Autor: Ralf
« am: 11. Januar 2018, 15:21:37 »Im §29 SLV stand das noch nie. Es stand in der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 und hier wurde es in der Tat mit der letzten Änderung rausgenommen.
Nunmehr ist nur noch ausgeschlossen:
Nunmehr ist nur noch ausgeschlossen:
Zitat
Von einer Zulassung ist regelmäßig ausgeschlossen, wer an einem anderen Auswahlverfahren zu einer der Laufbahnen der Offiziere wegen mangelnder Eignung ohne Erfolg teilgenommen hat.Der Passus mit der Schulbildung ist Geschichte.