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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Altrec am 31. Oktober 2014, 13:08:42

Titel: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 31. Oktober 2014, 13:08:42
Vertue ich mich gerade oder wurde die Bundeswehr Seite (https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/Pce7DYAwDADRWVgg7unYAuicry1CguwEJKYnFbri6WCHUcGbEzauBTOssDme7WNOzgeKcJBgmCT8Q9WROuoZ7SB3VSNBa4zveZPXlsTDdSzTB0j2Aak!/) dahingehend aktualisiert, dass nun auch die Möglichkeit aufgezeigt wird, sich via §43 Abs. 3 SLV zu bewerben und dabei kein Bezug zum vorhandenen Studium gemacht wird?

Das würde zu meiner Aussage passen, die ich hier (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=49484.msg511638#msg511638) mal angesprochen hatte.
Auf der Seite steht auch folgendes:
Zitat
Dies bedeutet, dass Sie nach erfolgreicher Auswahl für den Einstieg in die Laufbahn der Reserveoffiziere mit vorläufig höherem Dienstgrad folgende Ausbildungsabschnitte im Rahmen von Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) erfolgreich innerhalb von drei Jahren absolvieren sollen:
  • Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung Modul 1 und 2 (nur für ungediente Bewerber)
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 1
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 2
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 3

Ich habe die vorherige Seite nicht mehr 100% im Kopf, bin aber der Meinung dass hier bei den Voraussetzungen stand, dass man das 29Lj. noch nicht abgeschlossen haben darf. Jetzt steht dies nicht mehr dort, was bedeuten würde, dass die Altersbegrenzung weg gefallen wäre. (So wurde es mir bei einem Telefonat mit dem PersABw mitgeteilt)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: TheScientist am 31. Oktober 2014, 15:43:47
Korrekt!

Scheinbar wurde das Pilot-Projekt als Erfolg betrachtet und ist nun fester Bestandteil des 43.3 Verfahrens, wenn kein Bezug zum Studium gegeben ist.

Weitere Details siehe Anhang.

MkG

TheScientist
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HCRenegade am 31. Oktober 2014, 15:47:43
Die Altersgrenze ist doch mWn schon vor längerer Zeit gefallen.

Wir hatten letztens auf unserem Einweisungslehrgang einige Kameraden >50 J., der Älteste war sogar 61 Jahre alt. Mittlerweile scheint die Bw diesbezüglich sehr flexibel zu sein.

Dass das ganze in DVag laufen soll, ist mir neu und mMn eine sehr unschöne Entwicklung - zumindest im ZSan sind die Module noch vollwertige Wehrübungen.

Ich frage mich aber, ob diese mehrtägigen DVags (beim Pilotprojekt anscheinend ja sogar 2x2 Wochen (!)) überhaupt rechtmäßig sind - einerseits darf/soll der Res keine WÜ im Urlaub absolvieren, andererseits dann wieder solche Geschichten, die die gegebene gesetzeslage einfach mal konterkarieren.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HCRenegade am 31. Oktober 2014, 15:49:45
@ TheScientist:

Das Pilotprojekt hat doch mWn noch garnicht offiziell angefangen - wie kannst du da von einem "Erfolg" sprechen?

Und mit welcher Begründeung werden Leute zum (St)Offz gemacht, wenn dies dienstlich nicht notwendig ist, weil das Studium nicht nutzbar ist?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: TheScientist am 31. Oktober 2014, 16:21:51
@HCRenegade

Es wurden ausreichend Kandidaten gefunden und durch die ehemalige OPZ für geeignet befunden, auch wenn deren Ausbildung nicht abgeschlossen werden konnte.

Es war wohl mehr eine Machbarkeits-Studie/Pilot-Projekt um den Ablauf an der OPZ zu evaluieren, die Kandidaten selber und die internen Vorgänge am BAPersBW.

Der Endpoint war nicht der fertige OLt d.R.

So, nun ist meine Glaskugel kaputt  ;)

Da dies scheinbar gelungen und in den 43.3 eingeflossen ist, kann man wohl von einem "Erfolg" sprechen.

PS in der Regel werden diese nur OLt d.R....(St)Offz d.R. ist den Kandidaten mit verwertbarem Studium vorbehalten, siehe uns.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 04. November 2014, 15:41:06
Das ganze als Erfolg zu deklarieren, wenn bis jetzt nur die reine Auswahl stattgefunden hat, finde ich auch etwas weit her geholt.
Immerhin findet der erste ROL erst in einem Monat statt.

PS in der Regel werden diese nur OLt d.R....(St)Offz d.R. ist den Kandidaten mit verwertbarem Studium vorbehalten, siehe uns.
Woher nimmst Du diese Info? In Köln wurde uns nur gesagt, dass der "niedrigste" Eingangsdienstgrad OL (zS) d.R. sein wird.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 04. November 2014, 19:32:52
PS in der Regel werden diese nur OLt d.R....(St)Offz d.R. ist den Kandidaten mit verwertbarem Studium vorbehalten, siehe uns.
Woher nimmst Du diese Info? In Köln wurde uns nur gesagt, dass der "niedrigste" Eingangsdienstgrad OL (zS) d.R. sein wird.

Wenn ich die Aussage auf der Bundeswehr Homepage ganz genau nehme, ist es nicht der "niedrigste" Einstiegsdienstgrad, sondern der Einstiegsdienstgrad.

Zitat
In diesem Ausbildungsgang lautet der vorläufige Dienstgrad Oberleutnant.
Quelle (https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PccxDoMwDEbhs_QC8d6NW9BuJhj8i5Ag2wSppy8TesOnR1-6q9yxcqBVLjTSJ-M9XWlH2dgMYpKgJs9oy-pZz8LTTTndk4m3ZfntXWeP1ebkghBUD9Swo4tddGzD6w_KaiyK/)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 05. November 2014, 14:48:39
Stimmt, den Satz kann man durchaus so verstehen.

Lassen wir uns also überraschen... :D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 05. November 2014, 15:12:58
Mich würde dann jedenfalls mal die allgemeine Resonanz der Betroffenen bezüglich der Ausbildung in DVag's interessieren.

Wobei ich zugegebener Maßen aber auch noch nicht versiert bin, dass ich die genauen Unterschiede zwischen RDL und DVag abgrenzen kann.
Kann das jemand mal auflisten/ zusammen fassen?

Bisher bekannt ist mir:
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 05. November 2014, 15:33:52
@ Altrec:

Der Unterschied sollte klar sein:

DVag ist:

- absolut freiwillig, keine "Antrittspflicht", jederzeit "gehen können"
- nur Reisekosten, ggf. Verpflegung / Unterkunft, UTV (wenn "angekreuzt")
- keine sonstigen (Geld-) Leistungen
- üblicherweise keine anrechenbaren WÜ Tage
- Arbeitsvertrag ruht NICHT - kein Kündigungsschutz

-> Also quasi (wenn Arbeitnehmer) in der Freizeit / Urlaub - mit Beihilfe für Reisekosten

RDL:

- Antrittspflicht, "gehen können" nicht so einfach
- Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, UTV (mit Rechtsanspruch
- sonstige Leistungen wie Sold, Zuschläge, Unterhaltsicherung
- zählt automatisch als WÜ Tag
- Arbeitsvertrag ruht, Kündigungsschutz
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 05. November 2014, 15:40:03
F_K, kannst Du bitte mal "UTV" definieren? Ich vermute, es ist weder der Unabhängige Tanklagerverband noch Unterschichtenfernsehen gemeint... ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 05. November 2014, 15:42:31
Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: wolverine am 05. November 2014, 16:18:29
Das ist jetzt nur das Ausschreiben des Akronyms und keine Defintion. :D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 05. November 2014, 16:26:46
Das ist jetzt nur das Ausschreiben des Akronyms und keine Defintion. :D

My bad...

Zitat
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) für Soldaten der Bundeswehr umfasst alle zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung von Erkrankungen erforderlichen medizinischen Leistungen (§ 69 BBesG (http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__69.html), § 6 WSG (http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/__6.html)).
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 06. November 2014, 09:37:06
Danke Euch!

Die Ausschreibung des Akronyms hätte mir sogar gereicht, aber wer fragt, muss halt auch damit rechnen, dass man ihm antwortet... ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: sanftleben am 13. November 2014, 22:10:28
Ich bin seit wenigen Tagen nach §43 bei der LW beordert.
Hat einer eine Ahnung, wo diese Module des Reserveoffizierslehrgangs 1-3 durchgeführt werden sollen?
Angeblich soll es ja eine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung geben. Hat jemand hierüber Kenntnis?

Gruß

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 13. November 2014, 22:19:12
Informiert man sich über sowas nicht, bevor man sich bewirbt?
Oder ggf. dann, wenn man die Eignungsuntersuchung hinter sich hat und beim abschließenden Beratungs-/ Planungsgespräch ist?

Die Ausbildung/ die Module für §43.3er sollte analog zur Ausbildung von a.d.W.'lern statt finden. (So hatte ich es mal gelesen)
Bei der Luftwaffe findet diese in der Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck statt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: sanftleben am 13. November 2014, 22:29:53
Informiert man sich über sowas nicht, bevor man sich bewirbt?
Oder ggf. dann, wenn man die Eignungsuntersuchung hinter sich hat und beim abschließenden Beratungs-/ Planungsgespräch ist?

Danke für den Hinweis  ;), aber da konnte mir keiner der Herrschaften was zu sagen.
Werden die Module als DVag oder RDL durchgeführt?

Gruß
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 13. November 2014, 22:54:32
Kommt darauf an.
Ist es in einer militärfachlichen Verwendung, dann as RDs, ist es in einer Truppenverwendung, dann als DVaGs.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 31. Januar 2015, 13:42:47
Das würde zu meiner Aussage passen, die ich hier (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=49484.msg511638#msg511638) mal angesprochen hatte.
Auf der Seite steht auch folgendes:
Zitat
Dies bedeutet, dass Sie nach erfolgreicher Auswahl für den Einstieg in die Laufbahn der Reserveoffiziere mit vorläufig höherem Dienstgrad folgende Ausbildungsabschnitte im Rahmen von Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) erfolgreich innerhalb von drei Jahren absolvieren sollen:
  • Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung Modul 1 und 2 (nur für ungediente Bewerber)
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 1
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 2
  • Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 3
Danach würde man wohl vorläufig zum OLt ernannt werden, anschließend, nach 24 Tagen Wehrübung, würde man den DG endgütlig verliehen bekommen.

Meine Fragen:
1. wozu wird man RO, ist aber kein GrpFhr, ZgFhr, darf keinen Panzer fahren, keine Streife führen etc., wenn die Lehrgänge hierfür mindestens 6 Wochen dauern und man maximal 4 Wochen Urlaub am Stück dafür opfern könnte?
2. Wo könnte man trotzdem eingesetzt/beordert werden, wenn man denn zu der Zeit noch gar keine brauchbaren ATNs erlangt hat (welche Truppengattung würde einen solchen (minderausgebildeten) RO beordern?)?
3. Gibt es eine öffentliche ATN-Liste, in der auch die entsprechenden Lehrgangsdauern aufgeführt wird, die den ROs offen stehen?
4. Steht in Aussicht, dass die Bw einige Lehrgänge für diese RO entsprechend anpasst (bzw. schon angepasst hat)?

Ich weiss, dass dieses Verfahren noch in der Pilotphase steckt, aber viellleicht hat ja jemand ein paar Infos?  ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 04. Februar 2015, 12:18:30
Hier meine neuesten Erkenntnisse:

Man durchläuft die o.a. Lehrgänge (mit erfolgreichem Abschluss).  ;)
Erst danach:
entweder hat man sich bereits mit einem Regiment/Bataillon seiner Wahl bzgl. einer möglichen Beorderung in Verbindung gesetzt und mit denen abgeklärt, welche ATNs auf dem voraussichtlichen DP gefordert werden (i.d.R. ein gespiegelter DP) und besucht die hierfür notwendigen Lehrgänge oder
es wird über das BAPersBw geschaut, wo ggbfls. ROs angefordert wurden und bekommt diese (in kleiner Auswahl) zugewiesen und besucht dann die hierfür notwendigen Lehrgänge.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 04. Februar 2015, 12:36:09
@ DadOA:

Anmerkung:

- Die wenigsten RO führen einen Zug, eine Streife whatever - gleiches gilt wohl für die meisten Offiziere.

- Richtig ist, dass die TSK / Org Bereiche noch prüfen müssen, wo solche Kameraden einsetzbar sind.

Der OTL H. sprach in seinem Vortrag vom Theologen (der übrigens wohl das beste Ergebnis in Köln hatte), der wohl Pressesprecher ist - entsprechend bietet sich ein Einsatz als PresseOffz an.

Es liegt also jetzt an den TSK / Org Bereichen, hier kreativ zu werden ...

(Andere "Geschichte" vom OTL - ein Prof. Dr. Dr. geht auf den IT Offz Lehrgang, Schule fragt an, ob der während des Lehrganges nicht auch unterrichten könnte - er sei nämlich dafür hervorragend geeignet, besser als der Dozent. Die Schule hat dann aber nicht daran gedacht, den Kameraden zu beordern ...)

"Pilotlehrgänge" bergen immer ein gewisses Risiko - weil es eben Neuland ist.
Titel: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 09:07:05
Achso, dann machst Du also den ROA a.d.W nach 43 Abs. 2 SLV !?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 09:58:03
Es gibt ja auch nur diesen "ROA a.d.W.".
Das andere ist der "Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung"
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 10:10:08
Es gibt ja auch nur diesen "ROA a.d.W.".
Das andere ist der "Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 43 Absatz 3 der Soldatenlaufbahnverordnung"

Naja, das ist ja relativ.

Wenn man z.B. als Ungedienter den ROA nach § 43 (3) i.V.m. 26 (4) macht, fängt man auch erst einmal als Schütze/Jäger etc. an und wird nach erfolgreichem Lehrgangsverlauf am Ende OLt statt Lt, so wie ich das verstanden habe.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 10:56:55
Als Gedienter läuft es da genauso ab, nur das man mit seinem letzten Dienstgrad anfängt.
Ich gebe dir in der Hinsicht Recht, dass der Verlauf an sich sehr ähnlich ist bei ROA a.d.W. und 43.3ern, aber die Bezeichnung ist nun mal unterschiedlich.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 11:12:40
Darf ich Dich fragen, warum Du dann den ROA nach 43 (2) und nicht nach 43 (3) machst? Du hast ja studiert und damit die Voraussetzung hierfür eigentlich erfüllt.
So wirst Du "nur" Lt und nicht OLt nach Abschluss der Lehrgänge und Prüfungen!?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 11:19:44
Ich habe mich erst mal so beworben, da ich mir zunächst bessere Chancen ausmale.
Für einen 43.3er muss ja ein entsprechender Bedarf bestehen.

Aktuell informiere ich mich allerdings parallel, ob auch eine Einstellung nach 43.3 möglich wäre (ob eine entsprechende Stelle zur Verfügung steht), was potenziell durchaus möglich ist.
Hätte ich mich direkt als 43.3er beworben hätte ich nicht zum 43.2er wechseln können, da die Eignungsfeststellung für 43.3er nicht den benötigten Umfang hat.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 11:30:21
Ich habe mich erst mal so beworben, da ich mir zunächst bessere Chancen ausmale.
Für einen 43.3er muss ja ein entsprechender Bedarf bestehen.

Meinst Du, danach wird später unterschieden? Wieso sollte der Bedarf an RO n. 43 (2) und 43 (3) unterschiedlich sein?

Oder meintest Du das nur in Bezug auf die Eignungsfeststellungen/Zusagen, weil es vielleicht für § 43.2er mehr Stellen gibt, als für 43.3er?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 11:34:25
Ich verstehe das ganze so, dass du für eine Einstellung via 43.3 eine vorhandene Stelle haben musst.
Als 43.2er kannst du auch ohne vorhandene Stelle eingestellt werden. Anschließend kann man mit und auch ohne Beorderung weiter machen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 20. Februar 2015, 11:44:44
Ja.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 11:47:49
Ich verstehe das ganze so, dass du für eine Einstellung via 43.3 eine vorhandene Stelle haben musst.
Mh. Ich dachte, da muss man zwischen 43.3 i.V.m. 26 (1) und 43.3 i.V.m. 26 (4) unterscheiden.

Für ersteres braucht man eine Stelle, da gebe ich Dir Recht. Für letzteres denke ich, dass man die im Vorfeld nicht unbedingt braucht.

Insofern dachte ich, dass sich 43.2 und 43.3 (i.V.m. 26(4)) nur dadurch unterscheidet, dass 43.2 nur (ehemaligen) Soldaten vorbehalten ist, und 43.3 auch für Ungediente den Zugang (neu) eröffnet hat, um hier den Kreis der möglichen Reservisten zu vergrößern.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 11:59:48
Nein.
Das eine ist i.V.m. 26.2 und das andere i.V.m. 26.4.

26.4 --> Bezug zum Studium in einer Fachverwendung
26.2 --> Ohne Bezug zum Studium in einer Truppenverwendung

Den 43.2 kann man auch als Ungedienter machen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 12:04:09
Den 43.2 kann man auch als Ungedienter machen.
Tatsächlich?

26.4 --> Bezug zum Studium in einer Fachverwendung
26.2 --> Ohne Bezug zum Studium in einer Truppenverwendung
Öhm, genau umgekehrt, oder etwa nicht?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 12:08:36
Den 43.2 kann man auch als Ungedienter machen.
Tatsächlich?

Ja.
Siehe auch hier (https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYi5DYAwDABnYYG4p2MLoHPAASshQc4nZXpcoWvuDnZQIja-sHCKGGCF7eDZdvNw8CjCJGT4FvoDLZcqRiiTNErO8dBvsGarT3uo9hNev0wfLtNnHg!!/).

26.4 --> Bezug zum Studium in einer Fachverwendung
26.2 --> Ohne Bezug zum Studium in einer Truppenverwendung
Öhm, genau umgekehrt, oder etwa nicht?

