkannt, da ich bereits den Mietvertrag abgeben sollte, während des EAV und mir dies anschließend bescheinigt worden ist.
Allerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?
Denn in dem Schreiben "Anforderung der Dienststelle" wird genannt, dass kein Umzug zugesagt wird.  :o

Daher gehe ich dann mal doch davon aus, dass ich Trennungsgeld beziehen kann (Hoffentlich)  ::)
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: KlausP am 16. April 2017, 13:31:58
Zitat
Allerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?

Ja. Wenn dort steht, dass dioe Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird, sind Sie mit Dienstantrit trennungsgeldberechtigt. Wie das dann mit der Beantragung läuft, erklärt der zustäändige Rechnungsführer.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 16. April 2017, 19:47:28
Zitat
Allerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?

Ja. Wenn dort steht, dass dioe Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird, sind Sie mit Dienstantrit trennungsgeldberechtigt. Wie das dann mit der Beantragung läuft, erklärt der zustäändige Rechnungsführer.

In dem Schreiben "Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i.S. des § 10 Abs. 3 BUKG aus Anlass der Einstellung" steht wortwörtlich geschrieben:
"Hiermit wird bestätigt, dass sie/er eine Wohnung i.S. des § 10 Abs. 3 BUKG (VMBI 1991 S.34) eingerichtet hat."
ebenso wie;
"Im Fall der Einstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnung zum Dienstort nicht an. Die o.a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden."

Die Thematik rund um das BUKG find ich z.Z. etwas komplex, deshalb nun meine Rückmeldung diesbezüglich, in der Hoffnung auf vorzeitiger Aufklärung..  :-[
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: Ralf am 16. April 2017, 20:08:30
Und auch der Aufforderung zum Dienstantritt steht, dass die UKV nicht zugesagt wurde?
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 16. April 2017, 21:19:06
Und auch der Aufforderung zum Dienstantritt steht, dass die UKV nicht zugesagt wurde?

Dort steht:
"Die UKV mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort für die AGA wird nicht zugesagt."
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: KlausP am 16. April 2017, 21:46:09
Dann passt doch alles. Sie müssen nur darauf achten, dass in allen weiteren Versetzungs- und Kommandierungsverfuegungen die UKV ebenfalls nicht zugesagt wird.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 16. April 2017, 22:36:29
Dann passt doch alles. Sie müssen nur darauf achten, dass in allen weiteren Versetzungs- und Kommandierungsverfuegungen die UKV ebenfalls nicht zugesagt wird.

Super, das hilft mir aufjedenfall schon bestens weiter!

Gibt es einen Regelsatz für das Trennungsgeld, oder wird gar die komplette Miete übernommen?

Wäre dann bis dato meine letzte Frage, da ihr alles super erklärt habt, vielen Dank nochmals!  :)
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: KlausP am 16. April 2017, 22:49:47
Die TG-Sätze stehen in der Trennungsgeldverordnung (einfach mal die Forensuche danach befragen). Mit der Höhe Ihrer Miete hat das NICHTS zu tun.
Titel: Antw:Auf einen zukommende Kosten als SaZ8?
Beitrag von: gondolino am 17. April 2017, 01:43:16
Die TG-Sätze stehen in der Trennungsgeldverordnung (einfach mal die Forensuche danach befragen). Mit der Höhe Ihrer Miete hat das NICHTS zu tun.

Jetzt hab ich das mit dem TG endlich verstanden.  ;D Soweit wären dann alle Fragen die ich hatte geklärt, dank euch.

Vielen Dank nochmals!  :)