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Zusammenfassung

Autor: TimTam
« am: 08. Januar 2018, 14:35:14 »

Hallo,

kleine Anmerkung. Einen AdA-Schein als solches gibt es so nicht. Es ist eine Prüfung/Nachweis gem. AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung).
Dies wird dann gern als AdA-Schein bezeichnet.

Der AdA ist einer (!) von vier Teilen der Meisterausbildung, also quasi "ein-Viertel-Meister".
Die AEVO-Prüfung ist nicht zwingend an eine Meisterausbildung gebunden. Die Zulassung als Ausbilder kann man auch als normaler "Geselle" erlangen.

....Wer also den AdA hat, kann alles ausbilden.
Das war einmal. Ausbilden darf nur, wer auch die fachliche Kompetenz nachweist. Sonst dürfte ja auch ein Kfz-Meister den Azubi in der Buchhaltung ausbilden. 

Am Ende vom Tag ist es so wie Ralf schon sagte. Es kann u.U. zu Pluspunkten in der Gesamtbetrachtung führen, aber auch nicht mehr.
Autor: wolverine
« am: 08. Januar 2018, 11:01:32 »

Der AdA ist einer (!) von vier Teilen der Meisterausbildung, also quasi "ein-Viertel-Meister". Und der AdA-Schein wird unabhängig der fachspezifischen Kenntnisse erteilt. Wer also den AdA hat, kann alles ausbilden.
Autor: Ralf
« am: 08. Januar 2018, 05:37:15 »

Nein, das bedingt keinen höheren Dienstgrad. Es kann zu einem Pluspunkt bei der Gesamtbetrachtung führen, je nachdem, wie die Prüfer das sehen und bewerten.
Autor: Padde
« am: 08. Januar 2018, 01:11:52 »

Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen,  welchen Stellenwert der AdA-Schein bei der Bewerbung als Wiedereinsteller hat!?
Besser gesagt, wenn man von der IHK die fachliche Eignung zugesprochen bekommen hat, 3 Berufe ausbilden zu dürfen. Laut IHK ist dies eher selten, da man soviel Berufserfahrung nachweisen muss als hätte man die jeweilige Ausbildung durchlaufen. Kann dies eventuell auch einen höheren Dienstgrad bei der Wiedereinstellung rechtfertigen?

Vielen Dank im Voraus.

LG Patrick "Padde"
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