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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CH53 am 07. September 2009, 12:58:19

Titel: Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: CH53 am 07. September 2009, 12:58:19
Wie sehen die Einstellungschancen für Juristen eigentlich beim Bund aus, also solche mit erstem (Dipl.jur.) oder sogar mit zweitem Staatsexamen (Volljurist)?

Kommen diese - wenn überhaupt - nur für eine Verwendung in der Verwaltung in Betracht (Juristische Abteilungen bei der Bundeswehr oder so)? Oder können diese sogar eine reguläre Laufbahn einschlagen, wobei ihnen das fertige Studium irgentwie besonders angerechnet wird?
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Timid am 07. September 2009, 13:31:56
Es ist prinzipiell möglich, mit entsprechender Vorbildung als Seiteneinsteiger zur Bundeswehr zu gehen - Einstellungsdienstgrad wäre in dem Fall Hauptmann (erstes Staatsexamen/entsprechendes) oder sogar Major (zweites Staatsexamen/Dr. Ing.).

Aber gerade bei Juristen dürfte sich eine Verwendung im Bereich der Rechtsberater anbieten. Das wären aber, meines Wissens nach, Beamte statt Soldaten.

Wie die Einstellungschancen aussehen, kann dir hier aber vermutlich niemand sagen, da der Abschluss an sich nur ein Aspekt ist, der da mit rein spielt.
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: ulli76 am 07. September 2009, 19:22:25
Eine "normale" Laufbahn kann man natürlich auch einschlagen, sofern man noch in der Altersgrenze ist. Das Studium wird dann allerdings nicht gesondert angerechnet.
Allerdings wäre es eine ziemliche Verschwendung einen fertig studierten Juristen z.B. als FA einzustellen.(Meiner persönlichen Meinung nach)
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 09. September 2009, 21:30:38
Es gibt ca. 50 Stellen RB-StOffz in der Bw.
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: miguhamburg am 11. September 2009, 11:26:13
Lieber User CH 53,

die Bundeswehr stellt selbstverständlich auch gerne Juristen ein. Jede Kommandobehörde hat mehrere Rechtsberater - ab der Divisionsebene. Also überall, wo mindestens ein Zweisternegeneral/-admiral die Führung einer Dienststelle hat, gibt es mindestens 2 Rechtsberater, die STAN sieht sogar insgesamt je 4 Rechtsberater vor. Dazu kommen an allen Schulen mehrere Rechtslehrer. Schließlich gibt es Juristen als Richter an den Truppendienstgerichten.

Sämtliche bei der Bundeswehr im Einsatz befindliche Juristen in den o.g. Tätigkeiten sind Beamte der Bundeswehrverwaltung. Die Besoldung ist für den leitenden Rechtslehrer/-berater A 15 (Regierungsdirektor) und für die Rechtsberater/-lehrer A 13/14 (Ober-)Regierungsrat). Die Einstiegsbesoldung erfolgt als Beamter auf Probe (Regierungsrat z.A.) und wird ebenfalls mit A 13 besoldet. Eingestellt werden allerdings ausschließlich Volljuristen.
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 11. September 2009, 11:47:31
Hier wurde doch nach "regulärer Laufbahn" gefragt. Und das wären dann die RB-Stoffz.
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: miguhamburg am 11. September 2009, 11:57:58
Falsch, mein Lieber. Die Normallaufbahn habe ich zuvor beschrieben - und die ist so.

Die Rechtsberater werden im Einsatz, bei Übungen und im V-Fall wie die Truppenverwaltungsbeamten zum Soldaten entsprechend Ihrem Dienstrang eben Major oder Oberstleutnant. Das heißt, der Dienstposten RB-StOffz ist in der jeweiligen STAN als V-geschlüsselt und speist sich aus dem Kreis der in der Bundeswehr beschäftigten Juristen. Das sind dann also Uniformträger auf Zeit.
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 11. September 2009, 12:00:11
Nein - es gibt offiziell Stabsoffiziere (in Uniform) mit der Befähigung zum  Richteramt. Das Rechtsberater der Wehrverwaltung mit militärischem Dienstgrad in den Einsatz gehen, ist mir bekannt.
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: miguhamburg am 11. September 2009, 16:46:07
Hab ich ja auch nicht behauptet, dass es die nicht gibt, Wolwerine, ich wiederhole das nochmal gerne:

Sämtliche in Dienst der Bundeswehr eingesetzte Juristen (und hier im Spezielle Rechtsberater und -lehrer) sind

-  mit zivilen Dienstgraden Regierungsrat, Oberregierungsrat und Regierungsdirektor Beamte der Bundeswehr(verwaltung)
-  wie bei den Truppenverwaltungsbeamten auch gibt es für diese Juristen sog. V-Dienstposten in deren Stäben/Kommandobehörden etc, auf die sie
   wie Reservisten auch beordert sind
-  Bei den Einsätzen, aber auch bei Wehrübungen und natürlich im V-Fall bekleiden diese Beorderten dann den schönen Dienstposten "Rechtsberater Stabsoffizier" und tragen Uniform mit ihrem ihrem zivilen Dienstgrad vergleichbaren militärischen Dienstgrad.

