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Autor: Benne1895
« am: 09. Januar 2018, 22:57:12 »

Tja schade, dann kann ich wohl nur abwarten.

Danke für die schnellen Antworten!  :)
Autor: Ralf
« am: 09. Januar 2018, 19:00:48 »

Ob du die GA komplett wiederholen musst oder ob die fehlenden Teile nachgeschult werden, hängt von den versäumten Inhalten ab. Das legen deine Vorgesetzten fest. Das Schießen kann ohne weiteres durch die Stammeinheit nachgeholt werden.
Du solltest aber selbst darauf dringen, dass du eine abgeschlossene GA hast. Es macht sich nicht gut in deinem "Lebenslauf", wenn diese fehlt und du ggf. irgendwann Ambitionen hast, weiterzumachen.
Autor: KlausP
« am: 09. Januar 2018, 18:56:42 »

Das kann Ihnen hier niemand beantworten. Möglich ist Alles, die Entscheidung liegt beim KpChef der Stammeinheit in Absprache mit dem der GA-Einheit.
Autor: Benne1895
« am: 09. Januar 2018, 18:43:28 »

Moin Kameraden,

Meine Aga in Seedorf endet bald (mein Gelöbnis am 25.01.2018).

Meine frage: Auf Grund einer ernsten Erkrankung war ich 3 Wochen nicht einsatzfähig und KzH, dadurch verpasste ich das Schießen und die RekrBes... . Ich bin Saz 4 und Voraussetzung dafür ist eine Bestandene AGA richtig? Wie wird es denn mit mir weiter gehen, werde ich die AGA komplett wiederholen müssen, oder werde ich nur das schießen wiederholen? San Ausbildung, Wachausbildung Theorie und Praxis habe ich mit gemacht, wie den Rest auch.

Kann es evtl auch daraus hinauslaufen, dass man das als IT Mannschafter einfach durch gewunken wird? So sagte es der stellv Kp Chef mit glaubhafter Miene, da es die Personelle Lage dort eventuell erlaubt.

Habe viele Fragezeichen im Kopf was das angeht  :-\. Ich hoffe, dass mir einer einer von euch helfen kann.

In diesem Sinne schon mal Glück ab!  ::)
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