Ist mir selbst auch eben aufgefallen und wollte es schon korrigieren.
Also ja, genau umgekehrt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 12:15:28
PS:
Je nach Abschluss und Berufserfahrung kann man beim 43.3 i.V.m. 26.2 auch den Dienstgrad Hauptmann oder höher verliehen bekommen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 12:31:59
Gut, lassen wir mal den 26.2 mal weg.

Bleibt der Vergleich 43.2 zu 43.3/26.4.

Deine Tabelle zeigt ja insoweit auch den Ausbildungsablauf der 43.3er/26.4.

Gibt es denn für den 43.2er eine Altersbeschränkung? Sonst würde ich tatsächlich kaum einen Unterschied zum 43.3 erkennen, abgesehen vom Umfang der Eignungsfeststellung (vorausgesetzt, man hat ein abgeschlossenes Studium).
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 12:45:27
Afaik ist die Grenze bei 35 beim 43.2er.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 20. Februar 2015, 12:50:15
Ich habe das Thema mal aus dem Bereich des Einstellungstests abgetrennt und hier rein verschoben, weil es inhaltlich zusammen gehört.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 13:09:28
Afaik ist die Grenze bei 35 beim 43.2er.

Ah, na dann wäre die Lage klar!

Das hieße, dass man über 35 J. nur mit abgeschlossenem Studium direkt ROA (über 43.3) werden kann und bis 35 J. über 43.2 auch schon mit mittlerer Reife.

Vielen Dank für die Aufklärung.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Februar 2015, 13:29:12
Ich habe das Thema mal aus dem Bereich des Einstellungstests abgetrennt und hier rein verschoben, weil es inhaltlich zusammen gehört.

Alles klar, danke Ralf.

Hat man, wenn man als 43.3er anfängt abgesehen vom höheren Dienstgrad irgendwelche Vorteile im Gegensatz zum 43.2er (a.d.W.'ler)?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 25. Februar 2015, 09:05:15
PS:
Je nach Abschluss und Berufserfahrung kann man beim 43.3 i.V.m. 26.2 auch den Dienstgrad Hauptmann oder höher verliehen bekommen.
Das ist bei §43(3) i.V.m. §26(4) SLV nicht anders, wie mir/uns versichert wurde. Das hängt natürlich auch vom Dienstposten ab.

Auch für §43(3) i.V.m. §26(4) SLV braucht man übrigens einen Dienstposten, denn erst mit Beginn der Eignungsübung wird der vorläufige Dienstgrad verliehen, das KompZResAngelBw kümmert sich aber (auch) darum. Wenn man selber einen "mitbringt" ist das natürlich auch hübsch. Die DP-Auswahl ist bei §26(4) höher, als bei §26(2), weil kein konkretes Studium hinterlegt sein muss...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 25. Februar 2015, 09:57:49
Ein weiterer Unterschied zwischen 43 (2) und 43 (3) i.V.m. 26 (4) könnte die Vergütung sein.

Bei letzterem werden einem bei Teilnahme an den Ausbildungsmodulen nur die Reisekosten erstattet, es gibt keine Vergütung/Wehrsold o.ä.. Bei 43 (2) weiß ich es leider nicht.

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 25. Februar 2015, 10:18:46
Ein weiterer Unterschied zwischen 43 (2) und 43 (3) i.V.m. 26 (4) könnte die Vergütung sein.

Bei letzterem werden einem bei Teilnahme an den Ausbildungsmodulen nur die Reisekosten erstattet, es gibt keine Vergütung/Wehrsold o.ä.. Bei 43 (2) weiß ich es leider nicht.
§43(3) i.V.m. §26(4) SLV findet in DVag statt (nur Reisekosten, kein Wehrsold, keine Unterhaltssicherung)
ROA a.d.W. §43(2) SLV findet in Wehrübungen statt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 25. Februar 2015, 11:14:48
§43(3) i.V.m. §26(4) SLV findet in DVag statt (nur Reisekosten, kein Wehrsold, keine Unterhaltssicherung)

Da muss man sich natürlich fragen, welcher Arbeitnehmer / Selbständige 5 Module x 10 Tage = 50 Tage ohne Verdienstausfallausgleich den ROA nach 43 (3) i.V.m. 26 (4) macht. Da dürfen dann finanzielle Aspekte keine Rolle spielen.

@Altrec, bleib bei 43.2   ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 25. Februar 2015, 12:36:32
Die Ausbildung bei 43.3 mit 26.2 findet auch in Form von RDL statt. Die DVags hat man lediglich bei 43.3. mit 26.4.

Zwischenzeitlich habe ich einen Anruf aus Köln bekommen, dass denen noch meine G-Karrrte (mit rollendem "R") fehlen würde und sie somit die medizinische Beurteilung noch nicht abschließen könnten. Meine Vermutung ist daher, dass das bis zur Konferenz dieses Jahr nichts mehr wird und ich eh noch ein Jahr warten muss.

Mein letzter Gedanke zu der Thematik ist derzeit zu prüfen in wie weit ich mein Studium und meine Berufserfahrung für den Einstieg mit höherem Dienstgrad nutzen kann.
Wenn ich alles nutzen kann, könnte ich im Idealfall kommendes Jahr auch direkt als Major einsteigen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: MarcAurel am 25. Februar 2015, 12:48:44
[...]

Mein letzter Gedanke zu der Thematik ist derzeit zu prüfen in wie weit ich mein Studium und meine Berufserfahrung für den Einstieg mit höherem Dienstgrad nutzen kann.
Wenn ich alles nutzen kann, könnte ich im Idealfall kommendes Jahr auch direkt als Major einsteigen.

Und was haben Sie davon als "Major durch Hand auflegen" durchs Gelände zu spritzen?
Wie weit sind Sie Menschen voraus, die Sie bei der Bundeswehr als Untergebene haben? Als ehem. Wehrpflichtiger oder FWDL 23 nun wirklich nicht besonders weit.
Daran auch einmal denken. Es klingt gut. Aber unter dem Major steckt dann kein vollwertiger Major. Sie haben nicht die Ausbildung sondern lediglich den Dienstgrad.
Die Idee als Oberleutnant (z.See) halte ich noch vertretbar. Wenngleich ich auch da schon Bauchschmerzen habe. An einem Dienstgrad hängt nun einmal eine besondere Erwartungshaltung durch den Untergebenen.

Nichts für ungut

MarcAurel
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2015, 12:53:23
@ MarcAurel:

Zitat
Aber unter dem Major steckt dann kein vollwertiger Major.

Quelle?

Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose.

Zitat
Sie haben nicht die Ausbildung


Welche Ausbildung sollte für einen Major "vorgeschrieben" sein? Da gibt es völlig unterschiedliche Möglichkeiten ...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: MarcAurel am 25. Februar 2015, 14:06:35
@ MarcAurel:

Zitat
Aber unter dem Major steckt dann kein vollwertiger Major.

Quelle?

Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose.

Zitat
Sie haben nicht die Ausbildung


Welche Ausbildung sollte für einen Major "vorgeschrieben" sein? Da gibt es völlig unterschiedliche Möglichkeiten ...

Das ist richtig. Allerdings wird mir wohl niemand widersprechen, wenn ich sage, daß ein Soldat der über viele Jahre hinweg RDL geleistet hat und sich so durch verschiedene Lehrgänge hoch gearbeitet hat bzw. den ROA im Wehrdienst absolviert hat eine andere Nummer ist, als jemand, der vielleicht seinen GWDL/FWDL geleistet hat und dann nach dem Studium und mit entsprechender Berufserfahrung Major wird.
Erfahrungstechnisch steckt hat vorerst nur ein OG d.R. bzw. HG d.R. drin. Die Weiterqualifikation zum Major dürfte langwierig sein. Und da meine ich nicht die Lehrgänge.

In wieweit dies durch die Module abgedeckt ist, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Die Zeit erscheint mir aber recht kurz.

Schlimmer sieht es natürlich bei den aktiven Kameraden aus. Auch da gibt es ja diejenigen, die man mit höherem Dienstgrad einstellt.
Nicht umsonst werden die Meisten dann doch durch den normalen OAL geschleust.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2015, 14:32:52
Ach MarcAurel:

Es gibt bei den "Aktiven" z. B. die GeoInfoStOffze - die werden so "von der Uni" eingestellt und sind dann auch "StOffz".

Ein erfahrener StOffz der Luftwaffe (Luftkriegsführung) hat ganz andere Fähigkeiten als ein FschJgStOffz, als ein PiStOffz usw.

Es bleibt dabei:
- Ich muss immer schauen, welche Fähigkeiten ein Soldat mitbringt und wie das zu meinem aktuellen Auftrag "passt".
- Es gibt kein festes "Fähigkeitsset Major".
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: MarcAurel am 25. Februar 2015, 14:48:33
Ach MarcAurel:

Es gibt bei den "Aktiven" z. B. die GeoInfoStOffze - die werden so "von der Uni" eingestellt und sind dann auch "StOffz".

Ein erfahrener StOffz der Luftwaffe (Luftkriegsführung) hat ganz andere Fähigkeiten als ein FschJgStOffz, als ein PiStOffz usw.

Es bleibt dabei:
- Ich muss immer schauen, welche Fähigkeiten ein Soldat mitbringt und wie das zu meinem aktuellen Auftrag "passt".
- Es gibt kein festes "Fähigkeitsset Major".

Hachja F_K...

Da sagst Du mir nichts neues. Dennoch machen die Aktiven wohl zuerst den OAL. Außerdem gehen sie "danach" auch auf den SOL, sollten sie als Major eingestellt sein.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2015, 15:08:48
Vollzitat eines vorherigen Post machen einen Faden sehr schlecht lesbar.

However: Und?

Nur weil alle StOffz auf einem SOL waren, sind deren Fähigkeiten nicht ähnlicher geworden ...

Eine Rose ist eine Rose, ein Dienstgrad ein Dienstgrad ...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 26. Februar 2015, 12:15:37
Da muss man sich natürlich fragen, welcher Arbeitnehmer / Selbständige 5 Module x 10 Tage = 50 Tage ohne Verdienstausfallausgleich den ROA nach 43 (3) i.V.m. 26 (4) macht. Da dürfen dann finanzielle Aspekte keine Rolle spielen.

Es sind nur 3 Module à 10 Tage bei §43(3) i.V.m. §26(4) SLV.
Ansonsten bleibt nur Urlaub zu nehmen, ja. Ist nicht schön, aber ist trotzdem so.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 26. Februar 2015, 14:08:26
Es sind nur 3 Module à 10 Tage bei §43(3) i.V.m. §26(4) SLV.

Als "Ungedienter" vorne weg 2 x 10 Tage, erst danach die 3 Module à 10 Tage.  ???
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: HG z.S. am 27. Februar 2015, 12:53:52
Das mag sein, da bei uns aber nur ein Ungedienter im Lehrgang war, habe ich das jetzt nicht stellvertretend gesehen... ;D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 27. Februar 2015, 13:37:51
Ok. Und ich sehe es aus meiner Sicht.  ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Sapp am 06. April 2015, 08:23:25
ich finde es  Beeindruckend, dass es noch einige  gibt, die ihre Jahre   in der Kaserne  abgehangen haben und der Meinung  sind, dass ihre umfangreiche  Erfahrung  in der Bearbeitung eines Formulars die  Grundqualifikation für  eine Laufbahn  darstellt...... ts..ts...ts...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 08. Juli 2016, 12:09:05
Hier kurz meine ersten Erfahrungen zum 43.3 i.V.m. 26.4 SLV.

2 x beworben für 43.3 i.V.m. 26.2 SLV im Jahr 2015, jeweils mangels Bedarf abgelehnt.
Wurde gefragt, ob ich mich auch für 43.3 i.V.m. 26.4 bewerben wolle, zugestimmt.
Im April 2016 Einladung zum ACFüKrBw bekommen, Eignungsfeststellung (1 Tag) teilgenommen.
Eckdaten: rund 100 Bewerber wurden eingeladen, für einen Bedarf von 50 Stellen.
Auswahlkonferenz soll im August stattfinden.

Mein Tagesablauf:
- Begrüßung, Erläuterungen, Prüfungsablauf
- Biografischer Fragebogen
- CAT Test (Wortpaare, Rechnen, Matrizen) inkl. PMO
- Gespräch mit Prüfoffizier und Psychologen
- Ärztliche Untersuchungen
- Mittagspause
- warten
- Gespräch mit BAPersBw-Offz über das Prüfungsergebnis, Verwendungsmöglichkeiten und weiterer Verfahrensablauf.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Deepflight am 08. Juli 2016, 12:48:32
Hallo zusammen,

als einer derjenigen, der in der §43 Abs.3 SLV als Ungedienter drinnen ist, will ich einfach mal meine bisherigen Erfahrungen
teilen. Zivilberuflich bin ich Diplomkaufmann, 31 Jahre alt, Berufserfahrung 7 Jahre.

Beworben  am 27.10.2015
ACFüKrBw vom 15.12. - 17.12.2015
Angenommen am 29.02. als ROA a.d.W. LwSichOffz
Aktueller DG: Flg d.R.

Das Modul I der AllgSKgemSdtAusb hatte ich in der Zeit vom 06.06. - 17.06.2016 an der USLw in Appen bei Hamburg.
Hier war ich der einzige ROA Truppendienst, die anderen Kameraden waren fast alle in einer Fachverwendung und daher
mit vorl. höherem Dienstgrad eingestellt.
Bei mir folgt jetzt Anfang August das Modul II und danach vor dem Einstieg in die OL-Res-Lehrgänge erst einmal ein
FL-Res aufgrund der Fachverwendung. Erst nachdem die Module I & II sowie der FL-Res geschafft sind geht es dann in
die Offizierslehrgänge. Aus meiner Sicht ist das auch eine gute Sache; zum einen kann man sich klassisch "hochdienen",
zum anderen erlaubt das Vorgehen auch viel längere Ausbildungszeiten, sodass man den Anforderungen und den berechtigten
Erwartungen der aktiven Kameraden besser entsprechen kann.
Bei den Kameraden die für eine bestimmte Fachverwendung eingestellt wurden, wäre es natürlich vergeudete Zeit, erst noch den
FL-Res machen zu müssen.

So oder so, alle Kameraden die mit beim Modul I waren, waren unheimlich motiviert und haben sich voll reingehangen.

Ich denke, die Bundeswehr ist hier mit dem neuen Konzept auf einem sehr guten Weg. Natürlich macht es einen Unterschied, ob jemand
nach dem FWDL oder GWDL nach dem Studium auf eine Fachverwendung mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, jemand sich in vielen RDL
hochgedient hat, jemand den ROA im Wehrdienst gemacht hat oder jemand als ehemals aktiver Soldat RO ist.
Meiner Meinung nach ist das gut und richtig so, denn die Dienstposten und Verwendungen sind im Zweifelsfall ja auch ganz anders.
Ein als Fachdiener mit vorl. höherem DG eingestellter Kamerad wird natürlich nur das machen können, wofür er zivilberuflich qualifiziert ist
und wird wohl kaum als Stellv. KpChef eingesetzt werden.
Das wäre dann eher was für die Kameraden, die lange Jahre gedient habe...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 20. Juli 2016, 15:34:17
Hi Deepflight,

bei dir handelt es sich doch um den 43.2.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Wallenstein am 26. Juli 2016, 11:05:27
Ich habe eine andere Frage, bei der man mir hier hoffentlich weiterhelfen kann. Stimmt es, dass man als bereits Gedienter, der mit vorläufig höherem Offiziersdienstgrad beordert werden will (§43 Abs. 3 SLV), trotzdem am dreitägigen Auswahlverfahren am ACFüKrBw (früher wesentlich kürzer: OPZ) teilnehmen muss?

Das wäre meiner Meinung sehr sinnvoll, war mir bisher aber unbekannt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 26. Juli 2016, 11:20:47
Gerüchteweise ist das im Moment nicht der Fall, aber alles fließt, wie der alte Grieche schon wusste. Wenn eine Einplanung vorliegt und man durch die Zivilerfahrung nachvollziehbar die Befähigung nachgewiesen hat, ist m.E. so etwas nicht zwingend erforderlich. Es geht ja nur um wenige spezialisierte Posten.


Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 26. Juli 2016, 11:48:06
Bei 43.3 i.V.m. 26.2 SLV ist erfolgt keine Eignungsfeststellungsprüfung.

Bei 43.3 i.V.m. 26.4 SLV erfolgt eine eintägige Prüfung beim ACFüKrBw in Köln.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Wallenstein am 26. Juli 2016, 17:42:13
DadOA, und wenn Du in der Auswahlkonferenz nicht genommen wirst, musst Du dann im nächsten Jahr noch mal ran, oder gilt das Ergebnis auch drei Jahre lang?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 26. Juli 2016, 19:42:23
Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens (für 43.3 i.V.m. 26.4 SLV) ist 2 Jahre lang gültig.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Wallenstein am 26. Juli 2016, 19:46:03
Danke für all die Antworten! Dann schau'n mer mal. ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 26. Juli 2016, 20:16:28
DadOA, und wenn Du in der Auswahlkonferenz nicht genommen wirst, musst Du dann im nächsten Jahr noch mal ran, oder gilt das Ergebnis auch drei Jahre lang?
Was gilt denn 3 Jahre lang?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 26. Juli 2016, 21:38:52
Habe gerade mal nachgesehen. Im letzten Jahr war es tatsächlich noch so:

"Das Ergebnis der Eignungsfeststellung am ACFüKrBW ist drei Jahre gültig (eine festgestellte Nichteignung gleichermaßen)"

Das wurde dann wohl jetzt geändert.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2016, 04:42:41
Ja, das war so, nur die Nichteignung war nicht 3 Jahre gültig. Die Sperrfrist ist immer noch 12 Monate, früher und heute.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 27. Juli 2016, 09:07:00
... Die Sperrfrist ist immer noch 12 Monate, früher und heute.