Wenn Sie also einen Uniformträger RechtsberaterStOffz im Einsatz gesehen haben, dann handelt es sich ganz einfach um einen zivilen RB/-lehrer, der für den Einsatz auf diesen Dienstposten zur Dienstleistung abgestellt wird und Uniform trägt.
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 12. September 2009, 16:41:12
Und das ist (bisher) nur für den Einsatz richtig. In Deutschland gibt es unifomierte Stabsoffiziere (Volljuristen) in der Laufbahn RB-StOffz. Die besetzen jeweils drei Dienstposten in der SDBw/PersABw, einige Dienstposten bei PSZ und noch ein paar "Exoten".
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: miguhamburg am 12. September 2009, 17:18:18
...Lassen Sie uns doch noch mal auf die Eingangsfrage zurückkommen: Unserem Mituser hilft doch nun wirklich nicht weiter, dass es eine handvoll Exoten gibt, wie Sie schreiben. Mal abgesehen davon, dass Sie mal in die STAN der genannten Dienststellen schauen sollten. Diese Dienstposten sind ebenfalls V-geschlüsselt. Wenn dort also Juristen in Uniform arbeiten, dann absolvieren sie dort eine Wehrübung...
Titel: Re:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 12. September 2009, 21:22:50
Nein - auch das ist nicht so. Keine Wehrübungen. Und die Ausgangsfrage war gerichtet auf Offiziere in juristischer Verwendung. Da gibt es Dienstposten. Übrigens ganz normale Offiziere des Truppendienst. Auch mit normalen Truppenverwendungen zwischendurch. Somit beantwortet.
Telefonnummern und Dienstleistungen der Abt IV finden sich auf der Homepage der StDstSt Bw im Internet. Dort ist alles umfassend beschrieben...
Der derzeitige Leiter dieser von Ihnen benannten Abteilung entstammt übrigens dieser Laufbahn.

Glauben Sie es endlich oder auch nicht. Ich war einmal für so eine Verwendung geplant, habe mich aber anderweitig entschieden. Aber mir wird das jetzt zu albern.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 06. Januar 2018, 08:45:38
Hallo zusammen,

ich habe eine Anschlussfrage zum Thema StOffz/R: Wie sehen die Verwendungsmöglichkeiten im Verlauf einer solchen Karriere aus? Besteht "nur" die Möglichkeit zwischen den beschriebenen 50 Dienstposten zu wechseln, oder kommen gar "reguläre" Truppenverwendungen in Betracht? Interessieren würden mich dabei auch etwas Spezielverwendungen im Ausland. Gibt es beispielsweise die Möglichkeit zur Arbeit als Militärattache in einer ausländischen Vertretung? Und sogar noch weitergehend: Gibt es eine festgelegte Grenze für StOffz/R Verwendungen? oder wäre - rein theoretisch - eine Verwendung auch über den Dienstgrad Oberst hinaus denkbar?

Mit bestem Dank im Voraus für die Antworten.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: F_K am 06. Januar 2018, 08:54:16
MillAtt sind in aller Regel Berufssoldaten, die auf einem Generalstabslehrgang gewesen sind.

Gelingt dies dem Juristen, kann er MilAtt werden und auch mehr als Oberst.

(Ja, es gibt als Superausnahme auch die Möglichkeit ohne i. G. General zu werden ... )

Dies ist aber nur für die Spitzengruppe möglich - und MilAtt ist auch da unwahrscheinlich.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 06. Januar 2018, 09:51:51
Zitat
Besteht "nur" die Möglichkeit zwischen den beschriebenen 50 Dienstposten zu wechseln, oder kommen gar "reguläre" Truppenverwendungen in Betracht?


Reguläre Truppenverwendungen sind durchaus vorgesehen. Im Idealfall wechselt sich die "juristische" Tätigkeit mit einer Truppenverwendung ab. Die juristische Tätigkeit ist aber nicht vergleichbar mit der eines Rechtsberaters. Insbesondere macht der StOffz R keine Rechtsberatertätigkeit. Er ist vielmehr im Personalgeschäft eingesetzt und kümmert sich um Personal- und Verwaltungsangelegenheiten. Dafür hat er aber die Möglichkeit, wie ein regulärer Truppenoffizier in der Truppe tätig zu sein.

Wer also als Jurist wert darauf legt, Soldat zu sein, der sollte StOffz R werden. Wer hingegen wert darauf legt, Rechtsberatung und Rechtslehre zu leisten und im Disziplinarwesen etc. tätig zu sein, der sollte lieber ziviler Rechtsberater bei der Bundeswehr werden.

Zitat
Interessieren würden mich dabei auch etwas Spezielverwendungen im Ausland. Gibt es beispielsweise die Möglichkeit zur Arbeit als Militärattache in einer ausländischen Vertretung?


Theoretisch ist das durchaus möglich. Allerdings sind das keine klassischen Dienstposten für StOffz R. Diese Dienstposten werden eher von regulären Truppenoffizieren besetzt, die auch bereits auf einem Generalstabslehrgang waren.

Zitat
Und sogar noch weitergehend: Gibt es eine festgelegte Grenze für StOffz/R Verwendungen? oder wäre - rein theoretisch - eine Verwendung auch über den Dienstgrad Oberst hinaus denkbar?

Das ist noch unwahrscheinlicher. Regulär ist bereits nur der Oberstleutnant vorgesehen. Mit Glück kann man auch Oberst werden. Mehr aber in aller Regel nicht.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 06. Januar 2018, 09:52:45
Ach so, Nachtrag:

Das alles gilt nur für Volljuristen. Meines Wissens nach werden Juristen, die nur das erste Examen haben, mangels Verwendungsmöglichkeit nicht eingestellt.

Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 06. Januar 2018, 11:06:33
Besten Dank soweit für die Antworten.

