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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 12. Dezember 2017, 13:42:58 »

Ich könnte auch im FBZ wegen meiner Frage anrufen aber dafür schäme ich mich ein wenig,weil es ja hier um Geld geht.

Dafür brauchst du dich nicht zu schämen. Immerhin kann es ja während der Partner im Einsatz ist durchaus mal finanzielle Schieflagen geben, denen begegnet werden muss.
Und auch über solche Situationen kann man mit den Ansprechbpartnern bei der Bundeswehr reden - sollte man sogar. Wenn der Partner sich im Einsatz nicht auf seinen Auftrag konzentrieren kann, weil zu hause die Welt untergeht ist das für keinen der Beteiligten gut.

Gruß Andi
Autor: CIRK
« am: 12. Dezember 2017, 12:31:29 »

Es besteht vom ersten bis zum letzten Tag im Einsatzland Anspruch auf den AVZ. Der AVZ wird monatlich nachträglich von Amts wegen ausbezahlt. Da sich die Verwendungsverhältnisse während eines laufenden Einsatzes ändern können und damit auch die AVZ-Stufe, wird der AVZ immer unter Vorbehalt gezahlt. Die Schlussabrechnung erfolgt am Ende des Einsatzes, so dass es auch zu Nachzahlungen kommen kann.

Die angesprochene Änderung bedeutet, dass AVZ auch bei einsatzgleichen Verpflichtungen gewährt werden kann.
Autor: Nici84
« am: 12. Dezember 2017, 12:18:39 »

Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich habe eine Frage zum AVZ,da mein Mann sich gerade im Einsatz befindet.
Ich könnte auch im FBZ wegen meiner Frage anrufen aber dafür schäme ich mich ein wenig,weil es ja hier um Geld geht.
Hier meine Frage:Gibt es aktuell Änderungen was dem ersten Abschlag betrifft?
Aus Erfahrungen wissen wir es gab den ersten Abschlag schon nach 11-14 Tage...ist das noch so?
Weil es wurde meinen Mann schon gesagt es gebe dies bezüglich Änderungen aber welche genau wurde ihn nicht mit geteilt.
Kann mir jemand vielleicht weiter helfe?Das wäre sehr nett,danke schonmal!
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