Sicher, dass das auch für dieses Verfahren gilt? Ich habe es anders verstanden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2016, 09:23:34
Ich will das nicht ausschließen, allerdings würde mir eine Begründung schwer fallen, warum man für die Einstellung als SaZ oder Beamter eine Wiederholung der Eignungsfeststellung nach 12 Monaten zulässt und für diesen Personenkreis erst nach 36 Monaten.

Edit: Habe mal in der ZDv  "Einstellung mit höherem Dienstgrad in die Laufbahnen der Offiziere der Reserve und der Unteroffiziere der Reserve" geschaut, da steht nichts über Fristen drin.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 27. Juli 2016, 09:44:10
Vielleicht wurde es deshalb jetzt auf zwei Jahre reduziert?  ;)

Im Übrigen ist es so, dass, wenn man ein zweites Mal nicht bestanden hat, die Sperrfrist bis zu fünf Jahren betragen kann.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2016, 09:47:48
Auch hier wäre interessant zu wissen, auf welcher Weisung das beruht.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 27. Juli 2016, 10:10:50
Da müsstest Du beim BAPersBw nachfragen.

Das steht zumindest auf meinem Zwischenbescheid so drauf (ohne Angabe einer Rechtsquelle), je nach dem, welches Feld angekreuzt ist.  ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 27. Juli 2016, 11:18:31
Würde ich in der Tat machen, wenn ich Zeit dafür hätte und es mein Hauptbetätigungsfeld wäre. Vielleicht fühlt sich da hier jemand anderes berufen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 02. August 2016, 12:45:37
Kurzer Status: wurde vom BAPers angerufen zur Einplanung (sehr freundliches Gespräch). Viel Glück den anderen Bewerbern!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 02. August 2016, 18:46:51
Kurzer Status: wurde vom BAPers angerufen zur Einplanung (sehr freundliches Gespräch). Viel Glück den anderen Bewerbern!

Glückwunsch!
Wie lautet denn der erste Buchstabe deines Nachnamens?
(Vielleicht arbeiten sie die Liste alphabetisch ab)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: turbotyp am 02. August 2016, 20:48:49
Kurzer Status: wurde vom BAPers angerufen zur Einplanung (sehr freundliches Gespräch). Viel Glück den anderen Bewerbern!

Glückwunsch!
Wie lautet denn der erste Buchstabe deines Nachnamens?
(Vielleicht arbeiten sie die Liste alphabetisch ab)

 ;D ;D Ernsthaft? Und was machst du wenn er Zacharias Zunder hieße?  :D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: wolverine am 02. August 2016, 21:00:50
Vielleicht fangen sie ja hinten an?! ???
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 02. August 2016, 21:33:27
Viel interessanter wäre der Studienhintergrund, da es Gerüchteweise kaum Dienstposten außer für Ärzte gibt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 03. August 2016, 09:54:22
Mein Anfangsbuchstabe ist eher so mittig. ;) Man betreibt das Thema sehr professionell mit Ranking der Bewerber etc., also zeitaufwendig, weil es deutlich mehr Bewerber als DP gibt (meine etwas von 1:5 gehört zu haben?).

Ich bin übrigens Jurist.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: wolverine am 03. August 2016, 10:09:55
Ich bin übrigens Jurist.
Wenigstens etwas Anständiges gelernt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 03. August 2016, 10:27:35
Offtopic:

Die ersten 3 Suchergebnisse bei Google mit dem Begriff "Anständig Jurist":

- Im Krieg werden anständige Leute zu Massenmördern - SZ.de

- Jura studieren und anständig bleiben… | Beamtendumm

- Jura studieren und anständig bleiben, geht das überhaupt? Zweifel sind da angebracht ...

(Andere zweite Begriffe kommen zu deutlich "besseren" Ergebnissen ...)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 03. August 2016, 10:37:21
... weil es deutlich mehr Bewerber als DP gibt (meine etwas von 1:5 gehört zu haben?).
Ich bin übrigens Jurist.

Diese Quote hilft nicht jedem weiter. Juristen haben neben Ärzten noch eine relativ gute Chance, ausgewählt zu werden. Die meisten anderen Studienabschlüsse haben weitaus geringere Auswahlchancen, bis hin zu gar keinem Bedarf.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 03. August 2016, 16:51:12
Auch ein Update von mir:

Ich habe heute per Post einen positiven Bescheid bekommen.
Bin Diplom-Geograph
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Getulio am 03. August 2016, 16:52:47
Ich bin übrigens Jurist.
Wenigstens etwas Anständiges gelernt.

Die einen sagen so, die anderen so.  ;) ;D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 04. August 2016, 16:48:59
Post war bei mir jetzt auch da, positiver Bescheid wie angekündigt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 04. August 2016, 20:25:58
Ich habe noch nichts bekommen.
Mein Beruf ist System Ingenieur (Komm.- Info.- und Hochfrequenz-Technik).
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 04. August 2016, 23:58:33
Ich habe auch noch nichts gehört. Mache mir aber mit Maschinenbau nicht allzu große Hoffnungen, da die Bw dies selbst ausbildet und sicher genug ehemalige SAZ12 hat.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 10. August 2016, 16:52:14
Habe heute auch einen positiven Bescheid erhalten.
Zu erwähnen sie hierbei, dass ich Dipl. Wirt.-Ing. bin. Es ist also auch mit diesem Abschluss möglich etwas zu bekommen. ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 11. August 2016, 00:54:04
Ich habe ebenfalls einen positiven Bescheid bekommen. Dann können wir 43.3 (26.2)er uns hier demnächst ja austauschen :-)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: asgardt_MH am 11. August 2016, 08:50:12
Wann geht Ihr denn auf den ROL1?

Meiner beginnt im Oktober.  ;D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 11. August 2016, 11:27:12
Bisher habe ich noch keine Auskunft darüber. Je nach Befundung des Karrierecenters muss ich ggf. nochmal eine ärztliche Untersuchung machen.
Es würde mich aber natürlich freuen, wenn ich auch im Oktober anfangen könnte.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Kleeblatt am 11. August 2016, 11:54:05
Erstmal Glückwunsch an beide.
Ich habe mich ebenfalls beworben, allerdings für 2017. Kurze Frage, was habt ihr denn studiert? Anscheinenden ist mein Studiengang entscheidend für die Zulassung/Absage. :)
Danke für eure Antworten!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 11. August 2016, 12:11:42
Dankeschön.

Wie erwähnt habe ich Wirtschaftsingenieurwesen studiert.
Du kannst deine Chancen erhöhen, wenn du selbst schon einmal nach geeigneten Dienstposten ausschau hälst. Ich wünsche Dir jedoch schon mal viel Erfolg für deine Bewerbung.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 11. August 2016, 12:45:45
Wann geht Ihr denn auf den ROL1?

Meiner beginnt im Oktober.  ;D

Oktober wäre in der Tat schön, aber ich glaube
a) der ROL wird schon voll sein und
b) der "Papierkrieg" wird bis dahin nicht erledigt sein (Rückmeldung von unserer Seite aus ist bis 31.08. möglich, fraglich ob diese bei vorherigem Eingang schon früher bearbeitet werden)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 11. August 2016, 13:07:00
Zitat
Seite aus ist bis 31.08. möglich,

Ganz allgemein gesprochen:

- BAPers ist sehr daran interessiert, Lehrgänge in seiner Verantwortung vollständig zu füllen, daher werden in aller Regel vielen Reservisten "Angebote" gemacht.

- Wenn man sich dann schnell einen Termin aussucht (Mein Beispiel: Antwort sofort auf die Anfrage), wird dieser Termin umgehend bestätigt, und man wird auf den Lehrgang gebucht (innerhalb eines Tages).

Wer also zu spät oder später kommt, hat ggf. nicht mehr die freie Auswahl an Terminen oder bekommt überhaupt keinen Lehrgang mehr (in dem Jahr).
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 15. August 2016, 10:43:53
Bezüglich der ROL war die Aussage vom BAPers heute, dass alle Module 1 ausgebucht seien.
Die Termine für 2017 kommen dann Ende September/ Anfang Oktober raus.
Titel: Berliner Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: DA40 am 21. August 2016, 23:49:38
Hallo allerseits,

habe auch meinen Bescheid bekommen (Jurist). Gibt's hier denn noch Berliner? Dann könnte man sich ja mal auf ein Bier treffen - koordiniere ich gerne.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Peter 82 am 20. September 2016, 12:33:46
Guten Tag, ich bin Wirtschaftsingenieur und Dipl.-Ing. (TU) und arbeite bei einer Bundesbehörde im höheren Dienst (A13) und war nie bei der Bundeswehr. Was ich mich bei der ganzen Sache frage:

-wie hat jemand mit einem anspruchsvollen Zivilberuf, der auch Dienstreisen usw. verlangt, Zeit für viele wochenlange Lehrgänge nebenbei?

-man wird, wenn ich richtig verstehe, am Ende meist "nur" Oberleutnant, dies entspricht ja der Besoldungsstufe A10, wäre also in meinem Fall z.B. eine deutliche Verschlechterung der Besoldungs/ Entgeltgruppe, warum besteht daran trotzdem so großes Interesse?

-warum stellt die Bundeswehr für so was Leute ein, die nie beim Bund waren, also in diesem ganzen Militärbereich gar keine Erfahrung haben?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: wolverine am 20. September 2016, 12:42:44
-wie hat jemand mit einem anspruchsvollen Zivilberuf, der auch Dienstreisen usw. verlangt, Zeit für viele wochenlange Lehrgänge nebenbei?
Das muss jeder für sich organisieren; der eine schafft das, der andere nicht und wird es dann auch nicht.
-man wird, wenn ich richtig verstehe, am Ende meist "nur" Oberleutnant, dies entspricht ja der Besoldungsstufe A10, wäre also in meinem Fall z.B. eine deutliche Verschlechterung der Besoldungs/ Entgeltgruppe, warum besteht daran trotzdem so großes Interesse?
Die Besoldung ist doch unerheblich. Für den Zeitraum der Reserveübung wird das normale Gehalt durch den Bund weitergezahlt. Finanziell erleidet niemand eine Einbuße.
-warum stellt die Bundeswehr für so was Leute ein, die nie beim Bund waren, also in diesem ganzen Militärbereich gar keine Erfahrung haben?
Der Gedanke dahinter ist sicher vielschichtig: Man bekommt externe Expertise, die man sonst nicht hat. Man schafft Verzahnung zwischen Armee und Gesellschaft. Letztlich schafft man im geringen Grad eine Aufwuchsfähigkeit, was früher einmal der Hauptzweck der Reserve war.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Peter 82 am 20. September 2016, 13:45:35
ahja, Danke für die Antwort. Ich persönlich glaube jedenfalls, dass mein Arbeitgeber gelinde gesagt sehr wenig begeistert wäre, wenn ich wochen- oder gar monatelang
von meinem Arbeitsplatz für eine Wehrübung o.ä. abwesend wäre, aber interessant, dass dies für manche offenbar möglich ist.

Stimmt es, dass dafür- von Ausnahmen abgesehen- ganz überwiegend Leute mit Berufserfahrungen und Studiengängen, die nicht bei der BW studiert werden können (wie Jura oder Zahnmedizin), eingestellt werden? Weiß man, wie groß hier die Einstellungszahlen jährlich sind, also sind es mehr Einzelfälle, bei denen man viel Glück braucht? Denn dies könnte für einen Freund von mir interessant sein (Jurist), der beruflich auch nicht so sehr ausgelastet ist.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 20. September 2016, 13:48:51
-man wird, wenn ich richtig verstehe, am Ende meist "nur" Oberleutnant

Hauptmann, Major oder Oberstleutnant ist je nach Vorbildung und beruflicher Erfahrung ebenfalls als Einstiegsdienstgrad möglich
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 20. September 2016, 14:11:46
Es werden auch andere Studienabsolventen eingestellt. Im nächsten eine gehörige Anzahl, aber auch das ist natürlich von den Fachrichtungen abhängig. Ein Informatiker oder Elektrotechniker hat da überaus gute Karten.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Fortenbacher am 22. September 2016, 07:36:04
-warum stellt die Bundeswehr für so was Leute ein, die nie beim Bund waren, also in diesem ganzen Militärbereich gar keine Erfahrung haben?

Um Besetzungszahlen vorweisen zu können. der Gedanke von zivilberuflichen Expertisen ist schon lange tot. BWLer und Juristen en masse bringen der Bw genau gar nichts. Und gerade die Herren Juristen hätten ja doch so gerne einen Stabsoffizierdienstgrad auf der Visitenkarte. Deshalb wurde in der ZMZ auch A vorerst gestoppt, da die Neckermann-Flut Dimensionen angenommen hatte, die nicht mehr vermittelbar war.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 22. September 2016, 09:10:45
Zitat
Um Besetzungszahlen vorweisen zu können. der Gedanke von zivilberuflichen Expertisen ist schon lange tot. BWLer und Juristen en masse bringen der Bw genau gar nichts. Und gerade die Herren Juristen hätten ja doch so gerne einen Stabsoffizierdienstgrad auf der Visitenkarte. Deshalb wurde in der ZMZ auch A vorerst gestoppt, da die Neckermann-Flut Dimensionen angenommen hatte, die nicht mehr vermittelbar war.

Das ist natürlich nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig (und eventuell spricht auch der Neid aus den Zeilen). Wenn man als Jurist zivilberufliche Erfahrungen aus Personalwesen oder Verwaltungsrecht mitbringt, ist man sicherlich ein Gewinn für die Truppe in den entsprechenden Fachbereichen. Auch ein BWLer im Controlling kann helfen. Da kommt es auf die Dauer der Übungen an und die eigene Bereitschaft, sich in neue Themen reinzuarbeiten.

Nur wegen der Visitenkarte ist das Ganze m.E. viel zu aufwändig und, sorry, zu schlecht bezahlt, zumindest für Topjuristen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 22. September 2016, 15:14:47

Nur wegen der Visitenkarte ist das Ganze m.E. viel zu aufwändig und, sorry, zu schlecht bezahlt, zumindest für Topjuristen.

Definiere Topjurist! Top-Leute werden ohnehin eher als externe Berater beauftragt (siehe große Unternehmensberatungsgesellschaften).

Und der Verdienst ist ja auch immer relativ zu sehen. Ich würde das jetzt nicht unbedingt als "schlechte Bezahlung" bezeichnen:
_________________________________________________
7.2 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
7.2.1 Allgemeines
Die Leistungen für RDL nach dem USG. können bis zu 16.000 Euro auf den Monat berechnet betragen.
Insbesondere bei einer Reservistin oder einem Reservisten mit höheren Einkünften ist vorab zu prüfen, ob ein RD im Verhältnis zu den Kosten steht.
_________________________________________________
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: DA40 am 22. September 2016, 16:00:20

Und der Verdienst ist ja auch immer relativ zu sehen. Ich würde das jetzt nicht unbedingt als "schlechte Bezahlung" bezeichnen:
_________________________________________________
7.2 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
7.2.1 Allgemeines
Die Leistungen für RDL nach dem USG. können bis zu 16.000 Euro auf den Monat berechnet betragen.
Insbesondere bei einer Reservistin oder einem Reservisten mit höheren Einkünften ist vorab zu prüfen, ob ein RD im Verhältnis zu den Kosten steht.
_________________________________________________

Ja, das ist schon sehr gut - aber die Summe kann per Definition nicht größer sein als das sonst Verdiente... Im Gegensatz zu dem Studien-adWlern, die sich damit ihr Studium finanzieren, sorgt das USG bei gut verdienenden Juristen dafür, dass sie zumindest nicht schlechter stehen, als in ihrem eigentlichen Job.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Paul Kater am 22. September 2016, 19:42:53
-Und gerade die Herren Juristen hätten ja doch so gerne einen Stabsoffizierdienstgrad auf der Visitenkarte. Deshalb wurde in der ZMZ auch A vorerst gestoppt, da die Neckermann-Flut Dimensionen angenommen hatte, die nicht mehr vermittelbar war.

Also ich bin ja auch so einer: Rechtsanwalt, Oberstleutnant d. Res. und Dienstposten in ZMZ-A.

Ich käme aber nie auf die Idee, meinen Dienstgrad auf meine Visitenkarte zu schreiben - Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps :D.

Kannst Du (oder jemand anderes) das vielleicht näher erläutern, inwiefern es hier zu einer "Neckermann-Flut" gekommen sein soll: wurden hier wirklich in den letzten Jahren verstärkt in einer unvertretbar hohen Zahl Dienstposten in der ZMZ-Reserve geschaffen? Und wurden hierfür wirklich vor allem Juristen genommen? Ich bin zwar, wie geschrieben, auch Jurist, habe aber auch einen Abschluss in Internationaler Poitikwissenschaft, sodass ich meine Beorderung mehr mit diesem Abschluss begründet hatte.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Getulio am 23. September 2016, 22:17:47

Nur wegen der Visitenkarte ist das Ganze m.E. viel zu aufwändig und, sorry, zu schlecht bezahlt, zumindest für Topjuristen.

Definiere Topjurist! Top-Leute werden ohnehin eher als externe Berater beauftragt (siehe große Unternehmensberatungsgesellschaften).

Und der Verdienst ist ja auch immer relativ zu sehen. Ich würde das jetzt nicht unbedingt als "schlechte Bezahlung" bezeichnen:
_________________________________________________
7.2 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
7.2.1 Allgemeines
Die Leistungen für RDL nach dem USG. können bis zu 16.000 Euro auf den Monat berechnet betragen.
Insbesondere bei einer Reservistin oder einem Reservisten mit höheren Einkünften ist vorab zu prüfen, ob ein RD im Verhältnis zu den Kosten steht.
_________________________________________________

Die 16.000 bekommt aber genau der, der sie im Zivilberuf auch (mindestens) verdient. Bei einem, der in der G1-Abteilung einen Spiegeldienstposten wahrnimmt, wird man das wegen Satz 2 sicherlich eher nicht machen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: MMG-2.0 am 27. September 2016, 06:16:10
Wo sind denn die Beiträge der letzten drei Tage geblieben?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: wolverine am 27. September 2016, 07:41:00
Wo sie hingehören.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 03. Oktober 2016, 09:10:14
Kurze Nachfrage: hat jemand außer dem Einplanungsschreiben was Neues gehört aus dem BPers oder von den Karrierecentern? Still ruht der See...gibt es wieder eine Änderung (so wie bei der ZMZ)?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 03. Oktober 2016, 13:36:19
Welche Änderung meinst du?