In Hinblick auf die Aufstiegsmöglichkeiten wurde mir bei der Einplanung eröffnet, dass Oberst das reguläre Ziel sei, alles darüber mit Glück verbunden wäre.

Da sich dies von den Aussagen hier unterscheidet: Gibt es hierzu Anforderungskataloge/Laufbahnbeschreibungen irgendwo verschriftlicht?
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Ralf am 06. Januar 2018, 11:56:01
Ja, früher war das in der Förderstrategie BMVg PSZ geregelt. Es kann sein, dass das Nachfolgerpaier die B-1340/47 "Perspektivbestimmung und langfristige Verwendungsplanung" ist.
Die Laufbahnperspektive OffzTrD ist für StOffz ohne LGAN A14 und mit LGAN A16. Mir ist nicht bekannt, dass es für StOffz (R) abweichende Festlegungen gibt.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 06. Januar 2018, 15:52:45
Vielen Dank nochmal. StOffz/R fangen ja im Unterschied zu anderen Stabsoffizieren ja bereits als solcher an, was dann wohl schon ein Unterschied für die Perspektive sein könnte.

Im Einplanungsgespräch hieß es zudem, dass A14 bei durchschnittlicher Eignung nach 3 Jahren erreicht würde. Daher würde ich mich schon wundern, wenn das gleichzeitig mit Anfang 30 das Karriereende bedeuten würde.

Das von dir benannte Dokument konnte ich leider online nicht finden bzw. lediglich eine Referenz darauf.

Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Ralf am 06. Januar 2018, 15:57:27
Du musst bei Regelungen online im IntranetBw schauen.

Auch "normale" OffzTrD können als StOffz eingestellt werden.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: F_K am 06. Januar 2018, 17:45:04
Und JA, Oberstleutnant ist man oft von der Beförderung dazu bis zum Tod.

Bei einem OffzTrD ist der Dienstgrad um die 40 erreichbar - dann kommt ggf. noch OTL A15 (schon oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive) - Oberst können nur wenige werden.

(Schon der A15 benötigt ja einige StOffz "unter sich", um die Stelle zu rechtfertigen ....)
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: DeltaEcho am 07. Januar 2018, 11:45:55
Knapp 50 % aller DP sind A15 oder höher. Da kann man sich die Chance ausrechnen, zudem gibt es viele Kameraden die ab einen gewissen Alter Standortsicherheir der Karriere vorziehen.
Um die 40, ist ziemlich spät, wenn man alles richtig macht kann man mit 35 OTL sein.

Was die Attache DP angeht bewerben kann sich jeder Offz und es wurden und werden auch in Zukunft DP mit Offizieren ohne Generalstabsdienst Ausbildung besetzt.
Zum Teil sind die Attache Dienstposten bei i.G. auch unbeliebt, dass hat aber andere Gründe.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: F_K am 07. Januar 2018, 13:07:44
@ DE:

A15 und höher wird natürlich oft von Generalstäblern "besetzt" - Oberst ist für OffzTrD die Spitzenverwendung, die damit die "Ausnahme" ist.

10 Jahre Offizier ist die Mindestzeit - Einstellung mit 18, mit 21 Leutnant, dann geht es theoretisch mit 31 OberstLt.
Aber um realistische Erwartung richtig zu setzen, habe ich mal "um die 40" genannt, plus / minus ein paar Jahre.

Also: Viele / fast alle OffzTrD erreichen die Perspektive A14, der kleinere Teil (um die 40 %) schafft A15, bleibt damit aber OberstLt.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. Januar 2018, 17:47:43
Meine Herren - und woher haben Sie die Quellen für Ihre Behauptung, inbesondere DE und FK?

Halten wir einmal fest: Unabhängig vom Einstellungsdienstgrad hat @ Ralf die Laufbahnperspektive für (Stabs) Offiziere aufgezeigt: OTL/FK A 14 ohne und O/KzS mit Teilnahme am LGAN. Das gilt für OffzTrDst sowie StOffz (R).

Wie man darauf kommt, dass die SollOrg einen Anteil von 15 Prozent A 15 DP ausweisen, bleibt unerfindlich und ist möglicherweise von der Betrachtung einer einzelnen Dienststell her gerechtfertigt. Allerdings spiegelt das nicht die Realität wieder.

In einem Heeresbataillon findet man genau einen A 15er, den Kommandeur. Sein Vertreter und der S 3 StOffz sind mit A 14 codiert. Bei den Pz/PzGren und PzArtBtl kommt dazu noch der TStOffz. Im dazugehrenden Brigadestab ist der CdS A 15, die restlichen Anteilungsleiter sind A 14er. Bei der Marine ist der Kdr SeeBtl A 15er, sein Vertreter und der S 3 StOffz A 14er. Auf den Schiffen und in den Bootsgeschwaderstäben ist es analog. Das zeigt doch nun sehr deutlich, dass die Behauptung mit den 50 Prozent A 15-DP schlicht Unfug ist.

Von den OTL-/FK-Dienstposten sind rund ein Drittel A 15er, der Rest sind A 14er.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 07. Januar 2018, 19:09:37
Vielen Dank nochmals für alle Antworten.

Mir fällt auf, dass alle Kommentare keinen Unterschied zwischen StOffz/R und regulären Offizieren machen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Einstieg mit A9 bzw A13 das gleiche Ziel haben soll? Leider habe ich keinen Zugriff auf das Intranet, da meine Entscheidung zu der Laufbahn gerade bevorsteht. Ich bitte mich da nicht falsch zu verstehen, aber "nur" zwei Aufstiege bis zur Pension als Regellaufbahn erscheinen mir eher karg.

