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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 31. Juli 2018, 14:07:29 »

Feldjäger wäre da passend. Klar, dass ich keine Ausbildung als Feldjäger bekomme aber wäre es möglich während meiner Wehrübung "im Feldjäger DIenst" tätig zu sein?

Keine Chance. Welchen Mehrwert würdest du denn als Reservist mitbringen? Gar keinen, du würdest der Einheit nur Arbeit machen.

Gruß Andi
Autor: JLo
« am: 29. Juli 2018, 21:32:22 »

Melde dich mal bei deinem zuständigen Landeskommando Auswahl LKdo, die haben bestimmt etwas in eine RSU für dich.
Autor: Verteidiger
« am: 29. Juli 2018, 20:57:34 »

Und die schlechte Nachricht- mit deiner Vorverwendung bist du nicht wirklich attraktiv für die Bundeswehr.
Vollzugsdienst wird kein nutzbarer Beruf sein.
Kannst es ja mal bei den Feldjägern versuchen. Größere Chancen hast du wahrscheinlich eher im Bereich RSU oder in einem der inaktiven Kampfbataillone (gibt´s die überhaupt noch? PzGrenBtl 900-irgendwas war doch mal?)

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe suchen diese Eineheiten in der Loyal immer nach neuen Leuten.
Autor: ulli76
« am: 29. Juli 2018, 20:51:25 »

Und die schlechte Nachricht- mit deiner Vorverwendung bist du nicht wirklich attraktiv für die Bundeswehr.
Vollzugsdienst wird kein nutzbarer Beruf sein.
Kannst es ja mal bei den Feldjägern versuchen. Größere Chancen hast du wahrscheinlich eher im Bereich RSU oder in einem der inaktiven Kampfbataillone (gibt´s die überhaupt noch? PzGrenBtl 900-irgendwas war doch mal?)
Autor: LwPersFw
« am: 29. Juli 2018, 20:36:41 »

Im Internet finden Sie u.a. die Vorschrift A2-1300/0-0-2 "Die Reserve"

Lesen Sie sich dort einmal ein...

Dort u.a. zu finden...


"Reservisten und Reservistinnen sind  während eines  Reservistendienstes  Soldaten bzw.  Soldatinnen der  Bundeswehr  mit  allen damit  verbundenen Rechten und  Pflichten. Während einer  Dienstleistung nach dem  Vierten Abschnitt  des  Soldatengesetzes ruht  ein Arbeitsverhältnis.  Beamte  und  Beamtinnen  sind  in  dieser  Zeit  mit  Bezügen  beurlaubt.  Bei Arbeitnehmern  und  Arbeitnehmerinnen im  öffentlichen  Dienst  erfolgt  eine  Fortgewährung  des Arbeitsentgeltes  bzw.  der  Bezüge durch  den Arbeitgeber  bzw.  den Dienstgeber  für  bis  zu sechs Wochen im  Kalenderjahr  (§  16 Abs.  4  i.V.m.  §  10  Arbeitsplatzschutzgesetz  (ArbPlSchG))."
Autor: Mario113
« am: 29. Juli 2018, 20:20:27 »

Hallo,

ich arbeite im Vollzugsdienst bei einer Kommune in NRW als Angestellter. 2012 hatte ich als FWDLer 23 mein DZE.

Ich interessiere mich dafür als Reservist wieder zu dienen.

Meine Fragen:

-Hat man generell Anspruch dafür oder musst mein Dienstherr zustimmen?
-Wie läuft die Bezahlung ab?
-Ich war PzGren. aber aufgrund meiner aktuellen Tätigkeit, wäre ich lieber gern in dem Bereich. Ist es möglich sich die Truppengattung auszusuchen? Feldjäger wäre da passend. Klar, dass ich keine Ausbildung als Feldjäger bekomme aber wäre es möglich während meiner Wehrübung "im Feldjäger DIenst" tätig zu sein?
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