Ich habe demnächst meinen Untersuchungstermin beim Karrierecenter. Also bin ich noch nicht sehr weit gekommen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 03. Oktober 2016, 16:45:17
Nein, ich habe seither auch nichts mehr gehört. Auch nicht, wie bei AC, ob ich überhaupt zur Untersuchung ins KC muss oder nicht.
Aber da ich auch hier mit ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit rechne, sollte ja bald eine Nachricht kommen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 04. Oktober 2016, 03:57:39
Immerhin hat ja AC schon seinen Untersuchungstermin. Dann warten wir mal ab, aber meine Frau (Beamtin) meinte nur: "du bist die Laufzeiten des öffentlichen Dienstes nicht gewöhnt".
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 04. Oktober 2016, 11:56:39
Ich habe auch einen Termin zur Untersuchung.
Es hilft ggf. sich hier mal mit seinem KC in Verbindung zu setzen.

Hatte zwar auch gehofft, bereits weiter zu sein, aber: "Die Hälfte seines Lebens wartet der Soldat vergebens..."
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 05. Oktober 2016, 06:37:01
Ich hatte ca. 3 Wochen danach einen Anruf vom KC zur Terminvereinbarung. Dieser ist jetzt übermorgen. Am Telefon sagte mir das KC, dass das BAPersBw ziemlich aufs Tempo drückt und ich der Termin zeitnah sein soll (Kann auch an der Einplanung liegen).
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 05. Oktober 2016, 10:19:31
Wann hattest du deinen Bescheid denn erhalten?
Ich hatte in etwa 4 Wochen gewartet bis ich mich ans KC gewand hatte. Ich wurde dann drei Mal nach meinen Wunschterminen gefragt und nach knapp einen Monat hatte ich dann meinen Termin (welcher vorgemerkt ist, wer weiß, was da noch passiert...).

Ab Erhalt meines Bescheides wären es dann ca 2 1/2 Monate bis zur Untersuchung. Dann muss das Ergebnis wieder zurück ans BAPersBw und dann kann das Beorderungsverfahren eingeleitet werden. Wer weiß, wie lange das dann noch dauert.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 06. Oktober 2016, 04:00:31
Das Bottleneck scheint also das KC zu sein. ??? Muss mal dort anrufen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 06. Oktober 2016, 10:37:22
Das Bottleneck scheint also das KC zu sein. ??? Muss mal dort anrufen.

Ja, versuch das mal.
Ich habe die letzten Tagen mehrfach versucht die zuständigen Personen an den Hörer zu bekommen - keine Chance.
Allerdings hatte mich ein StFw im BAPersBw gefragt "Seiteneinsteiger, ne?", worauf ich mit "Ja" antwortet. Seine Reaktion darauf war nur: "Habe ich mir gedacht, da sind Sie nicht der Einzige, der hier anruft" und fängt an zu lachen. Anscheinend ist da was schief gelaufen.

In meinem Fall habe ich zuvor das für mich laut Bescheidung zuständige KC kontaktiert, die haben keine Information über mich bzw. stellen gar keine dienstrechtliche Verfügbarkeit fest.
Es hatte mich ohnehin schon stutzig gemacht, dass das angegebene KC 250km von meinem Wohnort entfernt ist...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 06. Oktober 2016, 10:54:06
Ja, die dienstrechtliche Verfügbarkeit wird nur an KCs mit AC durchgeführt.
Bei mir ist es auch ein anderes, das aber zum Glück näher ist.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 06. Oktober 2016, 21:19:21
Vielleicht als kleiner Tipp: das KC sagte mir, dass die mich schwer erreichen konnten, weil die nur meine PK und eine alte Adresse hatten. Da hat die wehrüberwachung nicht funktioniert  ;D
Sprich meine Kontaktdaten aus der Bewerbung lag dem KC nicht vor.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 06. Oktober 2016, 22:08:58
Vielleicht als kleiner Tipp: das KC sagte mir, dass die mich schwer erreichen konnten, weil die nur meine PK und eine alte Adresse hatten. Da hat die wehrüberwachung nicht funktioniert  ;D
Sprich meine Kontaktdaten aus der Bewerbung lag dem KC nicht vor.

Das ist bei mir auch der Fall. Meine PK ist noch mit meiner Adresse verknüpft, die ich damals zu Grundwehrdienstzeiten angegeben hatte.

Noch ein kurioser Fakt bei mir, den ich heute rausgefunden habe: Zuständiges KC für mich ist das KC in Kassel, Außenstelle Mainz mit Sitz in Wiesbaden  :o
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 06. Oktober 2016, 22:19:45
Letztes Jahr war ich zu einer RDL und war erstaunt, welcher Stand die Datenbasis hatte. Ich konnte den Namen stehen lassen, den Rest musste ich anpassen.
Das liegt vermutlich daran, dass z.B. ein Personalbogen für eine Bewerbung nicht dafür verwendet werden darf, den Datenbestand auf Vordermann zu bringen.
Mein zuständiges KC z.B. hat die Ladung für die Untersuchung in WEWIS erstellt.

Vielleicht doch mal beim KC Bereich WehrErsW anrufen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 07. Oktober 2016, 07:32:29
Meine Daten waren auch total veraltet, so dass das KC laut Datenbestand noch davon ausgeht, dass ich Schüler bin.
Ich hatte die mal gebeten mir ein Formblatt zuzusenden, mit welchem ich denen die Daten aktualiseren kann und habe dann einen Auszug aus der Datenbank erhalten. Leider sind hier überall Codes eingetragen und eine Übersetzungstabelle ist nicht mit dabei.

Ich werde die mal bei meiner Untersuchung darauf ansprechen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: KlausP am 07. Oktober 2016, 07:48:39
Das ist kein neues Phänomen! Damit hatte ich schon zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (also ab 1996) zu kämpfen. Bei jeder Wehrübung erhielten meine Reservisten zu Beginn so ein Formblatt, auf dem sie Änderungen im Datenbestand eintragen konnten. Diese wurden auch immer mit den übrigen Unterlagen zum KWEA zurück geschickt - nur hat die dort nie jemand in WEWIS eingepflegt. Es liegt also in den wenigsten Fällen am Reservisten.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 07. Oktober 2016, 21:08:15
Vielleicht sollten die Seiteneinsteiger auch solch einen WEWIS Bogen ausfüllen. Da meine WEWIS Daten OK sind, denke ich das meine Angaben letztes Jahr eingepflegt wurden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 11. Oktober 2016, 17:47:22
Kurzes Update: Hatte nun meine Einladung zum KC für die Eignungsuntersuchung im Briefkasten
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 12. Oktober 2016, 09:27:18
Ich musste ein bisschen telefonieren. Das Bottleneck waren (sind wohl immer noch) meine alten Unterlagen in Andernach, die hat man aus dem Archiv holen müssen. Die sollen jetzt bald kommen und dann kommt die Einladung zum KC. Diesmal habe ich gleich dem Sachbearbeiter meine Handynummer gegeben, sodass sich die Sache verkürzen könnte.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: LwPersFw am 12. Oktober 2016, 22:16:00
Ja...auch bei den KC läuft nicht immer alles rund und passieren Fehler...

Aber gerade zum Thema Datenqualität der Reservisten sei an die gesetzlichen Pflichten erinnert...die oft vergessen werden... Folge z.B....veraltete Anschriften


"Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 24 Wehrüberwachung; Haftung

(1) Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung.

Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen sind.

(...)

(6) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen

1. binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung dem Kreiswehrersatzamt (neu KC) zu melden, es sei denn, sie sind
    innerhalb dieser Frist ihrer Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes nachgekommen,

2. Vorsorge zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen,

Auf Wehrpflichtige, die nach Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden, noch der Wehrüberwachung unterliegen, findet Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz keine Anwendung."


D.h. wer unter 32 ist und sich nicht korrekt ummeldet... muss das KC selbst informieren.

Ab 32 muss der Reservist immer das KC selbst informieren.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 13. Oktober 2016, 19:55:10
Weiß einer eigentlich wie es nach der Untersuchung weitergeht? Darf man dann direkt auf den Reserveoffizierlehrgang I, wenn man bereits gedient hat?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 14. Oktober 2016, 08:44:32
@LwPersFw
Tja und trotz korrekter Ummeldung hatte mein KC trotzdem nicht die richtige Adresse...

@AC
AFAIK kommt nach der Untersuchung zunächst die Rückmeldung des KC ans BAPersBw, welche dann das Beorderungsverfahren einleiten.
Ob dieses abgeschlossen sein muss, bevor man auf den Lehrgang darf, weiß ich nicht. Für dieses Jahr sind jedoch alle ROL I belegt, so dass es frühestens kommendes Jahr los gehen kann. Hat man bereits gedient und die AGA/ GA abgeschlossen geht es mit dem ROL I los, die GA-Module müssen nicht mehr besucht werden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 15. Oktober 2016, 12:02:19
Das BAPersBw hat meine Einplanung soweit fertig und hat mich, für die weitere Planung, an den zuständigen PersBea meines Beorderungstruppenteils  bzw. PersFührer verwiesen.

Zeitraum: 5 Tage von der Untersuchung im KC bis zum Bescheid des BAPersBw
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 15. Oktober 2016, 21:30:25
Na das lässt ja hoffen. Hattest du dich selbst bei denen gemeldet oder nach der Untersuchung alles auf dich zukommen lassen?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 17. Oktober 2016, 23:39:54
Ich musste den Untersuchungstermin irgendwie dazwischen schieben, da das BAPersBw aufs Tempo gedrückt hatte. Dar untersuchende Arzt hatte da etwas angedeutet.
Nach der Untersuchung hatte mir das KC das weitere Vorgehen erläutert.
In der folgenden Woche war ich auf Geschäftsreise und bei meiner Rückkehr lag der Bescheid schon auf dem Tisch.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 20. Oktober 2016, 10:53:33
@kermit_nc

Wie lange dauerte bei dir die Untersuchung? Und was wurde alles untersucht?

Ich habe nämlich am 09.12. meine Feststellung
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 21. Oktober 2016, 09:05:08
Bei mir (26.4er) hat die Untersuchung rund 40 Minuten gedauert. Ist aber sicherlich von Bewerber zu Bewerber unterschiedlich, je nach "Vorgeschichte".  ;)

Was meinst Du mit "was wurde untersucht"? Selbstredend Deine Gesundheit.  ::)

Weiß einer eigentlich wie es nach der Untersuchung weitergeht? Darf man dann direkt auf den Reserveoffizierlehrgang I, wenn man bereits gedient hat?
Die 26.4er haben Mitte November eine Informationsveranstaltung (DVag), bevor es mit den Modulen los geht (Bericht aus dem Vorjahr siehe  hier  (http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NmY3NjMzMzE2NDM2NzEyMDIwMjAyMDIw/ResAktuell_16_1.pdf) ab Seite 9). Ob es bei den 26.2ern auch eine gibt, weiß ich nicht, könnte ich mir aber gut vorstellen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 21. Oktober 2016, 20:38:38
Ich hab auch gehört, dass 26.2er sogar keine Offizierprüfung beim ROL 1 bis 3 ablegen, sondern nur teilnehmen müssen. Kann das jemand bestätigen?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 21. Oktober 2016, 21:40:40
Was meinst Du mit "was wurde untersucht"? Selbstredend Deine Gesundheit.  ::)

Na, na, du musst mich auch schon vollständig zitieren!  ;) Offiziell lautet es ja "Prüfung der dienstrechtlichen Verfügbarkeit". Deshalb fragte ich, was dort alles untersucht wird. Also wie ausgiebig. Kann ja sein, dass dort nur geschaut wird, ob man an jeder Seite einen Arm und ein Bein hat sowie einen Kopf auf dem Hals  :P

Ich hab auch gehört, dass 26.2er sogar keine Offizierprüfung beim ROL 1 bis 3 ablegen, sondern nur teilnehmen müssen. Kann das jemand bestätigen?

Wenn diese Anlage hier (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=9&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjp-ZW_0ezPAhXBcRQKHbPwAqMQFghTMAg&url=http%3A%2F%2Fwww.reservisten.bundeswehr.de%2Fresource%2Fresource%2FMzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NjE2NzZjNjE3ODY0MzYyMDIwMjAyMDIw%2FAnlage%2520C%2520zu%2520SKgemKonzAusbResBw.pdf&usg=AFQjCNG5AhKXhi2Z1TRIJ11dSIO3CBwh8w&sig2=JQptZ5j_KWFd8d9b2s5R8g&bvm=bv.136499718,bs.1,d.bGg) (PDF) von 2013 noch aktuell ist, steht auf Seite 15 unter 2.4

Zitat
Mit höherem Offizierdienstgrad eingestellte Reservistinnen und Reservisten nehmen – unabhängig von ihrer Laufbahnzugehörigkeit – am ROL a.d.W. teil. Das Ablegen der Offizierprüfung darf diesem Personenkreis nicht abverlangt werden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AnNo77 am 24. Oktober 2016, 11:01:14
Ich habe am 11.11.2016 die Informationsveranstaltung in Siegburg. Ist noch jemand dazu eingeladen? Beste Grüße
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 17. November 2016, 15:16:13
Also, für die Mitleser hier der aktuelle Sachstand.
 
Die Verfügbarkeit wurde bei in Stuttgart beim KarrC festgestellt. Hierfür wurde ich einbestellt und es dauerte ca. 1h mich durchzuschleusen. Der Musterungsarzt, sowie die anderen Ärzte machten das Übliche, das mir nach gefühlt 100 Jahren nach der letzten Musterung noch erinnerlich war. Also, Blutdruck, Urin, Ganzkörpercheck etc. Um mich herum viele junge Bewerber, ich war der gefühlte Opi. Nach dem glatten Durchgang als T2 (Brillenträger, also nix mit Kampftaucher oder Flieger) erfolgte sofort die Bescheidung vor Ort durch den Sachbearbeiter. Alles nett und höflich.

Gestern kam dann der Bescheid vom BaPers mit Dienststelle. Dort werde ich nächste Woche dann alles weitere mit dem zuständigen Sachbearbeiter erörtern.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 18. November 2016, 18:06:07
In meinem Fall heißt es immer noch warten.
Zwar hatte ich meine Untersuchung schon, doch konnte diese mangels fehlender G-Akte nicht abgeschlossen werden. Mein Bearbeiter im KC hatte dann eine Zweitschrift in Andernach angefordert, die anschließend an den ärztlichen Dienst weiter geleitet wurde. Das ist nun auch schon wieder 2 Wochen her, am Telefon hieß es jedoch, dass noch kein Ergebnis vorliege. (Dauert ja bisher nur 3 Monate...)

Parallel dazu hatte ich erneut Kontakt zum BAPersBw VI 1.2.3 (Lehrgangsplanung) aufgenommen.
Interessant für Kameraden wie mich, die keine Studenten sind und ihre Lehrgänge mit der Arbeit koordinieren müssen:
Die SanAkBw in München bietet in 2017 ebenfalls zwei ROL-Module mit - und hier das Interessante - jeweils nur zwei Präsenzphasen an.
(Man kann trotzdem normal am 3. Modul teilnehmen)

Wichtig auch für alle: nSAK Umschulung/ Ausbildung ist nun wohl für alle (zwingend) Pflicht. Man sollte also schauen, dass man das Kriterium erfüllt. (Mit Blick auf jene, die Ihre AGA vor nSAK hatten)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 19. November 2016, 08:54:28
Ja, die nSAK Ausbildung erscheint mir zwingend. Bei der letzten DVag auf der Schießbahn wurde mir das auch alles im Schnelldurchgang präsentiert und es ist eine Riesenumstellung.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 24. November 2016, 20:32:55
Heute war dicke Post vom KC im Briefkasten. 4x Heranziehungsbescheid mit allen weiteren Formularen und den Gutscheinen für die Bahntickets.
Erfreulicherweise war auch der Befund meiner ärztlichen Untersuchung mit dabei. Auch wenn ich kein Kampftaucher werde, war es trotzdem T1.

Dann sollte ich ja nun (kommende Woche?) auch endlich meine weiteren Informationen vom BAPers erhalten.

Frage anbei:
Wer hat sich schon auf Lehrgänge für kommendes Jahr einplanen lassen?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 25. November 2016, 06:57:45
Bin gerade dabei. Mein Pers möchte erst, dass ich mich bei den Sachgebieten vorstelle. Somit steht erst mal eine DVag an, um meinen Bereich kennen zu lernen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PzGrenSG am 10. Dezember 2016, 13:19:50
Wurde den hier mitlesenden §26.4ern eigentlich mal mitgeteilt warum die Ausbildung zwingend in DVag zu durchlaufen ist? Gilt die DVag Pflicht für Gediente und Ungediente gleichermaßen?
Würde mich schwer interessieren, da ich überlege eine Bewerbung zu starten mir allerdings nicht vorstellen kann das ganze in DVag zu Absolvieren. Wie macht ihr das? Seit ihr alle Selbstständig oder nutzt ihr euren Urlaub?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Roughnecks am 11. Dezember 2016, 06:20:00
Den teilnehmenden §26.4 er wurde auf der Informationsveranstaltung in Siegburg am 11.11 / 12.11 mit Gesetzesgrundlage erläutert, wieso die Module in DVags zu durchlaufen sind. Diese DVag Pflicht besteht für alle Seiteneinsteiger, egal ob gedient oder nicht.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: KlausP am 11. Dezember 2016, 07:29:20
Wie lang sind die DVags denn jeweils?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 11. Dezember 2016, 09:34:21
Urlaub geht gar nicht, da er zur Erholung dient. Selbst die Häuslebauer begeben sich in eine rechtliche Grauzone, wenn diese im Urlaub an ihrem Eigenheim werkeln.
Als bei mir der 26/4 ein Thema wurde, bin ich auf meinen Arbeitgeber zugegangen und wir haben uns auf eine 50/50 Lösung (Überstunden+Bildungsurlaub) geeinigt. -Den Lehrgang habe ich bei meiner PA als kostenfreies Führungskräfte Seminar durchgebracht.
Der LG besteht aus 3 Modulen mit je 2 Wochen Vorort.