Zudem fiel mir - in Anbetracht der Debatte hier zu prozentualen Verteilung der Dienstposten nach Entgeltstufe - auf, dass im Haushaltsplan des BMVg erstaunlich viele A15+ und auch im Verhältnis zu anderen obersten Bundesbehörden (selbst ins Verhältnis zur jeweiligen Größe gesetzt) und gar auch B Stellen vorgesehen sind. Mithin tun sich weitere Zweifel auf, dass regelmäßig beim Oberstleutnant Schluss sein soll. Dies auch vor dem Hintergrund - sofern ich die Beiträge hier richtig auffasse - dass StOffz/R im Grunde für jede reguläre Verwendung in der Truppe geeignet wären.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: KlausP am 07. Januar 2018, 19:21:00
Zitat
... Dies auch vor dem Hintergrund - sofern ich die Beiträge hier richtig auffasse - dass StOffz/R im Grunde für jede reguläre Verwendung in der Truppe geeignet wären. ...

Dann haben Sie das aber gründlich missverstanden. Ein als StOffz/R eingestellter Seiteneinsteiger wird z.B. niemals Kdr eines PzGrenBtl (A15) werden, nicht einmal stvBtlKdr (A14).
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 07. Januar 2018, 19:27:23
Der Einstieg des normalen Offz TrDst ist regelmäßig der unterste Mannschaftsdienstgrad, also A 3.
Und ja, das Laufbahnziel ist hier erst einmal A 14 und dies gilt auch für den StOffz (R).
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: KlausP am 07. Januar 2018, 19:38:45
Ich empfehle einfach mal als Lektüre zur Nacht die Soldatenlaufbahnverordnung.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Jens79 am 07. Januar 2018, 20:08:02
Zitat
Ich bitte mich da nicht falsch zu verstehen, aber "nur" zwei Aufstiege bis zur Pension als Regellaufbahn erscheinen mir eher karg.

Klingt traurig, ist aber so.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Ralf am 07. Januar 2018, 20:30:22
Dafür steigt man ja schon recht hoch ein.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 07. Januar 2018, 21:07:22
Können StOffz R tatsächlich nicht BtlKdr werden, wie Klaus schreibt? Ich dachte, das sei tatsaechlich möglich und würde auch gemacht.

Ansonsten ist auch hier nochmal zu betonen, dass im Grunde bei allen (!) Laufbahnen der Stabsoffiziere ebenso wie bei den Beamten des höheren Dienstes A14 die allgemeine Perspektive ist. A15 oder sogar A16 sind Führungsebenen, die nicht von jedem erreicht werden können. Es sollte bereits von der Logik her einleuchten, dass nicht jeder "Chef" werden kann, sondern aus der Masse immer nur ein Teil nach oben aufsteigen kann.

Man muss sich die Hierachie wie einen Tannenbaum vorstellen, der nach oben immer dünner wird. Es kann nicht jeder nach oben rücken, sondern es werden lediglich einige aus der Menge ausgewählt, die aufsteigen.

Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: slider am 07. Januar 2018, 21:14:18
Ein Feldwebelbewerber mit verwertbarer Berufsausbildung auf Meisterebene und entsprechender Berufserfahrung kann als Stabsfeldwebel einsteigen. Sollte dieser Berufssoldat werden, steht diesem (mögliche Laufbahnwechsel außen vor gelassen) sogar nur eine Beförderung zum Oberstabsfeldwebel zur Verfügung. Und diese ist meines Wissens alles Andere als obligatorisch. Ist also gar nicht so ungewöhnlich, dass ein dienstgradhoher Einstieg eben zu einer sehr beschränkten Perspektive hinsichtlich Beförderungen führt.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: F_K am 07. Januar 2018, 21:18:53
@ Justice:

Es gibt Anforderungen an Dienstposten, darauf ist auch der Verwendungsaufbau ausgerichtet.

Ein KpChef (Kampftruppe / Kampfünterstützungstruppe) muss zwingend Offizier der Truppengattung und ZgFhrOffz der TrGattung sein, idealerweise ehemaliger ZgFhr.
Gleiches gilt für den BtlKdr - Bewährung als stv. BtlKdr nach Verwendung als KpChef.

Dementsprechend werden "Seiteneinsteiger" ohne Truppengattungsausbildung nicht in solchen Positionen verwendet, sondern in Stabsverwendungen.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 07. Januar 2018, 21:29:11
Also, dass StOffz R als KpChef verwendet werden können, weiß ich 100%ig. Nur beim BtlKdr bin ich mir unsicher... irgendwie werden die zu ihrer Qualifikation schon kommen, ich weiß allerdings auch nicht, wie.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 07. Januar 2018, 21:30:26
Ich kenne einen InspChef.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 07. Januar 2018, 21:32:13
In der Tat schreibt die BW das auch selbst in der Stellenausschreibung "Einheitsführer"

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/stabsoffizier-recht/44288

Zudem weiter interessent, aber wohl leider nicht sehr belastbar:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stabsoffizier_mit_Bef%C3%A4higung_zum_Richteramt

