Autor: TimTam
« am: 08. Januar 2018, 14:35:14 »Hallo,
kleine Anmerkung. Einen AdA-Schein als solches gibt es so nicht. Es ist eine Prüfung/Nachweis gem. AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung).
Dies wird dann gern als AdA-Schein bezeichnet.
Am Ende vom Tag ist es so wie Ralf schon sagte. Es kann u.U. zu Pluspunkten in der Gesamtbetrachtung führen, aber auch nicht mehr.
kleine Anmerkung. Einen AdA-Schein als solches gibt es so nicht. Es ist eine Prüfung/Nachweis gem. AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung).
Dies wird dann gern als AdA-Schein bezeichnet.
Der AdA ist einer (!) von vier Teilen der Meisterausbildung, also quasi "ein-Viertel-Meister".Die AEVO-Prüfung ist nicht zwingend an eine Meisterausbildung gebunden. Die Zulassung als Ausbilder kann man auch als normaler "Geselle" erlangen.
....Wer also den AdA hat, kann alles ausbilden.Das war einmal. Ausbilden darf nur, wer auch die fachliche Kompetenz nachweist. Sonst dürfte ja auch ein Kfz-Meister den Azubi in der Buchhaltung ausbilden.
Am Ende vom Tag ist es so wie Ralf schon sagte. Es kann u.U. zu Pluspunkten in der Gesamtbetrachtung führen, aber auch nicht mehr.