Als 26/2er ist das für kein Thema mehr.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Roughnecks am 11. Dezember 2016, 11:36:11
Wie lang sind die DVags denn jeweils?
Die DVag's werden wohl jeweils 2 x 5 Tage gehen. Bzw variiert ja die Länge der Module.

Also immer vom Anreisetag bis Freitags und dann wieder von Sonntags / Montags bis Lehrgangsende so, dass wenigstens die Reisekosten abgerechnet werden können.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: KlausP am 11. Dezember 2016, 12:23:07
Ich nenne das mal Beschiss am Reservisten. Da spart man doch glatt Wehrsold für die Tage ein.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 11. Dezember 2016, 12:29:41
Wie lang sind die DVags denn jeweils?
Jedes der 10-Tages-Module ist in 3 Präsenzphasen à 3 bis 4 Tagen aufgegliedert, die sich über ca. 2 Monate erstrecken. Zu jedem Modul kommt noch eine Online-Ausbildungszeit von rund 40 Stunden dazu.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=58354.msg603874#msg603874 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=58354.msg603874#msg603874)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Roughnecks am 11. Dezember 2016, 13:18:46
Ich nenne das mal Beschiss am Reservisten. Da spart man doch glatt Wehrsold für die Tage ein.
Jeder Reservist wird explizit darauf hingewiesen. Es gibt da auch irgendwo eine Begründung des BMVg, allerdings muss ich prüfen ob ich noch an den Vortrag der Infoveranstaltung komme, dann kann ich das hier auch entsprechend posten, wenn gewünscht.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 11. Dezember 2016, 14:15:59
@ KlausP:

Wehrsold wird Res nicht mehr gezahlt - jetzt Dienstgeld.

Das Thema ist aber eher USG und Freistellung.

Ansonsten: da wird niemand "beschissen" - es gibt eine gesetzliche Grundlage.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 11. Dezember 2016, 15:18:09
Das ist ja eine (wehr-)politische Entscheidung, dass die 26.4er-Reservisten während Ihrer "Ausbildung" keine Vergütung erhalten (im Gegensatz zu den 26.2ern, die die selben Module besuchen).

Die 26.2er sind Spezialisten in Ihrem Fach, die die Bw (dringend) benötigt. Um diese zu motivieren, sich dei der Bw zu engagieren, werden Ihnen Erleichterungen (Besuch der Module ohne Abschlussprüfung) und Begünstigungen (von Anbeginn der Module mit vorläufig höherem DG mit entsprechender Vergütung) angeboten.

Bei den 26.4ern handelt es sich ganz überwiegend um (bereits aktive) Reservisten, die einfach ResOffz werden wollen, ohne (unbedingt) studiumsbezogen eingesetzt werden zu können/wollen/müssen. Davon gibt es einfach mehr, so dass die Bw in der komfortablen Position ist, sich die Besten hieraus aussuchen zu können, da bei ihnen die Motivation ohnehin schon vorhanden ist.
Für diese Gruppe der ResOffz gibt es nach den Ausbildungsmodulen auch nur eine bestimmte Anzahl an Beorderungsdienstposten. Würde man die Attraktivität für diesen Ausbildungsgang erhöhen, würden sich zwar vermutlich mehr Leute dafür bewerben, die Frage ist nur, welchen "Vorteil" die Bw daraus ziehen würde. Bei mehr Bewerbungen (Mehrarbeit Vorauswahl) und vermutlich mehr Einladungen zur Eignungsfeststellung (Mehrarbeit durch mehr Prüflinge) hätte die Bw dabei vermutlich nur, wenn überhaupt, einen marginalen Vorteil .

Die, die sich jetzt dafür bewerben, folgen eher dem Motto: "Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann. Fragt lieber, was ihr für euer Land tun könnt." JFK   8)

Gestzliche Grundlagen: der 26.2er wird gleich "eingestellt" (§ 5 ResG), Übung nach § 61 SG (inkl. Vergütung), der 26.4er wird eben erst nach Abschluss der Offz-Prüfung "eingestellt", daher vorher die "Ausbildung" nur nach §§ 9 ResG, 81 SG als DVag (Dienstliche Veranstaltungen (DVag) sind dienstliche Vorhaben der Bundeswehr, insbesondere zur militärischen Aus-, Fort- und Weiterbildung, zu denen grundsätzlich Reservisten mit ihrem Einverständnis nach § 81 Soldatengesetz zugezogen werden können..) im bisherigen DG. 

Wer diese Pille nicht schluckt, gibt eben nicht sein Einverständnis und wird halt kein ResOffz und lässt es bleiben.

Zu guter Letzt: es handelt sich ja um ein Pilotprojekt. Die Erkenntnisse hieraus werden sicherlich fortlaufend ausgewertet, so dass dieser Quereinstieg in Zukunft bestimmt noch angepasst/optimiert wird.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: KlausP am 11. Dezember 2016, 15:30:59
Danke. Das beantwortet mein "Problem".
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 11. Dezember 2016, 17:40:33
... und zusätzlich hat man damit eine "Prüfung" der Motivation - wer sich dass ohne Vergütung "antut", bleibt sicherlich später bei Vergütung eher dabei.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: dunstig am 11. Dezember 2016, 19:36:22
Urlaub geht gar nicht, da er zur Erholung dient. Selbst die Häuslebauer begeben sich in eine rechtliche Grauzone, wenn diese im Urlaub an ihrem Eigenheim werkeln.
Vielleicht etwas OT, aber da es ja hier angesprochen wurde, würde mich (aus persönlichem interesse) hierzu mal eine rechtliche Grundlage interessieren.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 11. Dezember 2016, 19:47:46
Arbeitsvertrag, Tarifverträge und Rechtsprechung - bis hin zum BAG - und die BW mag das deswegen auch nicht (wurde vom Dienstherr auch mal in einer ResInfo dargestellt).
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: dunstig am 11. Dezember 2016, 19:49:59
Hmm interessant. Ich dachte immer, dass es bei solchen Sachen um weitere Erwärbstätigkeiten geht und Gefälligkeitsjobs ohne Gegenleistung oder das Werkeln am Eigenheim davon nicht betroffen seien. Wieder was gelernt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 11. Dezember 2016, 20:05:34
... es kommt drauf an - der Bürohengst kann sich ggf. bei körperlicher Arbeit (ohne Entgelt) "erholen" - der Bauarbeiter eher nicht.

Der KFZti als InstFw hat im Urlaub ein Problem, der Bürohengst im Grünen eher nicht.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Roughnecks am 13. Dezember 2016, 09:47:37
So, ich reiche dann hier nochmal die offizielle Begründung nach, wieso die Module in DVag zu absolvieren sind:

Die in §26 Absatz 5 Satz 1 SLV genannten Voraussetzungen (z.B. bestandene Offiziersprüfung) sind Einstellungsvoraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Einstellung erfüllt sein müssen. Zum Erwerb von Einstellungsvoraussetzungen dürfen öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnisse (z.B. Wehrdienstverhältnisse) grundsätzlich nicht begründet werden. Im Soldatenrecht existiert als Sonderheit die dienstliche Veranstaltung nach §81 des Soldatengesetzes (DVag). Deren gesetzliche Zweckbestimmung ist eigens wegen den Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen offen formuliert ("insbesondere"). Falls Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung nach §43 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. §26 Absatz 4 oder 5 SLV überhaupt bestimmte (Offizier-)Ausbildungszeiten in einem Wehrdienstverhältnis absolvieren müssen, bietet sich dafür nur die Zuziehung zu einer dienstlichen Veranstaltung nach §81 SG an. Andere Wehrdienstarten (z.B. Übung nach §61 SG) haben eine gesetzliche Zweckbestimmung, die an den Erwerb von Einstellungsvoraussetzungen für eine spätere Einstellung nicht umfasst. Sie scheiden damit als Wehrdienstart zum Erwerb der Einstellungsvoraussetzungen aus.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 19. Dezember 2016, 23:26:59
Meine Untersuchung ist nun auch gewesen, ich bin tauglich, warte aber ebenfalls noch auf diese ominöse Zweitschrift aus Andernach, damit meine Akte geschlossen werden kann.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mich jetzt nicht einfach an das BAPers wenden kann, um mich für den ersten Lehrgang einteilen zu lassen?

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 20. Dezember 2016, 07:01:05
Es kommt ein Bescheid vom BAPersBw mit den Kontaktpersonen (Bearb. BAPersBw und S1 der Einheit).
Mit dem S1 nimmst Du dann Kontakt auf und besprichst dass weitere Vorgehen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 13. Januar 2017, 15:23:21
Ich habe nun mittlerweile mein "Ergebnis wehrmedizinische Begutachtung" schriftlich bekommen.
Auf dem DIN A4-Blatt steht oben rechts unter Ergebnis: D2
Danach folgt eine ellenlange Liste mit Verwendungsmöglichkeiten.

Die Frage: werden die Tauglichkeitsgrade (bei Reservisten) nicht mehr mit T plus Zahl angegeben oder was bedeutet D2?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Januar 2017, 15:26:36
"Dement"?  ;D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: KlausP am 13. Januar 2017, 15:30:45
Dann wäre "D2" also "dement mit Einschränkungen" und z.B. "D4 - vorübergehend nicht dement bis in ... Monaten"?  ;D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: schlammtreiber am 13. Januar 2017, 15:37:15
Oder es handelt sich einfach um ein "schwäbisches T"... Deeeee Zwoooooo




Nö ernsthaft, keine Ahnung warum und weshalb  :o
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: funker79 am 18. Januar 2017, 13:27:22
Hallo zusammen,

ich werde ab Mai den ROL1 absolvieren (das Paket mit den entsprechenden Formularen und Bescheiden durfte ich schon in Empfang nehmen) und habe nun eine Frage hinsichtlich der Abreise. Ist diese zwingend am Reisetag (Freitag) durchzuführen oder kann diese auch schon nach Lehrgangsende (Donnerstag) erfolgen?

Vielen Dank vorab für jegliche Informationen!

MkG

funker79
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 18. Januar 2017, 17:17:29
Das kommt ganz darauf an, was der Dienstplan sagt. Wenn es noch Unterricht oder sonstige geplante Dinge gibt, dann musst du Freitag abreisen. Erfahrungsgemäß ist die Einheit, wo du die Lehrgänge absolvierst der besser Ansprechpartner. Oftmals lassen sich auch anderweitige Lösungen finden. Auf deinem Heranziehungsbescheid sollte eine Telefonnummer stehen. Da würde ich mal anrufen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 18. Januar 2017, 17:56:23
Üblicherweise ist am Abreisetag noch Nachbesserung / Aussprache / Ausschleussung.

Sonst wäre Donnerstag der Reisetag.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: GastRes am 21. Januar 2017, 13:41:45
Wann findet die Auswahlkonferenz für Reserveoffiziere nach § 43 III i.V.m. 26 II SLV des QI 2017 statt? Und wann ist mit einem Bescheid zu rechnen, ob man genommen wurde?

Gibt es schon mögliche Termine für die ROL, falls man denn genommen wird?
Ich habe mich bereits im Oktober beworben und kann immer noch keine Jahresplanung für Urlaub, Arbeit, usw. machen, da ich nicht weiß, woran ich bei der Bundeswehr bin.

Schonmal im Voraus danke für die Infos.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 21. Januar 2017, 22:22:41
Hast du keine Information erhalten, wann die Konferenz stattfinden soll?
Grob geschätzt würde ich einfach mal März/ April annehmen, davon ausgegangen, dass vergangenes Jahr die zweite Konferenz im August stattgefunden hatte. Mit einem Bescheid kann man in etwa 1 - 1 1/2 Monate danach ausgehen.

Mögliche Termine an der OSH Modul 1 sind:
04.04.2017 - 16.06.2017

11.04.2017 - 23.06.2017

27.06.2017 - 22.09.2017

04.07.2017 - 29.09.2017
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 22. Januar 2017, 10:14:25
Hier noch die Termine Modul 1 an der OSLw:
09.05.2017 - 20.07.2017

26.09.2017 - 14.12.2017
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: GastRes am 22. Januar 2017, 15:58:41
Danke für die Infos!
Bis auf die Aussage "Auswahlkonferenz findet im 1. Quartal statt und Sie werden berücksichtigt" hatte ich bisher nichts erfahren.

Die von dir angegebenen Termine erstrecken sich z.T. über mehrere Monate. Nach meinem Kenntnisstand hat allerdings jedes Modul nur eine Präsenzphase von 2 Wochen. Kann diese dann irgendwann in der genannten Zeitspanne stattfinden? Oder ist sie bspw. immer in den letzten zwei Wochen des genannten Zeitraums?

An der MSM in Flensburg oder an der SanAk in München finden keine Lehrgänge statt?

Kann man Modul 2 direkt an Modul 1 anschließen oder liegt dazwischen normalerweise eine Wartezeit?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 22. Januar 2017, 16:43:31
Einfach hier im Forum unter "Reserve" ein bisschen schmökern, dann findet man auch, dass die ResOffz-Module aufgeteilt sind.

Jedes Modul hat drei Präsenzphasen von 3 bzw. 4 Tagen (fest vorgegebene Termine, in Summe 2 Wochen) in einem Abstand von jeweils rund 4 - 6 Wochen (Fernlernzeit) zwischen den Präsenzphasen.

Modul 2 kann gleich im Anschluss an Modul 1 besucht werden.

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 22. Januar 2017, 19:12:59
Ja, die Zeiträume umfassen jeweils das komplette Modul, beginnen also mit der ersten Präsenzphase und enden mit der dritten Präsenzphase. Aktuell läuft bereits ein Modul an der SanAk in München (in das man aber auch nicht mehr einsteigen kann), wie es mit den anderen Terminen aussieht, weiß ich nicht.

Um passende Termine zu erfahren kannst du dich an das BAPersBw VI 1.2.3 (BAPersBwVI1.2.3Lehrgang@bundeswehr.org) (Lehrgangsplanung) wenden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 23. Januar 2017, 09:56:42
Lass ihn doch erst einmal genommen werden, bevor hier mit ungelegten Eiern gehandelt wird.   ;)

Die weiteren Infos bekommt er ja dann ohnehin vom BAPersBw mitgeteilt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 23. Januar 2017, 10:45:01
Na ja, einfach weil ich (mehr oder weniger) genau die gleiche Situation auch hatte, weiß ich wie gut es ist solche Informationen so früh wie möglich zu erhalten.
Auch hat meine Erfahrung gezeigt, dass man sich einerseits selbst kümmern sollte und andererseits am Ball bleiben/ hinterher sein sollte. Wenn man darauf wartet, dass einem Dinge hinterher getragen werden, wartet man vergebens.

Ich sag nur: "Sie erhalten die Infos Ende September, Anfang Oktober"
Bekommen habe ich sie nach dem zweiten Mal nachfragen Mitte November.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 23. Januar 2017, 11:08:16
Ja, aber nicht, weil Du nachgefragt hast, sondern weil die Termine vorher noch nicht zur Verfügung standen.

Du hättest Sie auch ohne Nachfrage frühestmöglich mitgeteilt bekommen.

Und viellicht hattest Du bereits schon vorher eine Zussage, dass Du genommen wurdest? GastRes hat diese noch nicht, so dass Du (noch) nicht mit ihm vergleichbar bist. Ein Schritt nach dem anderen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 23. Januar 2017, 11:28:53
Die Termine standen definitiv schon vorher fest und passen gemäß der Dokumente, die ich erhalten hatte, mit der Aussage "Ende September/ Anfang Oktober" zusammen.
Was ich allerdings nicht weiß ist, ab wann diese auch bebucht werden konnten und ob es deswegen zu weiteren Verzögerungen kam.

Von meinen Lehrgangskameraden hatte ich gehört, dass diese die Information zum Lehrgang (auf dem wir sind) erst Mitte Dezember erhalten hatten. Das passt nicht zu einem "frühestmöglich".

Und was ich mit der "gleichen Situation" meinte ist, dass die Informationen für weitere wichtige Planungen benötigt werden/ wurden. Als Reservist hat man nun einmal auch ein Leben neben der Bundeswehr...

Ich könnte noch ganz andere Dinge aufzählen, aber das ist weder zielführend noch im Sinne des eigentlichen Threads.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 23. Januar 2017, 12:27:58
Da kann von mir aus jeder eine andere Meinung haben.

Meine ist, wenn noch nicht feststeht, dass ein Kandidat genommen wird, gehen ihn die Lehrgangstermine (noch) nichts an.
Auch wenn er sie wüßte, könnte man ihm ja noch nicht einmal sagen, ob sie für ihn auch buchbar wären (weil ja noch nicht feststeht, ob und ggbfls. wann er genommen werde würde).
Eine Nachfrage beim BAPersBw würde deshalb nur unnötig Ressourcen binden, die anders besser eingesetzt werden können. 

Deshalb ja auch:
Lass ihn doch erst einmal genommen werden, bevor hier mit ungelegten Eiern gehandelt wird.   ;)

Und damit soll es von meiner Seite aus hierzu auch gewesen sein.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Gniphos am 04. Februar 2017, 05:48:57
Hallo,

ich hätte zwei Fragen. Die erste Frage (1) ist im Grunde ein großes Gemecker über den (aus meiner Sicht) unsäglichen Bewerbungsvorgang verbunden mit der Frage, ob ich etwas prinzipiell falsch verstanden habe. Wenn jemand quasireligiös an die Effizienz des Bewerbungsverfahrens glaubt, wäre es nett, wenn er zur Kreislaufschonung und zur Vermeidung von Antipathie gegenüber einem nervigen Zivilisten gleich zu der (für mich) wichtigeren Frage (2) gehen könnte.