Zudem: Der Vergleich mit dem Feldwebel hinkt insofern, als dort die Grenze zum gehobenen Dienst den Aufstieg verhindert. Auch nach A15 ist man jedoch weiterhin im höheren Dienst.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 07. Januar 2018, 21:37:35
http://www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/start/aktuelle_einsaetze/libanon/kdtfhr/!ut/p/z1/hY7NDoIwEISfxQPXbgOCP7cqHjQkmKARejFV1oKplJQKPr41nkw0zm1nv5kMcMiBN6KvpbC1boRyd8Gj42Ka7BJ_5vvxbs_oehXSNFvGQZpGcPgHcPemP8QoZCVC4TomPzvGDgIO_Cp68SCtNlahJeL8WghFJZpS4Vaf2dvYAJdKn97TWXMKphK4wQsaNORunF1Z23Zzj3p0GAYitZYKSYke_ZaodGch_wChveUDDULVJ2z0BBHKBF8!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DTUA0IE50OSCD3O40


Grade gefunden.....Ich habe keine Ahnung, ob der link funktioniert, weil ich unterwegs bin und ich nicht so fit im bedienen eines tablets bin... aber falls der link funktioniert, sieht man einen interessanten Lebenslauf...
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 07. Januar 2018, 21:41:01
das war tatsächlich sehr hilfreich, justice, besten Dank!
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 07. Januar 2018, 21:41:21
Der Link Scheint zu funktionieren.... alter Schwede, der Typ ist direkt in der erstverwendung als einheitsführer eingestiegen....

Juristen können halt alles.... ;D ;D ;D
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: F_K am 07. Januar 2018, 21:42:44
Och Jungs,

Bitte nicht selektiv lesen - nicht jeder DV führt Kampftruppe oder Kampfünterstützungstruppe.

Und "Inspektionen" bedeutet Lehrbetrieb.

(Und der Kamerad hat eine Ausbildung als ResOffz absolviert).
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 07. Januar 2018, 21:48:16
Fand das nicht selektiv gelesen. Die Frage war ja, ob StOffz/R als Einheitsführer eingesetzt werden können. Und dem ist so.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 07. Januar 2018, 21:52:42
Natürlich sind das immer individuelle Entscheidungen. Aber eine Ausbildung zum reserveoffizier ist zwar nett, kann aber in diesem Zusammenhang keine Voraussetzung für den dienstposten sein. Aber selbst wenn, wird die in der ROA-Ausbildung gewonnenen ATN schnell nachzuholen sein.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: KlausP am 07. Januar 2018, 21:55:24
Deshalb habe ich ja in meinem Beitrag ausdrücklich "StOffz/R als Seiteneinsteiger" geschrieben. Und Komme der eines Kamptruppenbataillons wird man nun mal nicht, wenn man StOffz- ATN der Truppengattung nicht erworben hat. Dazu bedarf es nun mal den entsprechend absolvierten Verwendungsaufbau. Der BtlKdr-Lehrgang der PzGrenTr (um bei dem Beispiel meiner Truppengattung zu bleiben) hat nicht das Ziel, völlig unbeleckten Seiteneinsteigern den "Urschleim" des PzGren-Geschäfts beizubringen.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 07. Januar 2018, 22:00:01
Das klingt zwar logisch, aber ich bin mir da alles andere als sicher.... es gibt die erstaunlichsten Sachen.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 07. Januar 2018, 22:03:44
Wäre das unbedingt ein Widerspruch? Mir wurde bisher mitgeteilt, dass man als StOffz/R zwei Jahre Ausbildung erhalten würde, bevor man eigenständig arbeite. Würde dies nicht ggf. die notwendigen ATN (sofern als Einheitsführer vorgesehen) umfassen?
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2018, 06:57:14
Och justice,

um PzGren ZgFhr sein zu können, muss man Kommandant (SPz) sein, dazu gehört vorab die Richtschützenausbildung.

ZgFhr ATN erwerben Leutnants im Rahmenbinder OffZausbildung, dass wird nicht "nachgeholt".
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 08. Januar 2018, 07:49:33
Auch wenn ich nicht angesprochen war: Die Offiziersausbildung wird tatsächlich voll umfänglich als StOffz/R nachgeholt.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Januar 2018, 08:30:30
Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen, wenn doch alle Informationen bereits gegeben wurden:

Ein Jurist mit absolviertem 2. Staatsexamen wird mit dem Dienstgrad Hauptmann/Kapitänleutnant als StOffz R eingestellt. Er absolviert seine Ausbildung zum Offizier und übernimmt dann auch Führungsdienstposten bis hin zum Kompaniechef, denn er soll ja Mittler zwischen der Truppe und sie betreffenden juristischen Aspekten werden. Dafür braucht er die Truppenkenntnis. Hierbei wird darauf geachtet, dass diese Verwendungen keine Fachspezifika aufweisen. Mit Masse sind dies also Verwendungen in GA-Einheiten und Truppenschulen - hier also Hörsaalleiter oder InChef (= DV 1).

Anmerkung für F_K: In allen mir bekannten Konstellationen ist die Verwendung als Zugführer/KEO zwingendes Tor, um als Kompaniechef verwendet zu werden.

Als Major/Korvettenkapitän und somit ausgebildeter StOffzR wird unser Jurist dann im Wechsel auf juristischen Dienstposten (mit Masse BMVgR, AbtPers sowie im PersABw) und Truppendienstposten mit juristischem Bezug (also im S 1 Geschäft) oder als RBStOffz in Einsatzstäben verwendet.

Eine Verwendung in den anderen FGG ist für die StOffz R nicht vorgesehen, weil ihnen dafür die militärischen Spezifika fehlen.

Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 08. Januar 2018, 10:26:42
Der Einstellungsdienstgrad ist Major, A13.

