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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 11. Januar 2018, 15:21:37 »

Im §29 SLV stand das noch nie. Es stand in der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 und hier wurde es in der Tat mit der letzten Änderung rausgenommen.
Nunmehr ist nur noch ausgeschlossen:
Zitat
Von einer Zulassung ist regelmäßig ausgeschlossen, wer an einem anderen Auswahlverfahren zu einer der Laufbahnen der Offiziere wegen mangelnder Eignung ohne Erfolg teilgenommen hat.
Der Passus mit der Schulbildung ist Geschichte.
Autor: OMLT
« am: 11. Januar 2018, 14:13:05 »

Ich will keinesfalls Ralfs Expertise in Frage stellen, sondern nur vortragen wie sich die Lage bei mir darstellte.

Das einfachste wird sein, wie schon mehrmals empfohlen: zum S1 gehen und informieren, oder einen formlosen Antrag beim DV abgeben.

Horrido
Fabi
Autor: OnkelHeinrich
« am: 11. Januar 2018, 13:40:03 »

Dann sind Ralf`s Informationen entweder nicht korrekt, oder es hat sich etwas geändert?!? Wobei Februar 2017 (für die Bw) nicht sehr lange her ist.
Ich bin aber auch sehr froh, dass KlausP das mit seinem Beitrag noch einmal untermauern wollte.

Im entsprechenden §29SLV steht auch nichts von solchen Voraussetzungen / Ausschlusskriterien.
Autor: OMLT
« am: 11. Januar 2018, 13:33:42 »

Ich bin Abiturient (allgemeine Hochschulreife Bayern 2004) war zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Februar 2017) nach § 29 SLV 32 Jahre alt, Berufssoldat und OFähnr (FD). Antrag ging durch, ich wurde nach Köln eingeladen und habe dort auch (sehr gut) bestanden. Warte nun auf eine Einladung zum MAL dieses Jahr, dies ist ja die nächste Schwelle -> begrenzte Anzahl an Lehrgangsplätzen

Was will ich damit sagen: auch mit Abitur kann man nach §29 eingeladen werden.


Horrido
Fabi
Autor: KlausP
« am: 11. Januar 2018, 13:09:27 »

Das bedeutet also im Umkehrschluss: Die Bildungsvoraussetzung ist - Ich habe kein Abitur, bzw. kann mich nur mit einem Realschulabschluss bewerben??

Das hat Ralf aber schon geschrieben:

Vor allem, weil der §29 SLV nicht für Personal vorgesehen ist, das eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife hat.  Das macht den Beitrag von DasBe noch unverständlicher. ...
Autor: OnkelHeinrich
« am: 11. Januar 2018, 12:15:26 »

Vielen Dank für diese Information!
Mehr wollte ich doch gar nicht wissen :-)
Autor: F_K
« am: 11. Januar 2018, 12:13:09 »

Genau.

Und warum?

Weil die "Guten und Geeigneten", die mit unter 30 Jahren schon über die Bildungsvorausetzungen verfügt haben (also Abitur oder Fachhochschulreife) sich schon beworben haben und sich in der Bestenauslese durchgesetzt haben.

Beim §29 geht es darum, im Rahmen der Durchlässigkeit der Laufbahnen, GANZ WENIGEN UmP, den absoluten "Überfliegern", eine Möglichkeit des Abstieges zu ermöglichen.
Autor: OnkelHeinrich
« am: 11. Januar 2018, 12:02:38 »

Das bedeutet also im Umkehrschluss: Die Bildungsvoraussetzung ist - Ich habe kein Abitur, bzw. kann mich nur mit einem Realschulabschluss bewerben??
Autor: F_K
« am: 11. Januar 2018, 11:21:20 »

@ OnkelHeinrich:

Nach meinem Verständnis können sich über §29 SLV nur UmP bewerben, die eben NICHT die sonstigen Voraussetzungen für eine Bewerbung als OffzTrD "mitbringen".

Wer Abitur oder fachgebundene Hochschulreife hat, sollte sich bis 30 entsprechend bewerben - danach ist "dieser Zug" abgefahren.
Autor: Ralf
« am: 11. Januar 2018, 11:10:30 »

Fachabitur, aber das hat ja nichts mit der Bewerbung zu tun, oder?
Doch. Es gibt ja Bildungsvoraussetzungen.
Autor: Ralf
« am: 11. Januar 2018, 10:54:45 »

Unqualifizierten Beitrag gelöscht.
Autor: OnkelHeinrich
« am: 11. Januar 2018, 10:50:42 »

Fachabitur, aber das hat ja nichts mit der Bewerbung zu tun, oder?
Autor: F_K
« am: 11. Januar 2018, 10:46:35 »

Der "Ungediente" hat, bevor er zum Einplaner kommt, ein Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen und sich im Bestenvergleich durchgesetzt.

Ansonsten, OnkelHeinrich, hast Du Abitur und / oder eine fachgebundene Hochschulreife?

Bewerbung: Formlosen Antrag an S1, der wickelt dass dann ab - ggf. unter Abgabe von Formblättern.
Autor: Rollo83
« am: 11. Januar 2018, 10:32:31 »

Auch das muss der S1Offz wissen und wenn er es nicht weiß muss er sich selber informieren und weiter bilden. Das ist sein Job.
Autor: OnkelHeinrich
« am: 11. Januar 2018, 10:25:58 »

Mit dem traurigen Beispiel ist wohl gemeint, dass ein "Ungedienter" nach dem 2 tägigen Test direkt zum Einplaner marschiert.

Aber das ist ja auch nicht Bestandteil der Frage hier.
Mich würde vielmehr interessieren, wie die Bewerbung abläuft!
Gibt es ein Formblatt wie bei MilFD?

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