Danke euch schon vorab!

1) Ich habe das gleiche Problem wie der Gastkommentator. Wegen der äußerst spärlichen und zögerlichen Versorgung mit Informationen im Bewerbungsverfahren liegt die gesamte Jahresplanung auf Eis. Laut dem letzten Schreiben will man mich bei der Auswahlkonferenz im Q1/2017 mitbetrachten, aber ohne nähere Information, wann mit der Mitteilung eines Ergebnisses zu rechnen ist, geschweige denn irgendwelcher Angaben, was, gesetzt den Erfolgsfall, danach folgen würde. Es scheint mir allgemein das Prinzip zu sein, dass immer nur diejenigen Informationen offiziell mitgeteilt werden, die für den unmittelbar nächsten Schritt erforderlich sind und wenn man sonst igendetwas wissen möchte, muss man es einem zuständigen Sachbearbeiter, den man erst durch stunden- oder tagelanges Abtelefonieren sämtlicher (ir-)relevanter Stellen ermitteln kann, mühsam aus der Nase ziehen - sofern er in der richtigen Stimmung dafür ist! Ineffizienter geht es doch kaum. Warum schreibt man das nicht einfach mal auf 1 Seite auf und stellt es ins Netz? Das würde doch nicht nur auf Bewerberseite Zeit sparen, sondern vor allem Telefonkosten und bei den Ämtern Zeit, die man für sinnvolle Dinge einsetzen könnte. Den einen oder anderen Bewerber, den man gerne gewollt hätte, hat man so sicher schon verloren. Man ist es ja von den Verwaltungen gewöhnt. Oder sehe ich das komplett falsch?

2) Kann jemand ganz grob einschätzen, wie hoch die Chancen sind bei der Auswahl in Q1/2017 bzw. wovon das abhängt? Wenn es eine nur zu vernachlässigende Miniwahrscheinlichkeit für eine Einstellung gibt, würde ich wegen einiger Schwierigkeiten wohl schon mal mein Jahr verplanen und nicht länger auf die BW warten. Laut telefonischer Information gibt es ca. 280 Bewerber auf 150 Plätze. Ich selbst habe mich als Ungedienter beworben für ROA a.d.W. nach §§ 26 II, 43 III SLV (ich hoffe, dass diese Angabe so stimmt bzw. in sich nicht widersprüchlich ist...), bin Jurist mit 1. StEx (gut), LL.M., laufender Promotion, aber mit noch bevorstehendem Referendariat und entsprechend keinem 2. StEx. Die Idee war, die Ausbildung während des Referendariats zu machen. Gab es in der jüngeren Vergangenheit bei der BW schon Möglichkeiten für Juristen auf diesem Weg? Oder sucht man quasi nur Informatiker, Ingenieure, etc.? Ich habe zwar schon allerlei Posts von Juristen hier im Forum gelesen, aber ich war mir nie sicher, auf welchem Weg die Bewerbung da genau erfolgte (a.d.W. oder nicht, § 26 II bzw. IV, usw.). Ich habe vermutlich die verschiedenen Möglichkeiten noch nicht so ganz verstanden.

Über eine ganz grobe Einschätzung der Chancen vor diesem Hintergrund würde ich mich sehr freuen... Es ist ja normal, dass man es vor Abschluss des Verfahrens nicht genau weiß, aber mit etwas Ahnung über die näheren Umstände, kann man in der Regel doch einige Abschätzungen machen. Diese näheren Umstände fehlen mir momentan noch. Danke!

Grüße
Gniphos
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 04. Februar 2017, 08:38:57
Hallo Gniphos,

ich kann deine Situation durchaus verstehen und ich denke, dass du bereits den wesentlichen Kern des Reservist-sein erlebst. Wenn du etwas machen, wissen oder haben möchtest, dann solltest du dich selbst darum kümmern. Beim Thema Reservist zucken nämlich leider viele Personen die Schultern, da sie keine genauen Aussagen treffen können. Die Thematik mit den spärlichen Informationen kenne ich auch. Ich selbst habe die meisten Informationen hier im Forum oder via Mail beim BAPers erhalten. Interessanterweise war es für mich jedoch nicht so schwer, an die richtigen Personen zu kommen.

Ich habe nochmal in mein Schreiben geschaut und dort stand:
Zitat
Ihre Mitbetrachtung ist für die Auswahlberatung im AB I 2016 § 26 2 vorgesehen, die voraussichtlich im Juni 2016 stattfindet.
Das bei dir und dem anderen Bewerber (etwas weiter oben) kein Datum dabei steht, finde ich merkwürdig, ggf. ist dies aber auch Absicht vom BAPers, damit sie nicht darauf festgenagelt werden.

Kleine Korrektur noch: Du hast dich nicht als ROA a.d.W. nach §§ 26 II, 43 III SLV beworben, sondern - im Wortlaut der Bundeswehr - als RO nach § 43 III i.V.m. § 26 II SLV.
Hintergrund: Du bist dann kein Reserveoffizieranwärter, sondern wirst mit höherem Dienstgrad eingestellt.

Wie sähen nun die weiteren Schritte bei einer positiven Auswahl aus?
Zunächst einmal müsste deine dienstrechtliche Verfügbarkeit (ärztliche Untersuchung) festgestellt werden, da du als 26.2er (noch) nicht zum ACFüKrBw musstest. Je nach KC kann dies schon einmal ein wenig dauern. Bei mir waren es zwei Monate, bis ich einen Termin hatte.
Ist die Untersuchung ohne Ausschlüsse für deine geplante Verwendung (und ohne anderweitig kritische Ergebnisse) von statten gegangen, geht dieses Ergebnis zurück ans BAPers, welches das Beorderungsverfahren einleitet. Im nächsten Schritt müsstest du eingekleidet werden, was von deiner Einheit gemacht wird, bei der du (dann) beordert bist. Bis zu diesem Termin kann ggf. auch nochmal ein wenig Zeit vergehen, da die Einheit bisher noch nichts von dir wusste. Seit Bekanntgabe des Auswahlergebnisses bis hier hin können ggf. schon mal so 3-4 Monate vergangen sein.
Ist dies geschehen, geht es mit den Laufbahnlehrgängen weiter. Als ungedienter geht es zunächst auf die zwei ASA Module, eine Art Crashkurs Grundausbildung, die (wenn ich mich nicht irre) jeweils zwei Mal zwei Wochen dauern. Wenn diese analog zu den den Reserveoffizierlehrgängen ablaufen, liegen zwischen zwei Präsenzphasen jeweils etwa 8 Wochen, so dass du pro ASA Modul mit 10 Wochen rechnen solltest. Nach den ASA Modulen geht es dann zu den drei ROL, die im Regelfall drei Präsenzphasen á 1 Woche haben und dazwischen jeweils 8 Wochen Fernlernphase. Insgesamt kommst du somit auf 3 Mal 19 Wochen.

So viel erstmal für dich als ganz grobe Einschätzung, wie lange die nächsten Phasen dauern. Wie schnell du die Lehrgänge durchziehst hängt natürlich davon ab, wie viel Zeit du dafür aufbringen kannst und möchtest und wie die Verfügbarkeit der Lehrgangsplätze aussieht.
Einen ganz wichtigen Hinweis dazu: Wenn du ein Modul bspw. an der OSLw angefangen hast, dann musst du es auch dort komplett fertig machen. Man kann während eines Moduls nicht wechseln und es lassen sich auch keine Präsenzphasen anrechnen. Kannst du eine Präsenzphase also nicht besuchen, dann kannst du das Modul nicht abschließen.

Zu guter letzt noch zu deinen Chancen:
Wie der Bedarf an Juristen aussieht, weiß ich leider nicht. Die wesentlichen Faktoren hier sind jedoch Bedarf und Nachfrage, da kannst du leider keinen Einfluss drauf nehmen.
Zu den Bewerbern: Wenn dies die Gesamtzahl der Bewerber nach § 26 II ist, dann wird dir diese Zahl nichts bringen, da jeder Bewerber entsprechend seines Studiums betrachtet wird. (Sie werden z.B. einen Informatiker nicht auf den gleichen Posten stecken wie dich)
Wichtig für dich wäre die Anzahl der Juristen und der entsprechenden Plätze. Damit könntest du dir auch ganz grob deine Chancen ausrechnen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 06. Februar 2017, 13:31:44
Dieser sehr schönen Zusammenfassung von Altrec ist wenig hinzuzufügen, außer dass Geduld wirklich oberste Pflicht zu sein scheint. Der gesamte Prozess hat bei mir seit Anfang 2016 bis heute gedauert, so dass ich erst jetzt im März überhaupt eingekleidet werde und mich auf dem Posten melden kann. Von Effizienzreserven und Optimierungspotenzial in der Hinsicht zu sprechen, wäre ein gewaltiger Euphemismus. 5. Rad am Wagen scheint da eher der Fall zu sein, was aber angesichts der wenigen Posten im Vergleich wohl im Gesamtbild eh uninteressant für die Bundeswehr ist. Und ja, Eigeninitiative in jedem Schritt ist notwendig. Die Perser sind fast alle sehr bemüht, aber eben auch in ihrem Tagesgeschäft und wenn du dann noch das Vergnügen hast, in einen neu geschaffenen Posten zu kommen, ist klar, dass die Dinge erstmal lange dauern.

Ich würde daher nicht locker lassen und mich einfach damit trösten, dass es immer wieder Jahreszeiten gibt und auch der Wandkalender jährlich gewechselt wird. Für Abwechslung im Prozess ist also gesorgt. Spaß beiseite: die Sache zieht sich halt etwas.

Inhaltlich bin ich natürlich jetzt gespannt, wie die konkrete Aufgabe dann aussieht. Vielleicht darf ich an dieser Stelle bald darüber berichten (wenn es die Geheimschutzvorschriften erlauben).

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 06. Februar 2017, 13:58:47
Ich bin kommende Woche das erste Mal bei meiner Einheit und darf einen ersten Blick auf meinen Posten werfen.
Bin gespannt, was es da so gibt und was auf mich zu kommt/ geplant ist. Eine genaue Beschreibung habe ich bisher leider noch nicht erhalten.

@Gniphos
Wenn bis dahin noch nichts kam würde ich Mitte April mal nachfragen wie der Stand ist.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 06. Februar 2017, 22:54:02
Wo und wie habt ihr die Einsatzersthelfer-Ausbildung gemacht? Bzw. Wie seid ihr drantekommen? Ich muss diese noch nachholen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Gniphos am 06. Februar 2017, 22:56:34
Wo und wie habt ihr die Einsatzersthelfer-Ausbildung gemacht? Bzw. Wie seid ihr drantekommen? Ich muss diese noch nachholen.

Akzeptiert die BW da eigentlich einen zivilen Rettungssanitäterschein als Ersatz für sowas?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 07. Februar 2017, 06:22:31
@AC

Es gibt die Möglichkeit die Veranstaltungssuche zu verwenden:
https://www.reservistenverband.de/veranstaltungssuche (https://www.reservistenverband.de/veranstaltungssuche)

Weiter können die Module online abgelegt werden, wobei der Praxisanteil HLW nachgewiesen werden muss.
http://download.rvsocket.de/ausbildung/EHA.zip (http://download.rvsocket.de/ausbildung/EHA.zip)

Wobei eigentlich der Betreuungstruppenteil dir helfen sollte die Voraussetzungen für den OL zu schaffen.

Ich selbst habe das Glück dass unser Kreis Org Leiter sehr motiviert ist, die Ausbildung für uns zu machen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 07. Februar 2017, 06:45:07
Prinzipiell kann man dies über den VdRBw machen und man muss hierfür auch kein Mitglied sein. Der von kermit_nc gepostete Link zur Veranstaltungssuche hilft beim Finden der entsprechenden Kurse.

Hierbei sollte man jedoch folgendes beachten:
Für die Erstausbildung muss man einen Vollkurs von (ich meine) 40h absolvieren.
Erst im Anschluss reicht es, die modularen Auffrischungskurse von 8h zu besuchen. Die Kurse teilen sich in Alpha - Delta auf und wechseln jedes Jahr. Aktuell befinden wir uns in Modul Delta, so dass es 2018 wieder bei Alpha anfängt. Diese Module müssen dann jedoch unterbrechungsfrei jedes Jahr absolviert werden.

@Gniphos
Solltest du eine positive Meldung vom BAPers bezüglich der Auswahlkonferenz haben, würde ich mich mal an diese wenden und entsprechend nachfragen. Sofern es prinzipiell anrechenbar wäre, kommt es vermutlich darauf an, wann dieser Schein erworben wurde.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Tommie am 07. Februar 2017, 07:21:43
Akzeptiert die BW da eigentlich einen zivilen Rettungssanitäterschein als Ersatz für sowas?

Nein, tut sie nicht!

Begründung:

Natürlich ist ein Rettungssanitäter umfangreicher ausgebildet, als ein Ersthelfer, der dazu gerade mal 16 Stunden Ausbildung durchlaufen muss. Das steht erst einmal komplett außer Frage! Aber ... der "Einsatzersthelfer Alpha" besteht nicht nur aus dem klassischen Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Unterrichtsstunden, sondern zusätzlich noch aus einem "militärischen Teil", in dem es z. B. um die Anwendung von Tourniquets, Combat Gauze und Morphin-Autoinjektoren geht. Dieser teil ist in keinster Weise deckungsgleich mit irgendeiner zivilen Ausbildung und muss daher zusätzlich gemacht werden! Nachdem der Bedarf an dem "militärischen teil" als "Sonderausbildung" für Rettungssanitäter und -Assistenten nicht so hoch ist, machen auch diese Kameraden den kompletten Einsatzersthelfer Alpha mit und bekommen dann die entsprechende ATB zuerkannt!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 07. Februar 2017, 07:34:16
Ich musste die gesamte Erstausbildung, also 4 Tage, machen. Dachte da hat schon jemand Erfahrung mit, wie ich als reservist dran komme.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Tommie am 07. Februar 2017, 08:24:06
Natürlich, deswegen habe ich ja auch folgendes geschrieben und jetzt aus Gründen der Logik und des besseren Verstehens ergänzt:

Nachdem der Bedarf an dem "militärischen Teil" als "Sonderausbildung" für Rettungssanitäter und -Assistenten nicht so hoch ist, dass es sich rentieren würde, solch eine Ausbildung anzubieten, machen auch diese Kameraden den kompletten Einsatzersthelfer Alpha mit und bekommen dann die entsprechende ATB zuerkannt!

Vielleicht fragen Sie mal den FwRes in Ihrem LKdo, ob im Jahre 2017 eine Modulausbildung Einsatzersthelfer Alpha, Modul D (wird in 2017 und 2018 ausgebildet!) angeboten wird? Oder müssen Sie die gesamte Ausbildung wiederholen? Dann fragen Sie eben einfach nach einer Komplett-Ausbildung EEH A!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: funker79 am 07. Februar 2017, 08:28:59
@AC: wie bereits von kermit_nc beschrieben, hilft hier die Suchfunktion auf der Seite des Reservistenverbands. Veranstaltung suchen und mit dem jeweiligen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen. Die Verbandsmitgliedschaft ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Ich habe diese Ende letzten Jahres in einer 3tägigen VVag absolviert und zertifiziert bekommen (Zuerkennung ATB). War zwar relativ knackig die 30 Zeitstunden in diesen Zeitraum unterzubringen, aber es ist zu schaffen. AFAIK sind bspw. auch für dieses Jahr im Raum Nordrhein wieder einige Veranstaltungen geplant...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 07. Februar 2017, 08:57:39
[...]Modulausbildung Einsatzersthelfer Alpha, Modul D (wird in 2017 und 2018 ausgebildet!)[...]

Wo kommt diese Information her?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: funker79 am 07. Februar 2017, 09:02:02
Während meiner EEH-A Ausbildung wurde angedeutet, dass angedacht ist, den Kompetenzerhalt nur noch zweijährig ablegen zu müssen. Sollte dieses jetzt tatsächlich Realität werden, würde es die Tommies Aussage unterstützen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Tommie am 07. Februar 2017, 09:47:30
Quelle meiner Aussage ist die "Vorläufige Ergänzungsweisung zur Sanitätsausbildung von Nicht-Sanitätspersonal, hier: Änderung Kompetenzerhalt EH-A" vom 29.09.2016, umzusetzen ab dem 01.10.2016, erstellt vom Kdo SanDstBw, Referat IX-2:

Zitat
... wird daher vorläufig für einen erprobungszeitraum von 4 Jahren die zeitliche Befristung der ATB EH-A (ATN/TIV-ID 8094000) von derzeit 12 Monaten auf 24 Monate mit Auflagen festgelegt: ...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 07. Februar 2017, 09:55:13
Danke für die Info, Tommie.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 07. Februar 2017, 21:49:06
Danke für den Tipp mit dem Reservistenverband! Hatte bisher nur den eintägigen Kompetenzerhalt gesehen. Aber mit etwas Entfernung kann ich in NRW auch die Vollausbildung machen. Muss als alter Helfer im San Dienst nämlich die Vollausbildung vorm ROL machen.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Gniphos am 09. Februar 2017, 02:16:05
Liebe Foristen,

sehr hilfreich, die Informationen hier, vielen Dank!

Eine Frage hoffe ich noch in den Raum werfen zu können:

Welcher Zeitpunkt ist im Fall von § 43 III i.V.m. § 26 II SLV relevant für die Festlegung des Dienstgrades? Ist es der Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewerbung? Oder ist es ein Zeitpunkt nach Abschluss oder während der Ausbildung?