Wenn schon im ersten Satz Unsinn steht, braucht man den Rest eigentlich nicht lesen. Und ein RBStOffz ist auch etwas völlig anderes.

Schade, dass dieser Thread schon wieder durch Ihre Unkenntnis belastet wird.

Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2018, 10:37:48
Gehen wir mal einen Schritt zurück - warum macht nicht jeder Soldat alles?

Weil Ausbildung viel Geld und Zeit kostet - und man versucht, diese Kosten in Grenzen zu halten.

Natürlich wird man einen Offizier in ca. / knapp 2 Jahren Ausbildungen lehrgangsgebunden zum PzGren Btl Kdr führen können - er hat dann aber keine praktische Erfahrung auf KEINER Ebene (Zg, Kp, Btl), noch würde die Ausbildungszeit in Verhältnis zum Nutzen stehen.

Daher erhält ein StOffz R nunmal KEINE truppengattungsspezifische Ausbildung und kann daher "nur" Dienstposten wahrnehmen, auf denen das nicht erforderlich ist.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Andi am 08. Januar 2018, 11:36:54
Ich darf vielleicht aus der Praxis noch ein wenig Licht in die Diskussion bringen.
Es ist tatsächlich müßig über eine "Blaupause" für die Förderung/Förderungsperspektiven und Verwendungen von Stoffz "R" zu diskutieren. Das ist alles absolut individuell und bei den paar die wir haben werden sich kaum Dopplungen finden! Der Bedarf ist in der Regeneration ja auch so gering, dass wir pro Jahr ja maximal über zwei Einstellungen reden.

Als StOffz "R" ist in geringem Maße tatsächlich ein vollumfänglicher truppengattungsspezifischer Verwendungsaufbau und auch eine dauerhafte (das heißt mit zwischenzeitlichen Verwendungen als StOffz "R") Verwendung in der Truppengattung möglich.
Aber, die einzige Truppengattung in der das konsequent und außerhalb des Personalgeschäfts geht ist die Feldjägertruppe.
Hier erfolgt nach der Absolvierung der Offizierlehrgänge direkt die Verwendung als Kompaniechef (A13/Major).
Im Anschluss daran dann im Normalfall die erste Referentenverwendung als StOffz "R". Danach ist alles möglich. Wahrscheinlich ist eine Verwendung im Kommando FJgWesBw und auch die Verwendung als Regimentskommandeur (A16/Oberst) eines der drei Feldjägerregimenter ist möglich.

Haben wir so schon in der kurzen Geschichte der Regimenter in Berlin gehabt und das wird sicherlich nicht das letzte Mal gewesen sein.

Andere Bereiche der Bundeswehr in der tatsächlich eine fachspezifisch begründbarer Aufbau für dauerhafte Truppenverwendungen von StOffz "R" (und das KdoFJgBw zähle ich da als Regimentsebene mit zu) sind mir nicht bekannt.

Wenn also hier gerade an einer StOffz "R" Karriere gefeilt wird sollte - bei entsprechendem Interesse an fachbezogenen Truppenverwendungen - die Feldjägertruppe angedacht werden. Allerdings ohne Garantie, dass sich die Geschichte wiederholt, denn Eignung, Befähigung und Leistung entscheiden am Ende genauso, wie der Bedarf über die Verwendungen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: blubbbla am 08. Januar 2018, 20:28:48
Besten Dank für die hilfreiche Antwort, Andi!
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: HDCraftY am 28. Januar 2018, 16:11:59
Ist das von der Bundeswehr dann nicht überzogen auf der Karriereseite zu schreiben, dass zu den Aufgaben als Stabsoffizier (R) u.a. gehört: "Sie können als Einstiegsverwendung im Heer als Disziplinarvorgesetzte bzw. Disziplinarvorgesetzter und Einheitsführerin bzw. Einheitsführer eingesetzt werden. Hier sind Sie insbesondere in der militärischen Führung und Ausbildung der unterstellten Soldatinnen und Soldaten gefordert."

Oder hat die Bundeswehr das in Zukunft vor, aber ist bisher noch nicht angelaufen ? Wenn das nur für die Feldjäger stimmt, dann sollte man das doch dazuschreiben.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Humblot am 29. Januar 2018, 15:21:22
Als Major/Korvettenkapitän und somit ausgebildeter StOffzR wird unser Jurist dann im Wechsel auf juristischen Dienstposten (mit Masse BMVgR, AbtPers sowie im PersABw) und Truppendienstposten mit juristischem Bezug (also im S 1 Geschäft) oder als RBStOffz in Einsatzstäben verwendet.

Das ist - wenn es überhaupt vorkommt - die absolute Ausnahme.

RBStOffz sind in aller Regel Beamte der Rechtspflege der Bundeswehr, die im Soldatenstatus in den Einsatz gehen. Und anders als die StOffz R kennen sie bereits aus dem Grundbetrieb die Aufgabe des rechtlichen Beraters militärischer Führer.

StOffz R bedeutet, was das Juristische angeht, letztlich eine Verengung auf das FGG 1, wobei man dadurch "belohnt" wird, eben auch Truppenverwendungen einschließlich ggf. Kdr zu durchlaufen.

Es ist schon richtig, was hier bereits geschrieben wurde: Wer als Jurist Soldat sein möchte, sollte StOffz R werden. Juristisch vielfältiger und damit abwechslungsreicher ist sicherlich eine Tätigkeit als Beamter der Rechtspflege.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Andi am 29. Januar 2018, 16:55:57
Ist das von der Bundeswehr dann nicht überzogen auf der Karriereseite zu schreiben, dass zu den Aufgaben als Stabsoffizier (R) u.a. gehört: "Sie können als Einstiegsverwendung im Heer als Disziplinarvorgesetzte bzw. Disziplinarvorgesetzter und Einheitsführerin bzw. Einheitsführer eingesetzt werden. Hier sind Sie insbesondere in der militärischen Führung und Ausbildung der unterstellten Soldatinnen und Soldaten gefordert."

Oder hat die Bundeswehr das in Zukunft vor, aber ist bisher noch nicht angelaufen ? Wenn das nur für die Feldjäger stimmt, dann sollte man das doch dazuschreiben.

Was ist daran falsch? Wie gesagt, wir reden hier über ein oder zwei handverlesene Einstellungen pro Jahr - wenn überhaupt.

Gruß Andi
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 19:00:39
Wieso macht man sich dann die Mühe das Berufsbild des Stabsoffizier (R) überhaupt auf der Karriereseite so vollumfänglich anzupreisen ? Oder sind alle Stabsoffizier Seiteneinstiege, wie z.B. als Geoinformationsdienstler, in einem so geringen Bereich. Das wird auf der Seite nicht ersichtlich und führt meiner Ansicht nach zu einer Fehleinschätzung von Leute die daran Interesse haben.

Das dann die Anforderungen mit befriedigenden Staatsexamina so niedrig sind, wenn eh nur 2 im Jahr eingestellt werden. Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Oder beziehen sich die zwei Posten auf Einsatzführer und der Rest geht in den Bereich Personal oder wird Rechtsberater bzw. WDA ?
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2018, 19:16:09
Die Bundeswehr hat zwei Universitäten und bildet ihren Führernachwuchs selbst aus. Seiteneinstieg ist für ein paar wenige Ausnahmen vorgesehen, welche die Bw aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst abbilden kann oder will. Hinzu kommen dann noch Einstellungen wegen einem akuten Mangel, wie er z. B. durch eine strukturelle Änderung vorkommt. Es ist doch schnell einsichtig, dass das nicht der Normalfall ist oder sein soll.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 19:19:28
Klar. Aber gerade bei den GeoInf und den Rechtswissenschaftlern gibt es die dazugehörigen Studiengänge bei den Bundeswehruniversitäten nicht. Klar erwarte ich dann nicht, dass dort pro Jahr hunderte Leute gebraucht werden. Aber das es im einstelligen Bereich ist auch nicht unbedingt.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2018, 19:23:51
Wo sollen die denn alle sein? Es gibt nur ein ZentrGeoInf und StOffz sind so grob 50 Dp.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Ralf am 29. Januar 2018, 19:30:31
StOffz (R) eine handvoll pro Jahr, GeoInfo keine 10.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 19:35:04
Ist ja auch in Ordnung. Aber könnte die BW solche Infos (Stellenanzahl) nicht irgendwo hinschreiben. Als Orientierung. Entweder man erfährt es hier oder auf Nachfrage bei den entsprechenden Stellen, wenn überhaupt. Ich selbst bekomme von der Bundeswehr ein Stipendium als zivil Studierender der Geodäsie und Geoinformatik. Für mich ist das damit "safe", aber da muss man etwas nachbohren, um an die entsprechenden Infos zu kommen.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: justice005 am 29. Januar 2018, 19:43:36
@ hdcrafty

Kleine Anmerkung: befriedigende Staatsexamen sind keineswegs eine geringe Anforderung. Bei Juristen haben Noten eine etwas andere Bedeutung, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Ralf am 29. Januar 2018, 19:49:05
Zitat
Ist ja auch in Ordnung. Aber könnte die BW solche Infos (Stellenanzahl) nicht irgendwo hinschreiben.
Wieso`Jeder AG will möglichst  viele Bewerber auf seine Stellen haben um eine Bestenauslese durchführen zu können. Warum also kleine Quoten plakativ anbringen und damit Gefahr zu laufen, dass sich weniger bewerben? Man muss doch das aus Sicht des AG sehen.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Pericranium am 29. Januar 2018, 20:11:46

Das dann die Anforderungen mit befriedigenden Staatsexamina so niedrig sind, wenn eh nur 2 im Jahr eingestellt werden. Kann ich nicht ganz nachvollziehen.


Ein vollbefriedigend schaffen in etwa nur 10% der Juristen, also mal den Ball flach halten ;)
Ein vollbefriedigend ist keine drei wie in der Schule.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 20:29:36
Ich kenne mich bei der Notengebung von Juristen aus. Wenn man Richter oder Staatsanwalt werden will, braucht man in fast allen Bundesländern in beiden Staatsexamine ein vollbefriedigend. Daher ist die Anforderung bei der Bundeswehr mit zweimal befriedigend und gleicher Gehaltsstufe (A13) definitiv geringer.

Weißt du nicht, dass es neben der vollbefriedigend auch eine befriedigend gibt, oder einfach verlesen ?

Und wenn man eine Bestenauslese haben will, wieso erhöht man dann nicht die notentechnischen Anforderungen ? Oder gibt es dann keine Bewerber mehr ;-) ? Wenn dann die Staatsexamen Noten eh nicht so gewichtig sind und es mehr auf Charakter etc. ankommt, kann man ja auch die Anforderung auf ausreichend senken. Dann hat man noch eine größere Auswahl, oder nicht ?
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Pericranium am 29. Januar 2018, 20:35:02

Weißt du nicht, dass es neben der vollbefriedigend auch eine befriedigend gibt, oder einfach verlesen ?