Hintergrund ist, dass ich vermutlich in etwa 2 Jahren die "Befähigung zum Richteramt" nach § 26 II Nr. 2 b SLV bekomme. Das wäre wahrscheinlich irgendwann mitten in der Ausbildung. Da wäre natürlich dann die Frage, ob man die Bewerbung bis dahin nochmal zurückzieht und sich danach neu bewirbt, macht ja immerhin einen Unterschied von einem Dienstgrad. Blöd daran wäre, dass man die Zeit bis dahin verliert für Lehrgänge... Oder kann man auch mit einem vorläufigen Dienstgrad X (bei mir § 26 II Nr. 1 b) eingestellt werden und dann während der Ausbildung bei Eintritt der Voraussetzungen von X+1 (bei mir § 26 II Nr. 2 b) den nächsthöheren Dienstgrad erlangen? Oder funktioniert das dann nur noch nach den regulären Beförderungsvorschriften?

Gibt es für solche Details evtl. eine Dienstvorschrift? Mir scheint dafür A-1340/49 "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten" (ehemals ZDv 20/7) relevant zu sein, aber ich kann die online nirgends finden, obwohl es schon eine erfolgreiche Anfrage bei fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zdv207-bzw-nachfolgende-zentralrichtlinie/) gab. ZDv 20/7 findet man zwar, aber ob und inwiefern sich die von der neuen A-1340/49 unterscheidet, ist mir nicht klar.

Gniphos
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 09. Februar 2017, 04:26:02
Die Vorschrift ist zwar offen jedoch nicht öffentlich. Das sind Fragen, die kann dir das BAPersBw beantworten. Brief schreiben oder anrufen. Da wird man dir dann auch grundsätzlich sagen, ob Bedarf besteht.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Gniphos am 09. Februar 2017, 04:56:22
Die Vorschrift ist zwar offen jedoch nicht öffentlich. Das sind Fragen, die kann dir das BAPersBw beantworten. Brief schreiben oder anrufen. Da wird man dir dann auch grundsätzlich sagen, ob Bedarf besteht.

Normalerweise mache ich mir ganz gerne persönlich ein Bild von den rechtlichen Grundlagen - vielleicht ist das eine Juristenkrankheit, daher die Frage nach der Vorschrift. Nach meiner Erfahrung sind gerade spezielle Fälle und Fragen, die es nicht so häufig gibt, auf diesem Wege am besten einzuschätzen, auch weil sie manchmal größeren Rechercheaufwand erfordern, den bloß zu Beantwortung einer informatorischen Anfrage nicht jeder bereit ist zu leisten oder oftmals nicht bereit ist bis ins letzte Detail zu leisten, so wie es möglich wäre (und wie ihn eigentlich nur derjenige leistet, der unmittelbar daran interessiert ist, also meist nicht derjenige, den man fragt). Ich willl auch den Leuten im BAPersBW keine unnötige Arbeit machen, wenn sich die groben Parameter in zugänglichen Vorschriften befinden. Schade ist, dass diese Vorschriften nicht regulär veröffentlicht werden (auch weil A2-1300 darauf mehrfach verweist), aber immerhin belegt die erfolgreiche Anfrage bei fragdenstaat.de, dass man sie bekommen könnte, wenn man wollte. Den Aufwand könnte man sich allerdings sparen, wenn sie jemand zur Hand hätte.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Ralf am 09. Februar 2017, 05:28:24
Zitat
Die Vorschrift ist zwar offen jedoch nicht öffentlich.
Du kennst den Unterschied? Nimm die alte 20/7 als Anhalt, da sind nur marginale Änderungen. Darüber hinaus kann es auch noch andere Erlasse/ Weisungen geben, die Vorgaben machen und nicht in dem Zentralerlass aufgeführt sind.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: wolverine am 09. Februar 2017, 07:54:18
Ich glaube, Sie machen sich da eh ein paar unnötige Gedanken. Als Jurist können Sie mit höherem Dienstgrad nur auf StOffz R Stellen eingeplant werden und das sind - sinnlogisch - eh Stellen ab Major aufwärts. Mit erstem Examen müssten Sie als Hptm auf einer Stelle A 13 verplant werden und könnten mit bestehen der zweiten Stastsprüfung hier zum Major befördert werden.

Oder missvestehe ich gerade etwas?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 09. Februar 2017, 10:09:05
AFAIK wird der vorläufige Dienstgrad während der Auswahlkonferenz festgelegt. Basis hierfür ist der IST-Zustand zum Beorderungszeitpunkt, nicht der SOLL-Zustand.
Wenn die Voraussetzungen nur zum Hptm ausreichen, wird dies der vorläufige Dienstgrad, der verliehen wird. Bis der Dienstgrad endgültig verliehen wurde sind weitere Beförderungen nicht zulässig.

ZDv 20/7
Zitat
[...]Die Bestimmungen für
die Beorderung oder Einstellung mit höherem Dienstgrad und die Verfahren für die endgültige Verleihung richten sich nach der ZDv 20/3.

221. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden.

ZDv 20/3
Zitat
1005. Nach § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung können Personen als Offiziere der Reserve in die Laufbahnen des
- Truppendienstes,
- Sanitätsdienstes,
- Militärmusikdienstes oder
- Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
mit vorläufig verliehenem höheren Dienstgrad eingestellt werden, wenn sie die jeweils vorgegebenen Voraussetzungen der Soldatenlaufbahnverordnung und der ZDv 20/7, Kapitel 10, Abschnitt VI. erfüllen und der durch den besetzbaren Dienstposten dargestellte Bedarf mit ausgebildeten Reservisten oder Reservistinnen nicht gedeckt werden kann. Zuständig für die Personalauswahl und Verleihung von vorläufigen und endgültigen höheren Offizierdienstgraden bei Einstellungen nach § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung ist das Personalamt der Bundeswehr.

Für Einstellungen in die Laufbahn des Truppendienstes ist das Anforderungsprofil des Dienstpostens in der jeweils zum Beorderungszeitpunkt geltenden Dienstpostenbeschreibung aus dem Tätigkeitsinformationsverfahren unter Nutzung der Beschreibungen „Tätigkeitsbild, unbedingte Voraussetzungen und Zuerkennungsgrundlagen“ Grundlage für die Feststellung der Eignung.

Was du nun machen kannst:
Bewerbung weiter laufen lassen und schauen, was dir angeboten wird. Ablehnen kannst du dann immer noch


Reine (sehr hypothetische) Gedankengänge:
Mal angenommen du hast ausreichend Zeit könntest du es innerhalb von etwa 2 Jahren schaffen den Dienstgrad endgültig verliehen zu bekommen. Wäre es Hptm könntest du (theoretisch) nach 3 Jahren zum Major d.R. befördert werden, wenn dein Dienstposten das her gibt.

Wenn du nun erst einmal zwei Jahre wartest und dich dann neu bewirbst ist ja nicht gegeben, dass es auch einen Posten gibt. Möglicherweise müsstest du nochmal 1-2 (oder mehr) Jahre warten, bis sich etwas ergibt, so dass du im Bedarfsfall bei einem jetzigen Einstieg dann bereits weiter bist.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: TheScientist am 09. Februar 2017, 11:44:41
Wenn du nun erst einmal zwei Jahre wartest und dich dann neu bewirbst ist ja nicht gegeben, dass es auch einen Posten gibt.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Keiner kann die Bedarfslage in zwei Jahren einschätzen.

Unnötiges Risiko  :o
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 09. Februar 2017, 14:48:39
Ich möchte noch auf das Lebensalter hinweisen. Ich erfülle bspw. Durch Berufserfahrung und Ausbildung die Voraussetzung zum Major, wurde jedoch als Hauptmann eingeplant, obwohl mein Dienstposten auch höher dotiert ist. Aber ich bin zu jung.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 09. Februar 2017, 18:00:50
Im September 2015 meintest du, du seist 30. Deinen Bescheid hast du im August 2016 erhalten. Warst du da immer noch 30 oder 31?
Ich habe meinen Bescheid auch im August 2016 (mit 31 Jahren) erhalten, bin jedoch als Major beordert.  :o
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 09. Februar 2017, 19:37:16
@Altrec:
Big Brother is watching you? :D Bei Bewerbung und Bescheid war ich 30.

Aber ich will mich nicht beschweren. Vom OG zum Hauptmann mit 30 ist schon Herausforderung genug. Immerhin sind auch Erwartungen mit einem Dienstgrad verbunden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: TheScientist am 09. Februar 2017, 20:26:06
Aber ich will mich nicht beschweren. Vom OG zum Hauptmann mit 30 ist schon Herausforderung genug. Immerhin sind auch Erwartungen mit einem Dienstgrad verbunden.

Richtig! Es geht nicht darum einen hohen DG abzugreifen, sondern ResOffz zu sein und seinen DP bestmöglichst auszufüllen. Daneben haben Sie die Möglichkeit aufgrund ihrer Leistung samt Stehzeiten etc... befördert zu werden. D.h. Sie können auch dementsprechend gefördert werden.

Als OTL d.R. ist nicht mehr viel Luft nach oben...Ob OT drin ist...eher unwahrscheinlich.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 09. Februar 2017, 23:04:48
@AC
Hehe, nein nein. Erst wollte ich nach dem Alter fragen, dann dachte ich mir, dass du es ggf. mal erwähnt hast und da du nicht so übermäßig viele Posts hast, hab ich kurz nachgeschaut. Was das andere angeht hast du natürlich vollkommen Recht, ich fand in diesem Sinne nur die Grenze interessant.

Hast du schon einen ROL besucht oder steht einer in Aussicht?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Gniphos am 10. Februar 2017, 00:26:17
Vielen Dank für die ganzen Anmerkungen, das ist sehr hilfreich!

Ich glaube, Sie machen sich da eh ein paar unnötige Gedanken. Als Jurist können Sie mit höherem Dienstgrad nur auf StOffz R Stellen eingeplant werden und das sind - sinnlogisch - eh Stellen ab Major aufwärts. Mit erstem Examen müssten Sie als Hptm auf einer Stelle A 13 verplant werden und könnten mit bestehen der zweiten Stastsprüfung hier zum Major befördert werden.

Oder missvestehe ich gerade etwas?

Ich muss gestehen, dass ich mich doch eher ins Blaue hinein beworben habe, ohne zu wissen, welche Verwendung die Bundeswehr für mich ggf. haben könnte. Wichtiger als eine konkrete Tätigkeit war für mich schlichtweg (auch wenn das etwas pathetisch klingt), etwas beizutragen zur Sicherheit in unserem Land. Meine telefonischen Fragen beim BAPersBW über mögliche Verwendungen in der Bundeswehr (und beim Karrierecenter sowieso - dort war mein Gefühl, dass man mit Bewerbern wie mir überhaupt gar nicht umgehen konnte), wurden auch meist abgeblockt mit dem Hinweis, dass man das dann sehen werde, wenn die Bewerbung durch ist.

Insofern konnte ich mir bislang nur erschließen, dass StOffz R wohl eine Möglichkeit ist. Dass es die einzige ist, war mir noch nicht bewusst.

Gniphos
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PzGrenSG am 22. Februar 2017, 22:14:19
Welche Dienstposten in der Kampftruppe werden eigentlich üblicherweise mit Fachdienstoffizieren besetzt? Sind die Leiter der FGG Offiziere in militärfachlicher Verwendung?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 23. Februar 2017, 07:31:19
Nein.

Auf der Ebene Btl gibt es ggf einen S1 FD Offz.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Der Reservist am 28. Februar 2017, 20:27:42
Guten Abend Kameraden. Ich habe intensiv gesucht, aber die Seiten bei bw.de sind dermaßen unzweckmäßig aufgebaut... lange Rede, kurzer Sinn:

Ich benötige die aktuelle Übersicht zum ROA a.d.W. Aufbau sowie zum 43.3 i.V.m. 26(4) (Allg. Truppendienst). Wenn ihr mir bitte helfen könntet... Danke!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 28. Februar 2017, 20:36:51
Meinst du mit Aufbau den Lehrgangsablauf?
Der wurde im gleichen Thread ein paar Seiten vorher mal beschrieben: Klick mich (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=50457.msg611358#msg611358)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Der Reservist am 28. Februar 2017, 21:39:32
Danke dafür, aber ich suche eigentlich genau den Aufbau auf einer offiziellen Bw-Seite, damit man beim KC was in der Hand hat... sonst heißt es wieder, die Ausbildung würde nicht existieren...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 01. März 2017, 06:56:49
Sowas? --> Klick mich (https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/28072/96121af111f78486114c7ed5a58c9b40/informationsschreiben-zum-verfahren--43-3-slv-data.pdf)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Der Reservist am 01. März 2017, 08:24:39
Super. Danke!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 06. März 2017, 14:47:13
So, die ersten Tage im vorläufigen Dienstgrad sind geleistet...

Meine offenen Punkte, die ich auffällig finde, sind:

- Vorläufiger Dienstgrad und Dienstgrad außerhalb: man hat quasi 2 Paar Schulterklappen. In der Kaserne in der RDL den höheren Dienstgrad, in der DVag den niedrigeren. Schon gut, dass die LHBW nicht in der Lage war, die neuen Schulterklappen an den Diener zu nähen. Wie das in der Praxis laufen soll, ist mir noch ein Rätsel, aber ich habe einfach 2 Paar Schulterschlaufen in der Tasche (OG außerhalb der RDL und OTL innerhalb). Finde ich zwar verständlich, aber doch etwas schräg.

- Lehrgangsausbildung: ich denke, man unterschätzt von Seiten der Truppe, was das bedeutet, die 3 Module voll abzuleisten. Das sind immerhin nochmal 3x3 Wochen extra für die drei Module, die auf die 24 Tage nach meinem aktuellen Interpretationsstand nicht angerechnet werden. Ok, klar, man soll ja was tun, aber in 3 Jahren 9 Wochen plus 5 Wochen WÜ für den Dienstgrad ist für im Beruf stehende Leute wirklich nicht einfach zu stemmen. Hier wäre Kulanz wohl angebracht. Ok, jetzt werden wieder einige sagen: isso, mach halt. Aber ich weise darauf hin, dass das Ganze eh nur freiwilliger Dienst ist, und den sollte man ja nicht unnötig erschweren...

Naja, ist nur eine Befindlichkeitsstörung und nichts Ernstes, aber es hat mich doch etwas gewundert.

Insgesamt aber war es eine angenehme Erfahrung mit interessanten Kameraden. Kann man wirklich empfehlen!

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: doc. am 07. März 2017, 08:48:54
Hallo,

die Schilderung ist ja interessant, ich hätte die beiden einschlägigen Paragraphen anders interpretiert...

§81 (2) SG Zu dienstlichen Veranstaltungen können Personen, die dienstfähig sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle zugezogen werden. Während der Wehrdienstleistung stehen sie in einem Wehrdienstverhältnis.

§43 (3) SLV Die §§ 26, 27, 32, 37 und 38 gelten entsprechend. Der jeweilige Dienstgrad wird für die Dauer der Wehrdienstleistung vorläufig verliehen. Er kann nach einem Wehrdienst von mindestens 24 Tagen endgültig verliehen werden.

Beide beziehen sich auf Wehrdienstleistung...

Wird das immer so gehandhabt?

Gruß
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 07. März 2017, 08:53:16
@ Doc:

Vorläufige Dienstgrade gelten IMMER nur auf dem Dienstposten, wo diese verliehen worden sind.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: doc. am 07. März 2017, 09:28:51
Hallo F_K,

ergibt ja auch irgendwie Sinn, ist aber aus den reinen Paragraphen zumindest nicht eindeutig ableitbar.

Aber die Probleme in der Praxis sind ja wirklich nervig - da sollte man wohl auf alle DVag im Dienstanzug verzichten. Ich meine es gab schonmal eine solche Diskussion über das Thema i.G. Dienstposten/DVag. In der aktuellen loyal ist auch ein Bild mit der Unterschrift Oberst i.G. und der Kamerad hatte bei der DVag grüne Waffenfarbe getragen.

Kleinigkeiten, aber praktische Probleme bei der freiwilligen Reservistenarbeit...
Gruß
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: F_K am 07. März 2017, 09:41:54
.. mit dem Ego?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: doc. am 07. März 2017, 10:43:41
Äh, nein - ich meine am Feldanzug eine Schlaufe auszutauschen ist ja kein Problem - aber wenn die Bw nicht zwei Dienstanzüge ausgibt (oder man sehr schnell mit der Nadel ist), dann gibt es da ein kleines Problem, oder?

Damit beziehe ich mich auf den Punkt von PNK und teile seine Fragezeichen, mehr nicht.

Gruß
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 07. März 2017, 11:04:37
Mehr als ein Fragezeichen war es auch nicht...mit dem Ego hat das eher weniger zu tun, wenn man sich die Entwicklung anschaut, dass Majore und OTL mittlerweile die Munition ausgeben beim Schießen. Wenn selbst auf der Hardthöhe die OHG rumknapst...und in der DVag ist es sowieso egal, wer da rumsitzt. Viel mehr Kopfzerbrechen bereitet mir der 2. Punkt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 07. März 2017, 12:32:28
Zu Punkt 2.
Als ich noch ROA a.d.W.'ler war hieß es, ich solle die Ausbildung in 3 Jahren absolviert haben. Es könne im Zweifelsfall aber auch auf 5 Jahre gestreckt werden.
Möglicherweise ist dies für die §43.3er ja auch zulässig. Das wären bei den 14 Wochen dann 3 Wochen pro Jahr (auf die 5 Jahre verteilt).


Dabei sollte man aber auch beachten, dass man ggf. - wie ich - noch eine nSAK Umschulung machen muss, die auch nochmal ne Woche dauert.


Dies ist für mich auch der Grund das ich Modul 1 und 2 bei der SanAk absolviere, die nur zwei statt drei Präsenzphasen macht.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: schlammtreiber am 07. März 2017, 13:28:52
wenn man sich die Entwicklung anschaut, dass Majore und OTL mittlerweile die Munition ausgeben beim Schießen.