Mea culpa, tatsächlich verlesen. Ich dachte, die Bundeswehr stellt auch erst ab vollbefriedigend ein.
Befriedigend ist natürlich in der Tat eine deutlich geringere Anforderung als ein vollbefriedigend.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2018, 20:35:37
Die formale Voraussetzung für den Öffentlichen Dienst sind meines Wissens nach immer noch zwei Staatsexamen "befriedigend" oder ein "vollbefriedigend". Dass es in der Praxis anders ist, weiß ich.

Zudem sagt man Juristen mit mehr als "vollbefriedigend" gerne ein Defizit anderer Fähigkeiten nach, die gerade im militärischen Alltagsgeschäft entscheidend sind.

Und letztlich: was ich so höre, ist in der Juristerei die Noteninflation mittlerweile auch schon angekommen (in NRW meine ich etwas von 20% vb gehört zu haben).
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Ralf am 29. Januar 2018, 20:37:52
Zitat
Wenn dann die Staatsexamen Noten eh nicht so gewichtig sind und es mehr auf Charakter etc. ankommt, kann man ja auch die Anforderung auf ausreichend senken. Dann hat man noch eine größere Auswahl, oder nicht ?
O.K. dann lassen wir das mit dem ernsthaften diskutieren.
Nach deiner "Argumentation" könnte man dann ja für die Offz-Lfb auch Hauptschule als Voraussetzung ansetzen, damit erhöht man auch den Bewerberkreis.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: HDCraftY am 29. Januar 2018, 20:46:06
@Ralf

Das war eine ironische Bemerkung auf den Kommentar zu Bestenauslese und den Anforderungen, die die Bundeswehr stellt. Wenn man als
Anforderung ein "befriedigend" stellt, dann bewerben sich mit befriedigend eben gerade nicht die Besten der juristischen Jahrgänge. Also warum ? Entweder gibt es sonst nicht genügend Bewerber oder man sagt sich, niedrigere Notenanforderungen damit ein größerer Bewerberpool entsteht und man dort auch nach andere soldatischen Eigenschaften prüft. Aber da eine notentechnische Grenze zu setzen ist Willkür.

Und ich sehe auch gerade. Man darf sich auch mit "ausreichend" bewerben, wenn man im 2. Staatsexamen dann ein "vollbefriedigend" geschafft hat. Mir erschließt sich einfach nicht, wie man auf den Anforderungskanon kommt, auch weil man ja nur eine handvoll überhaupt braucht.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2018, 21:20:13
Die formale Voraussetzung für den Öffentlichen Dienst sind meines Wissens nach immer noch zwei Staatsexamen "befriedigend" oder ein "vollbefriedigend".
q. e. d.

Jetzt einmal ernsthaft: Weil die Anforderungen nicht exorbitant hoch sind, bewerben sich die Besten nicht? Das ist doch Riesenblödsinn, oder?
Und ja, die Bw bewetet neben guten Noten auch andere Dinge. Nicht umsonst gibt es das Assessment Center zu Auswahl der Offizierbewerber und z. B. für das Medizinstudium bekommen auch Bewerber eine Chance, die Zivil keinen Studienplatz bekommen haben.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Humblot am 30. Januar 2018, 11:35:56
...auch weil man ja nur eine handvoll überhaupt braucht.

So wenige sind das auch nicht, im zivilen Bereich hat die Bundeswehr meines Wissens in den letzten Jahren jeweils Juristen in dreistelliger Zahl eingestellt.

Und dann kommt ja dazu, dass das nicht nur brauchbare Juristen sein sollen, sondern auch solche sein sollen, die die übrigen Spezifika erfüllen, die der Dienst bei der Bw so mit sich bringt. Örtliche Flexibilität sei da nur mal als Schlagwort genannt.

Das mit der "Handvoll" lässt sich allenfalls auf den Bereich StOffz R beziehen. Bei denen kommt ja noch erschwerend hinzu, dass sie nicht als BS eingestellt werden, sondern als SaZ. Da werden die meisten dann doch lieber Beamte, schätze ich.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Andi am 30. Januar 2018, 12:41:40
Das mit der "Handvoll" lässt sich allenfalls auf den Bereich StOffz R beziehen.

Um die geht es ja auch gerade...
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Humblot am 30. Januar 2018, 12:51:17
Das mit der "Handvoll" lässt sich allenfalls auf den Bereich StOffz R beziehen.

Um die geht es ja auch gerade...

Ich war angesichts des Thread-Titels davon ausgegangen, nicht nur, sondern auch.
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Andi am 30. Januar 2018, 13:01:01
Nach dem Thread Titel stehen hier noch fünf Seiten Diskussion mit einzelnen Beiträgen, die man lesen sollte, bevor man dann einen eigenen auf Gut glück verpasst. :)
Titel: Antw:Juristen (Uni) beim Bund?
Beitrag von: Humblot am 30. Januar 2018, 14:59:08
Nach dem Thread Titel stehen hier noch fünf Seiten Diskussion mit einzelnen Beiträgen, die man lesen sollte, bevor man dann einen eigenen auf Gut glück verpasst. :)

Ich habe jeden einzelnen gelesen, und es war durchaus nicht in allen vor meinem nur und ausschließlich von StOffz R die Rede, von daher denke ich schon, dass ich etwas zum Thema beitragen konnte.  ;)

Da verzapfen andere hier definitiv mehr OT.