Ich finde das auch bedenklich, die sind ja meist gar nicht dafür qualifiziert  8)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 11. März 2017, 11:19:50
Kann mir bitte jemand (aus eigener Erfahrung) mitteilen, wie lange die Einkleidung dauert?
Ich bekomme Teilsatz RSU-Reservist, Sportanzug und Dienstanzug.
Die DVag Einkleidung ist für 3h angesetzt. Wird dieser Zeitraum erschöpfend genutzt? 
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 11. März 2017, 18:14:42
Das dauerte bei mir so knapp 1h. Je nachdem, ob du rumzickst bei der Anprobe...ich habe das meiste Gerödel einfach so eingepackt, ich rechne ja kaum damit, dass ich die Badehose nochmal brauche, aber wer weiß.

Mittlerweile habe ich auch die Heranziehung zum 1. Modul erhalten. Wir sehen uns an der OSLw im Mai...wen auch immer es dahin auch verschlagen hat.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 11. März 2017, 21:31:04
Ich bin jedenfalls auch dabei.
In einer Woche habe noch einen Termin bei der LHBw.
Bis dann in Fürsti...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 15. März 2017, 19:25:11
kurze Frage zum USG und dem ROL:

Aufgeteilt sind die ROL in drei Module a 3 Tage, 3 Tage, 4 Tage.

Darf ich nur für das viertägige Modul die Reservedienstleistungsprämie (§10 Abs. 1 >Reservistendienst von mehr als 3 Tagen<) beantragen oder ist diese für Lehrgänge allgemein ausgeschlossen?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 15. März 2017, 20:00:57
Bei ist auf dem Bescheid die Woche angegeben, also der Montag bzw. beim dritten Teil der Sonntag als Anreisetag und der Freitag auch. Das ist für mich also 5, 5 und 6 Tage. So sieht es auch mein Arbeitgeber.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 15. März 2017, 20:11:39
Interessant. Ich fahre zur OSH.
Meine Termine sind
10.04. (Anreise bis 16Uhr) bis 13.04.
15.05. (Anreise bis 16Uhr) bis 18.05.
19.06. (Anreise bis 16Uhr) bis 23.06.
 
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 15. März 2017, 20:13:22
So ähnlich auch bei mir...der Anreisetag ist für mich eigentlich auch als Übungstag anzusehen. Stell dir vor, du reist vom Deich an...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Deepflight am 16. März 2017, 18:00:32
In der Tat gilt der Zeitraum der auf deiner Hinzuziehung steht, auch für die Berechnung der WÜ-Tage zwischen Beförderungen.

Ich meine mal was gehört zu haben, dass es für die Tage im Hinblick auf die Beförderung so ist, dass An- & Abreise nur anteilig
zählen, dass kann aber auch wieder ein Gerücht sein.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: KlausP am 16. März 2017, 18:04:02
Wehrübungstag ist Wehrübungngstag, auch als Reisetag.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Deepflight am 16. März 2017, 18:16:20
Cool, also mal wieder ein Gerücht! Danke fürs Klarstellen, Klaus!
Hatte es mir schon fast gedacht...
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: VorschriftenPapst am 20. März 2017, 08:43:30
Obacht !  ::)

Es kommt auf die eingeschlagene Laufbahn an. Sollte die Ausbildung im Rahmen von §43 Abs. 3 i.V.m. §26 (4) SLV stattfinden, sind die Lehrgänge ausschließlich in DVag zu besuchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine DVag maximal 3 Tage dauern darf. Eine generelle Ausnahmegenehmigung (auf bis zu 5 Tage) besteht eben für diese Laufbahnausbildung. Die Vorschrift besagt dazu:

Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2
Punkt 6.1.4 - Ziffer 6032:
"Die Dauer einer DVag wird durch den Zweck des Vorhabens bestimmt und darf grundsätzlich drei Tage nicht überschreiten. ... Eine generelle Ausnahme wird für DVag im Rahmen der Einstellung nach § 43 Abs. 3 i. V. m. § 26 Abs. 4 SLV erteilt."

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Getulio am 20. März 2017, 19:42:51
Schön, hier endlich mal jemanden ohne falsche Bescheidenheit zu lesen.  ;) ;D
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: DA40 am 21. März 2017, 14:33:52
Moin moin!

Ich werde wohl auch zum Modul 1 an die OSLw im Mai fahren. Freue mich sehr - und auch, die anderen im Forum hier kennen zu lernen.

Nun eine Frage an die Menschen mit Zugang zum Intranet:

Seht ihr noch Plätze für das OL Modul 2 an der OSLw (Lehrgangsnummer: 512365), 05.09.2017 16.11.2017?

Danke und Grüße
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Tommie am 21. März 2017, 14:41:37
Seht ihr noch Plätze für das OL Modul 2 an der OSLw (Lehrgangsnummer: 512365), 05.09.2017 16.11.2017?

Aktueller Status von gerade eben: 15 Plätze, 15 Buchungen, 1 Wartelistenbuchung

Somit könnte also für denjenigen, der jetzt noch auf die Warteliste gebucht wird, doch noch etwas gehen, wenn die ersten Absagen kommen ;) !
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 21. März 2017, 15:35:53
Dumme Fragen, wann kommen denn immer so die neuen Lehrgänge raus? Roliert das oder ist das fürs jeweilige Kalenderjahr?

Spielt es eine Rolle, wo man die Module macht, d.h. kann man das eine Modul bspw. in FFB machen und ein anderes woanders?

Danke für die Erleuchtung.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: DA40 am 21. März 2017, 15:39:44
Modul 1 und 2 können an beliebigem Standort gemacht werden, Modul 3 muss in der "eigenen" TSK / UTB gemacht werden. Die neuen Lehrgänge sollen nach meinen PersFhr (falls die Abkürzung so passt) im Sept oder Okt veröffentlicht werden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 28. März 2017, 08:50:08
Gibt es im Internet/Intranet einen allgemeingültigen Lehrgangskatalog/-übersicht, in dem/der festgehalten ist, welche Kleidungs- und Ausrüstungsgegenstände auf den Lehrgänge mitzuführen sind?
Auf dem Heranziehungsbescheid steht, es sei die gesamte empfangene Ausrüstungen mitzurbingen. Das habe ich eigentlich nicht vor  ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Altrec am 28. März 2017, 18:03:47
Prinzipiell gibt es einen Bekleidungskatalog und entsprechende Schlüssel für die Lehrgänge. Der Schlüssel ist jedoch nicht immer gezwungenermaßen hinterlegt. Meine Empfehlung ist daher, sich an die entsprechende Einheit zu wenden.


Für meine letzte Präsenzphase letzte Woche brauchte ich z.B. nur FA und Sportsachen (gerne auch zivil). Ggf. witterungsbedingt noch Jacke und/ oder Nässeschutz.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 29. März 2017, 15:33:49
Nachdem ich heute endlich jemanden telefonisch erreicht habe, musste ich feststellen, dass mir das/die Begrüßungs- bzw. Infoschreiben einfach nicht zugestellt wurde(n).
Habe diese umgehend per eMail bekommen. Dort waren dann auch alle notwendigen Infos enthalten.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 29. März 2017, 18:10:15
Interessant, habe auch bis jetzt bis auf die Heranziehungsbescheide nichts erhalten.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 19. April 2017, 14:35:04
Hat jemand schon etwas vom Lehrgang im Mai in FFB gehört? Einladungsschreiben o.ä.?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: funker79 am 19. April 2017, 14:49:25
Nein, bisher noch nicht.

Da es aber noch fast 3 Wochen bis dahin sind, bin ich entspannt...

Poste, sobald ich etwas erhalten habe.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: DA40 am 19. April 2017, 18:24:36
Habe letzte Woche mit dem HS-Leiter Hptm K. (Durchwahl -1574) gesprochen. Er wollte die Infos bald per Email verschicken, hat aber wohl vom BAPersBw nicht die Email-Adressen von allen TN.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: funker79 am 28. April 2017, 11:29:59
Hallo zusammen,

das Informationsschreiben zur Präsenzphase im Mai wurde soeben per Mail versandt.

Wer keines erhalten hat, kann sich gerne per PN an mich wenden und ich leite dieses weiter.

Bis übernächste Woche in FFB,

funker79
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 28. April 2017, 11:52:16
Jupp, kam an. Bis dahin!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 28. April 2017, 12:08:27
Da kam mir noch eine Idee angesichts der flexiblen Anreise. Hätte jemand Lust, sich am Montagabend nach Meldung in der Innenstadt auf eine Pizza zu treffen? Ich würde organisieren. Einfach kurze Privatmitteilung an mich...20 Uhr.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Kilo Oscar am 21. Mai 2017, 18:24:59
Hallo,

ich werde ab September das erste Modul an der OSLw in FFB absolvieren und suche auf diesem Wege Mitstreiter bzw. allgemeine Tipps von Kameraden, welche im Mai das erste Modul begonnen haben.

MkG!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 23. Mai 2017, 17:11:57
Tipps:

Das Einladungsschreiben kann manchmal erst kurzfristig vorher kommen, stelle auf jeden Fall sicher, dass deine Emailadresse an der OSLw bekannt ist.

Wir haben 3 sehr angenehme Tage im Feldanzug verbracht. Stell dich darauf ein, dass die Administration bei einigen recht "abwechslungsreich" verläuft, d.h. bis zum letzten Tag werden Kameraden noch befördert etc. Bring aber ruhig Sportsachen mit, man kann auch mit Kameraden dann IGF dort machen.

Ansonsten: abends die OASE nutzen...Essen eher in der OHG oder Truppenküche, man kann aber auch mal die Currywurst dort nehmen.

Insgesamt eine gute Erfahrung, besonders aufgrund der Kameradinnen und Kameraden.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: kermit_nc am 24. Mai 2017, 06:49:48
Vergiss nicht die Badehose ohne Taschen (Kleiderschwimmen ist auch möglich) und den Kampfrucksack für den Leistungsmarsch.

Insgesamt eine gute Erfahrung, besonders aufgrund der Kameradinnen und Kameraden.

Das nehme ich als Kompliment, ging mir aber genauso.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: AC am 26. Mai 2017, 21:38:35
War jemand schon bei der OSH zum Modul 1? Ich würde gerne Wissen, wie die Lehrgangszeiten sind, weil ich das auf der Arbeit planen muss.
Anreise Montagmittag und Abreise Donnerstag gegen wie viel Uhr?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Kilo Oscar am 28. Mai 2017, 15:56:05
Tipps:

Das Einladungsschreiben kann manchmal erst kurzfristig vorher kommen, stelle auf jeden Fall sicher, dass deine Emailadresse an der OSLw bekannt ist.


Vielen Dank für die Tipps! Das klingt alles sehr positiv, freut mich für euch und hoffentlich bald auch für mich!
Bislang hat alles wunderbar per Mail geklappt, Zuziehungen für alle drei RDLs liegen auch bereits vor. Wird die Mail-Adresse in SAP nicht weitergerecht oder sollte man sich vorher nochmal an der OSLw direkt melden?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: särsch am 28. Mai 2017, 17:21:07
War jemand schon bei der OSH zum Modul 1? Ich würde gerne Wissen, wie die Lehrgangszeiten sind, weil ich das auf der Arbeit planen muss.
Anreise Montagmittag und Abreise Donnerstag gegen wie viel Uhr?

Kick off-Phase:
Anreise montags bis 13:30Uhr
Abreise donnerstags ab ca. 12:15Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Dienstschluss voraussichtlich gegen 16Uhr)

1. Präsenzphase (TrpÜbPl):
Anreise montags bis 13:30Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Anreise bereits sonntags)
Abreise donnerstags ca. 12Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Dientschluss gegen ca. 14Uhr)

2. Präsenzphase:
Anreise montags bis 13:30Uhr
Abreise freitags ca. 12:15Uhr
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: PNK am 29. Mai 2017, 16:50:26
Na, sieh mal an. Das Thema fehlender EEH-A wurde wohl endlich angegangen. Wenn jetzt noch die SAK auch noch eingeplant wird, hat man ja auch die Chance, die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung des Titels in endlicher Zeit zu erfüllen.  ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Gniphos am 02. November 2017, 03:47:19
Hallo,

hat eigentlich schon mal jemand nach einer abgelehnten Bewerbung Akteneinsicht beantragt?

Zum Hintergrund: Ich hatte mich dieses Jahr für § 43 III i.V.m. § 26 II beworben, hat aber nicht geklappt wegen offenbar zu vielen besseren Bewerbern. Allerdings konnnte man mir auf telefonische Nachfrage beim BAPersBW nicht sagen, was eigentlich die Kriterien sind, nach denen entschieden bzw. verglichen wird (Noten, etc.). Eigentlich müsste doch wie bei jedem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Akteneinsicht möglich sein. Weiß da jemand etwas?

Danke!
Gniphos
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Stromberg am 03. November 2017, 14:06:32
Hallo,

hat eigentlich schon mal jemand nach einer abgelehnten Bewerbung Akteneinsicht beantragt?

Zum Hintergrund: Ich hatte mich dieses Jahr für § 43 III i.V.m. § 26 II beworben, hat aber nicht geklappt wegen offenbar zu vielen besseren Bewerbern. Allerdings konnnte man mir auf telefonische Nachfrage beim BAPersBW nicht sagen, was eigentlich die Kriterien sind, nach denen entschieden bzw. verglichen wird (Noten, etc.). Eigentlich müsste doch wie bei jedem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Akteneinsicht möglich sein. Weiß da jemand etwas?

Danke!
Gniphos

Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Gniphos am 03. November 2017, 14:08:52
Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?

Bescheid kam schon im Juni. Ursprünglich war das die Konferenz I/2017, wurde aber verschoben in II/2017.

Grüße
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Stromberg am 03. November 2017, 14:28:14
Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?

Bescheid kam schon im Juni. Ursprünglich war das die Konferenz I/2017, wurde aber verschoben in II/2017.

Grüße

Ok danke!!
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Sensei69 am 28. November 2017, 13:37:39
Moin,

mal ne Frage, vielleicht weiß das wer. Bin beorderter Reservist und denke darüber nach, mich als ROA a. d. W. zu bewerben, sinnvoller Weise vermutlich auf Übernahme in einen vorläufig höheren Dienstgrad, aufgrund Ausbildung, Studiums etc.

Wenn man beim AC nicht bestehen sollte bzw. aus anderen Gründen den Laufbahnwechsel nicht vornehmen kann, endet dann automatisch auch die vorherige Beorderung, die ja m. E. in dem Fall erst einmal unabhängig einer Bewerbung zum ROA zu sehen wäre?

Danke und mkG

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 28. November 2017, 14:35:09
Wenn man beim AC nicht bestehen sollte bzw. aus anderen Gründen den Laufbahnwechsel nicht vornehmen kann, endet dann automatisch auch die vorherige Beorderung, ...

Ich wüsste nicht, warum. Zumindest nicht in der Bewerbungsphase. Später, nach erfolgter (positiver) Auswahl unter Umständen schon.

Der Unterschied ROA a.d.W. und 43.3 SLV (Seiteneinsteiger) ist Dir bekannt? Wenn ja, welcher Weg soll es denn werden?
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Sensei69 am 28. November 2017, 15:03:35
Ich meine schon, es soll der ROA a. d. W. werden! Was ist denn der genaue Unterschied ;-)?

Danke und Gruß

Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Deepflight am 28. November 2017, 15:17:08
Naja, als ROA a.d.W. mit höherem DG bewerben kann er sich ja; müsste §26.x SLV i.v.M 43.3 SLV sein wenn ich mich richtig erinnere.
Zum Kernthema, deine aktuelle Beorderung mit deinem aktuellen DG und DP geht nicht "kaputt", wenn deinem Wunsch um Einstellung in einer höhere (Reserve-)Laufbahn
nicht entsprochen wird.
Aber: es kommt auf die Gründe der Ablehnung an. Wenn bei den Untersuchungen / Test etwas herauskommt, dass dich nicht verwendungsfähig werden lässt (Gesundheit etc.),
fliegst du dennoch raus. Aber denke mal das ist dir klar.

Sofern es in deinem Beorderungstruppenteil freie SpiegelDP für den von dir angestrebten, höheren DG gibt kann es sein, dass du dort bleiben kannst.
Genauso gut kann es aber sein, dass du einem anderen Truppenteil zugewiesen wirst.

Daher Fazit: Sich auf eine höhere Laufbahn (der Reserve) zu bewerben zerstört nicht dein aktuelles Beorderungsverhältnis, sofern bei den Tests nichts raus kommt das dich nicht verwendungsfähig werden lässt.
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 28. November 2017, 15:34:09
Ich meine schon, es soll der ROA a. d. W. werden! Was ist denn der genaue Unterschied ;-)?

Es gibt viele Unterschiede:
ROA a.d.W. (§ 43 Abs. 2 SLV)  (hier wird kein (vorläufig) höherer Dienstgrad verliehen)  -> fortlaufende Beförderungen, umfangreichere Ausbildungszeiten/-sequenzen mit höherem Praxisanteil
Seiteneinsteiger (§43 Abs. 3 SLV)  (mit bereits abgeschlossenem Studium, vorläufig höherer DG (mind. OLt), daher keine "ROA a.d.W.ler", dürfen sich somit auch nicht ROA nennen.)
  - bei den Seiteneinsteigern unterscheidet man dann noch zwischen den 26.2ern und 26.4ern. Aber das würde jetzt zu weit führen. 

Einfach mal die entsprechenden Vorschriften lesen.  ;)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: Sensei69 am 28. November 2017, 18:14:41
Hm, dann mein ich doch wohl eher den Seiteneinsteiger, da ich ja u. a. auch aufgrund meiner zivilen Leistungen beurteilt werden will und nicht nur anhand dem, was ich dann noch an Lehrgängen, RdL usw. absolviere. Das wäre wie wieder bei null anfangen. Es wird halt unterschiedlich bezeichnet. Der eine redet von ROA a. d. W., der andere nennt es wieder anders. Auf jeden Fall danke, ich werde mal nachlesen ;-)
Titel: Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
Beitrag von: ToMA am 29. November 2017, 09:36:08
Es wird halt unterschiedlich bezeichnet. Der eine redet von ROA a. d. W., der andere nennt es wieder anders.

Ja, leider. Aber danach würde ich mich nicht richten, sondern danach, wie es in den Vorschriften steht und es zukünftig richtig benennen.  ;)